Krank in der Elternzeit

bearbeitet 14. 07. 2005, 11:49 in Schwangerschaft
Hallo,
vorneweg erstmal: Ich bin wieder schwanger :bounce02: , und jetzt Ende der 9. SSW *freu* *hüpf* *jubel*!
Allerdings habe ich nun auch schon seit Wochen die üblichen Begleiterscheinungen: Übelkeit (morgens, abends, im Liegen), Kreislaufprobleme, Antriebslosigkeit und v.a. eine bleierne Müdigkeit.
Das bedeutet für mich, dass ich mich derzeit wirklich durch den Alltag quäle und leider auch die Betreuung von Jakob nicht so hinbekomme, wie ich es mir wünsche bzw. von mir erwarte. Ich komme - gerade bei dem Wetter - kaum hoch, Spaziergänge in die Stadt schaffe ich vielleicht einmal wöchentlich, nachmittags liege ich fix und alle auf dem Teppich neben ihm und lasse ihn spielen. Dummerweise machen jetzt auch noch Krabbel- und Schwimmgruppe Sommerferien, so dass ich am Anfang der Woche (wie jetzt) immer ganz deprimiert auf die nächsten Tage blicke, die wieder so ablaufen werden wie die vergangenen.
Mein Partner nimmt mir sehr viel ab (gerade auch an den Wochenenden), aber das reicht mir nicht. Tja, ich versuche nun schon seit Wochen mich zusammenzureißen, aber ich habe das Gefühl, mein Akku ist jetzt wirklich leer :sad: .
So, jetzt habe ich lang und breit gejammert und komme endlich :oops: zum Kern meines Posts:
Ich habe mir gestern überlegt, wenn mich meine FÄ jetzt krankschriebe, dann müsste doch eigentlich mein (berufstätiger) Partner für die Kinderbetreuung einspringen, oder? Wir sind beide gesetzlich versichert, wie wird denn Krankheit in der Elternzeit von den KK gehandhabt? Würde mein Partner den Verdienstausfall erstattet bekommen? Und von meiner oder von seiner Kasse?
Weiß jemand dazu etwas genaues?
Ich weiß noch nicht, ob ich das wirklich machen würde, allerdings würde es mich beruhigen, wenn ich wüsste, im Notfall gäbe es auch diesen Weg...

Lieben Dank erstmal für's Zuhören und für mögliche Tipps!

Kommentare

  • EowynEowyn

    27,156

    bearbeitet 30. 11. -1, 01:00
    Wenn du so krank bist, dass du dein Kind nicht versorgen kannst, dann hast du eventuell Anspruch auf eine Haushaltshilfe. Da muss dein Arzt eine entsprechende Beischeinung ausfüllen und ihr könnt das bei der Krankenkasse beantragen. Aber ob das in deinem Fall bereits möglich ist, kann ich nicht beurteilen. Wenn du zum Beispiel Bettruhe halten müsstest, dann wäre das sicher möglich.
  • bearbeitet 30. 11. -1, 01:00
    Hallo eowyn,
    danke für deine Antwort. Und: nein, bettlägrig bin ich nicht. Es ist (bisher) eine "normale" Schwangerschaft, eben mit o.g. Begleitbeschwerden.
    Aber muss man denn gleich bettlägrig sein, um krank geschrieben zu werden bzw. Hilfe zu bekommen? Das müssen doch "aktiv" Berufstätige auch nicht, da reicht doch auch eine Angina oder Kopfschmerzen.
    Ich weiß noch, in meiner letzten Schwangerschaft ging es mir ähnlich in der ersten Zeit, und meine FÄ bot von sich aus an, mich krankzuschreiben - was ich aber abgelehnt habe.
    Ich denke auch nicht, dass eine Haushaltshilfe im Augenblick die Lösung wäre, mir ist mein Haushalt derzeit nicht so wichtig, es geht mir einfach darum, dass mein Kind gut betreut wird und ich mich eben hinlegen kann, wann ich es brauche. Außerdem behagt mir der Gedanke, eine fremde Person mit meinem Kind alleine zu lassen nicht so gut.
    Und ich habe im Hinterkopf, dass es grundsätzlich die Möglichkeit gibt, den Partner bei Ausfall der Betreuungsperson von der Arbeit freistellen zu lassen.
  • EowynEowyn

    27,156

    bearbeitet 30. 11. -1, 01:00
    Die Haushaltshilfe ist auch für Kinderbetreuung zuständig. Was du sie machen lässt liegt dann ganz bei dir.
    Und dein Mann kann natürlich auch den Job der Haushaltshilfe übernehmen. Er bekommt dann unbezahlten Urlaub und wird von der Krankenkasse als Haushaltshilfe bezahlt. Aber erst einmal musst du eben eine Haushaltshilfe genehmigt bekommen und das ist nicht mehr ganz so einfach wie noch vor ein paar Jahren. Krank schreiben reicht da nicht aus, du musst ja so krank sein, dass du dein Kind nicht mehr versorgen kannst.

    Frag halt deinen Arzt, ob er dir einen entsprechenden Antrag ausfüllt und dann müsst ihr sehen, was tatsächlich genehmigt wird. Welche Aussichten du hast, dass das durch geht kann ich nicht beurteilen. Ich weiß nur, dass ich mit meinem gebrochenen Fuß, den ich nicht belasten durfte, trotzdem darum kämpfen musste die Haushaltshilfe für 8 Stunden am Tag genehmigt zu bekommen.
  • AnonymousAnonymous

    59,500

    bearbeitet 30. 11. -1, 01:00
    Wenn du, egal in welcher Zeit, krank geschrieben wirst, muss erst einmal niemand für deine und die Betreuung des Kindes einspringen. Dazu müsstest du schon bettlägrig krank geschrieben sein und nicht mehr in der Lage sein, den Haushalt zu führen. Normale Schwangerschaftsbegleiterscheinungen gehören jedenfalls nicht in den Leistungskatalog zur Kostenübernahme einer Haushaltshilfe (was dann dein Mann auch wäre).
    Das war übrigens schon vor 13 Jahren nicht anders, hat also nichts mit den Einsparmaßnahmen der letzten Jahre zu tun...

    :byebye01:

    Gisela
  • bearbeitet 30. 11. -1, 01:00
    So, ich habe mich jetzt bei meiner KK erkundigt.
    Also, es ist lt. meiner Sachbearbeiterin so, dass Haushaltshilfen dann eingesetzt werden können, wenn der Arzt plausibel begründet, dass eine Haushaltsführung durch die Betreuungsperson nicht gewährleistet ist. Das kann zum einen mit einer Krankheit (wie in deinem Fall eowyn) zusammenhängen, oder auch mit einer Schwangerschaft. Es ist also nicht "egal, in welcher Zeit" man krankgeschrieben wird, sondern es wird schon zwischen Schwangerschaft und "normaler Krankheit" unterschieden. Bei Schwangerschaft ist es so, dass typische Schwangerschaftsbeschwerden vorhanden sein müssen, die so umfangreich sind, dass die "normale" Haushaltsführung nicht gewährleistet ist. Und hier hat der Gesetzgeber dem Arzt einen gewissen Ermessensspielraum gelassen. Übrigens muss man nicht zwangsläufig "bettlägrig" sein (@Gisela), wie gesagt, es liegt im Ermessen des Arztes, wie weit die Schwangere beeinträchtigt ist und ob eine Hilfe medizinisch notwendig ist.
    Zum Partner als Haushaltshilfe (für alle die es interessiert). Also, dieser kann wie eowyn schon schrieb, unbezahlten Urlaub nehmen und muss dann der KK eine Nettoverdienstbescheinigung vorlegen. Im Maximalfall können dann EUR 120,-/Tag (8h à EUR 15,-) wegen Verdienstausfalles erstattet werden.
    Soweit zur Theorie, ob ich demnächst etwas zur Praxis sagen kann, das werden die nächsten Wochen zeigen...
  • jauchzerlejauchzerle

    6,272

    bearbeitet 30. 11. -1, 01:00
    Dann schauen wir mal, denn die KK entscheidet das im Normalfall nicht alleine, da es sich hier um Verwaltungsangestellte, und medizinisch nicht geschultes Personal handelt. Es wird also der medizinische Dienst der Krankenkassen herangezogen um das zu beurteilen. Wenn also das Dein Arzt plausibel begründet, muss es der andere auch "verstehen". Und, es ist der medizinische Dienst der Krankenkassen und nicht der Ärzte, der das beurteilt.
    Haushaltshilfe nach dem SGB V
    Versicherte haben Anspruch auf Haushaltshilfe, wenn ihnen die Weiterführung des Haushalts nicht möglich ist, weil Krankenhausbehandlung oder eine andere Maßnahme (Kuren, Mütterkuren, Häusliche Krankenpflege) erforderlich ist. Die Krankenkassen müssen auch dann eine Haushaltshilfe bezahlen, wenn die "haushaltsführende Person" aus medizinischen Gründen mit einem kranken Kind ins Krankenhaus eingewiesen wird (BSG 23.11.1995 1 RK 11/95). Voraussetzung ist, dass im Haushalt ein Kind unter zwölf Jahren oder ein hilfsbedürftiges behindertes Kind lebt und eine andere im Haushalt lebende Person den Haushalt nicht weiterführen kann. Aus anderen Gründen und bei ambulanter Behandlung besteht ein Anspruch nur dann, wenn die Satzung dies ausdrücklich vorsieht.
    Also auf deutsch: wenn eine Krankenhausbehandlung verkürzt oder vermieden werden kann. Das ist bei Dir nicht der Fall.
    Haushaltshilfe nach der RVO
    Haushaltshilfe nach § 199 RVO erhält die Versicherte nur, soweit ihr wegen Schwangerschaft oder Entbindung die Weiterführung des Haushalts nicht möglich ist und eine andere im Haushalt lebende Person den Haushalt nicht weiterführen kann.
    Hier hast Du Chancen, aber da Schwangerschaft an sich keine Krankheit darstellt (auch wenn Du schier auf dem Zahnfleisch gehst) muss der MDK das ähnlich sehen wie Dein Arzt.
  • bearbeitet 30. 11. -1, 01:00
    Hallo jauchzerle,
    danke, dass du dir die Mühe gemacht hast, diese Informationen zusammenzutragen. Ich wiederhole mich jetzt zwar, aber ich denke, wie diese ganze Rechtslage in meinem konkreten Fall bewertet werden würde, das müsste man einfach abwarten. Meine FÄ und meine Hebamme haben mir jedenfalls ihre Unterstützung bei der Beantragung zugesagt, falls ich nicht mehr kann. Und auch nur dann werde ich diesen Weg anstreben, ich bin einfach froh, dass es theoretisch diese Möglichkeit gibt.
    Allerdings ist es so, dass mein Freund ab dieser Woche nicht mehr so viele Urlaubsvertretungen macht, und mir dadurch viel mehr Unterstützung geben kann. Und das merke ich bereits jetzt ganz deutlich ;-)!
  • jauchzerlejauchzerle

    6,272

    bearbeitet 30. 11. -1, 01:00
    klar, es wird immer jeder Fall einzeln betrachtet. Es ist nur die Frage: Stimmt der Blickwinkel? ;-)

    Aber scheinbar wirds bei Dir wieder stressfreier, und das ist immer die bessere Lösung.
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