Infektionsgefahr in der Tierarztpraxis?

littlejakelittlejake

3,185

bearbeitet 24. 04. 2005, 19:52 in Schwangerschaft
Hallöchen!
Nachdem wir bereits seit einiger Zeit am "Baby-Projekt" arbeiten beschäftige ich mich schon mal ein bißchen mit dem Thema Schwangerschaft.
Ich studiere zwar im Moment noch (Tiermedizin), werde aber mein Studium nach diesem Semester für ein Jahr unterbrechen und diese Zeit in einer Tierarztpraxis verbringen, in der ich bereits jetzt schon sporadisch arbeite.
Wie sieht das aber in einer Schwangerschaft aus? Man hat ja ständig Kontakt zu Infektionsquellen, Strahlung oder aggressiven/ ängstlichen Tieren. Die Gefahr sich da etwas einzufangen ist doch relativ hoch. Wer weiß, wie das so gehandhabt wird, wenn man auf Grund der Praxisgröße keinen alternativen, ungefährlichen Arbeitsplatz zugeteilt kriegen kann.
Über einige Antworten würde ich mich freuen!
Liebe Grüße
Janina

Kommentare

  • AnonymousAnonymous

    59,500

    bearbeitet 30. 11. -1, 01:00
    Wenn dir während der Schwangerschaft kein Arbeitsplatz nach Mutterschutzrichtlinien zur Verfügung gestellt werden kann, muss dich dein Arbeitgeber mit normaler Lohnfortzahlung vom Dienst freistellen. Ggf. durch ein individuelles Arbeitsverbot deines Gynäkologen.
    Im Vorfeld der Schwangerschaft kannst du dich vorab auf Toxoplasmose-Antikörper untersuchen lassen, um im Bedarfsfall auf entsprechende weiter gehende Schutzmaßnahmen zu bestehen.

    :byebye01:

    Gisela
  • littlejakelittlejake

    3,185

    bearbeitet 30. 11. -1, 01:00
    Hallo Gisela,
    dass es da so eine Regelung bzgl. eines Arbeitsverbotes gibt habe ich schon mal irgendwo gehört.
    Fällt eine Beschäftigung in einer Tierarztpraxis auch unter die Art von Beschäftigung die für Schwangere nicht zulässig sind? Dass man z.B. nicht mehr in öffentlichen Beförderungsmitteln arbeiten darf scheint mir einleuchtend, doch der bloße Umgang mit potentiell infektiösen Materialien?...
    Hatte gehofft, dass vielleicht konkrete Richtlinien vorliegen, ob man beispielsweise in einem Labor noch mit Blut oder Fäkalien hantieren darf.

    viele Grüße
    Janina
  • AnonymousAnonymous

    59,500

    bearbeitet 30. 11. -1, 01:00
    Bitte erkundige dich bei deinem zuständigen Gewerbeaufsichtsamt, das für die Überwachung der Mutterschutzrichtlinien zuständig ist.

    Hier im Forum ist ein Abdruck des MuSchG: http://hebamme4u.net/forum/viewtopic.php?t=9422

    Vielleicht hilft dir das schon weiter.

    :byebye01:

    Gisela
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