Erziehungsgeld nur Arneitnehmer oder auch bei ALG II ???

Ebbili2Ebbili2

38

bearbeitet 7. 09. 2005, 11:08 in Babyprodukte
Habe unter diesem Thema schon viel gegoogelt, aber bin immer noch nicht schlauer als vorher :roll:.
Ich versuche mal meine Situation so kurz wie möglich zu schildern :biggrin:
Bin jetzt arbeitslos und bekomme noch bis Dez. 05 ALG I und ab Jan 06 dann ALG II. Bin jetzt in der 10. SSW und der ET ist 26.03.06.

Weiß jemand evtl. ob man zum ALG II noch Erziehungsgeld bekommt und ob das angerechnet wird oder wie sich das alles sonst verhält???

Bin völlig ratlos, weil ich überall nur lese das Arbeitnehmer das EG erhalten.
Vor 5 Jahren war es ja noch so das ich EG und Sozialhilfe erhalten habe. Wie verhält sich das jetzt?
Ach ja, ich bin Alleinerziehend und habe dann 3 Kinder (16, 5, 0 )

Bin über jede Antwort glücklich, wäre dann einfach beruhigter, hab zwar noch etwas Zeit, möchte mich aber schon jetzt kundig machen :biggrin:

Kommentare

  • stromerstromer

    727

    bearbeitet 30. 11. -1, 01:00
    Ebbili2 schrieb:

    Weiß jemand evtl. ob man zum ALG II noch Erziehungsgeld bekommt und ob das angerechnet wird oder wie sich das alles sonst verhält???

    Du bekommst Erziehungsgeld, da du dich der Erziehung deines Kindes widmest und somit dem Arbeitsmarkt nicht zur Verfügung stehst.

    Da das Einkommen nicht zum Lebensunterhalt reicht, bekommst du noch ALG II, worauf das Erziehungsgeld nicht angerechnet wird.

    Und vergiss nicht, du bekommst einen ALGII Zuschlag in der Schwangerschaft und kannst einen Zuschuss für die Erstausstattung des Babys beantragen.


    Interessehalber, in welchem Stadtteil von Halle wohnst du denn?
  • Ebbili2Ebbili2

    38

    bearbeitet 30. 11. -1, 01:00
    Ja, aber den ALG II Zuschlag bekomme ich doch dann erst ab
    Jan. 06? :table114:
    Dann wenn ich auch ALG II erhalte, oder?
    Ich muß jetzt nochmal nachhaken, der Groschen ist noch nicht gefallen :oops:
    Ich bekomme ja ab Jan. 06 schon ALG II und dazu beantrage ich dann nach der Geburt des Kindes im März 06 das EG :roll:

    Ich wohne im Osten von Halle, in Büschdorf, falls dir das was sagt :biggrin:
  • kerstinjkerstinj

    2,322

    bearbeitet 30. 11. -1, 01:00
    Jep, genauso ist es: ALG II Antrag (direkt mit Zuschlag) , dann ErzGeld.
    Das Erziehungsgeld wird nicht beim ALG II angerechnet, aber das Kindergeld gilt als Einkommen des Kindes :flaming01: und wird angerechnet.
    Bin selbst im ALG II, konnte den Zuschlag nur nicht nutzen, da ich da noch Unterhaltsgeld bekam und danach ALG 1 :roll: (oder ich war zu blöd und hab nicht gewußt, das man SS-Zuschlag auch vorher beantragen kann).
    Übrigens wird das Erz.geld für das 1. Jahr aus dem Jahr vor der SS berechnet, es sei denn du hättest danach 20 % wenigere Einkommen (natürlich Ihr, denn das Einkommen deines Mannes wird mitberechnet.
    Daher hatte ich ich im 1. Jahr nur 197 € bekommen, fürs 2. Jahr bekomme ich 300.

    Edit: Übrigens den Kindergeldzuschlag kannste dann vergessen, der gilt nicht für ALG II Empfänger :flaming01:
  • stromerstromer

    727

    bearbeitet 30. 11. -1, 01:00
    Noch was wegen dem Zuschlag bzw. zum ALGII.

    Ich selber habe eigentlich noch einen Anspruch auf ALGI. Ich würde 745 Euro bekommen. Nach der Schwangerschaft bin ich ja offiziell in den Erziehungsurlaub gegangen und dadurch HartzIV Empfänger geworden. Und seit dem bekomme ich 850 Euro vom Amt zuzüglich Kindergeld und Erziehungsgeld. Das heißt, ich fahre mit HartzIV besser, als mit dem normalen Arbeitslosengeld.

    Habt ihr mal überprüft bzw. ausrechnen lassen, ob du gegebenenfalls mit HartzIV mehr Geld bekommen würdest, als das Arbeitslosengeld? Wenn ja, dann kannst du HartzIV zusätzlich beantragen und würdest dann auch die Zuschläge bekommen.

    Es gibt im Internet einige gute Programme, wo man sich seinen HartzIV Anspruch online ausrechnen kann.

    Büschdorf kenne ich - bin ja ein gebürtiger Ammendorfer :grin:
  • claudi.1claudi.1

    1,799

    bearbeitet 30. 11. -1, 01:00
    Auf biallo.de sind die verschiedensten Rechner zu finden.

    Und nicht vergessen, Alg II -Empfänger sofort Antrag auf Gebührenbefreiung der GEZ stellen, Antrag kann man sich auf der HP der GEZ runterladen. Die Gebührenbefreiung gilt nämlich erst ab Antragsstellung, rückwirkend geht da nichts.
  • InaMausInaMaus

    2,055

    bearbeitet 30. 11. -1, 01:00
    hallo,
    habe da mal eine ähnliche Frage...

    Ende diesen Monats gehe ich in den Mutterschutz, habe bis jetzt Arbeitslosengeld I bekommen.. Bekomme ich nun bis zur Geburt des Kindes, "nur" das Geld das die Krankenkasse zahlt ?
    Oder muss ich da noch etwas beantragen ?
    Alle Anträge die es sonst so gibt, kann man ja erst abschicken, wenn unser Baby auf der Welt ist (Erziehungsgeld, Austattung usw)
    Ersetzt das Geld von der Krankenkasse das Geld komplett, dass sonst vom Arbeitsamt reinkam ?

    Irgendwie ganz schön woggo das Ganze............. :???:
  • claudi.1claudi.1

    1,799

    bearbeitet 30. 11. -1, 01:00
    Soweit ich weiß, bekommst du in der Zeit vom Mutterschutz nur das Geld, was die KK bezahlt.
  • kerstinjkerstinj

    2,322

    bearbeitet 30. 11. -1, 01:00
    Aber keine Angst, bei mir war das genauso hoch, wie das ALG I (letztes Jahr)
Hey! 1 Frage - 100 Antworten!
Im BabyForum kannst du dich einfach, sicher und anonym mit (werdenden) Mamas und Papas in deiner Nähe austauschen. Registriere dich jetzt, um alle Bereiche zu sehen und mitzuplaudern:Kostenlos registrieren

Hey & Hallo im Forum!

Neu hier?
Tritt unserer Community bei um alle Bereiche zu sehen und (werdende) Eltern kennenzulernen!

Aktionen

Ratgeber

Ratgeber - Baby und Eltern beim Kuscheln

Social Media & Apps

Registrieren im Forum