so zu gegebenem anlass würde ich gerne über diese sache diskutieren. fall ist folgender:
azubi soll etwas über 100€ zahlen für sein kind, das bei seiner ex lebt. azubisgehalt ist seeehr niedrig. und beim normalen unterhalt hat man ja einen selbstbehalt von 890€.
ist so etwas gerechtfertigt? darf das der staat? und gibt es das schon länger? wo liegt der sinn für unterhaltsvorschuss? hat jemand erfahrungen damit?
Kommentare
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es sollte nur (schon zum 2.mal) ausgefüllt werden, was man verdient und was für ausgaben man hat. und in den unterlagen konnte man auch stellung nehmen warum kein unterhalt gezahlt wird. ist ja logisch warum- dazu hat er noch angegeben dass seine ex wirklich nur scharf aufs geld ist und ihm regelmäßig behörden "schickt". beim ersten ausfüllen von den zetteln kam es zu dem ergebnis, dass er zahlungsunfähig ist. da ging es aber um unterhalt- und nicht um unterhaltsvorschuss.
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Es muss aber bedacht werden, dass Unterhaltsvorschuss kein Geschenk des Staates für den Vater ist, der nicht zahlen will oder kann. Unterhaltsvorschuss ist im Endeffekt nichts anderes als ein zinsloses Darlehen für den Vater, die Behörden haben jahrelang das Recht, derartige Leistungen zurückzufordern. Man sollte sich deshalb sehr gut überlegen, ob man die berechtigten Unterhaltsforderungen, die die andere Mutter hat, komplett verweigert oder nicht doch zumindest einen Teil trägt.
Denn was der junge Mann heute während seiner Ausbildung nicht zahlen will oder kann, wird ihm nach Ende der Ausbildung in Rechnung gestellt und er zahlt dann erheblich mehr und länger zurück als wenn er jetzt schon Teile davon übernimmt.
:byebye01:
Gisela
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Gisela
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