Privatverkauf eines USK 18 Spieles

claudi.1claudi.1

1,799

bearbeitet 26. 08. 2005, 00:42 in Babyprodukte
Hallo,

bevor ich mit dem Gesetz kollidiere, frage ich hier mal, da es bestimmt jemand gibt, der sich damit auskennt.

Also:
Ich wollte bei ebay Half Life 2 versteigern, ging aber nicht, da das Spiel keine Jugendfreigabe hat = Auktion von Ebay beendet.
Dann habe ich mir die Namen der Bieter bei anderen Auktionen (bevor diese auch von Ebay beendet wurden) auf das selbe Spiel notiert und diese dann nach Beebdigung angeschrieben, ob sie das Spiel von Privat kaufen möchten.
Einer hat jetzt "angebissen", aber irgendwie kommt mir das seltsam vor. Ich wollte von ihm gerne wissen, welche Versandart er wünscht. Daraus ergeben sich ja die zum Preis dazukommenden Versandkosten. Zur Auswahl stand unversichert 2,20 € und versichert 3,90€. Jetzt bekomme ich die Antwort, er würde mir 5 € mehr überweisen, ob das ok sei?
Wer bitteschön bezahlt freiwillig mehr als gefordert?
Jetzt meine Frage, kann der Mann mir irgendetwas?
Da er bei Ebay geboten hat, gehe ich mal davon aus, daß er mind. 18 ist. Minderjährigen ist eine Anmeldung bei Ebay untersagt.
Oder habe ich echt nur einen der sprichwörtlich 10 Dummen gefunden, die täglich auf die Welt kommen?

Kommentare

  • AnonymousAnonymous

    59,500

    bearbeitet 30. 11. -1, 01:00
    Du kannst privat verkaufen, was du willst, solange du die in Deutschland gültigen Gesetze einhältst. Bei Half-Life greift eindeutig der Jugendschutz, du bist hier ganz besonders gefordert! Du musst dir beweisen lassen, dass der Käufer dieser Ware volljährig ist. Inwieweit jetzt man allerdings bei ebay 100 %ig davon ausgehen kann, dass alle dort Registrierten über 18 sind, wage ich zu bezweifeln, da ebay trotz Schufa-Auskünfte bei Anmeldungen auch nicht den ultimativen Schutz hat. Ich kenne ein paar Jugendliche im Alter meiner Tochter (16), die dort unter eigenem Namen mit gefälschten Geburtsdaten aktiv sind. :???:

    Hast du den Nachweis, dass dein Kaufinteressent tatsächlich +18 ist? Hast du eine Ausweiskopie vorliegen? Ich wäre da vorsichtig, schicke dir aber noch cora vorbei, vielleicht kann die dir etwas anderes/näheres dazu sagen.

    :byebye01:

    Gisela
  • coracora

    6,187

    bearbeitet 30. 11. -1, 01:00
    ich weiß es leider nicht auswendig, aber ich versuche mal, was zu finden, ok? hab ein bissel geduld.... ;-)

    ich wäre ubrigens auch vorsichtig...
  • AnonymousAnonymous

    59,500

    bearbeitet 30. 11. -1, 01:00
    Mal abgesehen davon ist es ja eigentlich nicht erlaubt, Ebayer "hintenrum" anzuschreiben und an Ebay "vorbeizuverkaufen"...
    Vielleicht steckt da also Ebay selber dahinter (wobei ich das ehrlichgesagt nicht glaube, da meine Erfahrung eher die ist, das die sich möglichst um nix kümmern...)
    Nur mal so nebenbei noch.
  • claudi.1claudi.1

    1,799

    bearbeitet 30. 11. -1, 01:00
    Also das Ebay das ist, glaub ich nicht. Bei Ebay darf ich das Spiel ja nicht verkaufen, also umgehe ich auch nicht die Ebay-Gebühren, wenn ich es privat anbiete.
    Aber die Idee mit der Ausweiskopie ist nicht schlecht, die kann mir der gute Mann ja schicken.
  • KersiKersi

    920

    bearbeitet 30. 11. -1, 01:00
    ich hab die ne pn geschickt.
  • coracora

    6,187

    bearbeitet 30. 11. -1, 01:00
    Nicht oder mit "Keine Jugendfreigabe" gekennzeichnete Medien dürfen nicht an Kinder und Jugendliche abgegeben werden, darüber hinaus dürfen sie aber auch nicht im Versandhandel angeboten oder überlassen werden (§12 III JuSchG).

    Hier weicht das verabschiedete Gesetz vom ursprünglichen Entwurf ab, der den Versandhandel von allen gekennzeichneten Medien erlaubte.

    Dafür ist allerdings die Defintion von Versandhandel (§1 IV JuSchG) vom Entwurf zum verabschiedeten Gesetz geändert worden. Demnach ist Versandhandel i.S.d. Gesetzes nur noch jedes entgeltliche Geschäft, das im Wege der Bestellung und Übersendung einer Ware durch Postversand oder elektronischen Versand ohne persönlichen Kontakt zwischen Lieferant und Besteller oder ohne dass durch technische oder sonstige Vorkehrungen sichergestellt ist, dass kein Versand an Kinder und Jugendlische erfolgt, vollzogen wird.....

    Vorsicht: Dieses Verbreitungsverbot gilt auch für Privatpersonen! Wer also indizierte Medien zum Verkauf anbietet (unter Beachtung der Bewerbungsverbote!), darf dieses nur zur Abholung anbieten, ein Versand ist verboten (s.o.)!

    Also: nicht versenden!! Sei bloß vorsichtig, es ist streng verboten, und es ist strafbar. Ausnahme wäre, der Käufer käme persönlich vorbei und holt es ab!
  • claudi.1claudi.1

    1,799

    bearbeitet 30. 11. -1, 01:00
    Auch wenn ich als Versand "Eigenhändig" wähle?
    Denn man kann dieses Spiel in versch. Versandhäusern erwerben, aber nur gegen Kopie des Ausweises und dann halt mit Versand eigenhändig.

    Aber bislang hat sich der Interessent nicht mehr gemeldet, nachdem ich eine Kopie seines Ausweises wollte. Hat sich eventuell schon erledigt.
  • AnonymousAnonymous

    59,500

    bearbeitet 30. 11. -1, 01:00
    @cora: Heisst das dann auf deutsch, dass z. b. Amazon für dieses Spiel (explizit Half Life 2) gar nicht seine Verkaufsplattform für privaten Gebrauchtverkauf bereit stellen dürfte? Guck mal: Link
  • claudi.1claudi.1

    1,799

    bearbeitet 30. 11. -1, 01:00
    Das meinte ich ja. Wenn man bei billiger.de mal nach Half Life 2 sucht, dann werden glaub ich 6 verschiedene Shops angezeigt und da versenden (gegen Altersnachweis und als Einschreiben/eigenhändig) alle.
  • coracora

    6,187

    bearbeitet 30. 11. -1, 01:00
    ich guck noch mal nach, eigentlich müsste das verboten sein... :???: kann nicht sein.
    komisch. ich guck nach!
  • coracora

    6,187

    bearbeitet 30. 11. -1, 01:00
    Also:
    http://www.bmfsfj.de/RedaktionBMFSFJ/Br ... ty=pdf.pdf

    das isr derlink zum Jugendschutzgesetz, mit erläuterungen. § 1 definiert den Versandhandel, und § 15 sagt das, was ich oben geschrieben habe -kein Versandhandel erlaubt! Lest es euch mal durch.

    nach denen mussten die Ausnahmen machen.... damit auch Erwachsenene d as im versandhandel kaufen können :???: Sie verweisen auf § 4 des Jungendmedienschutz-staatsvertrages, da steht dann, dass in telemedien (internet also) die Angebote zulässig sind, wenn von Seiten des Anbieters sichergestellt ist, dass sie nur ERwachsenen zugänglich gemacht werden.... - ichnehme an, kein schwein kümmert sich darum, dass sich alle daran halten! Versandhandel ist verboten, außer es wird wirklich überprüft.... und wenn man sich den ausweis schicken lässt, und das paket nur an den empfänger schickt - bestimmt gibt es da bei der post so eine option, dass es nur ein erwachsener abholen darf..... müsste man mal rauskriegen... ;-)
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