Fragen zur Probezeit

bearbeitet 27. 04. 2005, 14:30 in Plauderecke
Ich habe bis zum 31.12.05 einen befristeten Arbeitsvertrag im öffentlichen Dienst.Leider habe ich noch bis zum 16.08.05 Probezeit

Und meine frage ist kann ich in der Probezeit gekündigt werden wenn ich schwanger bin???

Bitte helft mir suche schon seit zwei wochen aber finde keine Antwort

Kommentare

  • handjeryhandjery

    1,392

    bearbeitet 30. 11. -1, 01:00
    Du kannst eigentlich nicht gekündigt werden, auch nicht in der Probezeit.

    "Gar nicht" stimmt auch nicht. In besonderen Fällen ist eine Kündigung zulässig. Sie bedarf allerdings der Zustimmung der zuständigen obersten Landesbehörde oder der von ihr bestimmten Stelle.

    Siehe Mutterschutzgesetz § 9 (Kündigungsverbot) Abs. 3:

    "Die für den Arbeitsschutz zuständige oberste Landesbehörde oder die von ihr bestimmte Stelle kann in besonderen Fällen, die nicht mit dem Zustand einer Frau während der Schwangerschaft oder ihrer Lage bis zum Ablauf von vier Monaten nach der Entbindung in Zusammenhang stehen, ausnahmsweise die Kündigung für zulässig erklären. 2Die Kündigung bedarf der schriftlichen Form, und sie muss den zulässigen Kündigungsgrund angeben."

    Ein Auszug aus "Schwanger in Bayern":

    Wenn im Arbeitsvertrag vereinbart ist, dass die Probezeit zu einem bestimmten Zeitpunkt beendet ist und zur Fortführung des Arbeitsverhältnisses ein neuer Arbeitsvertrag abgeschlossen werden müsste, dann kann eine Kündigung zum Ende der Probezeit zulässig sein (sogenannte "endbefristete Probearbeitsverhältnisse"). Sie müssten ganz genau schauen, wie Ihr Arbeitsvertrag ausgestaltet ist. In neueren Arbeitsverträgen wird vorsichtiger mit Probezeiten umgegangen! Wenn eine Kündigung erforderlich wäre, um das Arbeitsverhältnis zu beenden - auch während der Probezeit (14-tägige Kündigungsfrist) -, dann muss von einem unbefristeten Arbeitsverhältnis ausgegangen werden, d.h. dass eine Kündigung während der Schwangerschaft unzulässig wäre (d.h. wegen der Schwangerschaft darf nicht gekündigt werden; wenn eine Kündigung aus einem anderen Grund erfolgen soll, ist eine solche nur nach Zustimmung durch das Gewerbeaufsichtsamt zulässig).

    Unsere Empfehlung: Gehen Sie mit Ihrem Arbeitsvertrag zum Arbeitsgericht und lassen Sie sich dort beraten (kostenlos)! Nähere Auskünfte kann auch das Gewerbeaufsichtsamt erteilen (- Jemanden von der Mutterschutzabteilung verlangen!).

    Hoffe das hilft Dir ein bisschen weiter :grin:


    Gesetzt den Fall, eine Büroangestellte, die in einem befristeten Arbeitsverhältnis mit Option auf Übernahme steht, wird schwanger. Ist sie verpflichtet, ihrem AG dies mitzuteilen,


    Nein.

    Zitat:
    oder darf sie eine Vertragsverlängerung bzw. evtl. Festanstellung antreten, ohne den AG zuvor darüber informiert zu haben?


    Ja.

    Aus dem Forum: Recht.de
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