Haroun ist am 06.06.04 geboren und ab da galten ja die 8 Wochen Mutterschutz. Sofort im Anschluss habe ich bei meinem Arbeitgeber Elternzeit beantragt (2 Jahre). In dem Bestätigungsschreiben steht dann, dass sie es angenommen haben und die Elternzeit am 05.06.2006 endet. Die zählen also die zwei Jahre ab Harouns Geburtstag. Da haben sie mir ja 8 Wochen "geklaut" :shock: Ist das rechtens so oder hat die PA wiedermal keine Ahnung :twisted:
Wenn ich Elternzeit später genommen hätte, dann hätte ich doch auch zwei volle Kalenderjahre oder...
Kommentare
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Beantragst du drei Jahre, enden diese einen Tag vor dem dritten GEburtstag.
Hast du noch Resturlaub, kannst du ihn nach Bedarf dranhängen.
Die 8 Wochen MUschu werden verschluckt dass stimmt.
Aber die Berechnung ist immer schon so gewesen.
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Aber wie ist das, wenn man die Elternzeit später nimmt (geht doch bis zum achten Lebensjahr oder so) - bekommt man da dann volle Jahre?
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Wenn du die drei Jahre hintereinander nimmst, hast Du ja auch 2 volle Jahr und 1 Jahr - 8 Wochen.
LG
Mandy