Anträge (wichtig)

bearbeitet 31. 03. 2005, 15:40 in Plauderecke
Hallöchen

Ich habe jetzt den ganzen Abend Anträge im Inet zusammen gesucht die mir einfielen und die man stellen kann.

Erziehungsgeld
Kindergeld
Bewilligung von Erziehungsurlaub

Mehr fällt mir momentan nicht ein.

Außer der Antrag auf eine Haushaltshilfe fürs Geschwisterkind, kann man da wirklich den eigenen Mann angeben? Denn da muss man ja angeben wie viel man bezahlt hat, und auch die Rechnungen, und ich bezahl ja nicht meinen eigenen Mann.
(Steht zumindest hier im Forum, unter: "Formalitäten vor der Geburt", das man da auch den werdenden Papa angeben kann).

Ich blick echt nicht mehr ganz durch.

Und auch das mit dem Mutterschaftsgeld kapier ich echt nicht so ganz. Ich bin noch in Erziehungsurlaub wenn das zweite kommt, mein Sohn ist dann ca. 2 1/2, ich habe also so lange nicht gearbeitet und auch kein Einkommen gehabt. Ich kriege doch dann sicher auch kein Mutterschaftsgeld oder??? Denn da muss ja auch eine Verdienstbescheinigung vom Arbeitgeber ausgefüllt werden, und da ich nix verdient habe in der Zeit, kann auch nix ausgefüllt werden. Oder wie läuft das jetzt genau beim 2. Kind wenn man noch im Erziehungsurlaub ist?

Fällt euch sonst noch was ein was man beantragen kann???
Mein Mann ist momentan Arbeitslos (seit 12.´04) und wir bekommen Arbeitslosengeld. Gibts da noch irgendwelche zusätzlichen Sachen die man beantragen kann?

Ich glaube das waren jetzt genug Fragen!!!
Hoffe jemand kennt sich da besser aus als ich.

Liebe Grüße
Sandy

Kommentare

  • bearbeitet 30. 11. -1, 01:00
    Sandy1305 schrieb:
    Außer der Antrag auf eine Haushaltshilfe fürs Geschwisterkind, kann man da wirklich den eigenen Mann angeben? Denn da muss man ja angeben wie viel man bezahlt hat, und auch die Rechnungen, und ich bezahl ja nicht meinen eigenen Mann.
    (Steht zumindest hier im Forum, unter: "Formalitäten vor der Geburt", das man da auch den werdenden Papa angeben kann).

    Ich blick echt nicht mehr ganz durch.

    Und auch das mit dem Mutterschaftsgeld kapier ich echt nicht so ganz. Ich bin noch in Erziehungsurlaub wenn das zweite kommt, mein Sohn ist dann ca. 2 1/2, ich habe also so lange nicht gearbeitet und auch kein Einkommen gehabt. Ich kriege doch dann sicher auch kein Mutterschaftsgeld oder??? Denn da muss ja auch eine Verdienstbescheinigung vom Arbeitgeber ausgefüllt werden, und da ich nix verdient habe in der Zeit, kann auch nix ausgefüllt werden. Oder wie läuft das jetzt genau beim 2. Kind wenn man noch im Erziehungsurlaub ist?

    Den eigenen Mann kannst Du schon angeben, ob ihr dann allerding was bekommen werdet ist fraglich, zumal er ja arbeitslos ist und rein theor. eh zu Hause ist und Dir helfen kann. Mir wurde eine Haushaltshilfe mit der Begründung abgelehnt, dass ich ja einen Ehemann hätte der mir helfen kann. Nur, dass der Schicht arbeitete und wegen einem Bandscheibenvorfall nicht mehr als 5 kg tragen darf, hat keinen interessiert, ich wollte nur jemanden haben, der für mich einkaufen geht :sad:

    Beim Mutterschaftsgeld ist es IMHO so, dass Du dann nur diese einmalige Beihilfe vom Bundesversicherungsamt bekommen wirst, aber da wird sich sicher noch jemand melden, der sich damit auskennt.
  • LianaLiana

    529

    bearbeitet 30. 11. -1, 01:00
    Ich würde an Deiner Stelle einfach mal die Krankenkasse anrufen. Ich habe da sehr positive Erfahrungen gemacht (bin bei der KKH). Mir wurden meine Fragen zum Mutterschaftsgeld problemlos und freundlich am Telefon beantwortet. Die Anträge kamen prompt per Post. Dabei war auch ein Zettel auf dem alles stand was man wann und wo zu beantragen hat. Ich fand das sehr hilfreich.
    Ich denke auch nicht das eine Haushaltshilfe bewilligt wird wenn Dein Mann zu hause ist, aber das können die Dir eben genau sagen. Bei mir war das so das ich wirklich da Gefühl hatte gut beraten zu werden, nicht das die Mitarbeiter die Sinne der Kasse in den Vordergrund stellen.

    Was Du sonst noch beantragen könntest/solltest:
    -Familienversicherung fürs Kind (nach der Geburt)
    -Beihilfe zum Kindergeld (das ist jetzt neu für Geringverdienende, wenn ihr im mom. keinen Verdienst habt gilt das sicher auch für euch)
    -Hilfe bei der Caritas (bekommt man auch bei wenig Einkommen. Ihr bekommt dann z.B. Geld für die Erstausstattung, evtl. noch für Umstandskleidung etc.)
    -Evtl. Wohngeld
  • bearbeitet 30. 11. -1, 01:00
    Danke für die Infos...werde direkt noch etwas nachforschen.
    Den Antrag auf Kinderzuschlag hab ich mir nun auch schon ausgedruckt.
    Vielen Dank!!! :knutsch01:
  • bearbeitet 30. 11. -1, 01:00
    Soweit ich weiss bekommst du doch Mutterschaftsgeld und zwar die 13 Euro pro Tag von der KK, weil du in Erziehungsurlaub bist.

    Vom AG gibts da nix.

    Den Gatten als Haushaltshilfe anzugeben ist soweit ich weiss fruchtlos, bzw. du bekommst dann kein Geld, weil er ja sowieso die Arbeit übernehmen müsste.
  • bearbeitet 30. 11. -1, 01:00
    Ja, mit dem Mutterschaftsgeld da muss ich mich nochmal genauer erkundigen. Vom Arbeitgeber bekomm ich ja nix.
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