Urlaub wenn die Kids krank sind?

bearbeitet 17. 05. 2005, 10:58 in Kleinkinder
Hallo!

Mein Mann und ich haben 2 Kinder (werden im Sommer 2 und 3). Seit Oktober arbeite ich wieder Vollzeit und mein Mann ist im Erziehungsurlaub.

Wie ist es, wenn nun eines der Kinder krank wird? Dann müsste mein Mann sich ja um das Kranke kümmern und trotzdem das Gesunde versorgen. Gerade beim Arztbesuch stell ich mir das schwer vor.

Müsste ich mir in so nem Fall normal Urlaub nehmen, oder könnte ich mich da "krank schreiben lassen"? Es ist ja keine Erholung, wenn das Kind krank ist und der normale Urlaub dient ja eigentlich der Erholung.

Wie sieht es da aus?

Kommentare

  • AnonymousAnonymous

    59,500

    bearbeitet 30. 11. -1, 01:00
    Wie ist es, wenn nun eines der Kinder krank wird? Dann müsste mein Mann sich ja um das Kranke kümmern und trotzdem das Gesunde versorgen. Gerade beim Arztbesuch stell ich mir das schwer vor.
    Sorry, aber das ist das Los jeder nicht berufstätigen Mutter. Ich kann da auch nicht wirklich ein Problem erkennen? :traurig04:
    Müsste ich mir in so nem Fall normal Urlaub nehmen, oder könnte ich mich da "krank schreiben lassen"? Es ist ja keine Erholung, wenn das Kind krank ist und der normale Urlaub dient ja eigentlich der Erholung.

    Wie sieht es da aus?
    Du müsstest dir schon Urlaub nehmen. Die Gesetzeslage sieht folgendermaßen aus:
    Wenn man selbst nicht krank ist, sondern das eigene Kind, hat man als Arbeitnehmer Anspruch auf unbezahlte Freistellung. In diesem Fall übernimmt die Krankenversicherung einen Teil der Lohnkosten (höchstens 90% vom Netto). Zu warnen sei an dieser Stelle davor zu behaupten, man sei selbst krank; kommt der Arbeitgeber dahinter, ist das ein Kündigungsgrund.

    Anspruch auf diese Art der Freistellung hat man, wenn
    • das kranke Kind höchstens 12 Jahre alt ist
    • der Arzt die Notwendigkeit bescheinigt und
    • keine andere Person die Pflege übernehmen kann.
    Folgende Zeiträume können in Anspruch genommen werden: In jedem Kalenderjahr
    • 10 Tage jür jedes Kind
    • insgesamt nicht mehr als 25 Tage
    • bei alleinerziehenden Elternteilen: 20 Tage für jedes Kind, insgesamt nicht mehr als 50 Tage.

    Wäre dein Mann jetzt auch berufstätig, würde diese Freistellung greifen. Da er aber im Erziehungsurlaub ist und somit den "Hausfrauenpart" übernimmt, greift diese Regelung nicht. Denn im Umkehrschluss bekommt der berufstätige Mann einer Hausfrau auch keine Freitage, wenn ein oder mehrere Kind/-er erkrankt ist/sind.
    Mehr Infos findest du u. a. hier: http://www.igmetall.de/frauen/brett/bro ... ind_krank/

    :byebye01:

    Gisela
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