Verlängerung des Erziehungsurlaubes

MonifloriMoniflori

4,530

bearbeitet 17. 05. 2005, 18:40 in Plauderecke
Hallo zusammen,

hätte eine Frage: besteht die Möglichkeit den Erziehungsurlaub zu verlängern, ich habe 18 Monate Erziehungsurlaub genommen und würde gerne eventuell um ein halbes Jahr verlöngern. Das hängt jedoch von verschiedenen Umständen ab.

Wenn ja, wie weit vorher müsste ich den Antrag stellen. Geld bekomme ich eh ab Oktober nicht mehr, da ich die Budgetierung gewählt hatte, sonst hätten wir nämlich gar nichts bekommen.

Vielen Dank schonmal.

Kommentare

  • Annett01Annett01

    190

    bearbeitet 30. 11. -1, 01:00
    Hallo,

    so wie ich weiss, gibt es die Möglichkeit offiziell gar nicht. Das heißt, Deine Angaben sind verbindlich.
    Aber vielleicht lässt Dein Arbeitsgeber auch mit sich reden und Du kannst länger zu Hause bleiben.
  • MonifloriMoniflori

    4,530

    bearbeitet 30. 11. -1, 01:00
    Ach so, ich hatte es immer so verstanden, dass wenn man beispielsweise 2 Jahre sagt, dies verbindlich ist und man es nicht verkürzen kann. Aber ich dachte verlängern würde gehen. :confused01:
  • Ute_66Ute_66

    2,833

    bearbeitet 30. 11. -1, 01:00
    mir wurde gesagt daß man für die ersten 2 Jahre verbindlich festlegen muß was man möchte, über das 3. Jahr kann man anschließend neu nachdenken.

    Soviel ich weiß ist das gesetzlich so festgelegt, alles andere ist Kulanz deines Arbeitgebers. Wie schätz du denn die Reaktion ein wenn du verlängern möchtest ? Ich würde das wenn dann auf jeden Fall sehr frühzeitig ansprechen, denn dann haben alle Beteiligten die Möglichkeit darüber nachzudenken und sich auf die evtl. neuen Gegebenheiten einzustellen.

    Übrigens, falls es jemanden interessiert:
    Meine Personalbetreuerin hat mir gesgt daß ich nur einmel ein Jahr aufheben kann... also bei der jetzt neuen SS muß ich alle 3 Jahre gleich nehmen oder auf den Rest verzichten. Ob das allerdings Gesetz ist weiß ich nicht.
  • MonicaMonica

    1,525

    bearbeitet 30. 11. -1, 01:00
    BErzGG § 16 Abs. 3
    Die Elterzeit kann vorzeitig beendet oder im Rahmen des §15 Abs. 2 verlängert werden, wenn der Arbeitgeber zustimmt.
    BErzGG § 15 Abs. 2
    dieses Kind selbst betreuen und erziehen
    BErzGG § 16 Abs. 1
    Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer müssen in der Elternzeit, wenn sie unmittelbar nach der Geburt des Kindes oder nach der Mutterschutzfrist beginnen soll, spätestens sechs Wochen vor, sonst spätestens acht Wochen vor Beginn schriftlich vorm Arbeitgeber verlangen und gleichzeitig erklären, für welche Zeiten innerhalb von zwei Jahren sie Elternzeit nehmen werden.

    Ich bin mir nicht sicher, aber ich nehme an, dass bei Verlängerung auch die 8 Wochen gelten.

    Du kannst also den Antrag 2 Monate vorher stellen und wenn mich nicht alles täuscht, kann der Arbeitgeber auch nur aus dringenden Betrieblichen Gründen ablehnen.
  • MonifloriMoniflori

    4,530

    bearbeitet 30. 11. -1, 01:00
    Na ja, ich bin Rechtsreferendarin und ob ich nun da bin oder nicht interessiert denke ich niemanden, da ich ja eh kein Geld mehr bekomme.

    `Mal sehen, steht ja sowieso noch alles in den Sternen...

    Vielleicht sollte ich einfach einmal ins Gesetz schauen, dachte nur, hier hätte jemand Erfahrungen damit. Aber wenn es nur von der Kulanz meines AG abhängt, dann weiß ich, was ich wenn, zu tuen habe. :grin:

    EDIT:
    @Monica: Unsere Beiträge haben sich glaube ich überschnitten.
    Oh danke für die ausführliche Info. Klingt logisch.
  • MonicaMonica

    1,525

    bearbeitet 30. 11. -1, 01:00
    :fies02: Wem versuch ich hier eigentlich Gesetzestexte zu erklären...

    Freut mich wenn ich Dir helfen konnte. :grin:
  • MonifloriMoniflori

    4,530

    bearbeitet 30. 11. -1, 01:00
    Nein, das ist schon ok. Scheine ja offensichtlich Nachhilfe zu brauchen. :oops: :biggrin:
  • coracora

    6,187

    bearbeitet 30. 11. -1, 01:00
    Ein Blick ins Gesetz erleichtert die Rechtsfindung :grin::grin:

    ( ist ein werbespruch von nen Repetutorium :biggrin: )

    und das von dir... :biggrin:

    aber als Referendarin musst du einfach nur mit denen reden, das ist dann Kulanz, denke ich. Du bekommst weder Geld noch sonstwas und im Grunde bist du ja nicht klassisch angestellt, sondern in so einem öffentlich-rechtlichen Ausbildungsverhältnis. Bei uns hieß es jedenfalls so, ihr seid doch auch nicht mehr verbeamtet, oder?
  • MonifloriMoniflori

    4,530

    bearbeitet 30. 11. -1, 01:00
    Leider nicht mehr...
    Wurde hier auch abgeschafft.
  • coracora

    6,187

    bearbeitet 30. 11. -1, 01:00
    jaja, Hälfte des Geldes und sonst auch viel weniger, aber dafür haben wir jetzt einen Anspruch auf Arbeitslosengeld, das ist kein schlechter Tausch in solchen Zeiten, finde ich ;-)
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