Neu und gleich Probleme :-(((

bearbeitet 15. 04. 2005, 21:14 in Plauderecke
Hallo zusammen,

ich bin neu hier ... und werde wohl jetzt öfter mal hier rumstöbern. :grin:
Übrigens ... eine super Site.

Aber ich habe auch ohne Ende Sorgen. Mein Termin ist zwar erst für den 02.11. aber es gibt ja trotzdem eine ganze Menge vorher zu klären.

Tja, und da liegen dann auch die Probleme. Mein Arbeitgeber kann mir meine Stelle für die Elternzeit (egal wie lang oder kurz) nicht freihalten. Er könnte mich höchstens woanders hinversetzen, aber das möchte ich nicht. Das heißt also für mich, Mutterschutz und noch ein paar Wochen Urlaub und dann muss ich wieder ran, um nicht irgendwo in einem Kämmerchen zu versauern.
Habe jetzt also schon auch mal eine Tageseinrichtung angerufen und nachgefragt, ob ein Platz für meinen Zwerg dann frei wäre. Versprechen könne sie mir nichts. :sad:
Mh, jetzt bin ich also am überlegen was nun?
Tagesmutter? oder andere Einrichtung?
Das ganze Problem ist auch, ich wohne mitten auf dem Dorf (ohne Auto also aufgeschmissen) und muss zur Arbeit 80 km fahren.
Wenn nur noch mein Freund verdient, wird das Geld vorne und hinten nicht reichen. :cry:
Bin mittlerweile so verunsichert, was ich machen soll.
Weiß einer von euch, ob es für Tagesmütter irgendwelche Zuschüsse vom Jugendamt gibt?
Ich erreiche da heute auch leider keinen mehr.
Für jeden Tipp bin ich dankbar.
Ich wünsche euch ein schönes Wochenende.

Gruß Andrea

Kommentare

  • LydiaLydia

    1,098

    bearbeitet 30. 11. -1, 01:00
    Also, ob das Jugendamt was zu einer Tagesmutter dazu zahlt, weiß ich nicht. Bei uns zahlt allerdings (natürlich nur bis zu einer bestimmten Gehaltsstufe) die Stadt was zu den Gebühren für eine Krabbelstube dazu. Erkundige Dich doch außer beim Jugendamt auch mal auf Eurer Stadt.

    Dann müßtet ihr doch sicher außer Kindergeld (EUR 154,- pro Monat) auch Erziehungsgeld (bis zu EUR 300,- bzw. 450,- monatlich je nach Einkommen und Regelung) bekommen, wenn Dein Freund so wenig verdient. Diesbezüglich kannst Du Dich beim Amt für Versorgung und Soziales erkundigen.

    Zum Schluß möcht ich noch anmerken, daß ich mein kleines Wusel so früh nicht hätte abgeben können, selbst, wenn ich gewollt hätte, da er wochenlang fast den ganzen Tag nur schrie und weinte und nur ruhig war, wenn ich ihn im Tragetuch durch die Wohnung trug und so auch im sitzen immer an meinem Körper hatte. Bin übrigens immer noch zu Hause und noch nicht versauert - der Kleine (und sein Super-Lachen) ist im Gegenteil eher ein "Glückshormonspender" für mich ;-)

    Laßt Euch auf jeden Fall erstmal von Behörden und/oder Beratungsstellen ausrechnen, was Ihr an Zuschüssen und Geldern erhaltet und überlegt dann, ob Ihr damit eine Weile über die Runden kommt oder ob Du bei Deinem jetzigen Arbeitgeber evtl. zumindest vorübergehend teilzeit oder teilweise von zu Hause aus arbeiten kannst. Solltest Du die ersten 6 Monate stillen wollen (was ohnehin das Beste für Dein Baby ist), spart Ihr z.B. auch noch die Kosten für Milchpulver ;-) (und die sind nicht ohne...)
  • AnjaHAnjaH

    25,096

    bearbeitet 30. 11. -1, 01:00
    Moment,
    was heißt dein Arbeitgeber kann nicht.

    Er muß dir deinen Arbeitsplatz aufheben, dazu ist er gesetzlich verpflichtet.

    Ich such dir das mal raus.
  • bearbeitet 30. 11. -1, 01:00
    Danke schon mal für eure Antworten.

    Der Arbeitgeber muss mir einen Platz freihalten, was er auch tun würde, aber leider nicht meinen jetzigen. :-(

    Gruß Andrea
  • AnonymousAnonymous

    59,500

    bearbeitet 30. 11. -1, 01:00
    Wenn du in Elternzeit gehst, muss dir der Arbeitgeber einen gleichwertigen Arbeitsplatz bei deiner Rückkehr freihalten. Anspruch auf denselben Arbeitsplatz hast du nur, wenn du im Anschluss an die Mutterschutzfristen wieder arbeiten gehst - und auch nur unter der Voraussetzung, dass du dieselben Stundenzahlen arbeitest wie vor der Mutterschutzfrist.

    Was der Arbeitgeber nicht darf: Dir im Vergleich minderwertige Arbeit zumuten, selbst wenn du denselben Lohn erhältst. Dazu wäre eine Änderungskündigung (nach der Elternzeit) notwendig.
    Du musst also nicht befürchten, dass du nach der Elternzeit vom Vorzimmer in die Rumpelkammer umziehen musst.

    :byebye01:

    Gisela
Hey! 1 Frage - 100 Antworten!
Im BabyForum kannst du dich einfach, sicher und anonym mit (werdenden) Mamas und Papas in deiner Nähe austauschen. Registriere dich jetzt, um alle Bereiche zu sehen und mitzuplaudern:Kostenlos registrieren

Hey & Hallo im Forum!

Neu hier?
Tritt unserer Community bei um alle Bereiche zu sehen und (werdende) Eltern kennenzulernen!

Aktionen

Ratgeber

Ratgeber - Baby und Eltern beim Kuscheln

Social Media & Apps

Registrieren im Forum