Zweites Kind - Elternzeit?

bearbeitet 11. 05. 2019, 10:22 in Schwangerschaft
Hallo habe eine Frage
Bin bis Januar 2021 in Elternzeit.
Was wäre wenn ich sagen wir mal nächstes Jahr schwanger werde.

Für die Elternzeit muss ich ja 12 Monate Einkommen zeigen was zählt dann das was ich vor der Schwangerschaft erhalten habe ? Oder wie wird das berechnet.

Was kommt auf mich zu wenn ich in Elternzeit schwanger werde?
Einige sagen ich soll lieber erst 2-3 Monate arbeiten gehen und dann "schwanger" werden.


Ich muss auch sagen Elterngeld beziehe ich mit steuerklasse noch 4 habe jetzt aktuell 5 und mein Mann 3.


Da ich jetzt quasi weniger verdienen würde hätte ich erst gearbeitet würde es dann bei dem Gehalt mit steuerklasse 4 vor der Schwangerschaft bleiben wenn ich in Elternzeit schwanger werde?

Hoffe die fragen sind nicht dumm formuliert;)

Danke

Kommentare

  • Das Elterngeld orientiert sich am durchschnittlichen Erwerbseinkommen des antragstellenden Elternteils in den letzten zwölf Monaten vor der Geburt. Dies gilt auch für die Berechnung des Elterngeldes bei einem zweiten Kind. Wurde in einigen Monaten des zwölfmonatigen Bemessungszeitraums allerdings bereits für das ältere Kind Elterngeld bezogen, werden die betreffenden Monate übersprungen.“
  • Ich würde nicht für 2-3 Monate arbeiten gehen, die Monate werden mit angerechnet. Die letzten 12 Gehaltsabrechnungen von dem 1. Kind werden herangezogen. Ich bin aber nur Laie. Rufe am besten die Ekterngeldstelle an.
  • Ich erwarte mein drittes Kind und wurde mit dem dritten Kind in der Elternzeit des zweiten Kindes erneut schwanger!
    Kind 3 kommt im Okt und Elternzeit von Kind 2 endet im Mai - habe ein BV bekommen werde im BV normal Gehalt bekommen wie als wäre ich arbeiten und wenn Kind 3 geboren wird bekomme ich quasi das selbe Elterngeld wie bei Kind 2...
  • Wie ist das dann, wenn man zwei Jahre Elterngeld gar und im zweiten Jahr schwanger wird?
  • Es werden immer die letzten 12 Monate vor Geburt als Bemessungszeitraum herangezogen. Hat man allerdings in diesem Zeitraum Elterngeld bezogen, schauts etwas anders aus. Es dürfen die ersten 14. Lebensmonate des großen Geschwisterkindes ausgeklammert werden. Je näher die Kids also beisammen sind, desto besser ist es finanziell, wenn man zwischen den Kindern nicht arbeitet ;)
  • Habe ein Kind aus Januar 18.. Nächstes Kind kommt im Juli 19.
    Mein Berechnungszeitraum wäre Juli 18 - Juli 19. Da ich aber für Kind 1 Elterngeld bezogen habe, darf ich die ersten 14 Lebensmonate ausklammern. Daraus ergibt sich folgender Berechnungszeitraum: 4 Monate mit 0€ Einkommen von April 19 - Juli 19 und 8 Monate mit dem Einkommen vor der Geburt von Kind 1, also vor Januar 18.
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