Arbeiten im Erziehungsurlaub/Elternzeit....???

bearbeitet 9. 08. 2005, 23:10 in Plauderecke
Hallo!



Eigentlich hab ich bei meinem Arbeitgeber 3 Jahre Elternzeit/Erziehungsurlaub eingereicht.

Ich will jedoch auf gar keinen Fall wieder bei meinem "ehemaligem Chef" wieder anfangen. Weder in nächster Zeit noch nach 3 Jahren.

Meine Frage wäre jetzt.....


Wie sieht es aus, wenn ich mich nach einem Jahr oder so entscheide, doch wieder ein Paar Stunden zu arbeiten. 10 Stunden pro WOche oder so.
Muss ich das irgendwie meinem "ehem." Chef mitteilen?
Wem muss ich das überhaupt mitteilen? Geht das überhaupt oder muss ich jetzt 3 Jahre aussetzen?



Ach so...da fällt mir noch was ein zum Thema Sozialversicherungsnachweis.

Also.... den bekam ich bisher immer so im April oder so. Also den für 2004 hab ich immer noch nicht. Werd mal die Tage beim Steuerberater meines Chef`s anrufen, wo der bleibt. Mein Chef meint nämlich, er habe nix.
Wollte jetzt wissen, ob ich auch einen Sozialversicherungsnachweis für das Jahr 2005 bekomme. Und wenn ja.... dann "erst" 2006? ET meines Sohnes war 27.03.2005.

Vielen lieben Dank im voraus!



LG



Stephy

Kommentare

  • stromerstromer

    727

    bearbeitet 30. 11. -1, 01:00
    Muss ich das irgendwie meinem "ehem." Chef mitteilen?

    Ja mußt du - wenn du bei der Konkurrenz anfangen willst, kann er dir das sogar verbieten
    Wem muss ich das überhaupt mitteilen? Geht das überhaupt oder muss ich jetzt 3 Jahre aussetzen?

    Wenn du Erziehungsgeld bekommst, mußt du es noch der Erziehungsgeldstelle (Jugendamt?) melden.

    Ansonsten darfst du bis zu 29 Stunden wöchentlich arbeiten.

    Zum Thema Sozialversicherungsausweis kann ich dir aber nichts sagen.
  • LoreleiLorelei

    4,536

    bearbeitet 30. 11. -1, 01:00
    stromer schrieb:
    Muss ich das irgendwie meinem "ehem." Chef mitteilen?

    Ja mußt du - wenn du bei der Konkurrenz anfangen willst, kann er dir das sogar verbieten

    Und wenn dein jetziger AG die Möglichkeitr hat, dich in Elternzeit Teilzeit zu beschäftigen, dann hat er natürlich ein Vorrecht auf deine Arbeitskraft. Nur wenn er es genehmigt, dich also selbst nicht "benötigt", kannst du bei nem anderen AG in Elternzeit tätig werden.
  • Anni1Anni1

    156

    bearbeitet 30. 11. -1, 01:00
    Es steht im Bundeserziehungnsgeldgesetz,daß Du bis zu 30 Std. wöchentlich arbeiten darfst, ohne, daß es ans Erziehungsgeld abgerechnet wird. Allerdings mußt Du es Deinem Arbeitgeber sagen, bzw. absprechen. :byebye01:
  • bearbeitet 30. 11. -1, 01:00
    Hallo!



    Danke für eure Antworten ;)


    Hab ich mir ja insgeheim leider schon gedacht, dass ich es meinem "AG" melden muss.... na ja... im Falle des Falles muss ich da dann durch....


    LG


    Stephy
  • bearbeitet 30. 11. -1, 01:00
    Hallo!



    Da bin ich mal wieder....

    Hab mir noch mal ein paar Gedanken zum Thema gemacht.


    Nehmen wir mal an, ich will in einem halben Jahr oder später innerhalb der 3 Jahre Elternzeit wieder arbeiten (8-10 Std./Woche).
    Wie muss ich meinem ehemaligen Chef denn mitteilen, dass ich zwar wieder arbeiten will, aber nicht bei ihm? (reden will ich nicht mit dem)....
    Was sollte man denn da genau schreiben?
    Und nehmen wir an, er hat was dagegen, dass ich woanders arbeite, was könnte ich dann machen? Kündigen? Welche Möglichkeiten hätte ich denn dann? Und was wären die Nachteile?

    Mittlerweile denk ich nämlich schon, dass ich früher oder später wieder ein wenig arbeiten möchte. Muss auch nicht unbedingt in meinem alten Job (Arzthelferin) sein.


    Vielen Dank im voraus!



    LG


    Stephy
  • LoreleiLorelei

    4,536

    bearbeitet 30. 11. -1, 01:00
    Du schreibst einfach einen Antrag à la: Ich beantrage die Genehmigung für eine Beschäftigung innerhalb der Elternzeit für AG xy in diesem und jenem Umfang.

    Sollte er das ablehnen und du willst es trotzdem machen und eh nicht wieder bei deinem AG anfangen nach der Elternzeit kannst du unter Einhaltung der Kündigungsfristen kündigen. Denk aber auch dran: du hast dann keinerlei Ansprüche mehr an deinen AG - klar, und so es am Ende der Elternzeit ist, hast du auch keine Ansprüche auf Arbeitslosengeld u.ä. (Sperrfrist) und musst dann auch Krankenversicherung selbst targen etc. Wenn du allerdings nen neuen Arbeitsvertrag in der Tasche hast, stört es dich natürlich nicht.
  • bearbeitet 30. 11. -1, 01:00
    Hallo Lorelei!



    Vielen lieben Dank für deine schnelle Antwort ;)
    Hast mir sehr weitergeholfen.


    LG



    Stephy
  • bearbeitet 30. 11. -1, 01:00
    Hallo!




    Da bin ich mal wieder......


    Hab mich gestern mit einer Bekannten unterhalten und die meinte, wenn ich nicht wieder in einer Arztpraxis arbeiten möchte, dann bräuchte ich meinen Chef nicht um Erlaubnis "bitten".


    Stimmt das?



    Lieben Dank im voraus!



    Stephanie
  • coracora

    6,187

    bearbeitet 30. 11. -1, 01:00
    nein, das ist egal!

    Es geht darum, dass du Angestellte bist bei deinem Chef und er im Grunde das "Erstrecht" hat auf dich. Du brauchst immer die Zustimmung deines AG, wenn du woanders arbeiten willst. ER kann sie dir verweigern, wenn betriebliche Belange entgegenstehen (zB er dich dringend braucht und es keinen Grund gibt, dass du nicht da arbeitest) oder wenn du bei der KOnkurrenz (anderem Arzt) arbeiten willst!

    Wenn du also nicht als Arzthelferin arbeiten willst, brauchst du immer noch die Zustimmung, da er dich vielleicht braucht oder andere betriebliche Belange deinem Wunsch entgegenstehen. ;-)
  • bearbeitet 30. 11. -1, 01:00
    Anni1 schrieb:
    Es steht im Bundeserziehungnsgeldgesetz,daß Du bis zu 30 Std. wöchentlich arbeiten darfst, ohne, daß es ans Erziehungsgeld abgerechnet wird.

    Nee nee, das Geld was Du da verdienst wird schon angerechnet, d.h. wenn Du knapp unter einer Grenze bist, mit dem Einkommen von Deinem Mann und da kommen noch 400 EUR dazu, dann kann es sein, das gekürzt wird.

    Ich hab auch einen 400 EUR Job und der wurde auch mit eingerechnet.
  • coracora

    6,187

    bearbeitet 30. 11. -1, 01:00
    ja, es wird alles eingerechnet! Rechnet also besser voher aus, ob sich das lohnt. Es gibt überall im Netz ERziehungsgeldrechner...
  • bearbeitet 30. 11. -1, 01:00
    Hallo noch mal!



    OK, dann weiss ich jetzt bescheid ;)


    Vielen lieben Dank für eure Antworten.


    LG


    Stephanie
  • LoreleiLorelei

    4,536

    bearbeitet 30. 11. -1, 01:00
    Stephy, hat denn dein Chef eine Vertretung für dich eingestellt??
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