kein Erziehungsgeld???

pebblespebbles

1,660

bearbeitet 22. 06. 2005, 18:40 in Babyprodukte
Hallo zusammen,

ich habe gerade versucht, mit dem Erziehungsgeldrechner auszurechnen, was uns zusteht und bin geschockt, wenn ich das richtig verstehe, kriegen wir nach 6 Monaten nichts mehr :shock:
Kann das denn sein, wir verdienen doch nicht so viel???
Mein Freund hat laut Einkommensbescheinigung im Jahr 2004 12.200.- Euro verdient. Er ist selbständig und das nennt sich dann anteiliger Gewinn aus Gewerbebetrieb.
Mein Einkommen 2004 war 19210.- Brutto d.h. 14188.- Netto.
Damit sind wir natürlich über der Grenze von 16500.- Euro, aber kriegen wir wirklich gar nichts? Das heißt ja, dass ich ab November wieder voll arbeiten müsste? Ich hatte fest damit gerechnet, zumindest einen Teil des Erziehungsgeldes zu bekommen.
Kennt sich jemand damit aus oder hat jemand vergleichbare Zahlen?

Liebe Grüße
Carolin

Kommentare

  • bearbeitet 30. 11. -1, 01:00
    Hallo Carolin,

    das kann durchaus sein, da die Einkommensgrenze ja ab dem 01.01.2004 noch mal runtergesetzt wurde, Erziehungsgeld bekommt man mittlerweile nur noch, wenn man wirklich kaum Geld zum Leben hat :twisted: irgendwie schon eine Frechheit, denn so kommen Familien nie auf einen Grünen Zweig :flaming01:
  • AnonymousAnonymous

    59,500

    bearbeitet 30. 11. -1, 01:00
    Hallo Carolin,

    war es nicht so, dass dein Einkommen nicht mit in die Berechnung fällt, wenn du während der Erziehungsgeldbezugszeiten Zuhause bleibst? *grübel*

    Aber wart mal noch etwas, hier sind einige Mädels unterwegs, die in dieser Angelegenheit ziemlich fit sind und dir sicher weiterhelfen können. :grin:

    :byebye01:

    Gisela
  • AnjaHAnjaH

    25,096

    bearbeitet 30. 11. -1, 01:00
    Haaalt

    Dein Verdienst darfst du nicht mitrechnen.
    Es zählt nur der Verdienst deines Mannes, sonst würde ja nimand was bekommen
  • LoreleiLorelei

    4,536

    bearbeitet 30. 11. -1, 01:00
    Genau. Beim Erziehungsgeldantrag ist ein Formblatt für deinen Arbeitgeber dabei, auf welchem er dir bescheinigt wann und wie lange du Elternzeit beantragt hast und ob du in Elternzeit Teilzeit arbeitest etc. Das wird dann berücksichtigt.
  • bearbeitet 30. 11. -1, 01:00
    Ja so ist es, daher bekommen die meisten, so lange sie Mutterschaftsgeld haben kein Erziehungsgeld aber dann. Es zählt nur das, was Du nach der Geburt verdienst.
  • pebblespebbles

    1,660

    bearbeitet 30. 11. -1, 01:00
    Ach, da liegt mein Fehler - ich dachte schon... :???:
    Ich hatte irgendwo gehört, dass man das Gehalt vom vergangenen Jahr angeben muss. Aber was ist, wenn ich noch nicht genau weiß, wieviel ich arbeiten werde? Ich hab mit meinem Chef vereinbart, dass wir erstmal abwarten, wie es so läuft mit dem Baby, und dann entscheiden, ob 2 oder 3 Tage die Woche.
    Wohin muss ich mich eigentlich mit solchen Fragen wenden? Versorgungsamt? @Sonnenblume: wo ist das denn in Köln??

    Ich bin ja wieder früh dabei, mich zu informieren :oops: Aber ich hasse so Behördenkram!!

    Liebe Grüße
    Carolin
  • bearbeitet 30. 11. -1, 01:00
    Köln hat da echt einen super Service, die schicken die Geburtsurkunde in Köln direkt an das Versorgungsamt und dann kriegst Du von denen das Antragsformular. Wenn Du das ausgefüllt hast, ist die Berechnung schon nach 2 Wochen fertig.

    In Duisburg hat das damals monatelang gedauert und man hatte nur rennerei.
  • KersiKersi

    920

    bearbeitet 30. 11. -1, 01:00
    das problem bei der selbstständigkeit deines mannes ist nur, daß du die bilanzen vom letzten jahr angeben mußt. mein freund ist auch selbstständig und mußte vom jahr vorder geburt und dem jahr in dem die geburt war, die quartalsabrechnungen vorlegen. und auch noch die letzte aktuelle steuerbescheinigung. dabei ist es egal, ob er sich selbst gehalt aus seiner firma zahlt oder nicht. das interessiert die gleich null. wichtig ist was die firma abwirft...egal ob er davon profitiert oder nicht. :flaming01: ÄTZEND!!!!
  • LoreleiLorelei

    4,536

    bearbeitet 30. 11. -1, 01:00
    Wenn du noch nicht weisst, wieviel oder ob du arbeiten wirst, berechnen die das ersteinmal auf der Basis, die du und dein AG dort angeben. Wenn sich dieser Plan ändert, wird eben neu bzw. auch nachberechnet. Das kann aber dann auch heissen, dass ihr dadurch dann über die Grenze rutscht und ggf. nachzahlen müsst.
  • bearbeitet 30. 11. -1, 01:00
    sonnenblume74 schrieb:
    Köln hat da echt einen super Service, die schicken die Geburtsurkunde in Köln direkt an das Versorgungsamt und dann kriegst Du von denen das Antragsformular. Wenn Du das ausgefüllt hast, ist die Berechnung schon nach 2 Wochen fertig.

    Naaaaaaaajaaaaa, die rechnen einem dann erst in einer Excel Tabelle aus, dass man die volle Budgetierung bekommt und dann bekommste eine Woche später nen Anruf von der Sachbearbeiterin, dass sie sich verrechnet hätte und du nach dem 6. Lebensmonat nix bekommst..........

    Da ist MIR persönlich eine Vernünftige Bearbeitung, die länger dauert lieber !

    Ich war ehrlich gesagt ziemlich bedient von diesem Versorgungsamt hier in Köln :twisted: :flaming01:
  • bearbeitet 30. 11. -1, 01:00
    Echt, naja, dann bin ich mal gespannt, wie es beim nächsten Mal wird :cool:
  • Snoopy82Snoopy82

    7,740

    bearbeitet 30. 11. -1, 01:00
    Man kann sich den Antrag auch irgendwo online ausdrucken ... hat mein Mann gemacht (weil ich ja nicht in Köln entbinde, wird da bei mir ja logischerweise nix automatisch in die Wege geleitet), daher weiß ich nicht, wo, aber müsste sich über google oder so sicherlich finden lassen!
    Finde ich ganz praktisch, weil man dann schon vorher gucken kann, was die alles wissen wollen ...
  • bearbeitet 30. 11. -1, 01:00
    Ja, das kannst Du habe ich auch gemacht, weil ich in der SS schon alles vorbereitet hatte. Ich schau mal nach wo und dann schicke ich Dir eine PN.
  • KirstenKirsten

    3,493

    bearbeitet 30. 11. -1, 01:00
    Ich hab mit Köln auch nur gute Erfahrungen gemacht. ICh war direkt dort, weil ich eh in der Nähe war. Und habe sogar Hilfe beim Ausfüllen gehabt. Flott waren sie auch und richtig war die Berechnung, soweit ich es nachvollziehen konnte auch. Es ist übrigens in der Boltensternstrasse.
  • ShikokuShikoku

    305

    bearbeitet 30. 11. -1, 01:00
    Lorelei schrieb:
    Genau. Beim Erziehungsgeldantrag ist ein Formblatt für deinen Arbeitgeber dabei, auf welchem er dir bescheinigt wann und wie lange du Elternzeit beantragt hast und ob du in Elternzeit Teilzeit arbeitest etc. Das wird dann berücksichtigt.

    ??? Ich hab den Antrag online ausgefüllt und abgeschickt und man soll die Unterlagen (Ausdruck des Online Antrages, Geburtsbescheinigung) dann per Post nachsenden.

    Von einem Formular für den Arbeitgeber war da nicht die Rede ??? Bzw. nicht dabei... *verwirrt*

    Na hoffentlich machen die dann auch alles richtig. Ich hab angegeben, dass ich 3 Jahre in Elternzeit bin, aber ohne Formular vom Arbeitgeber....
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