hallo ihr lieben,
vielleicht hat ja jemand mehr ahnung wie ich.und zwar hab ich seit april 2004 einen befristeten arbeitsvertrag,der dieses jahr im april um ein weiteres jahr verlängert wurde.nun habe ich gehört,das nach zwei jahren der vertrag in einen unbefristeten vertrag umgewandelt werden wmuss.ist das noch so oder kann der arbeitgeber so lange verlängern wie er will?
alles liebe
daniela
Kommentare
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Deswegen hat meine alte Firma die Leute nach 2 Jahren rausgeschmissen und sie gleich weiter in die eigene Zeitarbeitsfirma vermittelt, wo es dann wieder 2 Jahresverträge zu viel schlechteren Konditionen gab.
Ich glaube aber, dass bei den Verträgen demnächst was geändert wird und dann auch längere Zeitarbeitsverträge möglich sind.
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Cora?
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das ist nämlich wichtig!
wenn es keinen Grund gibt, ist die kalendermäßige Befristung eines AV nur bis zu einer Dauer von 2 jahren zulässig (und innerhalb dieser 2 jahre nur die 3 mahlige Verlängerung) - solltest du dann noch einen befristeten Vertrag bekommen, ist dieser dann unbefristet, selbst wenn "befristet" draufsteht - dass musst du dann im zweifel vor Gericht durchkämpfen :???: . Dazu kommt, dass in Tarifvertragen das, was ich eben geschrieben habe, abweichend festgelegt werden kann - also als erstes in deinen Tarifvertrag gucken!
Wenn ein sachlicher Grund für die Befristung besteht, dann darf die Befristung auch länger als 2 Jahre sein, zBsp. bei der Elternzeitvertretung ;-)
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danke.
alles liebe
daniela
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