Staffelungen beim Erziehungsgeld?

bambi7876bambi7876

1,428

bearbeitet 10. 05. 2005, 13:52 in Plauderecke
Kennt jemand so ungefähr die Staffelungen?
Wir sind am überlegen, ob wir nicht lieber das Budget für ein Jahr nehemen sollen, da wir ganz klar über 16500 € liegen.
Ich möchte der Gemeinde aber nichts schenken, falls wir doch mehr als 150 € im zweiten Jahr bekommen würden.

Diana

Kommentare

  • LeahLeah

    409

    bearbeitet 30. 11. -1, 01:00
    Hallo,
    gib mal unter google "Erziehungsgeldrechner" ein, die Bayern bieten das an, da kann man 'ne Menge ausrechnen lassen.
  • MorganaMorgana

    244

    bearbeitet 30. 11. -1, 01:00
    Hallo!

    Also mein Lebenspartner und ich waren vor ca. 3 Wochen bei der Erziehungsgeldstelle und haben uns mal genau die Staffelungen erklären lassen und was uns zustehen würde. Ich dachte bisher auch, dass die Budgetierung in Frage käme. Leider mussten wir uns sagen lassen, dass wir lediglich für das erste halbe Jahr Anspruch auf Erziehungsgeld haben, weil wir dann mit 1.500 € darüber liegen, um ein weiteres halbes Jahr zu beantragen und zu viel für die Budgetierung.

    Die Staffelung geht bei Ehepaaren und nicht verheirateten Paaren bei 30.000 € bereinigtes Netto-Einkommen aus (für das erste halbe Jahr). Und zwar wird das Gehalt von Vorjahr zugrundegelegt. Wenn Du den Antrag stellst, wird also das Jahresgehalt von Deinem Mann zugrundegelegt und bereinigt (Werbungskosten werden abgezogen --> Erziehungsgeldstelle richtet sich nach dem Steuerbescheid vom Vorjahr). Das was bereinigt übrigbleibt dient dann zur Bemessung des Erziehungsgeldes.

    An Deiner Stelle würde ich bei Deinem zuständigen Jugendamt (Erziehungsgeldstelle) vorbeigehen und mich einfach erkundigen und im Vorfeld berechnen lassen, was für Euch in Frage kommt.

    LG


    korrigierter ET: 11.07.2005 *es ist ein Mädchen*
  • bambi7876bambi7876

    1,428

    bearbeitet 30. 11. -1, 01:00
    @ Morgana : das mit den 30.000 und dem anderen wirrwarr wußte ich, aber es gibt doch bestimmt Staffelungen. Falls im zweiten Jahr der Anspruch noch besteht, wird bis 10 € ausgezahlt ( keine Mensch versteht, was ich meine *grummel*)Ich bin ja gelernte Beamtin, habe aber jetzt sieben Jahre lang bei einer anderen Behörde gearbeitet, die mit sowas nichts zu tun hat. Dementsprechend habe ich die aktuellen Zahlen nicht, und der dolle Kollege, der in der Erziehungsgeldstelle sitzt - wir hassen uns wie die Pest. Wenn ich den sehe fällt mir alles ein, aber nicht nach einer Staffelung zu frag

    @ Leah : danke schön!
  • bearbeitet 30. 11. -1, 01:00
    guck mal bei Google, wie Leah schon sagte, da ist dann auch das was du meinst (glaube ich) ;-)
  • steffiisteffii

    1,316

    bearbeitet 30. 11. -1, 01:00
    Morgana schrieb:
    Die Staffelung geht bei Ehepaaren und nicht verheirateten Paaren bei 30.000 € bereinigtes Netto-Einkommen aus (für das erste halbe Jahr). Und zwar wird das Gehalt von Vorjahr zugrundegelegt. Wenn Du den Antrag stellst, wird also das Jahresgehalt von Deinem Mann zugrundegelegt und bereinigt (Werbungskosten werden abgezogen --> Erziehungsgeldstelle richtet sich nach dem Steuerbescheid vom Vorjahr). Das was bereinigt übrigbleibt dient dann zur Bemessung des Erziehungsgeldes.

    Wird immer nur das Gehalt des Partners zugrunde gelegt, der keinen Erziehungsurlaub nimmt oder das Gehalt beider Partner im Jahr vor der Geburt? Und wie ist es, wenn einer der Partner mit 30 Stunden im Erziehungsurlaub weiterarbeitet?
  • LoreleiLorelei

    4,536

    bearbeitet 30. 11. -1, 01:00
    Sobald einer mit 30 Stunden arbeiten geht, wird neu berechnet. Das heisst theoretisch besteht noch Anspruch auf Erziehungsgeld, aber wahrscheinlich wird dann soviel gekürzt, dass da nichts mehr bleibt.
  • MorganaMorgana

    244

    bearbeitet 30. 11. -1, 01:00
    steffii schrieb:
    Morgana schrieb:
    Die Staffelung geht bei Ehepaaren und nicht verheirateten Paaren bei 30.000 € bereinigtes Netto-Einkommen aus (für das erste halbe Jahr). Und zwar wird das Gehalt von Vorjahr zugrundegelegt. Wenn Du den Antrag stellst, wird also das Jahresgehalt von Deinem Mann zugrundegelegt und bereinigt (Werbungskosten werden abgezogen --> Erziehungsgeldstelle richtet sich nach dem Steuerbescheid vom Vorjahr). Das was bereinigt übrigbleibt dient dann zur Bemessung des Erziehungsgeldes.

    Wird immer nur das Gehalt des Partners zugrunde gelegt, der keinen Erziehungsurlaub nimmt oder das Gehalt beider Partner im Jahr vor der Geburt? Und wie ist es, wenn einer der Partner mit 30 Stunden im Erziehungsurlaub weiterarbeitet?

    Ja, es wird immer nur das Gehalt des Partners zugrunde gelegt, der keinen Erziehungsurlaub nimmt. Wenn dann ein Partner mit 30 Stunden im Erziehungsurlaub weiterarbeitet, muss dieser auch was vorlegen.
  • LoreleiLorelei

    4,536

    bearbeitet 30. 11. -1, 01:00
    Morgana schrieb:
    Ja, es wird immer nur das Gehalt des Partners zugrunde gelegt, der keinen Erziehungsurlaub nimmt. Wenn dann ein Partner mit 30 Stunden im Erziehungsurlaub weiterarbeitet, muss dieser auch was vorlegen.

    Das ist so nicht ganz richtig. Es wird von grundsätzlich BEIDEN ein Einkommensnachweis erfordert. Wenn ein Partner allerdings in Elternzeit OHNE Beschäftigung ist, dann muss er natürlich nichts nachweisen, ausser einem Schreiben vom AG, DASS er nichts verdient. ;-)
  • bambi7876bambi7876

    1,428

    bearbeitet 30. 11. -1, 01:00
    So, habe mit meinem alten " Lieblingskollegen " telefoniert. Hatte gar nicht dran gedacht, daß ich ja neuen Nachnamen habe, wie praktisch.
    Die Staffelung, die ich meinte gibt es in dem Sinne nicht mehr. Markus hat letztes Jahr zuviel für die Budgetierung verdient. Also wenn überhaupt Jahr für Jahr beantragen.
    Das schöne ist, wir brauchen eigentlich nur die Einkommenssteuererklärung mitschicken und er erledigt den Rest. Na das nenne ich doch mal Service. Naja 7 Monate ist ja wirklich nicht der Renner aber immerhin, mal sehen, wie es dann weitergeht.

    Diana
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