hallo, ich werde ab demnächst einen 400-euro job antreten, bei meinem alten arbeitgeber, noch bin ich für die nächsten 2,5 jahre in elternzeit - mit der erziehungsgeldstelle ist das auch schon geklärt, allerdings bin ich in lohnsteuer klasse 5 - mein arbeitgeber meint, dass auch dann bei einem minijob keine lohnsteuer anfällt, da auch in diesem fall pauschale abgaben seitens des arbeitgebers gemacht werden. stimmt das wirklich - oder muß ich vielleicht doch mit einer lohnsteuerabgabe rechnen?!
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Generell besteht die Möglichkeit die Lohnsteuer vom Arbeitsentgelt aus geringfügig entlohnten Beschäftigungsverhältnissen pauschal oder nach den Merkmalen der Lohnsteuerkarte zu erheben.
Bei den Formen der pauschalen Besteuerung ist der Arbeitgeber Steuerschuldner. Der Arbeitgeber kann jedoch die von ihm übernommene Steuer im arbeitsrechtlichen Innenverhältnis auf den Arbeitnehmer abwälzen. Der pauschal versteuerte Lohn bleibt in jedem Fall bei der persönlichen Einkommensteuerveranlagung des Arbeitnehmers unberücksichtigt. Seit dem
1. April 2003 unterscheidet das Steuerrecht zwischen einer 2 prozentigen einheitlichen Pauschsteuer und einem Pauschsteuersatz von 20 Prozent plus Solidaritätszuschlag und Kirchensteuer.
Die Versteuerung über eine Lohnsteuerkarte führt in den Fällen der Steuerklasse V und VI im Regelfall schon im Geringfügigkeitsbereich zu einem monatlichen Steuerabzug. Unabhängig von der Steuerklasse - und damit auch in den Fällen der Steuerklassen I bis IV, in denen es im Geringfügigkeitsbereich noch keinen monatlichen Steuerabzug gibt - ist der in der Lohnsteuerkarte eingetragene Lohn bei der jährlichen Einkommensveranlagung zu berücksichtigen.