Frage zu Antrag auf Mutterschaftsgeld

ShikokuShikoku

305

bearbeitet 20. 04. 2005, 14:20 in Plauderecke
Hallo,

jetzt fülle ich gerade diesen Antrag auf Mutterschaftsgeld aus, den ich vom FA bekommen hab. Wie muss ich denn das beantworten:

Erklärung: Ich erkläre wahrheitsgemäß, daß
1.
2.
3.
4. mir Arbeitsentgelt (Urlaubsabgeltung) bis zum ____???_____ zusteht,


Nach dem Mutterschutz gehe ich für zwei Jahre in Elternzeit. ET ist der 08.06.05. Also wie lange steht mir denn nun Arbeitsentgelt zu ? Ich dachte eigentlich bis zu 8 Wochen nach Entbindung, also ist das auch nur ein mutmaßlicher Termin, oder ? Oder ist das das Datum meines letzten Arbeitstages vor Beginn des Mutterschutzes ?
Beginn Mutterschutz = 27.04.

Jetzt bin ich verwirrt...

Kommentare

  • bearbeitet 30. 11. -1, 01:00
    Hallo!


    Viel weiterhelfen kann ich dir leider nicht. :roll:
    Wollte nur kundtun, dass ich diesen 4. Punkt auch ganz schön verwirrend fand.

    Urlaubsabgeltungs-Recht wird meines Wissens nach bis 8 WOchen nach Entbindung gerechnet. ( das ist ja jetzt noch ein voraussichtliches Datum...da du ja nicht genau weisst, ob das Kind genau zu diesem Zeitpunkt "kommt")...
    Wenn du dieses Jahr also noch keinen Urlaub hattest, steht dir prozentual bis 8 Wochen n.d. Geburt Urlaub zu. Ich glaub das ist ein Zwölftel pro Monat oder so. Den Urlaubsanspruch kannst du entweder vor dem Mutterschutz (6 WOchen vor ET) nehmen oder dir auszahlen lassen. Muss allerdings mit dem AG abgesprochen werden. Denn darauf bestehen (auf Auszahlung) kann man meines Wissens nur, wenn das Arbeitsverhältnis gekündigt wird. Oder du darfst den Urlaub nehmen, wenn du nach der Elternzeit/Erz.Urlaub wieder in dem Betrieb anfängst. Dieser Anspruch bleibt also ruhen.

    SO...das wolltest du jetzt alles gar nicht wissen....aber so viel zum Begriff " Anspruch auf Urlaubsabgeltung "....


    Als ich diesen "Wisch" ausgefüllt hatte, hab ich glaub ich das Datum (8 Wochen nach ET) angegeben und zusätzlich für die Bürokraten bei der K-Kasse dazugeschrieben, dass das das Ende meiner Mutterschutzfrist nach dem vorauss. ET ist.
    Und bis jetzt hat alles reibungslos geklappt ;-)


    LG


    Stephy
  • LoreleiLorelei

    4,536

    bearbeitet 30. 11. -1, 01:00
    Arbeitsentgelt bekommst du bis zum letzten tag deiner ARBEIT. 6 Wochen vor ET gehst du in Mutterschutz, dann endet auch dein Anspruch auf Abreitsentgelt. Du bekommst dann zwar ungefähr das gleiche heraus in den 6 Wochen vor und den 8 Wochen nach ET, aber das nennt sich dann nicht Arbeitsentgelt sondern Mutterschaftsgeld. du trägst also deinen letzten Arbeitstag vor MUtterschutz dort ein(26.04.). Ob du hinterher (zb nach mutterschutz und vor elternzeit) noch urlaub nimmst, ist dabei irrelevant und du kannst da sin klammern stehende ignorieren.
  • ShikokuShikoku

    305

    bearbeitet 30. 11. -1, 01:00
    Super, Danke für die Antwort !

    Dann schick ich das gleich los !

    :grin:
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