Erziehungszeiten und Mutterschutz

DeniseDenise

556

bearbeitet 11. 05. 2005, 12:00 in Plauderecke
Weiß vielleicht jemand, ob einem während der Erziehungszeiten Mutterschutz zusteht? Kann ich, wenn ich das Geburtsdatum weiß, die Erziehungzeit bis sechs Wochen vorher verlängern und dann mit Nr. 2 in Mutterschutz gehen (samt Bezahlung)? Eigentlich ist mir das ziemlich unangenehm, aber schließlich geht es um drei Monatsgehälter und wenn ich wegen Nr. 2 doch noch länger zu hause bleibe wird es knapp.

Kommentare

  • AnonymousAnonymous

    59,500

    bearbeitet 30. 11. -1, 01:00
    Arbeitest du unter deutschem oder belgischem Recht?

    :byebye01:

    Gisela
  • DeniseDenise

    556

    bearbeitet 30. 11. -1, 01:00
    Deutsches Recht, öffentlicher Dienst.
  • LoreleiLorelei

    4,536

    bearbeitet 30. 11. -1, 01:00
    Kannst du mal etwas genauer ausführen wie deine derzeitige Situation ist? Du bist noch in Erziehungszeit mit dem ersten? Bis wann? Wann ist ET? Und letzte Frage: arbeitest du während deiner Erziehungszeit?
  • bearbeitet 30. 11. -1, 01:00
    Also ich hatte 3 Jahre Erziehungsurlaub genommen, war nach 1 Jahr wieder schwanger und als Lukas 22 Monate war kam Felix, da habe ich Mutterschaftsgeld bekommen. Auch öffentlicher Dienst

    Aber jetzt sind die gestetze anders. :???:
  • DeniseDenise

    556

    bearbeitet 30. 11. -1, 01:00
    Bin mit Ludwig im ersten Erziehungjahr. Eigentlich wollte ich ab 1.1.06 wieder arbeiten. Wir bleiben aber noch etwas länger in Brüssel, so daß ich meinen Erziehungsurlaub noch verlängern werde. Ich bin noch gar nicht wieder schwanger, aber wir planen Nr. 2.
  • LoreleiLorelei

    4,536

    bearbeitet 30. 11. -1, 01:00
    Das heisst du arbeitest momentan während deiner Elternzeit nicht und möchtest im Idealfall die Elternzeit enden lassen, wenn der Mutterschutz für Kind 2 beginnt. Dann bekommst du vom AG keinen Zuschuss zum Mutterschaftsgeld, denn der berechnet sich auf dem Durchschnitt der letzten 3 Monate VOR Mutterschutzbeginn und da du ja derzeit von deinem AG nichts bekommst, hat er auch keine Berechnungsgrundlage. Das heisst theoretisch müsstest du mindesten 3 Monate arbeiten gehen. Das können auch die 30 Stunden innerhalb der Elternzeit sein.
  • DeniseDenise

    556

    bearbeitet 30. 11. -1, 01:00
    Vielen Dank für die schnelle Antwort. Das habe ich mir schon gedacht. Alles andere wäre ja auch nicht fair.
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