freiwillig Kkrankenversichert

bearbeitet 22. 06. 2005, 23:25 in Plauderecke
Ich habe mal eine Frage, ich bin in meiner gesetzlichen Krankenkasse geblieben, als ich die Beitragsbemessungsgrenze überschritten habe. Also bin ich ja irgendwie freiwillig versichert.

Nun habe ich gehört, dass die freiwillige Versicherung irgendwie nicht beitragsfrei geführt wird während der Elternzeit. Stimmt das? Was heißt gehört... ich habs gelesen und diese ganzen Ausführungen nicht recht verstanden. Aber da immer zwischen gesetzlich und freiwillig (neben privat) unterschieden wurde, habe ich das jetzt mal so interpretiert.

Weiß da jemand etwas genaues?

LG Eure SOnnenblume

Kommentare

  • BiboBibo

    260

    bearbeitet 30. 11. -1, 01:00
    Hallo,
    ich bin auch freiwillig versichert, mein Göga privat. Da ich mehr verdiene, sind die Kinder bei mir mitversichert.
    Lt. KK-Auskunft während der SS habe ich Krankenkassenbeiträge zu zahlen, da ich über meinen Mann nicht familienversichert sein kann (logisch). Wieviel zu zahlen ist, steht noch aus - vermutlich um die 700 Euro. :???:
    Ich habe jetzt erstmal die Versicherungskarte für die Kleine bekommen und das restliche Muschugeld. Bislang keine Rechnung. Bin auch gespannt auf meine nächste Gehaltsabrechnung, weil ich im April ja noch in Muschu bin, aber meine Tantieme für 2004 ausgezahlt wird - was da mit den KK-Beiträgen ist. Mein Arbeitgeber beteiligt sich nicht an den KK-Beiträgen, die die KK von mir für die Muschuzeit haben will. Und wie das dann in der Steuererklärung abgerechnet wird - da kommt jetzt schon Freude bei mir auf.
    Sobald ich mehr weiss (Beträge), hänge ich hier noch eine Antwort ran. Bin übrigens bei der BKK Mobil Oil, wobei die Regelung mE KK-unabhängig ist.
    Liebe Grüße
    Bibo
  • bearbeitet 30. 11. -1, 01:00
    ach Du sch.....
    klingt ziemlich übel!

    Ich wage gar nicht, schonmal bei meiner Krankenkasse nachzufragen, um keine schlafenden Hunde zu wecken..... aber so langsam.....
  • LydiaLydia

    1,098

    bearbeitet 30. 11. -1, 01:00
    Bist Du verheiratet? Wenn ja, wo ist Dein Mann versichert?

    Also ich bin auch in der gesetzlichen geblieben trotz Überschreitung des Gehalts. Mein Mann ist bei der selben KK auch trotz Überschreitung. Wir sind nun beitragsfrei über ihn mit versichert (familienversichert).

    Wie das bei den privaten während der Elternzeit ist, weiß ich nicht, allerdings, wenn Du später wieder arbeiten gehen willst und Dein Mann verdient mehr als Du (und ist privat versichert), muß das Kind bei ihm mitversichert werden. Und das muß extra bezahlt werden. Das hatte eine Kollegin von mir.
  • bearbeitet 30. 11. -1, 01:00
    während der Erziehungszeit habt ihr doch kein Einkommen, und dann wird das Einkommen des Mannes zugrunde gelegt. Mußte als meine Elternzeit bei Lina ausgelaufen war, mich von Juli bis Oktober freiwillig Versichern weil wir ja im Ausland waren und Chris privat Versichert ist. Habe 170,- Euro im Monat bezahlt...
  • bearbeitet 30. 11. -1, 01:00
    Seufz, habe mich in der Zwischenzeit schlau gemacht.
    Vorweg: Mein Mann ist privat versichert und ich freiwillig bei einer gesetzlichen KK.

    Wenn ich in Elternzeit/Erziehungsgeld gehe, dann muss ich Beiträge zahlen, obwohl ich kein Einkommen habe. :cry:
    Das rechnet sich nach dem EK meines Mannes. Habe noch keinen Beitrag rausgekitzelt. Und unser Kind müssen wir auch versichern.

    Ganz toll! Sch.... können wir das Geld auch nicht, es wird einem echt schwer gemacht, Kinder in die Welt zu setzen.... :flaming01:

    Jetzt bin ich auch den Trichter gekommen, noch auf Teilzeit zu gehen. Weiß zufällig jemand, ab wann dann wieder Beiträge in die Pflichtversicherung gezahlt werden? Sofort? Oder erst am Ende des Jahres? Mit Teilzeit rutsche ich dann nämlich sofort unter die Beitragsbemessungsgrenze, aber ich weiß nicht, ab wann sich das auswirkt.
    Und wie flexibel mein Arbeitgeber ist, weiß ich natürlich auch nicht!

    Scheißkram ,echt!
  • AnonymousAnonymous

    59,500

    bearbeitet 30. 11. -1, 01:00
    Also ich zahle freiwillig gesetzlich versichert bei der Techniker Krankenkasse seit 10. SS-Monat im Moment den Arbeitslosenbeitrag von 110 Euro udn Ben ist bei mir kostenfrei mitversichert. Sobald ich wieder regelmäßig etwas arbeite (wobei ich noch nicht rausgefunden habe, ob "etwas" und "regelmäßig" eine Ermessensfrage ist... :???: ), steigt das wieder auf den Mindestbeitrag für Selbständige - das waren glaube ich 264 Euro im Monat. Es sei denn, ich verdiene vor Steuern mehr als 2.300 Euro/Monat, dann geht es prozentual hoch.
  • bearbeitet 30. 11. -1, 01:00
    bin auch schon wieder weiter.
    Ja, 110 Euro ist wohl der Mindestbeitrag.

    Bei mir wird aber das hälftige Einkommen meines Mannes gerechnet, und das sind dann allein für mich mal eben 209 Euro. Geil!

    Ich brauch jetzt dringend einen Teilzeitvertrag!
  • bearbeitet 30. 11. -1, 01:00
    wieso mußt du die Kinder auch noch versichern???? Lina war damals auch bei mir Familienversichert obwohl Chris privat ist. Wenn du teilzeit arbeiten gehst zahlt dein Arbeitgeber sofort KK. Du mußt allerdings mehr wie 400,- verdienen, sonst gilt die KK nur für Verletzungen die wärend deiner Arbeitszeit bzw. dem Arbeitsweg passieren.
  • bearbeitet 30. 11. -1, 01:00
    ich mach die Teilzeit ja nur für zwei Monate im Grunde... danach gehe ich in Elternzeit und arbeite gar nicht mehr.
    Da gilt doch dann, dass der Höherverdiener die Kinder auf seine Versicherung nehmen muss, oder?
    Meine Versicherung ruht doch dann?!

    Oder kann ich in der Elternzeit, also Erziehungsurlaub die Kinder beitragsfrei bei mir versichern, obwohl ich gar keine Beiträge zahle?
    Das wäre natürlich das Optimum!
  • jauchzerlejauchzerle

    6,272

    bearbeitet 30. 11. -1, 01:00
    das gilt nur, wenn beide entweder freiwillig bei einer gesetzlichen Krankenkasse versichert sind, oder eben gesetzlich versichert sind (also aufgrund einer Beschäftigung).
    Es gilt nicht mehr, sobald der Vater oder die Mutter des Kindes privat versichert sind. Ab dem Zeitpunkt muss das Kind privat vesichert werden. Egal ob man jetzt Millionen schäffelt oder knapp überm Sozialhilfesatz steht.
    Die private Krankenversicherung wird aber auch teilweise vom AG übernommen.
    Bei mir ist das auch so. Ich bin auch bei einer BKK versichert, zahle den Höchstsatz, weil eben das halbe Einkommen meines Mannes angerechnet wird, und er privat versichert ist. Mein großer Sohn ist nicht sein leibliches Kind und dessen Vater ist ebenfalls freiwillig in einer gesetzlichen KK, also kann ich ihn mitversichern. (wäre sein Vater auch privat versichert, hätten wir Pech) Jakob muss ich, weil er der Sohn meines Mannes ist privat versichern.
    wir zahlen insgesamt auch deutlich über 500 Euro Krankenversicherungsbeiträge pro Monat.
  • bearbeitet 30. 11. -1, 01:00
    @ Jauchzerle

    ja, so hatte ich das auch verstanden. Dass wir unseren Zwerg privat versichern müssen meine ich. Den saueren Drops haben wir schon einkalkuliert.

    Dass mit meinem Beitrag habe ich leider erst jetzt erfahren. Bin auch selbst schuld!
    Aber ich bin noch guter Hoffnung, in einer halben Stunde habe ich Gespräch und wenn ich noch auf die letzten 4 Wochen in Teilzeit gehen könnte... es wäre genial! Ein Beitrag in die Pflichtversicherung reicht nämlich schon!
  • BiboBibo

    260

    bearbeitet 30. 11. -1, 01:00
    So, wir haben jetzt ja schon Mitte Juni. Die Aprilabrechnung war ohne KV-Kosten, Mai war ich ja nur zT wieder arbeiten - da anteilig, und jetzt im Juni wieder normal.
    Von der KV habe ich bisher keine Rechnung erhalten. Vielleicht haben die Muschu mit Elternzeit verwechselt? :traurig04:
  • steffiisteffii

    1,316

    bearbeitet 30. 11. -1, 01:00
    Sonnenblume schrieb:
    @ Jauchzerle

    ja, so hatte ich das auch verstanden. Dass wir unseren Zwerg privat versichern müssen meine ich. Den saueren Drops haben wir schon einkalkuliert.

    Dass mit meinem Beitrag habe ich leider erst jetzt erfahren. Bin auch selbst schuld!
    Aber ich bin noch guter Hoffnung, in einer halben Stunde habe ich Gespräch und wenn ich noch auf die letzten 4 Wochen in Teilzeit gehen könnte... es wäre genial! Ein Beitrag in die Pflichtversicherung reicht nämlich schon!

    Sollte das aus irgendwelchen Gründen nicht klappen, würde ich mir mal ausrechnen lassen, was es kostet, wenn Du samt Zwerg in eine private KV wechseln. Da zumindest für Deinen Zwerg der AG Deines Mannes die Hälfte bezahlen dürfte, kommst Du damit vielleicht besser weg?
  • supisupi

    8,312

    bearbeitet 30. 11. -1, 01:00
    Hallo,

    wir standen kürzlich auch vor diesem Problem...
    Ich arbeite nicht (mehr), mein MAnn ist Privatversichert. Die Kleine ist über meienn Mann mitversichert.
    Meine freiwillige Weiterversicherung bei der Barmer wäre einiges teurer gewesen, als meine Versicherung bei der Privaten. Deshalb habe ich gewechselt - nun habe ich bessere Leistungen zu einem günstigeren Preis.
    Ich fand es total unverschämt, dass wir quasi unterstellt ebkommen haben, ich hätte das halbe Gehalt meines Mannes zur Verfügung; denn das habe ich nicht.
    Und: Eine freiwillige Versicherung bei einer gesetzlichen Kasse für 380 EUR pro Monat - das finde ich schon reichlich unverschämt!!! Gesetzliche Vorschriften hin oder her...

    LG, Supi
  • jauchzerlejauchzerle

    6,272

    bearbeitet 30. 11. -1, 01:00
    da interessiert mich aber schon, wie man ein Kind beim Elternteil in einer privaten KV kostenfrei mitversichern kann? Denn genau das ist doch der (einzige) Vorteil der gesetzlichen KV.
    Ich zahle für die freiwillige KV (gesetzliche KV) knapp 270 Euros ( 14 %) und kann meinen großen nur deshalb mitversichern, weil sein Vater (nicht mein Mann) auch freiwillig versichert ist. Das kommt immer noch billiger als für beide privat KV und PV zu bezahlen. Beim Kleinen geht das nicht, weil es eben eine private Versicherung ist, in der mein Mann ist. Sagt mir bitte die private Versicherung, die meine Kinder kostenfrei mitversichert, und ich wechsle sofort.
  • supisupi

    8,312

    bearbeitet 30. 11. -1, 01:00
    Also bei uns zahlt der AG meines Mannes die Hälfte zur privaten Mitversicherung für unsere Kleine; für uns sind es dann noch 78EUR pro Monat. Bei der Barmer wären's 125 (Mindestsatz) gewesen - und da hätte der AG meine Mannes natürlich nichts zugezahlt.

    Da ich auch über meinen Mann mitversichert bin, ist es seinem AG überlassen, ob er auch dazu noch etwas zuzahlt (da gibt's wohl bestimmte "Muss"- und "Kann"-Grenzen). Wir wissen noch nicht, wie sie es machen werden (Bürokratie dauert ja meist ein bisschen...) , aber in jedem Fall ist mein Beitrag billiger als bei einer gesetzlichen - auch wenn wir es zu 100% selbst zahlen müssen.

    Unsere Kasse ist die DKV.

    LG, Supi
  • jauchzerlejauchzerle

    6,272

    bearbeitet 30. 11. -1, 01:00
    Unser Kleiner ist auch in der DKV, und auch dort wird bezuschusst. Mit Selbstbeteiligung wirds auch in der DKV noch billiger. Aber es ist immer noch ein Unterschied, ob die Hälfte übernommen wird, oder ob das Kind kostenfrei mitversichert ist.
  • bearbeitet 30. 11. -1, 01:00
    Mein Mann ist bei der UKV privat Krankenversichert. In seiner Police steht auch das Kinder unter 18 ohne eigenes Einkommen kostenfrei mit versichert werden können. Konnte die Kinder aber trotz der Privaten mit in meine gesetzliche Kasse nehmen
  • supisupi

    8,312

    bearbeitet 30. 11. -1, 01:00
    @jauchzerle.

    Ich weiß ehrlich gesagt nicht, ob Du mich meinst, aber unsere Tochter ist nicht kostenfrei mitversichert (das wär' schön!). Wenn sich das so angehört haben sollte tut mir das leid.

    Aber: Kinder müssen NICHT zwangsläufig privatversichert werden, wenn einer (bzw. der Mann/Vater) privatversichert ist.

    Das koppelt sich an die Berufstätigkeit der Mutter bzw. ob sie einen Arbeitsvertrag hat.

    Mein Vertrag war z.B. befristet und lief genau 2 Tage nach Beginn der Mutterschutzfrist aus. Er wurde natürlich nicht verlängert. Also stehe ich nun nicht in einem Arbeitsverhältnis und hätt emeien Tochter ohne weiteres gesetzlich (bei der barmer) freiwillig versichern können - obwohl mein Mann privatversichert ist. Da die gesetzliche Versicherung uns aber im Endeffekt teurer gekommen wäre haben wir natürlich anders entschieden und die Kleine privatversichert.
    Die Sache würde anders aussehen, wenn cih einen Arbeitsvertrag hätte; da hätte sie soweit ich weiß in die private gemusst.

    LG, Supi
  • jauchzerlejauchzerle

    6,272

    bearbeitet 30. 11. -1, 01:00
    Hallo Supi,
    ich weiß das einige der großen Krankenkassen (zum Beispiel die mit den drei Buchstaben auf grünem Hintergrund) auch Kinder kostenfrei familienversichern, deren Elternteil privat versichert sind.
    Rechtens ist das aber nicht. Man könnte das Kind dort freiwillig versichern, aber das ist nicht kostenfrei.
    Kann schon sein, daß ich Dich missverstanden habe ;-) Ich hab halt auch nur eine Chance gewittert :oops: Da hält man Wunschdenken schnell für Realität. Sorry.
  • steffiisteffii

    1,316

    bearbeitet 30. 11. -1, 01:00
    supi schrieb:
    Mein Vertrag war z.B. befristet und lief genau 2 Tage nach Beginn der Mutterschutzfrist aus. Er wurde natürlich nicht verlängert. Also stehe ich nun nicht in einem Arbeitsverhältnis und hätt emeien Tochter ohne weiteres gesetzlich (bei der barmer) freiwillig versichern können - obwohl mein Mann privatversichert ist. Da die gesetzliche Versicherung uns aber im Endeffekt teurer gekommen wäre haben wir natürlich anders entschieden und die Kleine privatversichert.
    Die Sache würde anders aussehen, wenn cih einen Arbeitsvertrag hätte; da hätte sie soweit ich weiß in die private gemusst.
    LG, Supi

    Ja, so war das bei uns. Mein Mann ist gesetzlich, ich privat. Wir wollten meinen Sohn bei meinem Mann mitversichern lassen, das wurde aber abgelehnt.
  • jauchzerlejauchzerle

    6,272

    bearbeitet 30. 11. -1, 01:00
    sorry Mädels, so gehört sich das aber auch, alles andere wär - na sagen wir mal? Ungesetzlich?
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