Als berufstätige Mutter wird es bei mir immer dann problematisch, wenn mein Sohn krank ist. Meine KÄ'in schreibt mir natürlich einen Betreuungsschein für den Arbeitgeber. Allerdings erkennt mein AG solche Scheine nur für max. 4 Tage pro Jahr an. Er begründet das damit, dass ich über der Krankenversicherungspflichtgrenze liege. Das finde ich merkwürdig, denn zum einen steht überall, dass man 10 Tage im Jahr Anspruch hat, zum anderen habe ich als Beamtin mit der KV-Pflichtgrenze nichts zu tun. Theoretisch müsste ich mir also immer einige Wochen Urlaub aufsparen, denn man kann ja nie wissen . Kennt jemand zufällig die Regelungen oder weiss, wo ich die nachschlagen kann?
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Das Problem dabei ist, dass es für Beamte keinen Tarifvertrag gibt und in den Beamtengesetzen habe ich überhaupt nichts darüber gefunden.
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