Mutterschaftsgeld und deren "Bescheinigungen"

bearbeitet 5. 04. 2005, 19:41 in Plauderecke
Man stelle einen Antrag auf Mutterschaftsgeld beim Bundesversicherungsamt in Bonn und harre geduldig der Dinge,die da kommen...
Das "Ding" das kam war gestern ein Brief, oh Wunder...
Hatte ich erwatet, das mal ein Antrag problemlos, weil vollständig, bearbeitet und ausgezahlt wird?
Nein bei weitem nicht!
Aber Idiotie in allen Ehren - man wird immer wieder aufs Neue verblüfft!!! :flaming01:
In dem Schreiben gar förmlichster Weise war folgender Punkt als "Fehlend" angekreuzt:
Gebührenfreie "Geburtsbescheinigung für Mutterschaftshilfe (Krankenkasse)" im Original (wird vom Standesamt ausgestellt)
Genauso steht es in dem netten Brief...
Nun frage ich jede normal denkende Frau die des Lesen mächtig ist...:
was macht man mit einem Schriftstück vom Standesamt, auf dem klar und deutlich drauf steht: ZUR VORLAGE BEI DER KRANKENKASSE ???!!!
RICHTIG werte Damen, man lege es der KRANKENKASSE vor, zwecks Erstellung der Chipkarte und Mitgliedsantrag...logischerweise habe ich es auch genauso gemacht! :sad:
Ein hilfloser Anruf meinerseits bei unserer Krankenkasse ergab heute,Zitat:...oh, das tut mir jetzt aber leid, diese Originale werden in unserer Hauptgeschäftsstelle eingescannt (wohl Ordnerplatzmangel was?!) und anschließend vernichtet.. :shock:
Weia und nu?!
Habe die Dame der Krankenkasse gebeten diesen Umstand dem Bundesversicherungsamt zu erleutern, weil: WAS in Gottes Namen kann ich jetzt DAFÜR?!
Mal sehen was dabei raus kommt! :???:

Kommentare

  • bearbeitet 30. 11. -1, 01:00
    :shock: Ruf mal bei denen an und frag die ob wohl nicht die Kopie der normalen Geburtsurkunde reicht, schließlich steht da das selbe drauf.

    Ich würde da gar nicht versuchen, an die andere wieder dran zu kommen, schließlich hättest Du denen ja nicht dieses Original senden können, denn dann hättest Du ja nix von der KK bekommen.

    Vielleicht fragst welchen Teil (oberer oder unterer oder bei einem Längsschnitt den rechten oder linken) sie denn gerne gehabt hätten und warum das nicht direkt dadrauf steht, das man die Urkunde Teilen soll :biggrin:
  • bearbeitet 30. 11. -1, 01:00
    mehrere Telefonate ergaben jetzt, das ihnen "ausnahmsweise" eine Kopie der "normalen" Geburtsurkunde reicht... :roll:
    Gott wie "gnädig" ein hoch auf unsere schlauen Bürokratieformalitäten und Ihre Absurdität! :flaming01:
  • bearbeitet 30. 11. -1, 01:00
    ist ja lustig, die aok wollte von uns gar keine geburtsurkunde sehen :shock: und bei der geburtsurkunde stand ZUR VORLAGE BEI DER MUTTERSCHAFTSGELDSTELLE drauf
  • bearbeitet 30. 11. -1, 01:00
    Sehr selstam, also ich habe bisher immer eine Bescheinigung für die Krankenkasse bekommen und die hat dann meinen Arbeitgeber Informiert. Diese MUTTERSCHAFTSGELDSTELLE braucht man doch nur, wenn man keinen Arbeitgeber hat oder?
  • bearbeitet 30. 11. -1, 01:00
    keine ahnung... ich war halt vorher bei der aok fragen, weil als familienversicherte studentin mit 400-euro-job ist ja eh alles anders :roll: und die haben da eine mutterschaftsstelle und in bonn das teil heißt auch so...
  • bearbeitet 30. 11. -1, 01:00
    Man hat nur Anspruch auf dieses Mutterschaftsgeld wenn man vorher gearbeitet hat (400 Euro Job zählt auch dazu) und kann dann eben in Bonn den Antrag stellen auf diese Einmalzahlung, die man früher von der KRK bekommen hat.Da hieß es noch Entbindungsgeld.
  • bearbeitet 30. 11. -1, 01:00
    Das ist ne Frechheit Originale zu vernichten - ohne dass man gefragt wird, ob man es wieder zurück will. :flaming01:
  • bearbeitet 30. 11. -1, 01:00
    Die Hauptfiliale der KK rief gestern an und erklärte,das Original wurde doch noch gefunden (mit Hecjtspruch dem Reißwolf entrissen ;-) ) und wird mir jetzt zugeschickt.
    :biggrin:
  • bearbeitet 30. 11. -1, 01:00
    Dann haste mal wieder Glück gehabt! :ja:
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