Bürgschaft

bearbeitet 30. 03. 2005, 21:22 in Plauderecke
Hallo,

ich bin ein bischen in der Zwickmühle. Also meine Mama 100% behindert soll in eine neue Wohnung ziehen, sie bekommt Grundsicherung. Die Wohnung ist etwas teuerer (52 EUR) als das Sozialamt übernimmt. Diese will sie dann selber zahlen (sie bekommt ja noch Pflegegeld, das sie mir nicht geben soll sondern eben ein bischen mehr haben soll). Jetzt will die Stelle die das bei der Stadt entscheidet eine Bürgschaft haben, von mir, das ich falls meine Mutter die 52 EUR nicht zahlen kann oder zahlt, dieses übernehme. Und nicht sie dann für eventuelle Mietrückstände aufkommen muss.

Jetzt weiss ich nicht ob ich das machen soll, weil ich wirklich nicht in der Lage wäre das zu zahlen. Die Frau der Behindertenberatungsstelle hat mir auch gesagt, man weiss nie wie sich das bei meiner Mama entwickelt und vielleicht bekommt sie irgendwann eine andere Pflegestufe und weniger Geld oder dieses ganze mit der Pflegeversicherung wird mal geändert. Und dann kann sie einfach nicht mehr zahlen.

Abgesehen davon bin ich selber kurz vorm Grundsicherungs amt und ich kann doch nicht einerseits Wohngeld beantragen und auf der anderen Seite dann unterschreiben, das ich meine Mama mit 52 EUR im Monat unterstütze (genau das wollen die)?

Was meint Ihr, insbesondere kennt sich da jemand rechtlich aus?

Kommentare

  • AnonymousAnonymous

    59,500

    bearbeitet 30. 11. -1, 01:00
    Ich bin mir gar nicht sicher, ob es rechtlich überhaupt zulässig ist, von dir eine Bürgschaft zu verlangen, solange du über kein regelmäßiges Einkommen verfügst, sprich du Hausfrau bist. Bist du denn die einzige direkte Angehörige oder hast du Geschwister?

    Mal eine doofe Frage: Weshalb musst du zum Grundsicherungsamt? Wo doch dein Freund für dich unterhaltspflichtig ist und dir, für den Fall, dass er nicht offiziell bei dir lebt, in den ersten drei Lebensjahren eueres gemeinsamen Kindes Unterhalt bezahlen muss? Auch was das Wohngeld betrifft, solltest du hier sehr vorsichtig sein, da selbst die Wohngeldbehörden mittlerweile Wohnungskontrollen durchführen, um zu überprüfen, wieviele Menschen da tatsächlich leben. Sollten die dann auch nur eine Männerunterhose finden, wird dein Freund mit in sämtliche Berechnungen eingezogen, egal, ob er bei dir gemeldet ist oder nicht.
    Gerade von Köln und dem Ruhrgebiet habe ich in der letzten Zeit mitbekommen, dass die Behörden mittlerweile extrem genau hinsehen.

    An deiner Stelle würde ich mich bei der Caritas oder der Diakonie erkundigen, welche Möglichkeiten es für euch gibt. Beide Stellen sind auf jeden Fall in Köln vorzufinden.

    :byebye01:

    Gisela
  • bearbeitet 30. 11. -1, 01:00
    Ach so, nee die von der Behindertenstelle hat schon gesagt, das niemand anders dafür zuständig ist, das wäre Ermessenssache des Sozialamts.

    Ich bin die einzige Tochter.

    Na und sicher zahlt er Unterhalt ;-) das ist auch angegeben (Wohngeldstelle). Deshalb muss ich ja nicht dahin (zum Grundsicherungsamt). Nur wie sieht es in ein paar Jahren aus, vielleicht trennen wir uns? Ich hab das schon mal erlebt, da bin ich sehr vorsichtig. Und dieses therotisch ist jemand zum Unterhalt verpflichtet, ist klar, darum scheert sich mein EX einen Dreck.

    Es geht ja auch eher darum, ob ich Bürgen darf, kann, sollte. Und Caritas oder so die Übernehmen vielleicht mal etwas, glaube ich, aber doch nicht gleich regelmäßige Mieten?
  • MonifloriMoniflori

    4,530

    bearbeitet 30. 11. -1, 01:00
    Meines Erachtens ist eine Bürgschaft zulässig, da im Zweifel eine Pfändung ins "Leere" stattfinden würde. Denn ich denke, dass das was hinzugezahlt werden soll (52 €) sehr gering und immer irgendwie aufbringbar ist, auch wenn Du jetzt sagst, dass es nicht geht. Also es wäre nicht sittenwidrig.

    Zum Thema Sozialhilfe diesbezüglich ist das Stichwort Pfändungsfreigrenze und möglich ist auch eine private Insolvenz.

    Zum Unterhalt: Das musst Du Dir im Zweifel einklagen, warum nicht? Es gibt auch Prozesskostenhilfe. Aber dazu gibt es inhaltlich noch Feinheiten die zu beachten sind.
    Und bei gewonnenem Prozess, bezahlst Du eh nichts. Wenn Dein Ex nichts hat, wird bei ihm gepfändet
  • bearbeitet 30. 11. -1, 01:00
    Moniflori schrieb:
    Meines Erachtens ist eine Bürgschaft zulässig, da im Zweifel eine Pfändung ins "Leere" stattfinden würde. Denn ich denke, dass das was hinzugezahlt werden soll (52 €) sehr gering und immer irgendwie aufbringbar ist, auch wenn Du jetzt sagst, dass es nicht geht. Also es wäre nicht sittenwidrig.

    Ah gut, wenn man das so sehen kann, dann ist das o.k.
    Moniflori schrieb:
    Zum Thema Sozialhilfe diesbezüglich ist das Stichwort Pfändungsfreigrenze und möglich ist auch eine private Insolvenz.

    Ja sicher, aber wer will es schon so knallen lassen, das der Gerichtsvollzieher vor der Türe steht. :shock: Auch wenn er dann wieder gehen müsste.
    Moniflori schrieb:
    Zum Unterhalt: Das musst Du Dir im Zweifel einklagen, warum nicht? Es gibt auch Prozesskostenhilfe. Aber dazu gibt es inhaltlich noch Feinheiten die zu beachten sind.
    Und bei gewonnenem Prozess, bezahlst Du eh nichts. Wenn Dein Ex nichts hat, wird bei ihm gepfändet

    Nee, aber das ist wahrscheinlich so, das er nicht zahlen kann/will, jedenfalls offensichtlich Schwarz arbeitet. Ich bin dann ja selber arbeiten gegangen nach der Scheidung, nun ja bis Moritz kam. Und arbeite nun immer noch, ich arbeite lieber selber als das ich jeden Monat darauf hoffen muss, das er pünktlich Unterhalt zahlt. Wobei wahrscheinlich ist es dann bei ihm auch nicht genug.

    Keine Ahnung, denn er hat sich jetzt 1,5 Jahre nicht mehr gemeldet. Toller Papa :flaming01:

    Aufgrund dieser negativen Erfahrungen habe ich echt Angst wieder in eine männliche Abhängigkeit zu fallen. Und es geht ja gut, das arbeiten von zu Hause aus, auch mit Baby ;-) Abgesehen davon, macht man dann auch "mal was anderes".

    Wobei wenn ich wirklich mal irgendwann "sozialhilfe" beantragen müsste, dann würden die dem sicher auf die Finger klopfen.

    Aber das wird hoffentlich niemals passieren.
  • LoreleiLorelei

    4,536

    bearbeitet 30. 11. -1, 01:00
    Wenn du eine Bürgschaft übernimmst, dann tust du das unter gegebenen Umständen. Wenn diese sich ändern, zB weil die Pflegestufe sich ändert und es sich nicht mehr um 52 sondern um 100 Euro handeln würde, dann könntest du die Bürgschaft einfach kündigen bzw. du musst sie nicht befriedigen.
  • bearbeitet 30. 11. -1, 01:00
    Ah super, aber wahrscheinlich bürgt jetzt meine Tante. Die ist auch finanziell gesicherter.

    Danke aber an alle :knutsch01:
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