Mutterschutz/Mutter Kind Kur / Urlaub

bearbeitet 6. 06. 2005, 15:18 in Plauderecke
Hallo,

ich bin total geladen :twisted: , ich habe einen Job, für den ich mich echt total einsetze. Ich habe z.B. sogar wärend meines Mutterschutzes für lau gearbeitet. Dazu können die echt immer auf mich zählen. Z.Z. arbeite ich noch auf 400EUR Basis, mache aber Stunden wie für mind. einen halben Vollzeitjob.

Jetzt fahren wir im Sommer zwei Wochen in den Urlaub, bis jetzt habe ich es noch nicht gewagt Urlaub zu nehmen und anschließend kommt eine Mutter-Kind-Kur, die mir sehr wahrscheinlich bewilligt wird. Mein Schatz, der leider in der selben Firma arbeitet, sagte das gerade dem Chef, das das mit der Kur klappt, da antwortet er, "Ja da müssen wir mal sehen, wie das mit dem Gehalt ist, Krankheit und Urlaub musss ja sowieso nicht bezahlt werden :shock:

Und dann kommt noch im Dezember der Mutterschutz, dazu hat er sich nicht geäußert.

Wie ist das denn bei einem Minijob, kommt der damit durch? Also ich werde auf jeden Fall meinen Einsatz jetzt gründlich reduzieren. :flaming01:

Kommentare

  • Snoopy82Snoopy82

    7,740

    bearbeitet 30. 11. -1, 01:00
    Wenn Du auf 400€-Basis arbeitest, werden Urlaub und Krankheit nicht bezahlt, das ist normal ... Du hast dann ja auch keinen Anspruch auf irgendwelche Zusatzzahlungen (Weihnachtsgeld etc.) ... manche Chefs machen es freiwillig, andere nicht ... anders sähe es aus, wenn es eine Teilzeitstelle oder so wäre.

    Anspruch auf Mutterschaftsgeld hast Du übrigens dann ... das wird dann, wenn ich es richtig verstanden habe (habe meinen Antrag noch nicht ganz fertig), in Bonn beantragt und Du bekommst dann eine einmalige Zahlung ... genau weiß ich es aber auch nicht, weil meine Chefin irgendwas im Kopf hatte vom durchschnittlichen Gehalt der letzten 3 Monate, das dann in der Zeit gezahlt wird ...
  • bearbeitet 30. 11. -1, 01:00
    Nee, das kann nicht sein, das ist doch gerade neu an dem Mini Jobs. Oder? Ich glaube ich muss mal googeln.

    Hab was gefunden:
    Lohnfortzahlung im Krankheitsfall: Im Krankheitsfall muss Jobbern – wie allen anderen Arbeitnehmern – das Arbeitsentgelt bis zu sechs Wochen lang fortgezahlt werden. Das gilt allerdings erst dann, wenn das Arbeitsverhältnis vier Wochen lang ununterbrochen besteht. Wenn ein Jobber eine Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung vorlegt, muss er die durch Krankheit ausgefallene Arbeitszeit weder nacharbeiten noch darf der Arbeitgeber die Überweisungen kürzen.

    Wichtig zu wissen: Die meisten Arbeitgeber von Minijobbern müssen die Umlagen „U1“ und „U2“ nach dem Lohnfortzahlungsgesetz an die neue Minijob-Zentrale abführen. Das kostet sie bei einem vollen 400-Euro-Job ganze 5,20 Euro im Monat. Aufgrund dieser Umlagen können sich private Haushalte und auch kleinere Unternehmen, die gewerbliche Arbeitnehmer beschäftigen, 70 Prozent der Lohnfortzahlungskosten wieder erstatten lassen.
    Urlaub: Mini-Jobbern steht der gesetzliche Mindesturlaub nach dem Bundesurlaubsgesetz (24 Werktage) zu. Wenn es im Betrieb üblich oder per Tarifvertrag geregelt ist, besteht auch Anspruch auf längeren Urlaub, meist auf sechs Wochen. Während des Urlaubs muss der Arbeitgeber den Lohn auch ohne Arbeitsleistung fortzahlen. Der Lohn muss auch dann fließen, wenn die Arbeit wegen eines gesetzlichen Feiertags ausfällt, der Tag braucht dann auch nicht „nachgearbeitet“ werden.

    Jetzt muss nur noch die Frage mit dem Mutterschaftsgeld geklärt werden.
  • bearbeitet 30. 11. -1, 01:00
    Hallo,

    ich hatte auch vor der Schwangerschaft einen 400 Euro Job und hoffe ich kann dir weiter helfen.

    Was du da gegoogelt hast ist schon richtig. Du hast Anspruch auf Lohnfohrtzahlung im Krankheitsfall und auch auf bezahlten Urlaub. Nur leider wissen das die meisten Arbeitgeber nicht oder wollen es auch gar nicht wissen :twisted: :twisted:

    Bezüglich Mutterschaftsgeld zählt NUR, wie du krankenversichert bist.

    Bist du familienversichert, bekommst du eine einmalige Zahlung von sagenhaften (ich glaube) 150 Euro. Irgendwas in dem Bereich war das.
    Das wird von einem Amt in Bonn gezahlt. Die zahlen halt dieses einmalige Mutterschaftsgeld für alle, die nicht eigenständig versichert sind, also auch für privatversicherte, Studenten, etc...

    Bist du aber eigenständig versichert, und das vermute ich bei Dir ja, weil nicht verheiratet, hast du gesetzlichen Anspruch auf Mutterschaftsgeld.
    Und zwar so wie jeder andere auch. Also auf die gesetzliche Tagesleistung von der Krankenkasse (ich glaube das waren 13 oder 14 Euro pro Tag) + die Aufstockung zum normalen Monatsgehalt durch den Arbeitgeber. Also hast du während des Mutterschutzes auf jeden Fall die 400 Euro deines Minijobs.

    Wie gesagt, hier ist ausschließlich die Art Deiner Krankenversicherung relevant....

    Habe mich damals selber geärgert, weil ich "nur" familienversichert war. Und jetzt fällt der KK auf einmal ein, dass ich die gesamten letzten zwei Jahre angeblich falsch versichert war und mich selber hätte versichern müssen :twisted: :twisted: :twisted:
    Und das nur weil mein Job angeblich nicht bei der Bundesknappschaft als Minijob angemeldet war....

    LG
    Daniela
  • bearbeitet 30. 11. -1, 01:00
    Ach klasse, danke!! Ich bin selbst versichert, war ich sogar auch, als ich verheiratet war.

    Jetzt muss ich nur noch wissen, gilt eine Mutter-Kind-Kur als Krankheit, ich meine Krank bin ich ja nicht, aber was ist man dann. Oder vielleicht doch, kriegt man da eine AU?
  • Mandy1976Mandy1976

    4,183

    bearbeitet 30. 11. -1, 01:00
    Eine AU bekommst Du nicht, aber vom Arzt eine Kuranordung. Die musst Du beim Arbeitgeber vorlegen und selbstverständlich muss er Dir die Lohnfortzahlung im gesetzlichen Rahmen gewähren. Auch beim 400-EUR-Job.

    Meist sind diese Arbeitgeber dagegen "versichert", d.h., sie bekommen das Geld wieder - aber das kann dir eigentlich völlig Wurscht sein, woher er das hat. Hauptsache er zahlt ;-)

    Lg
    Mandy
  • bearbeitet 30. 11. -1, 01:00
    Ja, ich muss ihm das aber dann scheinbar noch erklären das er zahlen muss :roll:

    Ich bin kurz davor da ganz aufzuhören, so sauer bin ich.
  • bearbeitet 30. 11. -1, 01:00
    daniela1977 schrieb:
    Bezüglich Mutterschaftsgeld zählt NUR, wie du krankenversichert bist.

    Bist du familienversichert, bekommst du eine einmalige Zahlung von sagenhaften (ich glaube) 150 Euro. Irgendwas in dem Bereich war das.
    Das wird von einem Amt in Bonn gezahlt. Die zahlen halt dieses einmalige Mutterschaftsgeld für alle, die nicht eigenständig versichert sind, also auch für privatversicherte, Studenten, etc...
    es sind sogar ganze 210 euro :roll: ;-) und die werden erst nach der geburt gezahlt, super großes einkommen für die 14 wochen mutterschutz, oder?
  • bearbeitet 30. 11. -1, 01:00
    Das ist echt wenig, und nur wegen so einer lächerlichen Formalität, naja ich bin ja selbst versichert. Ich bekomme jetzt eine Bescheinigung in der das steht, das ich eine Kur mache und auch noch mal deutlich, das er zahlen muss. Ausserdem ist es eine kleine Firma, da gibt es sogar eine möglichkeit 70 % zurückzubekommen.

    Was mich nur ärgert ist diese Reaktion, da gibt man echt Jahrelang alles, kommt mit der dicksten Grippe zur Arbeit, wenn mann flachliegt, arbeitet man trotzdem von zu Hause aus, macht umsonst Überstunden. Lebt echt für den Job und wird dann zu vor den Kopf gestossen. Ich könnte mich wirklich über mich selber ärgern, man wird doch nur annerkannt solange man "funktioniert" wenn nicht, dann ist man nichts mehr Wert.
  • AnjaHAnjaH

    25,096

    bearbeitet 30. 11. -1, 01:00
    Ich könnte mich wirklich über mich selber ärgern, man wird doch nur annerkannt solange man "funktioniert" wenn nicht, dann ist man nichts mehr Wert.

    Du hast doch nicht im Ernst gelaubt das es anders ist, oder?
  • bearbeitet 30. 11. -1, 01:00
    Eigentlich schon und dann müssen die sich nicht wundern wenn man keine Lust mehr hat.

    Ich bin trotz zwei Kleinkindern (2 und 4 Jahre alt) alleinerziehend, vollzeit Arbeiten gegangen. Habe alles mögliche unternommen um beide Kids in eine KiTa zu bekommen. Und das, um weniger, ja es war weniger zu haben zum Leben als eine Sozialhilfeempfängerin in der gleichen Lage ohne Job. Mir wurde zwar Wohngeld zugesprochen aber meine erheblichen Fahrtkosten und der Kindergarten beitrag wurde nicht berücksichtigt. Aber ich habe gedacht, ich tue was für meine/unsere Zukunft und was ist daraus geworden, jetzt bin ich für diesen Arbeitgeber nur noch eine Aushilfe, die man mal eben abschieben kann.

    Und dann bin ich inzwischen 10 Jahre aus meinem eigentlichen Beruf raus, so das ich theoretisch, wenn ich da nicht weitermache in 3 Jahren (oder 4) gar nichts mehr kriege. Und mal ehrlich, wer nimmt eine Mama mit 4 Kindern? Egal wie sehr man sich für die Firma einsetzt.

    Ich glaube inzwischen sowieso, das mit das jetzt, wo Moritz langsam Mobiler wird, die großen im Sommer keinen Kita Platz mehr haben und ich dazu auch noch schwanger bin, echt zuviel wird.

    Wie lange kann ich realistisch gesehen noch 3-4 Stunden am Tag arbeiten mit 3 Kindern und einem Baby im Bauch?
  • VickiVicki

    498

    bearbeitet 30. 11. -1, 01:00
    Ich bin mal aus dem Erziehungsgeld Thread hier her gekommen und muss sagen, das hört sich genau nach meinem AG an!! Ich habe zwar noch keine 3 Kinder, aber ich habe so viel von meinem Studium für ihn aufgeschoben und schlechte Noten in Kauf genommen, nur um die ganzen Sachen immer pünktllich zum Steuertermin fertig zu kriegen und als ich letztes Jahr 2 Wochen richtigen Urlaub machen wollte, habe ich sogar nachgefragt, wie das nun ist mit bezahlen, da meinte er nur, ich kriege ja einen Ausgleich (ich glaube 0,15Euro die Stunde) für Urlaubsgeld. Das müsste dann auch für meine Krankheitstage und Urlaube genügen :flaming01: :flaming01:
    Da war ich schon richtig sauer auf ihn. Wurde aber leider nicht klüger und habe dieses Jahr meine Diplomarbeit und eine Klausur um ein halbes Jahr nach hinten verschoben, um mehr arbeiten zu können.

    Ich gehe Donnerstag wieder hin und werde ihm wohl sagen, dass ich schwanger bin. Bin richtig gespannt, was er dazu sagt.

    Bei der Krankenkasse habe ich auch angerufen, die meinten, dass mir 13 Euro pro Tag als Mutterschaftsgeld zustehen und wenn ich sonst mehr verdient habe, muss der Arbeitgeber den Differenzbetrag zahlen.
  • MajonieMajonie

    3,882

    bearbeitet 30. 11. -1, 01:00
    iris, spätestens wenn das baby dann da ist, schaffst du es auf keinen fall noch 4 stunden zu arbeiten. das geht dann auf deine gesundheit!!!
  • bearbeitet 30. 11. -1, 01:00
    Ich befürchte das auch :???: Aber, klar, dann kommen die Sprüche, man arbeitet ja "nur" von zu Hause aus. Da tut man dann ja eigentlich nichts.

    Ich finde es stressiger von zu Hause aus zu arbeiten, wenn ich auf der Arbeit war, dann war das fast entspannend, weil ich raus kam.
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