Brauche Hilfe beim Elterngeld

blackberry87blackberry87

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bearbeitet 16. 02. 2019, 15:54 in Allgemeine Themen
Hallo ihr lieben.

Ich bin aktuell im zweiten Jahr in der elternzeit und bekomme auch kein Elterngeld mehr. Da ich wieder bisschen raus wollte, hab ich mich im tuppern versucht und mir macht es echt Spaß. Jetzt geht es darum, dass ich das ganze nach der schnupperphase anmelden möchte und ich jetzt wieder schwanger bin. Ich bin natürlich hauptberuflich noch bei einer Firma angestellt, die das ganze auch schon genehmigt hat.

Jetzt meine Frage... wenn ich mich jetzt anmelde, hat das Auswirkungen auf Mutterschutzgeld und Elterngeld?
Da ich ja nicht mehr arbeiten war, würde ich ja eh nur den Mindestsatz bekommen. Vom Mutterschutzgeld allerdings wegen der Unterbrechung der ersten elternzeit ja das vom Arbeitgeber oder hätte da das vorherige tuppern Auswirkungen?

Wenn ich dann in elternzeit bin und ich beziehe wieder Elterngeld, würde es angerechnet werden...

Gott ist das alles kompliziert. Wäre schön wenn mir wer helfen könnte.

Kommentare

  • Am besten fragst du mal bei der elterngeldstelle nach.
    Soweit ich weiß werden zur Berechnung des elterngeldes die 12 Monate vor der Geburt des ersten Kindes genommen wenn du in der elternzeit wieder schwanger geworden bist.
  • Sobald du Elterngeld beziehst, musst du Einkünfte melden, egal welcher Art, es wird angerechnet.
    Wenn du nur den Mindestsatz bekommst, werden die Abzüge gering sein
  • Also mein Hauptproblem ist jetzt das Thema vor der Geburt... nach der Geburt geht’s eh erstmal nicht mehr, da ich stillen möchte... ich möchte nicht dass das Mutterschutzgeld angepasst wird auf den Minijob.
  • Mutterschutzgeld? Minijob wird angerechnet auf das Elterngeld. Wenn du im Mutterschutz bist, bekommst du Gehakt von deinem Arbeitgeber. Wenn du im Mutterschutz bist, darfst du nicht arbeiten. Hat seinen Grund, dass man 6 Wochen vor der Geburt und 8 Wochen nach der Geburt im Mutterschutz ist. Empfehle dir auch einen Anruf bei der Elterngeldstelle .
  • @kaya vor der Geburt darf die Frau auf eigenen Wunsch arbeiten auch nach 34+0, sie darf nur nicht vom Arbeitgeber gezwungen werden.
    Nach der Geburt die 8 Wochen ist Arbeitsverbot
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