Hallo,
weiss jemand ob man die Erziehungszeit beenden muss und aufs Erziehungsgeld verzichten muss, wenn man sein Kind stundenweise oder halbtags in die Kinderkrippe gibt? Wir wollten Elli wenn sie ein Jahr alt ist für einzelne Tage der Woche ein paar Stunden in die Kita geben, da mein Mann sein Studium fortsetzen möchte und ab und an in die Bibliothek müsste. Nun meinten sie vom Amt, dass wir keinen Kitaplatz bekämen, solange Erziehungsgeld gezahlt würde. Stimmt das?
Kommentare
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ist einer Krippe auch, weil sie ihr Studium fortsetzt.
Sie hat aber weiterhin Erziehungsgeld bekommen und auch ohne
Probleme den Platz in der Krippe.
Allerdings ist sie alleinerziehend, da könnte es eventuell
andere Richtlinien geben.
Aber ich dachte immer, daß diese Dinge unabhängig voneinander sind.
Aber bestimmt kommt noch eine fachmännische Antwort ;-) :biggrin:
Liebe Grüße,
Cosima
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Bekomme das Erziehungsgeld und habe einen Halbtagsplatz für Johanna.
Ich hätte nur keinen Ganztagesplatz bekommen, solange ich noch Erziehungsgeld bekomme.
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Ja genau das ist, was ich nicht verstehe. Mein Mann (nicht ich, ich arbeite ja wieder voll) will nicht mal 30 Stunden Betreuung, sondern nur stundenweise und auch nicht jeden Tag in die Uni. Verstehe die Logik dahinter auch nicht. Ich poste mal die Mail von der Beamtin:
Sehr geehrte Frau S., Sie fragen an, ob die In-Anspruch-Nahme eines Krippenplatzes bei gleichzeitigem Bezug von Erziehungsgeld möglich ist. Es ist zwar möglich, dass Ihr Mann studiert und gleichzeitig Erziehungsgeld erhält, aber eine Betreuung des Kindes in der Krippe würde dazu führen, dass für diese Betreuung doppelte staatliche Zuschüsse ausgereicht werden.
Krippenplätze werden bis zu 75 % aus staatlichen Mitteln finanziert. Würde ein Kind während des Erziehungsurlaubs in einer Einrichtung betreut werden, würde von Seiten des Staates an die Eltern Erziehungsgeld gezahlt werden ( für die Betreuung zu Hause ) und gleichzeitig der Platz in der Einrichtung. Daher ist diese Variante nicht möglich. Nur dann, wenn Ihr Mann seinen Erziehungsurlaub beendet, kann das Kind in die Einrichtung gehen.
Mit freundlichem Gruß
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30 Stunden kannst du ja arbeiten, aber das Geld wird dann auch angerechnet und ggf. fällt dann das Erzieungsgeld weg oder wird eben dementsprechend geschmälter, was ja auch nichtmehr als gerecht ist.
Bekommst du jetzt ERziehungsgeld UND nen Krippenplatz finanziert, wäre es doppelt ungerecht den Leuten gegenüber die garnix bekommen.
Somit muss ich sagen finde ich es durchaus richtig und auch fair, wenn es das eine oder das andere gibt.
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Man darf doch 30 Stunden arbeiten, wärend dieser Zeit kann man das Kind auch betreuen lassen. Abgesehen davon kriegt man Erziehungsgeld doch sowiso nur noch, wenn man schon am unteren Limit lebt. Es ist denen doch sicher lieber, wenn man noch ein paar EUR dazu verdient, anstatt im schlimmsten Fall ALG 2 zu beantragen.
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Es geht nicht um mich, sondern um meinen Mann. Und er will nicht arbeiten, sondern studieren.
Liest Du eigentlich das worauf Du antwortest? ;-)
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Oder kein Kindergeld und Bauzuschüsse gleichzeitig? :roll:
Nach den Paragraphen fragen würde ich auch machen.
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Was wohl sein kann, dass das nur bei alleinerziehenden geht, kita & Erziehungsgeld im Studium.
Eine Bekannte hatte auch beides, ist aber alleinerziehend.
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ich weiß zwar nicht, wo du wohnst bzw. welches Landesgesetz für dich zuständig ist, aber ich gebe dir mal einen Tipp ;-)
Falls das mit der Unterbringung / Finanzierung in einer Kita seitens des Amtes nicht klappt, dann frage mal nach einer Tagespflegestelle.
Im Gesetz ist geregelt, dass dir das Jugendamt eine Tagespflegestelle vermitteln muss, wenn eine Unterbringung in einer Kita nicht möglich ist. Und in diesem Gesetz ist auch geregelt, dass ein finanzieller Zuschuss vom Jugendamt zu zahlen ist, wenn die Unterbringung in einer Tagespflegestelle geeignet und erforderlich ist.
Erforderlich ist sie laut Gesetz eindeutig, wenn ein Elternteil arbeitet und der andere Studiert. Das Studium muss nicht in Vollzeit ausgeübt werden !!!
Das Bundeserziehungsgeld wird dafür gezahlt, dass man auf einen Teil der Erwerbtätigkeit verzichtet (deshalb die 30 Stunden Grenze) - NICHT das man voll zu Hause bleibt.
Deshalb schließen sich Bundeserziehungsgeld und Förderung bei der Kinderbetreuung NICHT aus.
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Erziehungsgeld gibt es dafür, dass man sein Kind überwiegend erzieht - das ist auch bei 9 Stunden Betreuung der Fall, denn abends, nachts und am WE betreut und erzieht man ja selbst. Und außerdem haben ohnehin die Eltern die Erziehung in der Hand.
Staatlich geförderte Betreuungsplätze nimmt man in Anspruch, wenn man arbeitet oder lernt. DAS wird damit gefördert. Wenn man also doppelt leistet (Erziehung und Studium) darf man wohl auch zu Recht doppelt Unterstützung verlangen.
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