Wieviel Geld habt ihr zur Verfügung?

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Kommentare

  • bearbeitet 30. 11. -1, 01:00
    @ spyrogira Wohngeld kannst Du direkt beantragen. Warte nicht so lange, da geht Dir jedesmal ein Monat flöten. Die Guthaben werden da nicht mit eingerechnet.

    Der Sozialhilfe Bedarf liegt bei ungefär:

    1090 EUR (+Erziehungsgeld)

    Ihr habt ja schon 1024 (+Erziehungsgeld) also denke ich das Ihr durchaus etwas Wohngeld bekommt und die Euch nicht zum Sozialamt schicken.
  • RonjaRonja

    155

    bearbeitet 30. 11. -1, 01:00
    Örgssss, seit mir nicht böse, aber diese Auskünfte sind teilweise ziemlich , na ja, sagen wir mal veraltet.

    1.) Gibt es das Sozialamt nicht mehr und auch in dem Sinne keine Sozialhilfe.

    @ spyrogira

    Ihr solltet auf jeden Fall das sog. Alg II beantragen, denn einen Anspruch habt ihr bei den Einkünften (bereinigt nach Abzug des Unterhaltes) auf jeden Fall. Allerdings werden Unterhaltsanprüche nur vom Einkommen Deinen Mannes abgezogen, wenn diese tituliert sind und auch tatsächlich gezahlt werden.

    Alg II hat die alte Sozialhilfe und Arbeitslosenhilfe abgelöst. Um Alg II zu beziehen, müßt ihr auch nicht arbeitslos sein, allein die Bedürftigkeit entscheidet über den Anspruch, und das Grundsätzlich Arbeitsfähigkeit vorliegt (bei deinem Mann mit Sicherheit, da er ja arbeitet, und bei Dir gehe ich jetzt mal davon aus, obwohl Du bis zum 3. Geburtstages Eures zwerges nicht arbeiten mußt, aber ebend grundsätzlich arbeitsfähig bist).

    Das Einkommen Deines Mannes wird wie gesagt um die titulierten und gezahlten UH-Beträge gemindert, ferner gibt es noch pauschale Freibeträge, da er arbeitet, dann eventl. Fahrtkosten, Haftpflichtversicherung usw.

    Es wird geschaut, was ihr an "Bedarf" habt.:

    Alte Bundesländer

    Du 311 €
    Männe 311 €
    Zwerg 207 €
    + angemessene Miete einschließlich Nebenkosten, wasser und Heizung, aber ohne Strom

    Ich schätze jetzt einfach mal so grob alles zusammen ca. 1250 € Bedarf.

    Dem gegenüber stehen die Einkünfte:

    bereinigtes Einkommen Deines Mannes: Schätzung ca. 650 € und Kindergeld 154 € = Einkommen ca. 800 €

    Erziehungsgeld bleibt außen vor. So, und nun schau mal, wie hoch Euer Bedarf ist, und wieviel ca. angerechnet wird........da scheint ein nicht unerheblicher Anspruch auf alg II zu bestehen.

    Auch was Euer "vermögen" angeblangt, habt ihr entsprechende Freibeträge. Du und Dein Mann haben jeweils pro vollendetem Lebensjahr 200 € Freitrag, der Zwerg kriegt auch nochmal pauschal 4850 € dazu. Also, so, wie Du schreibst, kommt ihr da auch nicht drüber. Ach ja, ein Auto, was 5000 € Restwert nicht übersteigt, ist auch schonvermögen.

    Also, so schnell wie möglich Antrag stellen, denn erst ab dem Tag wird der Anspruch geprüft. Allerdings vermute ich mal, das ihr schon ne Menge Geld "verschenkt" habt.

    Ach ja, bin auch Zweitfrau und beantrage bei meinem eigenen Arbeitgeber o.g. Leistung in meinem Erziehungsurlaub ;-) , da meinem Mann auch nur der Selbstbehalt bleibt. Obwohl bei uns bereits die Abänderungsklage vorm Gericht läuft.

    P.S.: sagt mal, habt ihr überhaupt schonmal eine Neuberechung durchführen lassen ?? Euer Kind hat ja nunmal auf jeden Fall auch noch einen Anspruch auf Unterhalt durch seinen Vater, Du ggf. auch, wenn es zum Mangelfall kommt.
  • AnonymousAnonymous

    59,500

    bearbeitet 30. 11. -1, 01:00
    Ronja schrieb:
    Örgssss, seit mir nicht böse, aber diese Auskünfte sind teilweise ziemlich , na ja, sagen wir mal veraltet.

    1.) Gibt es das Sozialamt nicht mehr und auch in dem Sinne keine Sozialhilfe......
    Ich denke, das ist an keiner von uns vorbei gegangen, wir sollten hier nur nicht anfangen, Wortklauberei zu betreiben. ;-)

    Grds. gebe ich dir Recht, jedoch hast du in deinen Ausführungen übersehen, dass du vor Beantragung des Alg II/Sozialgeldes erst einmal einen Wohngeldantrag stellen solltest. Eine andere Reihenfolge wird seitens der Behörden oftmals nicht geduldet, du wirst dann erst zum Wohngeldamt geschickt. Abgesehen davon dauert die Berechnung des Wohngeldes teilweise bis zu 6 Wochen, weshalb du allein schon deswegen zügig handeln solltest.

    @spyrogira: Ich habe zwei Rechner für dich, die deine Ansprüche zumindest im Groben errechnen.

    1. Alg. II-Rechner
    2. Wohngeld-Rechner

    :byebye01:

    Gisela
  • bearbeitet 30. 11. -1, 01:00
    Oh, wenn man da dann schon zu wenig hat, kriegt man dann noch Wohngeld oder muss mann zum Sozialamt? :roll:

    Und dann noch etwas, ich habe irgendwie mal gehört, das der Vater an die unverheiratete Mutter nur Unterhalt zahlen muss, wenn sie in einer Eheähnlichen Gemeinschaft gelebt haben. Stimmt das?

    Wie hoch ist denn eigentlich heutzutage der Eigenbedarf, bei Unterhaltszahlungen?

    Naja Geld macht auch nicht Glücklich und ich befürchte spätestens wenn der Unterhaltsvorschuss nicht mehr bezahlt wird, muss ich ALG II beantragen. (geht man dazu zum alten Sozialamt oder zum Arbeitsamt)?
  • AnonymousAnonymous

    59,500

    bearbeitet 30. 11. -1, 01:00
    Und dann noch etwas, ich habe irgendwie mal gehört, das der Vater an die unverheiratete Mutter nur Unterhalt zahlen muss, wenn sie in einer Eheähnlichen Gemeinschaft gelebt haben. Stimmt das?

    Nein.
    Der Vater ist zu Betreuungsunterhalt an die Mutter verpflichtet, egal ob das Kind bei einem ONS entstanden ist, oder im Rahmen einer Lebensgemeinschaft. Längstens für 3 Jahre. Allerdings zahlt der Mutter niemand Unterhaltsvorschuß wie beim Kindsunterhalt das Jugendamt, das muß sie einklagen. Oder Sozialhilfe beantragen (tschuldigung, ALG II), dann holt sich das Amt das Geld beim Kindsvater wieder.
    Der Unterhaltsanspruch des Kindes besteht natürlich länger als 3 Jahre.

    Wie hoch ist denn eigentlich heutzutage der Eigenbedarf, bei Unterhaltszahlungen?

    Ca. 800 Euro war es letztes Jahr - falls du den Selbstbehalt meinst, der dem Kindsvater für seinen eigenen Lebensunterhalt zusteht. Vermögen darf er dann allerdings keines haben, das wird nämlich eingerechnet.
  • RonjaRonja

    155

    bearbeitet 30. 11. -1, 01:00
    sonnenblume74 schrieb:

    Naja Geld macht auch nicht Glücklich und ich befürchte spätestens wenn der Unterhaltsvorschuss nicht mehr bezahlt wird, muss ich ALG II beantragen. (geht man dazu zum alten Sozialamt oder zum Arbeitsamt)?

    Hi Iris,

    kommt drauf an, welcher Träger in Deiner Gemeinde für das Alg II zuständig ist. Das können sein:

    - die sog. ARGE = Arbeitsgemeinschaft zwischen Agentur für Arbeit und Landkreis/Kommune

    - Agentur für Arbeit

    - Kommune/Landkreis

    Frag einfach mal bei Deiner zuständigen Agentur für Arbeit nach, die sagen Dir dann, wer zuständiger Träger ist, kannst natürlich auch bei Deiner KOmmune nachfragen, die wissen das auch ;-)

    Wie hoch ist denn eigentlich heutzutage der Eigenbedarf, bei Unterhaltszahlungen?


    Ca. 800 Euro war es letztes Jahr - falls du den Selbstbehalt meinst, der dem Kindsvater für seinen eigenen Lebensunterhalt zusteht. Vermögen darf er dann allerdings keines haben, das wird nämlich eingerechnet.

    Hi Katja,

    der Selbsbehalt für einen erwerbstätigen UH-pflichtigen beträgt z.Zt. im Westen 840 €, ab 01.07.05 erhöht sich dieser auf 890 € .
  • bearbeitet 30. 11. -1, 01:00
    Ach so, das ist auch noch überall. 890 EUR ist ja ganz schön viel früher waren es doch nur 1500 DM. Naja, da kommt ja dann nicht viel was man bekommen könnte. Bei einem Mann der vielleicht durchschnittlich 1200 EUR verdient sind das dann nur 310 EUR die er zahlen kann. Wenn er zwei Kids und eine Frau hat, dann kann die mal schauen, wie sie von 310 EUR leben kann. Wenn er dann noch andere "Schulden" nachweisen kann, z.b. ein Autokredit von 200 EUR oder so, dann bleiben nur noch 110 EUR. :???:

    Und der Unterhaltsvorschuss wird nur 6 Jahre bezahlt, d.h. das ich den nur noch 1,5 Jahre kriege. Tolle Gesetze.
  • spyrogiraspyrogira

    1,743

    bearbeitet 30. 11. -1, 01:00
    @ Gisela Danke für die links zu den Rechnern



    Und jetzt gehen die Fragen weiter:

    Also der Wohngeldrechner berechnet mir 110 Euro
    Der ALGII Rechner berechnet ca. 500 Euro


    Was mach ich jetzt?
    Erst mal Wohngeld beantragen?
    Oder direkt ALG II ? Und wo muss ich hin?
    Wohngeld am Rathaus vor Ort das weiß ich aber ALG II ???


    Und muss ich erst das eine dann das andere? Oder kann ich einfach mal drauf los beantragen... Mei ist das alles kompliziert :roll:
  • RonjaRonja

    155

    bearbeitet 30. 11. -1, 01:00
    Hi Claudia,

    Da Du ja offensichtlich (wie ich vermutet habe) einen Alg II Anspruch hast, beantrage bitte umgehend ALG II, denn ALG II und Wohngeld zusammen schließen sich aus.

    Frag bitte bei Deiner Gemeinde nach, wer bei Euch für das ALG II zuständig ist (kann Dir aber auch Deine örtliche Agentur für Arbeit sagen) und stelle wie gesagt umgehend den Antrag. Denn Anspruch besteht erst ab Tag der Antragstellung.
  • AnonymousAnonymous

    59,500

    bearbeitet 30. 11. -1, 01:00
    Ronja schrieb:
    Hi Claudia,

    Da Du ja offensichtlich (wie ich vermutet habe) einen Alg II Anspruch hast, beantrage bitte umgehend ALG II, denn ALG II und Wohngeld zusammen schließen sich aus.
    Diese Aussage ist definitiv falsch. Ich hatte eben einen Sachbearbeiter meiner Gemeinde am Telefon, der mir bestätigte, dass beide Leistungen parallel laufen, jedoch das Wohngeld selbstverständlich als Einkommen gewertet und entsprechend auf das Alg. II angerechnet wird. :traurig04:

    :byebye01:

    Gisela
  • RonjaRonja

    155

    bearbeitet 30. 11. -1, 01:00
    @ Gisela

    könnte es sein, das es sich dabei um sog. "Altfälle" handelt ?? Sprich Personen, die letztes Jahr bereits Wohngeld bekommen haben aber keine anderen Leistungen ??

    Denn im Alg II sind ja die Wohnkosten bereits berücksichtigt......aber vielleicht hat das auch wieder was damit zu tun, welches Modell in Eurer Gemeinde gewählt wurde (sprich, wer das Alg II auszahlt).

    Mein Gott, konnten die nicht damals einfach festlegen, wer dafür zuständig ist, und nicht jeden sein eigenes Süppchen kochen lassen ??
  • AnonymousAnonymous

    59,500

    bearbeitet 30. 11. -1, 01:00
    Und der Unterhaltsvorschuss wird nur 6 Jahre bezahlt, d.h. das ich den nur noch 1,5 Jahre kriege. Tolle Gesetze.

    Naja... irgendwie finde ich es ja nicht ganz "unfair", daß dem Exmann und Vater schon auch noch ein Existenzminimum bleiben muß. Ein Recht auf Leben hat der doch auch noch - oder verwirkt er das durch die Trennung?
    ;-)
    Im Zweifelsfall gibt es ja dann für Mutter und Kinder AlgII, oder?
    Natürlich den Fall ausgenommen, daß er eigentlich steinreich ist und nur nicht zahlen will...
  • bearbeitet 30. 11. -1, 01:00
    Ja oder er arbeitet schwarz. Und mal ehrlich soll eine Frau ihr Leben lang am Existensminimum leben nur weil der Mann geschohnt werden muss :shock: Tolle Wurst ALGII beantragen, kann man ja aber dann ist man doch wirklich in den Augen der Algemeinheit geächtet.

    Bevor wir geheiratet und gemeinsame gewollte Kinder bekommen haben hatte ich einen gut bezahlten Job bei der Stadt Duisburg. Bis er sich dann verwirklichen mussste und wir nach Köln gezogen sind (wärend meines Erziehungsurlaubs). Und dann kommt ein 30 Jähriger auf die Idee ein Verhältniss mit einer fast 17 Jährigen anzufangen, und damit alles kaputt zu machen und die Frau darf dann "froh" sein, wenn sie für die Kinder 6 Jahre Unterhaltsvorschuss bekommt und an Unterhalt für sie selber ist nicht zu denken.

    Ach ja und wärend der drei Ehe Jahre habe ich durch die Erziehungszeiten Rente angerechnet bekommen und weil die Summe höher war als sein Verdinst bekommt er noch später von mir Rente.

    Zudem besteht der Herr auf gemeinsames Sorgerecht, so das ich jedesmal überlege, was ich mache, wenn da steht "unterschrift der Eltern oder unterschrift der Sorgeberechtigten" und dann lang und breit erklären muss, das sich der tolle Vater zuletz im Dezember 2003 gemeldet hat. Klasse, ich kriege nächstes Jahr nicht mal einen neuen Kinderausweis für Lukas, weil da braucht man dann beide Unterschriftn.

    Und vor Gericht heult er dann dem Richter vor wie ach so arm er ist und das er sich nicht einmal die fahrt zu seinen Kindern leisten kann, um dann anschließend in seinen Neuwagen zu steigen, und ein Diesel Sweat Shirt hatte er auch an.
  • AnonymousAnonymous

    59,500

    bearbeitet 30. 11. -1, 01:00
    ALGII beantragen, kann man ja aber dann ist man doch wirklich in den Augen der Algemeinheit geächtet.

    das sehe ich anderst - mir ist es Wurscht, was "die Allgemeinheit" vonmir denkt, wenn ich udn mein Kind dann überleben können. Da ich weiß, daß ich es nicht länger als unbedingt notwendig in Anspruch nehmen würde, hätte ich da auch kein Problem damit. Ich habs nicht beantragt, weil Ben´s Papa dann seine Altersvorsorge gepfändet worden wäre...und ich bin sicherlich in der glücklichen Situation, daß er mir (no) soviel Geld überweisen kann, daß es zusammen mit KG, ErzG und Wohngeld für das Nötigste reicht. Und dann arbeite ich ja jetzt auch wieder.
    Ich mag nur die Mentalität nicht, die Männer aus der Kränkung raus ohne Rücksicht auf Verluste ausgeplündert werden, so daß sie bis ans Ende ihrer Tage nichtmehr auf die Füße kommen - auch noch, wenn man als Frau eigentlich schon wieder arbeiten gehen könnte.
    Das ist sicherlich immer vom Einzelfall abhängig, ob Trennung im gegenseitigen Einverständnis, ob Engagement für die Kinder, ob nur Drücken ums Zahlen oder echt keine Kohle, etc.

    Im übrigen wußte ich nicht, daß das Jugendamt nur 6 Jahre lang Unterhaltsvorschuß zahlt, wenn der Vater zahlungsunfähig ist. Wenn er sich um die Verantwortung für die Kinder rumdrückt und du sicher weißt, daß er schwarz arbeitet und genug verdient, dann finde ich deine Wut gerechtfertigt.
  • bearbeitet 30. 11. -1, 01:00
    Länger als nötig, wäre jetzt in meinem Fall ab dem Tag an dem der Unterhaltsvorschuss wegfällt bis die Kids aus dem Haus sind. Im Moment habe ich ja noch meinen 400 EUR Job, wenn ich den nicht mehr ausüben kann, was wohl mit bald 4 Kindern eventuell passieren wird, dann muss ich mich im Januar schon da melden.

    Und auch wenn ich wieder heirate sieht es bei dem was mein Freund verdient leider nicht besser aus. Ich verstehe auch nicht warum man von einem normalen Gehalt scheinbar niemals eine großfamilie Ernähren kann, aber andererseits will der Staat, das die Leute Kinder kriegen. Wahrscheinlich ist damit gemeint das nur Ärzte mehrere Kinder kriegen.

    Aber gut, Kindergeld und Erziehungsgeld das ist schon Klasse, wenn man das oben drauf kriegen würde, aber das ist wohl nur bei Erziehungsgeld der Fall- Kindergeld wird angerechnet und deckt ja fast den "Regelbedarf" Nun möchte ich mal sehen, wie jemand von 207 EUR im Monat Kinder ernährt. Die brauchen ja nun auch Kleidung Schulbücher einen Schwimmferein, mal einen WE Ausflug KLassenfahrt Geburtstage, auch die auf die sieh eingeladen werden. :neutral:
  • MajonieMajonie

    3,882

    bearbeitet 30. 11. -1, 01:00
    was mich dabei immer wundert: ( das ist jetzt nicht auf dich bezogen, iris, kam mir dabei nur wieder in den sinn)
    ich versteh nicht so recht warum mütter immer jammern das die kids in der schule so viel kosten würden. kiga-gebühren zahlen sie doch auch?*grübel* meine "dürfen" dann zum beispiel 75 euro pro monat für die schule kosten- weil ja der kiga vorher auch soviel hne essen gekostet hat. versteht eine was ich meine? :???:
    also wie gesagt, wahrscheinlich off topic- aber ich überleg schon lange und vergess es sonst immer bei passenden gelegenheiten :oops:
  • bearbeitet 30. 11. -1, 01:00
    Aber das essen brauchen sie ja nach der Schule trotzdem das machst Du dann und kostet sicher auch 75 EUR. Also bei uns ist in der Schule nur die "Erstanschaffung" teuer, Schulranzen mit Zubehör, das hat 150 EUR gekostet, dazu kommen dann noch Bücher ca. 30 EUR und Kleinkram ca. 50 EUR. 6 EUR Kakao Geld p.M. und naja, was auch nicht unter den Tisch zu kehren ist, in der Schule brauchen die Kids, wenn sie nicht aussehen sollen wie die Flodders anständige Kleidung, in der KiTa war mir ein nicht mehr rausgegangener Fleck egal, 10 Minuten Sandkasten und er hatte nette Gesellschaft, aber in die Schule kommt mir Lukas nur mit anständigen Sachen.

    Für mal dies mal das geben wir so 2-5 EUR im Monat (z.B. Kino am Montag) und was die Klassenfahrt kostet weiss ich noch nicht.

    Abgesehen davon, wenn nicht Moritz und das ? wären müsste ich jetzt auch aufhören zu arbeiten, denn den Vollzeitjob mit 2 Schulkindern die dann mal um 11 Uhr mal um 12 Uhr oder wie es gerade recht ist Schule aus haben, könnte ich knicken.
  • MajonieMajonie

    3,882

    bearbeitet 30. 11. -1, 01:00
    der kiga-platz kostet doch ohne essen 75 euro- muss also für die kiga kids auch mitkochen.... also bleiben wieder 75 euronen für schulzeug...
    das sit natürlich von bundesland zu bundesland verschieden... hier gehts ja noch mit den büchern... klar der schulbeginn haut immer rein, aber im kiga ist ja im september auch immer spiel und teegeld fällig- also schon wieder 60 euro pro kind...
  • bearbeitet 30. 11. -1, 01:00
    Nur zahle ich gar keine Kiga Gebühren, das ist ja EInkommensabhängig, ich zahle nur noch den Vereinsbeitrag und das Essen weil es eine Elterninitiative ist (120 eur für beide)und das zahlt im Moment mein Arbeitgeber, bis August, das darf er nur für nicht schulpflichtige Kinder zahlen. Zudem habe ich ja ein Schulkind und ein Kindergartenkind, d.H. Kosten für Schule und kosten für Kindergarten (da zahlt man hier immer nur ein Kind ausser essen das für beide) aber das hast Du ja dann auch bald?
  • MajonieMajonie

    3,882

    bearbeitet 30. 11. -1, 01:00
    ne, irgendwie kommt das immer falsch an- oder ich bin blöd :oops:

    also: ich habe zwei kids im kiga- pro kind sind 75 euro im monat ohne essen und trinken, ohne spielgeld fällig. dieses wird einmal jährlich bezahlt in höhe von 60 euro- pro kind. geschwisternachlass gibt es hier nicht. essen für den kiga schicke ich mit- geht ja nur bis 12.15. dann koche ich zuhause. für alle- also schulkind, kiga- kinder, kleinkind und uns.
    wenn jetzt also johannes im september in die schule kommt ( den kiga muss ich übrigens bis inkl.- august zahlen- geöffnet ist nur bis mitte juli, dann sind ferien) zahle ich nicht mehr 150 euro für den kiga sondern nur noch 75- für niki. bleiben 75 bis dato monatlich weggewesene euros, die eigentlich jetzt frei sind für die schule... (sind sie nicht weil ich hoffe das ich jetzt was mehr im monat hab) aber grundsätzlich versteh ich also nicht warum gejammert wird die schule sei so teuer- kiga ist in meinen augen teurer. bis auf ausnahmen wie klassenfahrten vielleicht. ich glaub nicht das selbst ein gymnasiast im monat mehr als 75 euro für schulzeug braucht- klärt mich aber auf wenn ich da falsch liege. anders ist es natürlich wenn man selber nix zahlt, aber das werden doch wohl die wenigsten sein, oder?
  • bearbeitet 30. 11. -1, 01:00
    Also bei uns zahlt man nur ein Kind, d.h. Geschwisterkinder sind frei.

    Ausser das Mittagessen, das kostet dann zwei mal. Lukas geht in den Hort und Felix in die Kita, die möglichen Elternbeiträge liegen so zwischen 0 und 200 EUR je nach einkommen. Das Mittagessen muss aber immer gezahlt werden.

    Dazu kommen dann noch wegen dem Hort, der 6km von der Schule weg ist, ca. 30 EUR Fahrtkosten im Monat. (Ich habe als ich noch Vollzeit Arbeiten war 131 EUR (hab jetzt noch mal genau nachgeguckt) direkt an den Kindergarten gezahlt+70 EUR an die Stadt und dann noch die Fahrtkosten 30 EUR) Dazu noch das was in der Schule anfällt.

    Aber auf 75 EUR im Monat für die Schule komme ich wirklich nicht, als mal abgesehen von den Erstanschaffungen ca. 15 EUR + bessere Kleidung die aber in der Schule auch nicht so schnell abgenutzt wird.

    Dann sparst Du tatsächlich eher Geld als mehr Ausgaben zu haben.
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