Mietrechtsfrage

andrinaandrina

478

bearbeitet 3. 05. 2005, 10:16 in Plauderecke
Hallo!
Ich habe mal eine Frage. Wir ziehen ja in ein Paar Wochen um.
Unser Vermieter hat nun das Haus schon mehrfach zum Kauf in der Zeitung angeboten.
Uns ich habe es satt.
Alle paar Tage kommen wieder fremde Leute durch die Wohnung gelatscht, alles wird genau angeguckt, oft noch Kommentare gegeben."Was, sie ziehen in 3 Wochen aus, da haben sie aber noch zu tun","So eine Tapete im Schlafzimmer-neee, das sieht ja unmöglich aus"
" Na, in dem Garten haben sie wohl gar nichts gemacht?" :flaming01:
etc.

Ich hab so dei Nase voll.

Muss ich das Hinnehmen?Gibt es da Gesetze oder Richtlinien, wie oft er Leute anbringen kann, geht das jetzt die nächsten Wochen so weiter?

Ich bin immerzu am saubermachen, weil man sich ja nicht blamieren will,
am Aufräumen etc.Und JEDESMAL kommt der Vermieter mit, schaut in alle Ecken, und hat auch allen Interessenten erzählt, WARUM wir ausziehen.
Das mein Mann im Rolli sitzt usw. :flaming01:
Das geht doch keinen was an.
Es interessiert ihn nicht, das ich ihm das untersagt habe.Er ist der Meinung, die Leute haben ein Recht, die Wahrheit zu erfahren.
Sonst wird er sein Haus nicht los.

Ich möchte in Ruhe hier ausziehen.
Ich verstehe unseren Vermieter, wenn er ja auch zu seinem Geld kommen will, aber ich krieg hier ne Krise.

Luca schicke ich da im Vorfeld schon immer mit meinem Sohn raus.

:confused02:

Kommentare

  • MajonieMajonie

    3,882

    bearbeitet 30. 11. -1, 01:00
    er muss sich erstens anmelden und zweitens das ganze in einem vernünftigen rahmen durchführen. ich glaub so ca. 3 begehungstermine pro monat sind okay. das kannst allerdings genau in direkten mieterforen nachfragen.

    was eure persönlichen belange angeht: er hat kein recht über euch zu erzählen. droh ihm mit einer unterlassungsklage wenn reden nicht hilft!

    davon mal ganz abgesehen: was jetzt so schlimm ist wenn dein mann im rolli sitzt versteh ich nicht?

    tja, und mit dem kommentaren der leute wirst du lebemn müssen. kontere halt! lass dir dumme sprüche nicht gefallen!

    kopf hoch, in 8 wochen hast du es geschafft!!!
  • claudi.1claudi.1

    1,799

    bearbeitet 30. 11. -1, 01:00
    Auf den Spruch mit dem Garten kannst Du doch antworten: Es sollte ein Biotop werden.

    Und die Bemerkung mit dem noch viel zu tun bis zum Auszug: Würden nicht ständig fremde Leute mit dummen Kommentaren durch die Wohnung laufen, wären wir schon viel weiter. Sie können jedoch gerne mithelfen.
  • coracora

    6,187

    bearbeitet 30. 11. -1, 01:00
    Der Mieter muss nur nach Anmeldung eine Besichtigung akzeptieren, mind. 24 h vorher.
    Der Vermieter darf von seinem recht nur in schonender Weise Gebrauch machen und muss auf den MIeter Rücksicht nehmen. Der Mieter kommt seinen Pflichten nach, wenn er einmal wöchentlich während 3 Vormittagsstunden und nur in Eilfällen noch an einem weiteren Tag den Vermieter nach Voranmeldung in die Wohnung lässt.

    Schreib ihm, dass du nicht mehr als das akzeptierst; wenn er trotzdem kommt, lass ihn draußen stehen. Du bist die Besitzerin der Wohnung und hast das Hausrecht, solange der Mietvertrag läuft!
  • andrinaandrina

    478

    bearbeitet 30. 11. -1, 01:00
    Danke, Cora.
    Ich werd das so machen, mit dem Schreiben.
    Da wird er wohl öfters draussen stehen bleiben, befürchte ich.

    @Majonie:Es war halt so, daß mein Mittlerer Sohn auf der Strasse angesprochen wurde, was denn sein Vater schlimmes hätte, daß wir eine andere Wohnung brauchen. :shock:
    Das hat mich echt geschockt. Denn wir hatten es nur unserem Vermieter gesagt.
    An sich ist der Rolli nicht dramatisch, für uns jedenfalls nicht.
  • LydiaLydia

    1,098

    bearbeitet 30. 11. -1, 01:00
    Hätte mal bezüglich Garten eine eine andere Frage, war aber unsicher, ob ich einen neuen Thread aufmachen soll, weil der Betreff "Mietrechtfrage" bei mir eigentlich auch paßt.

    Also, bei uns steht im Mietvertrag "Gartenpflege ist Sache der Mieter", was soweit auch in Ordnung ist. Nun haben wir aber einen alten Rasenmäher, bei dem am Griff das Kunststoffteil, wo der Zug befestigt ist, schon geklebt ist und ständig abgeht, der Rasenmäher selbst geht beim Mähen ständig aus und man muß ihn bestimmt 20mal wieder anmachen, bis man den Rasen fertig hat und unten war auch was defekt, da hat mein Männe schon rumbasteln müssen.

    Unser Vermieter (ein echter Geizhals, sieht man auch an anderen Dingen in unserer Wohnung und am Haus, z.B. wackelnde Wegplatten!! - hab schon Angst, daß Max mal darüber stolpert und hinfällt :flaming01: - muß er das nicht in Ordnung bringen?) ist der Meinung, daß die Anschaffung zur Gartenpflege gehört und somit Sache der Mieter ist. Kann man das echt so auslegen???
  • MajonieMajonie

    3,882

    bearbeitet 30. 11. -1, 01:00
    die rechtliche grundlage dazu kenne ich nicht. aber mich wundert immer wieder für was alles der vermieter noch zuständig ist :roll: . sorry.
    wie wärs mit hohem gras? du willst doch den garten so, oder? wenn er euch natürlich vorschreibt, das das gras gemäht werden muss, dann muss er auch einen rasenmäher kaufen. ansonsten: wenn du schon die freiheit hast, selbst herr über den garten zu sein, würde ich auch nicht meckern, wenn mal ein neuer mäher her muss.

    für die platten kannst du ja eine mängelaanzeige schreiben, und ihn auffordern für abhilfe zu schaffen.
  • coracora

    6,187

    bearbeitet 30. 11. -1, 01:00
    ich bin zwar vom Fach, habe aber nix drüber gefunden. Such doch selbst mal im internet, es gibt haufenweise Rechtsseiten!

    Es ist so, dass, wenn die Gartenpflege sache des Vermieters ist, dieser die Kosten dafür bei den Betriebskosten auf den Miter abwälzen kann. Anschaffung von Gartengeräten gehört dann allerdings nicht zu diesen Kosten, außer, dass die Anschaffung eines neuen billiger ist als die Reparatur des alten, da Reparaturen auch abgewälzt werden dürfen!

    Das ist aber eine andere Sachlage! Da ging es um Gemeinschaftsgärten, wie sie für mehrfamilienhäuser typisch sind. Ihr lebt in einem Einfamilienhaus mit Garten?

    Rein vom gefühl würde ich Majonie recht geben - es ist euer Garten, ihr habt das Sagen und ihr solltet auch die Geräte zahlen!
  • LydiaLydia

    1,098

    bearbeitet 30. 11. -1, 01:00
    Es ist ein Mehrfamilienhaus (Vermieter wohnt nicht drin) und Garten"pflege" ist im Mietvertrag vorgeschrieben. Natürlich ist der Vermieter nicht für alles zuständig und verantwortlich. Aber der Garten besitzt außer Rasenfläche, Büsche, Hecken und Bäume, die keiner von uns Mietern angepflanzt hat und um die herum gemäht und mit der Hand geschnitten sowie die Hecken gestutzt usw. werden muß. Ich hab mir diese Bepflanzung nicht ausgesucht, mache die Gartenpflege aber natürlich wie laut Mietvertrag vereinbart. Dafür bin ich dann aber irgendwie der Ansicht, daß die dafür notwendigen Gerätschaften vom Vermieter gestellt werden könnten/müßten (das muß ich halt noch rausfinden).

    Die schon erwähnten diversen Unfallquellen, wie z.B. eben die durch Wurzelwerk hochgehobenen Platten des Weges von Haustür zu Hoftor, teilweise durchgerostete Stäbe an Hoftor und Gartenzaun werde ich jetzt mal reklamieren und hoffen, daß er sie möglichst bald beseitigt. Müßte ja auch in seinem Interesse sein, da er ansonsten bei einem Unfall sicherlich haftbar ist.
  • coracora

    6,187

    bearbeitet 30. 11. -1, 01:00
    er hat eine Verkehrsicherungspflicht, aber natürlich auch nur, wenn er davon weiß und nichts unternimmt. Also Bescheid sagen und Frist setzen, damit er Abhilfe schafft.

    In deinem Fall kann es gut sein, dass der Vermieter die Geräte zahlen muss. Er muss ja auch zBsp. die Geräte zum Schneeschippen bezahlen und die Mülleimer. Nur die wiederkehrenden Ausgaben kann er den Mietern aufdrücken. Leider habe ich nichts gefunde, so dass ich dir nichts sicheres sagen kann. Vielleicht findest du selber was, aber im Grunde denke ich, dass der Vermieter es zahlen müsste.

    stöber doch mal in einer Buchhandlung in Rechtsratgebern für Miter, da steht sowas oft drin!
  • handjeryhandjery

    1,392

    bearbeitet 30. 11. -1, 01:00
    ich finde die seite recht.de nicht schlecht. die kennen sich mit allem aus.
    ;-)
    da kann man sich ja informieren und das als grundlage für ein gespräch nehmen. wir hatten vorher einen pedanten als vermieter, den ich sehr unsympathisch fand, aber dann muß man sich eben mal zusammennehmen und versuchen freundlich miteinander klarzukommen. trotz rechtsschutz mit allen absicherungen versuche ich immer einem rechtsstreit aus dem weg zu gehen, das kostet so viele nerven... da beisse ich mir lieber mal auf die zunge und mach gute miene zum bösen spiel, meist ist der andere ja auchnicht begeistert von der aussicht auf gericht.

    aber diese besichtigungen und das gerede würde ich auch nicht akzeptieren, v.a. wenn ihr eh bald weg seid. wir hatten auch das getue mit besichtigungen, haben aber dann fest vereinbart: freitag von 15 bis 17h. das war ok.
  • LydiaLydia

    1,098

    bearbeitet 30. 11. -1, 01:00
    An einem Rechtsstreit sind wir natürlich auch nicht interessiert, das verhärtet nur unnötig die Fronten. Wir werden natürlich versuchen, das alles in einem Gespräch / Briefwechsel zu klären.

    Danke Euch für die Tips und Hinweise :-)
Hey! 1 Frage - 100 Antworten!
Im BabyForum kannst du dich einfach, sicher und anonym mit (werdenden) Mamas und Papas in deiner Nähe austauschen. Registriere dich jetzt, um alle Bereiche zu sehen und mitzuplaudern:Kostenlos registrieren

Hey & Hallo im Forum!

Neu hier?
Tritt unserer Community bei um alle Bereiche zu sehen und (werdende) Eltern kennenzulernen!

Aktionen

Ratgeber

Ratgeber - Baby und Eltern beim Kuscheln

Social Media & Apps

Registrieren im Forum