Weiß vielleicht jemand, ob einem während der Erziehungszeiten Mutterschutz zusteht? Kann ich, wenn ich das Geburtsdatum weiß, die Erziehungzeit bis sechs Wochen vorher verlängern und dann mit Nr. 2 in Mutterschutz gehen (samt Bezahlung)? Eigentlich ist mir das ziemlich unangenehm, aber schließlich geht es um drei Monatsgehälter und wenn ich wegen Nr. 2 doch noch länger zu hause bleibe wird es knapp.
Kommentare
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:byebye01:
Gisela
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Aber jetzt sind die gestetze anders. :???:
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