Kennt jemand so ungefähr die Staffelungen?
Wir sind am überlegen, ob wir nicht lieber das Budget für ein Jahr nehemen sollen, da wir ganz klar über 16500 € liegen.
Ich möchte der Gemeinde aber nichts schenken, falls wir doch mehr als 150 € im zweiten Jahr bekommen würden.
Diana
Kommentare
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gib mal unter google "Erziehungsgeldrechner" ein, die Bayern bieten das an, da kann man 'ne Menge ausrechnen lassen.
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Also mein Lebenspartner und ich waren vor ca. 3 Wochen bei der Erziehungsgeldstelle und haben uns mal genau die Staffelungen erklären lassen und was uns zustehen würde. Ich dachte bisher auch, dass die Budgetierung in Frage käme. Leider mussten wir uns sagen lassen, dass wir lediglich für das erste halbe Jahr Anspruch auf Erziehungsgeld haben, weil wir dann mit 1.500 € darüber liegen, um ein weiteres halbes Jahr zu beantragen und zu viel für die Budgetierung.
Die Staffelung geht bei Ehepaaren und nicht verheirateten Paaren bei 30.000 € bereinigtes Netto-Einkommen aus (für das erste halbe Jahr). Und zwar wird das Gehalt von Vorjahr zugrundegelegt. Wenn Du den Antrag stellst, wird also das Jahresgehalt von Deinem Mann zugrundegelegt und bereinigt (Werbungskosten werden abgezogen --> Erziehungsgeldstelle richtet sich nach dem Steuerbescheid vom Vorjahr). Das was bereinigt übrigbleibt dient dann zur Bemessung des Erziehungsgeldes.
An Deiner Stelle würde ich bei Deinem zuständigen Jugendamt (Erziehungsgeldstelle) vorbeigehen und mich einfach erkundigen und im Vorfeld berechnen lassen, was für Euch in Frage kommt.
LG
korrigierter ET: 11.07.2005 *es ist ein Mädchen*
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@ Leah : danke schön!
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Wird immer nur das Gehalt des Partners zugrunde gelegt, der keinen Erziehungsurlaub nimmt oder das Gehalt beider Partner im Jahr vor der Geburt? Und wie ist es, wenn einer der Partner mit 30 Stunden im Erziehungsurlaub weiterarbeitet?
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Ja, es wird immer nur das Gehalt des Partners zugrunde gelegt, der keinen Erziehungsurlaub nimmt. Wenn dann ein Partner mit 30 Stunden im Erziehungsurlaub weiterarbeitet, muss dieser auch was vorlegen.
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Das ist so nicht ganz richtig. Es wird von grundsätzlich BEIDEN ein Einkommensnachweis erfordert. Wenn ein Partner allerdings in Elternzeit OHNE Beschäftigung ist, dann muss er natürlich nichts nachweisen, ausser einem Schreiben vom AG, DASS er nichts verdient. ;-)
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Die Staffelung, die ich meinte gibt es in dem Sinne nicht mehr. Markus hat letztes Jahr zuviel für die Budgetierung verdient. Also wenn überhaupt Jahr für Jahr beantragen.
Das schöne ist, wir brauchen eigentlich nur die Einkommenssteuererklärung mitschicken und er erledigt den Rest. Na das nenne ich doch mal Service. Naja 7 Monate ist ja wirklich nicht der Renner aber immerhin, mal sehen, wie es dann weitergeht.
Diana