Steuerfrage an die Brillenträger

claudi.1claudi.1

1,799

bearbeitet 8. 07. 2005, 12:38 in Babyprodukte
Hallo,

meine Mutter hat sich neue Brillengläser machen lassen. Da sie den ganzen Tag am Computer sitzt, sind das irgendwelche Spezialgläser und somit sau-teuer. Jetzt hat sie mich gebete, ob ich mich nicht mal im Internet umschauen kann, ob sie die Gläser steuerlich absetzen kann.
Kennt sich damit jemand aus? Bin für jeden Tipp dankbar.

G8 :byebye01:

Kommentare

  • bambi7876bambi7876

    1,428

    bearbeitet 30. 11. -1, 01:00
    Also bei uns ( öffentlicher Dienst ) wird ein Teil vom Arbeitgeber übernommen, wenn die Brille für den Arbeitsplatz notwenig ist.
    Vielleicht kann deine Mutter mal nachfragen.

    Diana
  • LoreleiLorelei

    4,536

    bearbeitet 30. 11. -1, 01:00
    Aber ich denke absetzbar ist es ansonsten nicht.
  • stromerstromer

    727

    bearbeitet 30. 11. -1, 01:00
    wenn die Gläser notwendig sind, dann können sie in der Steuererklärung unter dem Punkt "Außergewöhnliche Belastung" angesetzt werden.
    Ist der Letzte Punkt hinten auf der Mantelseite.
  • LoreleiLorelei

    4,536

    bearbeitet 8. 07. 2005, 10:20
    Außergewöhnlichkeit (§ 34 Abs. 2 EStG 1988)

    827

    Aufwendungen sind nur insoweit außergewöhnlich, als sie höher sind als jene, die der Mehrzahl der Steuerpflichtigen gleicher Einkommensverhältnisse (Maßgeblichkeit des gesamten wirtschaftlichen Einkommens unter Berücksichtigung des Familienstandes, VwGH 19.9.1989, 86/14/0192) und gleicher Vermögensverhältnisse (Maßgeblichkeit des mit dem Verkehrswert anzusetzenden gesamten Vermögens, VwGH 13.2.1973, 1034/72) erwachsen. Es darf sich um keine im täglichen Leben übliche Erscheinung bzw. "gewöhnliche" Belastung handeln (vgl. VwGH 31.1.1992, 92/14/0135, betr. Mehraufwendungen einer berufsbedingten auswärtigen Verpflegung; VwGH 13.12.1995, 93/13/0272, betr. Aufwendungen für ein Kindermädchen bei berufstätigen Eltern).

    Eine Brille ist ein absolut gewöhnlicher Kostenaufwand. Leider.
    Man kann sich aber bei der KK informieren. Wenn zB die Dioptrinzahl beider Augen um 1,5 unterscheidet, dann werden Kosten (ich weiss es nur von Kontaktlinsen) zusätzlich übernommen. Fragen schadet aber sicher nicht.

    Ein Beispiel für aussergewöhnliche Belastungen um das mal zu verdeutlichen wäre zB ein Rollstuhl.
  • stromerstromer

    727

    bearbeitet 30. 11. -1, 01:00
    @ Lorelei

    ich zitiere aus der Einkommensteuerrichtlinie
    Krankheitskosten

    Zu berücksichtigen sind die zwangsläufig durch eine Krankheit verursachten Kosten. Als Kosten sind unter anderem zu erfassen die Kosten für Arzt, Heilpraktiker, Krankenhaus, Medikamente, Kostenbeteiligung für Zahnersatz und Brillen, Fahrtkosten zur Behandlung, Kurkosten (nur soweit die medizinische Notwendigkeit durch ein Attest belegt ist), Umzugskosten (soweit der Umzug aus gesundheitlichen Gründen zwingend erforderlich und die medizinische Notwendigkeit durch ärztliches Attest belegt ist), ...

    PS: ich habe lange genug auf dem Finanzamt als Sachbearbeiter gearbeitet um zu wissen, wovon ich rede
  • LoreleiLorelei

    4,536

    bearbeitet 30. 11. -1, 01:00
    Dann hab ich irgendwo einen Denkfehler oder sonstwas ist schief gelaufen, denn mir wurde sowas bisher nicht anerkannt.
    Stromer, gabs da irgendwas mit einem Mindestaufwand, der bestehen muss??
  • bearbeitet 30. 11. -1, 01:00
    Hallo Lorelei,
    es gibt bei den Außergewöhnlichen Belastungen einen Eigenanteil, der nach Einkommen gestaffelt ist. Alle Belastungen darüber hinaus lassen sich tatsächlich "absetzen". Meist liegen sie aber eben darunter, es klappt daher meist nur dann, wenn man ungewöhnlich hohe Außergewöhnliche Belastungen hat.
    P.s. Ich habe z.B. für das letzte Jahr eine hohe Rückerstattung erhalten, da mein Einkommen (wegen MuSchu und Elternzeit) sehr gering war, ich aber hohe Belastungen (Brille, Zahnarzt) hatte.
  • stromerstromer

    727

    bearbeitet 30. 11. -1, 01:00
    @ lorelei,

    stimmt, es wird eine zumutbare Belastung angesetzt, die von der Anzahl der Familienmitglieder und der Höhe des Einkommens abhängig ist.
    Im Normalfall liegt sie zwischen 1 und 3%.
    Alles was darüber hinausgeht, wird berücksichtigt.

    Bei einem durchschnittlichem Einkommen ist diese zumutbare Belastung meißtens schnell überschritten, wenn z.B. Zuzahlungen zu Krankenhaus, Zahnersatz oder Heilpraktikerkosten vorliegen.

    Also fleißig Quittungen sammeln :grin:
  • claudi.1claudi.1

    1,799

    bearbeitet 30. 11. -1, 01:00
    Danke an Euch, ich werde ihr das mal so weitersagen
    :byebye01:
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