Man stelle einen Antrag auf Mutterschaftsgeld beim Bundesversicherungsamt in Bonn und harre geduldig der Dinge,die da kommen...
Das "Ding" das kam war gestern ein Brief, oh Wunder...
Hatte ich erwatet, das mal ein Antrag problemlos, weil vollständig, bearbeitet und ausgezahlt wird?
Nein bei weitem nicht!
Aber Idiotie in allen Ehren - man wird immer wieder aufs Neue verblüfft!!! :flaming01:
In dem Schreiben gar förmlichster Weise war folgender Punkt als "Fehlend" angekreuzt:
Gebührenfreie "Geburtsbescheinigung für Mutterschaftshilfe (Krankenkasse)" im Original (wird vom Standesamt ausgestellt)
Genauso steht es in dem netten Brief...
Nun frage ich jede normal denkende Frau die des Lesen mächtig ist...:
was macht man mit einem Schriftstück vom Standesamt, auf dem klar und deutlich drauf steht: ZUR VORLAGE BEI DER KRANKENKASSE ???!!!
RICHTIG werte Damen, man lege es der KRANKENKASSE vor, zwecks Erstellung der Chipkarte und Mitgliedsantrag...logischerweise habe ich es auch genauso gemacht! :sad:
Ein hilfloser Anruf meinerseits bei unserer Krankenkasse ergab heute,Zitat:...oh, das tut mir jetzt aber leid, diese Originale werden in unserer Hauptgeschäftsstelle eingescannt (wohl Ordnerplatzmangel was?!) und anschließend vernichtet.. :shock:
Weia und nu?!
Habe die Dame der Krankenkasse gebeten diesen Umstand dem Bundesversicherungsamt zu erleutern, weil: WAS in Gottes Namen kann ich jetzt DAFÜR?!
Mal sehen was dabei raus kommt! :???:
Kommentare
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Ich würde da gar nicht versuchen, an die andere wieder dran zu kommen, schließlich hättest Du denen ja nicht dieses Original senden können, denn dann hättest Du ja nix von der KK bekommen.
Vielleicht fragst welchen Teil (oberer oder unterer oder bei einem Längsschnitt den rechten oder linken) sie denn gerne gehabt hätten und warum das nicht direkt dadrauf steht, das man die Urkunde Teilen soll :biggrin:
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Gott wie "gnädig" ein hoch auf unsere schlauen Bürokratieformalitäten und Ihre Absurdität! :flaming01:
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