Einzugsermächtigung...

AliandraAliandra

1,030

bearbeitet 13. 04. 2005, 23:19 in Babyprodukte
Hallo!

Vielleicht kann mir ja eine von euch helfen.
Mein Handyvertrag funzt mit Einzugsermächtigung. Und einen Tag nachdem ich die Rechnung bekommen habe, ziehen die den Betrag gleich vom Konto ein. Nun meine Frage: Dürfen die das eigentlich schon so früh, oder gibts da keine Regelung, dass die ne gewisse Zeit warten müssen ? So ca. 7 Tage oder so ? Weil es war schon öfter so und die haben so nen blödes Datum, und da wars Konto noch net ausgeglichen, weil Kindergeld bzw. Erziehungsgeld später kommt. Im Netz hab ich nix dazu gefunden. Vielleicht weiss eine von euch da genauers ?
Angerufen hab ich da schon, geht net meinen die, ich könnte ja dann per Rechnung nd dann immer brav 1,50€ mehr zahlen, was ich auch wieder net will.

naja ich hoff ihr könnt mir helfen :)

Danke

Kommentare

  • WicomausWicomaus

    124

    bearbeitet 30. 11. -1, 01:00
    Hallo!!

    Habe auch das Problem das die mir immer so blöde die Rechnung schicken und einen Tag drauf geht das schon ab.Die Rechnung kommt aber immer zu einem anderen Datum so das ich mich nie genau danach richten kann.
    Am Telefon meinte eine "sehr nette" :twisted: Dame ich müsste dann halt immer Geld vom Monat vorher stehen lassen damit was drauf ist wenn sie abbuchen.
    Ich finde es blöde das ich das nicht selbst überweisen kann da ich diese Einzugsermächtigungen nicht gerne mache.
    Bin also auch für einen Tip dankbar.

    Liebe Grüsse

    Nicole
  • bearbeitet 30. 11. -1, 01:00
    Ich glaube da müsst Ihr in den Vertag reinsehen, da müsste das geregelt sein. Wenn das Konto nicht gedeckt ist, dann nehmen die auch gleich eine Wahnsinns Gebühr :flaming01: das ist mir auch schon mal passiert vor ein paar Jahren.

    Aber könnt Ihr denen nicht die Einzugsermächtigung entziehen und dann die Rechnungen selber überweisen. Ist zwar mehr Laufereri aber in Hombanking Zeiten noch zu vertreten.
  • AnonymousAnonymous

    59,500

    bearbeitet 30. 11. -1, 01:00
    sonnenblume74 schrieb:
    Aber könnt Ihr denen nicht die Einzugsermächtigung entziehen und dann die Rechnungen selber überweisen.
    Auch das ist vertraglich geregelt. Einige Anbieter lassen nur Einzugsermächtigungen gelten... :???:

    :byebye01:

    Gisela
  • bearbeitet 30. 11. -1, 01:00
    Ja stimmt. Aber was wollen die machen? Den Vertag deshalb kündigen dürfen die nicht bzw. werden sie nicht. Und ob das rechtlich überhaupt zulässig ist?

    Edit:

    hab was gefunden:
    Lastschriftklausel-Urteil des BGH

    Mobilfunkanbieter dürfen ihre Kunden nur dann zur Zahlung per Einzugsermächtigung verpflichten, wenn zwischen Rechnungszustellung und der Abbuchung vom Konto mindestens ein Zeitraum von fünf Werktagen vergeht. Dies entschied der Bundesgerichtshof (Urteil des BGH vom 23. Januar 2003, Aktenzeichen: III ZR 54/02). Nach Ansicht des Gerichts müsse dem Kunden genügend Zeit gelassen werden, um die Rechnung zu prüfen und für eine ausreichende Deckung des Kontos zu sorgen.
    quelle: swr.de
  • AliandraAliandra

    1,030

    bearbeitet 30. 11. -1, 01:00
    dankeschön sonnenblümchen :))

    werde dann mal der netten dame am telefon das ma erklären ^^ danke nochmal
Hey! 1 Frage - 100 Antworten!
Im BabyForum kannst du dich einfach, sicher und anonym mit (werdenden) Mamas und Papas in deiner Nähe austauschen. Registriere dich jetzt, um alle Bereiche zu sehen und mitzuplaudern:Kostenlos registrieren

Hey & Hallo im Forum!

Neu hier?
Tritt unserer Community bei um alle Bereiche zu sehen und (werdende) Eltern kennenzulernen!

Aktionen

Ratgeber

Ratgeber - Baby und Eltern beim Kuscheln

Social Media & Apps

Registrieren im Forum