unterhaltsvorschuss-was soll das und was ist es?

Lulu88Lulu88

18

bearbeitet 11. 07. 2005, 11:55 in Babyprodukte
so zu gegebenem anlass würde ich gerne über diese sache diskutieren. fall ist folgender:
azubi soll etwas über 100€ zahlen für sein kind, das bei seiner ex lebt. azubisgehalt ist seeehr niedrig. und beim normalen unterhalt hat man ja einen selbstbehalt von 890€.
ist so etwas gerechtfertigt? darf das der staat? und gibt es das schon länger? wo liegt der sinn für unterhaltsvorschuss? hat jemand erfahrungen damit?

Kommentare

  • AnonymousAnonymous

    59,500

    bearbeitet 30. 11. -1, 01:00
    Welche Instanz hat denn festgelegt, dass der Azubi 100.- bezahlen soll?
  • Lulu88Lulu88

    18

    bearbeitet 30. 11. -1, 01:00
    geschickt wurden die unterlagen ans arbeitsamt, der brief mit dem bescheid kam dann vom jugendamt.
    es sollte nur (schon zum 2.mal) ausgefüllt werden, was man verdient und was für ausgaben man hat. und in den unterlagen konnte man auch stellung nehmen warum kein unterhalt gezahlt wird. ist ja logisch warum- dazu hat er noch angegeben dass seine ex wirklich nur scharf aufs geld ist und ihm regelmäßig behörden "schickt". beim ersten ausfüllen von den zetteln kam es zu dem ergebnis, dass er zahlungsunfähig ist. da ging es aber um unterhalt- und nicht um unterhaltsvorschuss.
  • AnonymousAnonymous

    59,500

    bearbeitet 30. 11. -1, 01:00
    Der junge Mann sollte sich schleunigst mit dem Jugendamt in Verbindung setzen, um die Angelegenheit zu regeln. Ggf. sollte er sich mit einem Anwalt in Verbindung setzen, bei einem niedrigen Einkommen (das er augescheinlich hat) bekommt er Prozesskostenbeihilfe.
    Es muss aber bedacht werden, dass Unterhaltsvorschuss kein Geschenk des Staates für den Vater ist, der nicht zahlen will oder kann. Unterhaltsvorschuss ist im Endeffekt nichts anderes als ein zinsloses Darlehen für den Vater, die Behörden haben jahrelang das Recht, derartige Leistungen zurückzufordern. Man sollte sich deshalb sehr gut überlegen, ob man die berechtigten Unterhaltsforderungen, die die andere Mutter hat, komplett verweigert oder nicht doch zumindest einen Teil trägt.
    Denn was der junge Mann heute während seiner Ausbildung nicht zahlen will oder kann, wird ihm nach Ende der Ausbildung in Rechnung gestellt und er zahlt dann erheblich mehr und länger zurück als wenn er jetzt schon Teile davon übernimmt.

    :byebye01:

    Gisela
  • Lulu88Lulu88

    18

    bearbeitet 30. 11. -1, 01:00
    bisher war der stand von den behörden aus dass man wenn man zur schule geht oder noch in der ausbildung steckt nichts zahlen muss. und das muss später auch nicht zurückgezahlt werden- und jetzt sowas.
  • AnonymousAnonymous

    59,500

    bearbeitet 30. 11. -1, 01:00
    Nein, nur weil jemand eine Ausbildung macht, ist es nicht automatisch so, dass er von der Rückzahlung des Unterhaltsvorschusses befreit ist. Es ist eine Ermessenssache der Behörde, wie sie das handhabt. Aufgrund der Tatsache, dass die öffentlichen Kassen leer sind, wundert es mich nicht, wenn der Ermessensspielraum dahin geht, dass die Gelder zurückgefordert werden.

    :byebye01:

    Gisela
  • Lulu88Lulu88

    18

    bearbeitet 30. 11. -1, 01:00
    also der fall hat sich jetzt zum glück erledigt. der brief wurde an alle unterhaltspflichtigen väter im landkreis verschikct, da sich da was zum 1.7. geändert hat. das stand aber nur auf der rückseite ganz klein gedruckt. der brief sah echt aus als ob man das jetzt zahlen müsste. nach einem anruf beim amt wurde auch bestätigt, dass er nichts nachzahlen muss. das ist aber eher auf dem miste der sachbearbeiterin gewachsen- die hat gesagt dass eine mutter, die noch nie gearbeitet hat und viele gelder vom staat bekommt nicht noch den unterhalt zurückgezahlt haben braucht. ist ja auch nicht schlecht- obwohl man als beamter ja neutral sein muss (auch laut gesetz).
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