Wo bekomme ich Unterstützung?

bearbeitet 8. 04. 2005, 11:37 in Nach der Geburt
Hallo alle zusammen,
Ich bin 18 jahre alt und in viereinhalb wochen ist der Geburtstermin.
Ich bin beim Arbeitsamt gemeldet und ziehe jetzt mit meinem Freund zusammen. Da ich noch zur schule gehe, kann ich kein geld verdienen, mein freund ist Arbeitsuchend. Wo kann ich finanzielle hilfe erwarten? :confused02:

Kommentare

  • BatisdaBatisda

    1,729

    bearbeitet 30. 11. -1, 01:00
    Hallo
    Wenn du arbeitssuchend gemeldet bist dann können du und dein Freund doch Arbeitslosengeld erhalten,oder?
    Erziehungsgeld 300 Euro und Kindergeld 150 Euro bekommst du ab der Geburt das musst du aber beantragen bei den dafür zuständigen Ämtern..
  • LoreleiLorelei

    4,536

    bearbeitet 30. 11. -1, 01:00
    Wenn du zur Schule gehst, inwiefern bist du dann beim Arbeitsamt gemeldet???

    Zuständig ist in diesem Fall eigentlich kein Amt, sondernd eine Eltern, die eine Unterhaltspflicht haben bis du eine Ausbildung abgeschlossen hast bzw. bis das 27. Lebensjahr vollendet ist. Das Arbeitsamt/Sozialamt wird dich maximal ans Jugendamt verweisen denke ich, damit du dich beraten lassen kannst.
  • AnonymousAnonymous

    59,500

    bearbeitet 30. 11. -1, 01:00
    Stoooopppp bitte!

    Soweit geht die elterliche Unterhaltspflicht volljährigen Kindern gegenüber auch wieder nicht, wenn diese wiederum eigene Kinder bekommen!

    Wende dich bitte an die für dich zuständige Stelle der Organisation Donum Vitae. Dort bekommst du sowohl Informationen darüber, welche Mittel dir nach der Geburt zustehen und woher du sie beziehen kannst. Des Weitere unterstützt die Stiftung auch junge Frauen in Not direkt mit finanziellen Mitteln aus den jeweiligen Mutter-Kind-Stiftungen. Du bist leider schon etwas spät dran, sonst hättest du noch finanzielle Mittel für deine Schwangerenbekleidung bekommen. Aber auf jeden Fall wirst du ausreichend Gelder bekommen, um für deinen Zwerg notwendige Dinge wie Bekleidung, Wiege, Tragetuch etc. kaufen zu können. Hier findest du die Anlaufstelle in deiner Nähe: http://www.donumvitae.org/

    Ich lege dir nahe, dich umgehend darum zu kümmern, denn es geht hier nicht um ein paar Euros, die Summe bewegt sich bis in den vierstelligen Bereich!

    :byebye01:

    Gisela
  • bearbeitet 30. 11. -1, 01:00
    Aber nicht wenn Sie ein Kind unter 6 Jahren betreut oder?

    Also....

    Das Einkommen Deines Freundes (ALGII oder Einkommen) das Erziehungsgelt, dann kannst Du auch für Dich eventuell Kindergeld beantragen (weiss ich nicht ganz genau) dann das Kindergeld für Deine Baby und dann noch Erziehungsgeld. Du wirst dann wohl auch ALGII bekommen.
  • LoreleiLorelei

    4,536

    bearbeitet 30. 11. -1, 01:00
    Hmm... ich denke aber, das Kindergeld für sich selbst, kann nur ihre Mutter benatragen, denn sie bekommt es ja auch - auch, wenn sie nicht bei ihren Eltern lebt.

    Gisela, naja für das Kind - also Enkelkind - müssen ihre Eltern nciht aufkommen, aber für sie schon oder nicht?!?!
  • bearbeitet 30. 11. -1, 01:00
    Nee, meine Freundin hat mit 18 Jahren ein Baby bekommen und hat dann nach drei Jahren (weil sie nichts davon wusste) eine riesen Kindergeldnachzahlung bekommen. Allerdings ist das jetzt auch schon wieder 4 Jahre her. Die Gesetze ändern sich ja ständig.
  • AnonymousAnonymous

    59,500

    bearbeitet 30. 11. -1, 01:00
    Lorelei schrieb:
    Gisela, naja für das Kind - also Enkelkind - müssen ihre Eltern nciht aufkommen, aber für sie schon oder nicht?!?!
    Eigentlich wollte ich mich heute schlau lesen, wie sich dieser Absatz des ehemaligen Bundessozialhilfegesetzes unter dem neuen AlgII verändert hat. Ich hatte aber soviel am Hals und war den ganzen Tag nicht online. Denn dort stand, dass die Eltern einer Sozialhilfeempfängerin nicht für ihre Tochter unterhaltspflichtig sind, solange die Hilfeempfängerin selbst ein Kind unter drei Jahren hat. Das wr nämlich damals aktuell für meine Eltern, als ich selbst Sozialhilfe bezogen hatte und gerade wieder Mutter wurde.

    @mandy123: Da ich in den nächsten Tagen überraschenderweise leider nicht viel mehr Zeit haben werde als heute, und nicht versprechen kann, ob ich es schaffe, nachzusehen, bitte ich dich, derartige Fragen auch bei Donum Vitae zu stellen. Die sind in diesen Angelegenheiten wirklich fit. :fun52:

    :byebye01:

    Gisela
  • LoreleiLorelei

    4,536

    bearbeitet 30. 11. -1, 01:00
    Ach echt? Und wenn das Kind das 3. Lebensjahr vollendet hat, sind sie wieder belangbar?? Nee wa...
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