Elternzeit und Beihilfe / private KV

JoellaJoella

2,666

bearbeitet 11. 04. 2005, 19:16 in Plauderecke
Hallo!
Ich bin Lehrerin in BW, und somit Beamtin. Daher bin ich zu 50% privat versichert, die anderen 50% bezahlt die Beihilfe.
Eigentlich wollte ich nach der Geburt von unserem Knirpsi wieder arbeiten gehen (10 Stunden). Im MOment bin ich aber mit meinem vollen Deputat (27 Stunden) absolut am Limit. Ich fühle mich ausgelaugt und ziemlich frustriert, weil ich meinen Job nciht so auf die Reihe bekommen, wie ich gerne würde.
Da ich ja nicht weiß, wie das wird wenn Knirpsi da ist (ist ja mein erstes), überlege ich im Moment doch meine drei Jahre ELternzeit in Anspruch zu nehmen.
Natürlich spielt da die finanzielle Situation auch eine Rolle bei der Entscheidung.
Ich habe vor einiger Zeit gehört / gelesen (?), dass in der Elternzeit die Beihilfe ncihts mehr bezhalt, weil man ja in der Zeit auch nicht arbeitet. Wenn das wirklich so ist, müsste ich meine Krankenversicherung auf 100% erhöhen. Das kostet natürlich. Wenn ich cniths mehr arbeite verdiene ich natürlich auch kein Geld mehr, müsste aber dann um einiges mehr an Krankenversicherung bezahlen.

Kennt sich da jemand aus und kann mir weiterhelfen? Andere Beamten gehen doch auch in Elternzeit und können sich das leisten? Wie machen die das nur? :traurig04:

Viele Grüße, Musikmaus

Kommentare

  • bearbeitet 30. 11. -1, 01:00
    Hallo Musikmaus,

    eine Antwort kann ich leider aus dem Stand auch nicht anbieten, aber einen Tip falls sonst auch keiner deine Frage beantworten kann: ruf doch beim LBV an (Telefonnummer der/des fuer deine Beihilfe zustaendigen SachbearbeiterIn steht auf der Gehaltsabrechnung). Die wissen diese Sachen und geben dir bestimmt am schnellsten die korrekte Auskunft.

    Ansonsten kann ich nur sagen: es ist auch mein erstes Kind und ich arbeite voll (allerdings nicht als Lehrerin) -- es geht, auch wenn es manchmal anstrengend ist. Andererseits ist das Leben mit Kindern ja immer irgendwie anstrengend... Hilfreich sind echte Unterstuetzung durch den Partner und eine gute und zuverlaessige Kinderbetreuung.

    Lass dich nicht entmutigen! :knutsch01:

    Gruss,

    SteffIne
  • JoellaJoella

    2,666

    bearbeitet 30. 11. -1, 01:00
    Ansonsten kann ich nur sagen: es ist auch mein erstes Kind und ich arbeite voll (allerdings nicht als Lehrerin) -- es geht, auch wenn es manchmal anstrengend ist. Andererseits ist das Leben mit Kindern ja immer irgendwie anstrengend... Hilfreich sind echte Unterstuetzung durch den Partner und eine gute und zuverlaessige Kinderbetreuung.

    Das macht mir wirklich Mut. Eigentlich war mein Vorhaben wieder arbeiten zu gehen schon fest geplant. Ich hab sogar die Deputatsänderung schon beantragt. Die Unsicherheit hat sich erst in den letzten Wochen so herauskristallisiert. Im MOment ist mir eifnach alles zu viel. ICh lebe nur noch von WOchenende zu WOchenende und versuche meinen Unterricht so gut wie nur irgend möglich zu halten.

    Grüße von der immer noch unentschlossenen Musikmaus
  • LeahLeah

    409

    bearbeitet 30. 11. -1, 01:00
    Hallo,
    wenn Dein Mann in der gesetzlichen KV ist, werden Du und das Baby während Deiner Elternzeit in seine Familienversicherung aufgenommen, kostet also nix.
    Falls Dein Mann (feiwillig) privat versichert ist, behälst Du Deinen Beihilfeanspruch, das Baby hat einen Beihilfeanspruch von 80%, soweit ich weiss. In dem Fall musst Du Deine KV weiter zahlen wie bisher (also in der Elternzeit auch ohne eigenes Einkommen) und für das Baby müsst Ihr die fehlenden 20% auch privat versichern.
    Falls Dein Mann auch Beamter ist, hat er in Deiner Elternzeit einen Beihilfeanspruch von 80% für Dich und das Baby, also Deine private KV kann auf 20% abgesenkt werden und das Baby braucht auch nochmal 20% KV.
    So, das waren alle Möglichkeiten ;-)
  • JoellaJoella

    2,666

    bearbeitet 30. 11. -1, 01:00
    Danke! Ist ganz schön verwirrend diese ganze Bürokratie... Das macht mich manchmal fix und fertig an was man da alles denken muss. :shock: :shock: :shock:

    Gruß, Musikmaus
  • LeahLeah

    409

    bearbeitet 30. 11. -1, 01:00
    Ja, das geht mir auch so ... das ist nur zufällig etwas, dass ich schon in Erfahrung bringen konnte ;-)
  • bearbeitet 30. 11. -1, 01:00
    Dann freut euch schon mal: mit Kind wird der Buerokratie-Wirrwarr nicht besser, eher im Gegenteil... :roll:

    Btw, es gibt in Baden-Wuerttemberg (vielleicht auch anderswo) eine Beihilfepauschale zur Geburt. Ich weiss nicht mehr ganz genau, wie das im Amtsdeutsch hiess, aber es waren 120 Euro oder so -- ist doch besser als nichts... Das kann auf dem normalen Beihilfeformular beantragt werden, allerdings erst, wenn die Geburtsurkunde und alles andere von der Gehaltsstelle des LBV an die Beihilfestelle des LBV weitergegeben und ueberall ordnunsgemaess verbucht wurde. Das kann also ein Weilchen dauern. :biggrin: Allerdings weiss ich nicht, ob Anspruch darauf besteht, wenn nach der Geburt kein Beihilfeanspruch besteht. Hach, ist das kompliziert. Im Zweifelsfall dann eben doch in Fellbach anrufen...

    @ Musikmaus: Was die Arbeit betrifft: Das kriegst du schon hin! :grin:

    SteffIne
  • LeahLeah

    409

    bearbeitet 30. 11. -1, 01:00
    Japp, Pauschale für Erstlingsausstattung, ist in NRW seit 2004 abgeschafft ...
  • JoellaJoella

    2,666

    bearbeitet 30. 11. -1, 01:00
    Beihilfepauschale zur Geburt.

    Ui! Das klingt ja mal gut. Da werde ich gleich mal recherchieren! So ein paar Euros mehr können ja erst mal nicht schaden, auch wenn es eine Weile dauern sollte bis sie auf dem Konto sind.

    Gruß, Musikmaus
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