Wie lange Anspruch auf Hebamme?

supisupi

8,312

bearbeitet 23. 06. 2005, 00:05 in Plauderecke
Hallo,

ich war bis zum Ablauf der Mutterschutzfrist gesetzlich versichert und bin nun privatversichert.
Bei meiner Hebamme habe ich den Geburtsvorbereitungskurs gemacht und die Nachsorge.
Nun "brauche" ich sie nicht mehr, frage mich aber wie das ist, wenn cih dann in ein paar Wochen abstillen möchte.
Ich möchte ungern diese Pillen vom Arzt nehmen, sondern das ganze irgendwie "auslaufen" lassen.
Die Schwierigkeit (ist es eine?) ist bei mir, dass ich nicht direkt stille, sondern alles voll abpumpe und meiner Kleinen dann per Fläschchen füttere.
Ich vergrößere dann einfach die Abstände usw., das ist mir schon klar.

Kann ich denn trotzdem dann Hebammenhilfe in Anspruch nehmen - bzw. werden die Kosten dann von meiner Kasse übernommen obwohl die Mutterschutzfrist ja schon rum ist und auch kein "Problem" (z.B. Milchstau o.ä.) besteht?
Gibt es da iregndwelche Regelungen?

LG, Supi

Kommentare

  • bearbeitet 30. 11. -1, 01:00
    Hebammenhilfe gibt es bis zum Ender der Stillzeit. Zwar nur begrenzt, aber ruf die Kollegin an. Das Ganze hat nichts mit Mutterschutz oder pumpen zu tun.
  • DawnDawn

    3,183

    bearbeitet 30. 11. -1, 01:00
    Hallo,

    die Frage habe ich mir auch schon gestellt. Was heißt denn "begrenzt"?

    Lg
  • bearbeitet 30. 11. -1, 01:00
    Zwei Besuche und zwei Telefonate, aber das ist in den Ländern etwas unterschiedlich geregelt.
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