Hallo,
bevor ich mit dem Gesetz kollidiere, frage ich hier mal, da es bestimmt jemand gibt, der sich damit auskennt.
Also:
Ich wollte bei ebay Half Life 2 versteigern, ging aber nicht, da das Spiel keine Jugendfreigabe hat = Auktion von Ebay beendet.
Dann habe ich mir die Namen der Bieter bei anderen Auktionen (bevor diese auch von Ebay beendet wurden) auf das selbe Spiel notiert und diese dann nach Beebdigung angeschrieben, ob sie das Spiel von Privat kaufen möchten.
Einer hat jetzt "angebissen", aber irgendwie kommt mir das seltsam vor. Ich wollte von ihm gerne wissen, welche Versandart er wünscht. Daraus ergeben sich ja die zum Preis dazukommenden Versandkosten. Zur Auswahl stand unversichert 2,20 € und versichert 3,90€. Jetzt bekomme ich die Antwort, er würde mir 5 € mehr überweisen, ob das ok sei?
Wer bitteschön bezahlt freiwillig mehr als gefordert?
Jetzt meine Frage, kann der Mann mir irgendetwas?
Da er bei Ebay geboten hat, gehe ich mal davon aus, daß er mind. 18 ist. Minderjährigen ist eine Anmeldung bei Ebay untersagt.
Oder habe ich echt nur einen der sprichwörtlich 10 Dummen gefunden, die täglich auf die Welt kommen?
Kommentare
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Hast du den Nachweis, dass dein Kaufinteressent tatsächlich +18 ist? Hast du eine Ausweiskopie vorliegen? Ich wäre da vorsichtig, schicke dir aber noch cora vorbei, vielleicht kann die dir etwas anderes/näheres dazu sagen.
:byebye01:
Gisela
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ich wäre ubrigens auch vorsichtig...
59,500
Vielleicht steckt da also Ebay selber dahinter (wobei ich das ehrlichgesagt nicht glaube, da meine Erfahrung eher die ist, das die sich möglichst um nix kümmern...)
Nur mal so nebenbei noch.
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Aber die Idee mit der Ausweiskopie ist nicht schlecht, die kann mir der gute Mann ja schicken.
920
6,187
Hier weicht das verabschiedete Gesetz vom ursprünglichen Entwurf ab, der den Versandhandel von allen gekennzeichneten Medien erlaubte.
Dafür ist allerdings die Defintion von Versandhandel (§1 IV JuSchG) vom Entwurf zum verabschiedeten Gesetz geändert worden. Demnach ist Versandhandel i.S.d. Gesetzes nur noch jedes entgeltliche Geschäft, das im Wege der Bestellung und Übersendung einer Ware durch Postversand oder elektronischen Versand ohne persönlichen Kontakt zwischen Lieferant und Besteller oder ohne dass durch technische oder sonstige Vorkehrungen sichergestellt ist, dass kein Versand an Kinder und Jugendlische erfolgt, vollzogen wird.....
Vorsicht: Dieses Verbreitungsverbot gilt auch für Privatpersonen! Wer also indizierte Medien zum Verkauf anbietet (unter Beachtung der Bewerbungsverbote!), darf dieses nur zur Abholung anbieten, ein Versand ist verboten (s.o.)!
Also: nicht versenden!! Sei bloß vorsichtig, es ist streng verboten, und es ist strafbar. Ausnahme wäre, der Käufer käme persönlich vorbei und holt es ab!
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Denn man kann dieses Spiel in versch. Versandhäusern erwerben, aber nur gegen Kopie des Ausweises und dann halt mit Versand eigenhändig.
Aber bislang hat sich der Interessent nicht mehr gemeldet, nachdem ich eine Kopie seines Ausweises wollte. Hat sich eventuell schon erledigt.
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komisch. ich guck nach!
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http://www.bmfsfj.de/RedaktionBMFSFJ/Br ... ty=pdf.pdf
das isr derlink zum Jugendschutzgesetz, mit erläuterungen. § 1 definiert den Versandhandel, und § 15 sagt das, was ich oben geschrieben habe -kein Versandhandel erlaubt! Lest es euch mal durch.
nach denen mussten die Ausnahmen machen.... damit auch Erwachsenene d as im versandhandel kaufen können :???: Sie verweisen auf § 4 des Jungendmedienschutz-staatsvertrages, da steht dann, dass in telemedien (internet also) die Angebote zulässig sind, wenn von Seiten des Anbieters sichergestellt ist, dass sie nur ERwachsenen zugänglich gemacht werden.... - ichnehme an, kein schwein kümmert sich darum, dass sich alle daran halten! Versandhandel ist verboten, außer es wird wirklich überprüft.... und wenn man sich den ausweis schicken lässt, und das paket nur an den empfänger schickt - bestimmt gibt es da bei der post so eine option, dass es nur ein erwachsener abholen darf..... müsste man mal rauskriegen... ;-)