Wie lange zu Hause bleiben bzw. Elternzeit verlängern?

July78July78

1,031

bearbeitet 4. 12. 2005, 23:13 in Plauderecke
Noch ne Frage:

ich wollte eigentlich 1 Jahr zu Hause bleiben und dann wieder arbeiten gehen. So, dieses Erziehungsjahr muss man ja kurz nach der Geburt beantragen. Wenn ich dann halt 1 Jahr beantrage, kriege ich ja monatlich mehr Geld als wenn ich 2 Jahre nehmen würde.

Wenn ich dann so mit meinem Baby zu Hause bin und ich überlege mir, dass ich es doch noch nicht nach einem Jahr weg geben möchte, kann man dann einfach so die Elternzeit verlängern? Und bekomme ich dann im zweiten Jahr kein Geld mehr weil ich ja schon in diesem einen Jahr mehr bekommen habe?

Hat jemand von euch das schonmal mitgemacht oder kann mir sagen, wo ich das nachlesen kann? Ich hab zwar so eine Broschüre über Elternzeit aber da steht das nicht drin.

Vielen Dank schonmal,

July

Kommentare

  • Ute_66Ute_66

    2,833

    bearbeitet 30. 11. -1, 01:00
    ganz sicher bin ich mir auch nicht was diese Themen betrifft, aber ich kann ja mal schreiben was ich dazu meine:

    1. Grundsätzlich sind das zwei völlig verschiedene Sachen, Elternzeit und Erziehungsgeld.

    2. Erziehungsgeld kriegt man (je nach Haushaltseinkommen) für maximal 2 Jahre, man kann auch unter bestimmten Voraussetzungen 1 Jahr lang mehr Geld bekommen, dann aber das zweite Jahr nix.

    3. Mit der Elternzeit hat das gar nix zu tun (oder ?). Die kann man für maximal 3 Jahre beim Arbeitgeber beantragen, muß sich aber für die ersten zwei Jahre festlegen ob oder ob nicht, das dritte Jahr kann dann aufgehoben werden.

    Aber sicher gibts dafür ganz andere Experten, ich selber hab nämlich gar nix an Geld bekommen.
  • PeggyUPeggyU

    263

    bearbeitet 30. 11. -1, 01:00
    Ute66 hat völlig recht, es sind 2 verschiedene Sachen.
    Wenn du dich für das Budgeterziehungsgeld entscheidest bekommst du nur 1 Jahr lang Erziehungsgeld, danach gibt es nichts mehr.
    Elternzeit kannst du solange nehmen wie du willst, bis zu 3 Jahre, und sogar wenn es mit dem Arbeitgeber abgesprochen wird bis zu 1 Jahr lang zwischen dem 3. und 8. Lebensjahr, z. B. zur Einschulung.
    Bei mir ist es so, das ich bei der Großen 1 Jahr und 6 Monate Elternzeit genommen habe und für ein Jahr Erziehungsgeld bekommen habe. Die letzten 4 Monate habe ich nichts mehr bekommen. Damals wars aus Unwissenheit über die Sachlage und nicht beabsichtigt. Bei der Kleinen bleib ich 1 Jahr und 3 Monate in Elternzeit und habe auch für 1 Jahr Erziehungsgeld beantragt und bewilligt bekommen. Die letzten 3 Monate in Elternzeit gehe ich 4 Stunden pro Tag arbeiten. Bis zu 30 Stunden pro Woche kann man in Elternzeit arbeiten gehen.
    Ich hoffe du siehst durch meinen Schriebs durch und kannst dir einen Reim darauf machen. ;-)
  • July78July78

    1,031

    bearbeitet 30. 11. -1, 01:00
    Ja, ich sehe durch.

    Dass das so ist, wusste ich gar nicht. Am besten ist wahrscheinlich, ich lasse mich mal bei der Erziehungsgeldstelle beraten und spreche nochmal mit meinem Chef.

    Vielen Dank für die Antworten,

    July




    ET 12.10.05
  • bearbeitet 30. 11. -1, 01:00
    Hallo zusammen,

    entschuldigt, dass ich dieses Thema wieder hervorhole, aber ich habe noch eine Frage dazu.

    Bei mir ist es folgendermaßen: Ich war vor der Geburt arbeitsuchend, habe mich dann für die Budget-Variante entschieden, da ich nach einem Erziehungsjahr wieder nach Arbeit suchen wollte. Da mein Kind jedoch einen Herzfehler hat, möchte ich noch ein weiteres Jahr zu Hause bleiben, um mein Kind so gut wie möglich zu unterstützen.

    Kann ich das nun einfach? Muss ich mich dann für dieses weitere Jahr bei der Arbeitsagentur abmelden? Oder wo muss ich es bekannt geben, nicht dass ich sozusagen illegal zu Hause bin :roll: Ich hoffe ihr könnt mir eine Antwort geben.

    Liebe Grüße
    Bettina
  • CosimaCosima

    2,173

    bearbeitet 30. 11. -1, 01:00
    Da würde ich einfach das zuständige Amt fragen,
    denn normalerweise ist es so, daß wenn man sich einmal für eine der beiden
    Formen (also ein Jahr oder zwei Jahre Erziehungsgeld) entschieden hat, es keine Möglichkeit gibt, das zu ändern.
    Nur unter bestimmten Voraussetzungen, wie beispielsweise der Geburt eines weiteren Kindes oder eben auch einer schweren Erkrankung des Kindes.

    Am Besten frag einfach nach...


    Viel Erfolg,
    Cosima
  • bearbeitet 30. 11. -1, 01:00
    ja, wenn es ums Geld geht, ist es so, dass ich nun auch nur für das eine Jahr Erziehungsgeld bekomme. Mir geht es aber um das Erziehungsjahr. Ich würde nun gern noch ein weiteres Jahr zu Hause bleiben - ohne Erziehungsgeld eben. Oder darf ich jetzt nicht mehr zu Hause bleiben weil ich die Budged-Variante genommen habe? Bin irgendwie ratlos :confused01: Weiter oben im Thema wurde gesagt, man kann solange zu Haus bleiben kann wie man möchte (notfalls 3 Jahre). Kann noch wer etwas dazu sagen?
  • DianaUDianaU

    38

    bearbeitet 30. 11. -1, 01:00
    Na klar kannst du so lange zu Hause bleiben wie du willst, keiner kann dich dazu zwingen, nicht die 3 Jahre Elternzeit zu beanspruchen.
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