Risikoschwangere dürfen nicht von Hebammen betreut werden???

bearbeitet 9. 05. 2005, 17:19 in Schwangerschaft
Heute war ich zum 3. US bei meinem Frauenarzt.

Von ihm wurde meine jetzige Schwangerschaft bis zur 20 SSW betreut und seit Anfang März geh ich zu den VU´s zu der Hebamme, die mich auch unter der Geburt begleitet.

Letzten Monat, als ich ein Rezept für die Anti D-Prophylaxe abgeholt habe erwähnte er, dass ab diesem Quartal die Parallele Betreuung durch Arzt und Hebamme in der SChwangerschaft nicht mehr so ohne weiteres ging, es gäbe dann Probleme für die Hebamme ??!?!?!?

Meine Hebi darauf angesprochen hat nur gepflegt den Kopf geschüttelt und gelacht, sie meinte, naja wenn man die VU´s beim Arzt macht und einen Tag später dann sich zur Hebamme setzten würde, könnte es evtl. Probleme geben, könnte, muss nicht und sie hätte auhc eigentlich noch nichts davon gehört....hm

Heute fing er dann an, dass Risikoschwangere garnicht von Hebammen betreut werden dürften, aus rechtlichen Gründen.

Aha? Nun, meine Hebamme ist weder blind, noch doof und weiss, dass ich 1. über 35 bin und zweitens ein elefantöses Gewicht mit mir rumschleppe ( 167cm & 135kg).

Dennoch sind das meine einzigen "Risikopunkte".

Blutdruck --> normal
Urin --> normal
bislang keine Ödeme und auch sonst null Probleme.

Alle vorangegangenen Geburten ( 4 Stück) waren spontan, zwei Geburten dauerten 3 Stunden, eine 24 Stunden und die letzte ca. 5 Stunden.

Wo liegt sein Problem????

Dass Ärzte mit der Hebammenbetreuung nicht einverstanden sind, weil ihnen dann Geld flöten geht, ist ja bekannt, aber nun auf diese Tour???

Kann meine Hebamme das nicht selber entscheiden?

Hätte sie mich ablehnen müssen???

Oder entfacht der liebe Medizinmann nur einen Sturm im Wasserglas??

Kommentare

  • bearbeitet 30. 11. -1, 01:00
    Das Problem liegt in der Abrechnung, aber das ist seins, nicht das der Hebamme und schon gar nicht Deins. ich habe hier ein intere mail meines Berufverbandes
    in den letzten Wochen häufen sich alarmierende Berichte nach denen Frauen, die in der Schwangerschaft Vorsorgeleistungen durch Hebammen in Anspruch nehmen, ärztlicherseits massiv unter Druck gesetzt werden entweder auf ärztliche oder auf Hebammenvorsorge zu verzichten.
    Ärzte drohen den Frauen die Verweigerung ärztlicher Hilfe an, auch bei medizinischer Notwendigkeit, wenn die Frauen zuvor Vorsorge durch Hebammen in Anspruch genommen haben.
    In den letzten Jahren wurde von den Frauen zunehmend von dem Recht Gebrauch gemacht, die Schwangerenvorsorge durch eine Hebamme in Anspruch zu nehmen und ärztliche Leistungen ergänzend oder bei Bedarf zu beanspruchen.
    Vielerorts wurden feste Kooperationen etabliert, die zur Zufriedenheit aller Beteiligten mit guten Ergebnissen gearbeitet haben. Schon in der Vergangenheit wurde durch verschiedene Länderministerien und auch die Kassenärztliche Vereinigung festgestellt, dass eine Behandlungsverweigerung weder rechtmäßig noch zweckdienlich ist und Ärzte sogar Ihre Zulassung verlieren können bei entsprechendem Vorgehen. (Prof. Horschitz hat darüber informiert)
    In letzter Zeit häufen sich jedoch Berichte, nach denen auch Ärzte und Ärztinnen mit denen bisher eine gute Kooperation bestand diese in Frage stellen oder aufkündigen mit der Begründung sie könnten die Vorsorge ansonsten nicht mehr abrechnen.
    Hintergrund sind neuere Veröffentlichungen in den Publikationen der Frauenärzte, die im zeitlichen Zusammenhang mit der Einführung der neuen EBM 200 plus ( Einheitliche Bewertungsmaßstab) für die Vergütung ärztlicher Leistungen veröffentlicht wurden. Darin wird nun eine neue Auslegung der Abrechnungsregeln gestreut, die es Ärztinnen verbietet die Vorsorge abzurechnen, wenn einzelne Vorsorgen im Quartal durch Hebammen durchgeführt wurden. Im EBM wird die ärztliche Vergütung geregelt, sowie die Vergütung wenn mehrere Ärzte tätig werden z.B. im Vertretungs- oder Überweisungsfall.
    Freiberufliche Hebammen rechnen Einzelleistungen direkt mit der Krankenkasse ab.
    Die Ärztliche Vergütung ist grundsätzlich anders geregelt. Hier überweist die Krankenkasse ein bestimmtes Budget an die Kassenärztliche Vereinigung, die Ihrerseits aus diesem Budget die Ärzte vergütet. Die Aufschlüsselung der Beträge erfolgt nach einem Punktsystem. In den EBM ist jeder Leistung eine gewisse Punktzahl mit einer Leistungsbeschreibung zugeordnet, die sich in einen obligatorischen Teil und einen fakultativen Teil gliedert. Alle obligatorischen Maßnahmen müssen vollständig erbracht werden. Der Arzt muss aber auch in der Lage sein alle fakultativen Leistungen (z.B. Ultraschall) zu erbringen. Wurde nur ein Teil der Leistungsinhalte erbracht, dann kann nicht die Quartalspauschale abgerechnet werden sondern die einzelnen Leistungen müssen mit anderen Ziffern „kurativ“ abgerechnet werden.
    Bisher wurde von den Ärzten nur die Leistung betrachtet, die von Ihnen selbst, anderen Ärzten oder für bestimmte Maßnahmen von der Arzthelferin erbracht wurde, was auch der Systematik der EBM entspricht
    Es reichte demnach aus, dass der Arzt bei der schwangeren Frau einmal im Quartal eine vollständige SV durchgeführt hat, damit er die komplette Vorsorgepauschale abrechnen konnte. Es war dabei egal, ob er die restlichen Vorsorgen nicht gemacht hatte, weil die Frau einen Termin nicht wahrgenommen hat, nur eine SV im Quartal fällig war oder weil die Hebamme oder ein Vertretungsarzt im Urlaubsfall eine SV durchgeführt hat. Davon soll nun einzig die Inanspruchnahme einzelner Vorsorgen durch Hebammen zu einem Abrechnungsausschluss führen, wobei die Hebamme in den EBM selbst nicht erwähnt wird.

    Die neue Auslegung der EBM ist aus verschiedenen Gründen weniger eine echte Abrechnungsschwierigkeit, für deren Regelung die Neufassung der EBM auch eine ausgezeichnete Gelegenheit gewesen wäre, sondern vielmehr ein Politikum, das exakt mit dem Ziel verfolgt wurde Frauen, Hebammen und kooperierenden Ärzten eine Inanspruchnahme der Hebamme in der SV möglichst zu erschweren.
    Wurden auch bisher schon unsinnigste haftungsrechtliche Bedenken gestreut so geht es nun ganz unverholen zur Sache.
    In seinem Vorwort zu der Ausgabe 2/2005 des Frauenarztes erläutert der Präsident des Berufsverbandes der Frauenärzte, dass es nun vorbei sein muss mit dem „Schmusekurs“ und im Sinne einer „besseren Überlebensstrategie“ „Terrain“ im Sinne der Ärzte abzustecken sei. Ärzten, die mit Hebammen zusammenarbeiten, wird vorgeworfen als „Abrechnungsjongleure“ Wettbewerbsvorteile gegenüber anderen Frauenärzten zu ergattern.
    In den Ausführungen zur Abrechnung werden die unterschiedlichen Modelle der Kooperation zusammenfassend beurteilt, obwohl es in Abrechnung und Haftung einen wesentlichen Unterschied macht, ob die Hebamme auf Weisung Teile einer Vorsorge in Anstellung vornimmt oder ob die Hebamme einen eigenen Behandlungsvertrag mit der Frau hat und autonom komplette Vorsorgen durchführt.
    In einzelnen Bundesländern soll es zusätzlich Briefe der Kassenärztlichen Vereinigung an die Ärzteschaft gegeben haben in denen gedroht wird durch Zusammenführung der Daten zu überprüfen, ob Vorsorgen durch Hebammen durchgeführt wurden. Ärzte fühlen sich genötigt die Frauen vor die Alternative zu stellen, dass Sie sich entweder für den Arzt oder für die Hebamme in der SV entscheiden müssen.
    Hebammen können die Vorsorge gemäß HebGV abrechnen, wenn sie die einzelne Vorsorge vollständig gemäß Mutterschaftsrichtlinien erbracht und im Mutterpass dokumentiert haben. Abrechnungstechnisch stellt sich die Vorsorge für die Hebammen somit unproblematisch dar und es besteht weder Regelungsbedarf noch Regelungsmöglichkeit auf unserer Seite.
    In zahlreichen Gesprächen mit Ärzten wird klar, dass manche so abrechnen werden wie bisher, manche wollen auf die Kooperation verzichten, aber bisher scheint es leider so, dass die Ärzte und Ärztinnen, eher bereit sind sich dem Druck Ihrer Vertreter zu fügen, als dass klarere Regelungen eingefordert werden.
    Die Gestaltung der ärztlichen Abrechnungsregelungen liegt in ärztlicher Selbstverwaltung. Diese Regelungsfreiheit kann jedoch nicht so weit gehen, dass das Recht der schwangeren Frauen, frei zu wählen bei wem sie die Schwangerenvorsorge in Anspruch nehmen möchten, eingeschränkt oder faktisch ausgeschlossen wird.
  • bearbeitet 30. 11. -1, 01:00
    Aber warum muss man dann mit solchen "Horrorstorys" aufwarten?

    Mich kann er nicht damit verunsichern, höchstens verärgern, hab ich mir doch extra eine Hebamme gesucht um meine Schwangerschaft geniessen zu können und nun versucht er es so?

    Nur gut, wenn es da keine Probleme gibt !

    Danke
  • bearbeitet 30. 11. -1, 01:00
    Drei Fragen hab ich noch:

    Die drei Ultraschalltermine kann eine Hebamme nicht machen, bzw. meine nicht, da kein US Gerät und keine dementsprechende Ausbildung.

    Sollen die Frauen dann auf ihr Recht auf Ultraschall verzichten?

    Meine Hebi darf auch keine Rezepte ausstellen, muss ich dann auf die Anti D Prophylaxe verzichten??
  • bearbeitet 30. 11. -1, 01:00
    Nein, natürlich nicht. Anti - D kann Dir auch der Hausarzt geben. Hat er denn die Schalle abgelehnt?
  • bearbeitet 30. 11. -1, 01:00
    War ja heute der letzte der drei, nee er hat das gemacht, meinte dann, es gäbe Kollegen die würden es dann ablehnen.

    Ich glaub er hätte jetzt ein Problem, wenn er das abgelehnt hätte ;-)

    Morgen frag ich mal bei meiner KK nach, wie die das handhaben.
  • bearbeitet 30. 11. -1, 01:00
    Ja und dann schreib mal, was die sagen.
  • bearbeitet 30. 11. -1, 01:00
    Sodele, war heute planmässig bei meiner Hebi zur VU und sie wurde gestern von meinem Frauenarzt angerufen, welcher ihr mehr oder weniger unverblümt mitteilte, dass ER die VU´s machen würde, weil ich ja Risikoschwangere bin....komisch ich hab dem nicht zugestimmt...

    Nundenn sie erzählte mir,d ass momentan ständig irgendein erboster Frauenarzt anrufen würde, und ihnen die Butter vom Brot nehmen möchte, hahnebüchene Geschichten würden sich da auch die Hand geben.

    Meine Hebi sagt, das es das Problem des FA´s ist wenn ich nicht zu ihm gehe und dass sie auch weiterhin gerne die VU´s macht, weil wir uns ja auch im Laufe der Zeit besser kenenlernen und uns zusammen auf die Geburt vorbereiten, so wollt ich es ja auch !!!

    Dann habe ich grade bei meiner Krankenkasse( IKK ) nachgefragt, wie die Sachlage bzgl. Hebammenbetreuung ist.

    Das er halt nur das Abrechnen kann, was er auch durchführt, nämlich in meinem FAll der 3. US und das die FA´s natürlich mobbern, weil ihnen dadurch Geld durch die Lappen geht ! :twisted:

    Die Dame war sehr nett und meinte, es wär totaler Blödsinn, was der FA erzählt bzgl. Risikoschwangerschaft und dass ich selber entscheiden könne, wer die Vorsorge macht und wer nicht, nur dass ich dann eben, falls irgendetwas nicht stimmt, auch keine Regressansprüche gegen den FA habe.

    Interessant war auch, dass FA´s keine Praxisgebühr verlangen dürfen wenn man zum FA geht zum ULtraschall und den VU´s. Er darf diese erst verlangen, wenn er Untersuchungen durchführt, welche nichts mit der Schwangerschaft zu tun haben, aber auch nur dann!!

    Lange Rede kurzer Sinn ich bleibe bei meiner Hebamme und werden meinem Frauenarzt einen netten Brief zukommen lassen, mit dem ich dann auch die Praxisgebühr für dieses Quartal zurückverlange.
  • bearbeitet 30. 11. -1, 01:00
    Siehste....unterschreibst Du den Brief wie hier in der Signatur? :grin:
  • InaMausInaMaus

    2,055

    bearbeitet 30. 11. -1, 01:00
    hallo..

    der FA darf keine Praxisgebühr berechnen ? Ausser es geht nicht um die SSW ? Das ist interessant.. oder ist das nur bei Risikoschwangeren so?
  • EowynEowyn

    27,156

    bearbeitet 30. 11. -1, 01:00
    Für die regulären Vorsorge-Untersuchungen sei es nun Krebsvorsorge oder Schwangerschaftsvorsorge darf keine Praxisgebühr berechnet werden. Leider halten sich die Ärzte in den seltensten Fällen daran.
  • bearbeitet 30. 11. -1, 01:00
    Selbst das beantworten von Fragen im Rahmen der SChwangerschaft bzw. der Vorsorge darf nicht mit der Praxisgebühr belegt werden, wie viele Ärzte einen Glauben machen wollen !!!

    Entweder sind sie selber schlecht informiert oder sie wirtschaften geschickt ihn ihre Tasche !

    @ Marlies

    Ich glaub kaum, dass er mit meiner Signatür irgendwas anfangen könnte , schade eigentlich wäre ein netter Abschluss des Briefes :cool:
  • bearbeitet 30. 11. -1, 01:00
    eben, eben.... :grin:
  • DaschaDascha

    4

    bearbeitet 30. 11. -1, 01:00
    Eure Postings waren sehr aufschlussreich, da ich schon die ganz Zeit überlege, mir eine Hebamme zu suchen und etwas verunsichert bin, was wohl meine FÄ dazu "sagen" wird.

    Man hat bei meinem ersten Besuch (VU mit US) bei der FÄ die Praxisgebühr oder eine Überweisung gefordert. Ich hatte zum Glück eine Überweisung meines Hausarztes dabei.
    Nun würde ich gern wissen, ob die Überweisung = Praxisgebühr zu sehen ist??? Ich also tatsächlich 10 Euro hätte bezahlen müssen, obwohl es eine VORSORGE war, wenn ich keine Überweisung gehabt hätte??
  • EowynEowyn

    27,156

    bearbeitet 30. 11. -1, 01:00
    Ja, wenn du keine Überweisung vom Hausarzt dabei gehabt hättest, hätten sie dir offenbar die 10,- abknüpfen wollen. Obwohl das wie gesagt bei der reinen Vorsorge nicht rechtens ist.
  • AnonymousAnonymous

    59,500

    bearbeitet 30. 11. -1, 01:00
    Mir wurde damals erzählt, daß die Praxisgebühr sofort fällig werden würde, wenn ich nur eine einzige Frage stellen und die FÄ die beantworten würde. Fragen stellen ist nämlich in der Vorsorge nicht eingeschlossen... :twisted:
    Ich hab jedes Quartal gelöhnt.

    Nur beim Zahnarzt ist es mir bisher passiert, daß es hieß: War nur normale halbjährliche VU, das kostet keine Praxisgebühr.
Hey! 1 Frage - 100 Antworten!
Im BabyForum kannst du dich einfach, sicher und anonym mit (werdenden) Mamas und Papas in deiner Nähe austauschen. Registriere dich jetzt, um alle Bereiche zu sehen und mitzuplaudern:Kostenlos registrieren

Hey & Hallo im Forum!

Neu hier?
Tritt unserer Community bei um alle Bereiche zu sehen und (werdende) Eltern kennenzulernen!

Aktionen

Ratgeber

Ratgeber - Baby und Eltern beim Kuscheln

Social Media & Apps

Registrieren im Forum