Kaution/Courtage woher nehmen wenn nicht stehlen :-(

bearbeitet 29. 09. 2005, 11:23 in Plauderecke
Hi,

wir sind gerade auf Haus/Wohnungssuche. Aber das ist ja echt schockierend, was die da erst mal haben wollen.

z.B. 800 EUR Kaltmiete, 2 Monatsmieten Kaution und noch mal zwei Courtage :shock:

Das sind mal eben 3200 EUR bevor man überhaupt eingezogen ist.

Kann man da irgendwo Beihilfe beantragen? Vom Sozialamt gibt es sowas scheinbar nicht mehr, oder? Wenn es auf Raten ginge, würde das ja schon reichen.

Ich glaube bei den vorraussetzungen kann ich meine Suche glatt direkt wieder ablasen :neutral:
«1

Kommentare

  • kerstinjkerstinj

    2,322

    bearbeitet 30. 11. -1, 01:00
    Zumindest die Kaution muss der Vermieter auf 3 Mal zulassen, das isz gesetzlich geregelt. (Korrigiert mich, wenn ich mich irre)
  • AnonymousAnonymous

    59,500

    bearbeitet 30. 11. -1, 01:00
    Wenn du einen Makler in Anspruch nimmst, musst du mit diesen Kosten rechnen, mit zwei Monatsmieten Courtage bist du sogar noch gut bedient. Die besseren Objekte werden aber von privat vermietet, denn wenn einmal ein Makler die Pfoten drauf hatte, wird das Objekt i. d. R. teuerer als der Vermieter ursprünglich wollte. :???: Was die Kaution betrifft: Könnt ihr keine Bankbürgschaft für die Kaution bei euerer Hausbank machen lassen und ihr spart dann die Raten, die ihr euch leisten könnt und löst diese dann wieder aus?

    :byebye01:

    Gisela
  • bearbeitet 30. 11. -1, 01:00
    Hm... verstehe ich das richtig, ich geh zur Bank und die Bürgen für mich, geben uns bzw. dem Vermieter aber dann nur die Bürgschaft und kein Geld?
  • Ute_66Ute_66

    2,833

    bearbeitet 30. 11. -1, 01:00
    habt ihr denn für eure jetzige Wohnung keine Kaution bezahlt ? Die würdet ihr ja dann beim Auszug auch wiederkriegen (incl. Zinsen), und um die Summe verringert sich ja das Neue...
  • AnonymousAnonymous

    59,500

    bearbeitet 30. 11. -1, 01:00
    Korrekt. :grin: Das ist eine seit Jahren anerkannte Methode zur "Kautionshinterlegung". Die Bank macht das nicht umsonst, aber ihr würdet günstiger wegkommen als mit einem Kleinkredit. Ihr müsst aber schon regelmäßige Erwerbseinkünfte haben, damit die Bank da mitspielt.

    :byebye01:

    Gisela
  • LoreleiLorelei

    4,536

    bearbeitet 30. 11. -1, 01:00
    Iris, was ist denn eure Hausbank? Bestimmte Banken machen sowas grundsätzlich nicht.

    Ute, ja klar, aber an die aktuelle Kaution kommt man idR nicht sofort heran.
  • AnonymousAnonymous

    59,500

    bearbeitet 30. 11. -1, 01:00
    Lorelei schrieb:
    Ute, ja klar, aber an die aktuelle Kaution kommt man idR nicht sofort heran.
    Das ist richtig, aber wenn ich mich nicht ganz irre, muss eine Kaution innerhalb von 6 Wochen nach Beendigung des Mietverhältnisses und Wohnungsübergabe zurück gezahlt werden.
  • LoreleiLorelei

    4,536

    bearbeitet 30. 11. -1, 01:00
    Nee Gisela leider nicht. 3 Monate sind es glaube ich und dann gibt es noch Ausnahmen, die mehr möglich machen.
  • AnonymousAnonymous

    59,500

    bearbeitet 30. 11. -1, 01:00
    Meine Kaution kam nach mehrmaligem anmahnen 6 Monate nach meinem korrekten Auszug und der Wohnungsübergabe zurück. :???:
    Darauf würde ich mich also nicht verlassen.
    Bankbürgschaft für die Kaution wir von vielen Vermietern nicht akzeptiert, meiner hat auch auf Bargeld bestanden - aber einen Versuch ist es wert.

    Ich habe die Makler-Courtage übrigens bei meinem Umzug von der Landesstiftung Hilfe für Mutter und Kind bekommen - ob das nur geht, wenn man alleinerziehend ist, weiß ich allerdings nicht.
  • bearbeitet 30. 11. -1, 01:00
    Wir sind bei der Sparkasse, machen die das auch bei unverheirateten.

    Ja, hier haben wir auch eine Kaution, aber so schnell kommt die Rückzahlung nicht und es sind zwar 3 Monatsmieten aber die Miete ist hier auch billiger.

    Vielleicht lassen die sich ja darauf ein, das wir die Kaution in 3 Raten zahlen und erst eine und den Rest dann von der alten. Dann brauchen wir nur noch die Courtage und den Umzug. Eigentlich brauchen wir auch neue Möbel, aber das hat ja auch Zeit, hauptsache man hat schon mal was größeres.

    Ach jetzt bin ich voll nervös, wir schauen und morgen ein Haus an. 5 Zimmer, Garten, schöne Wohngegend. Von außen sieht es richtig nett aus.
  • LoreleiLorelei

    4,536

    bearbeitet 30. 11. -1, 01:00
    Iris, wenn hier schon so Viele helfen wollen, lies bitte richtig, denn sonst antworten wir ständig doppelt. Es wurde bereits gesagt, dass es gesetztlich geregelt ist, dass der Vermieter dir 3 Raten gewähren muss. Er muss es nicht anbieten, aber wenn du es ansprichst, wird er da ziemlich wahrscheinlich drauf reagieren, denn er kennt diese Regeung mit Sicherheit.

    Ob die Sparkassen das überhaupt machen, weiss ich leider nicht, aber Fragen kostet ja nichts. Habt ihr bei der Sparkasse ein gemeisnames Konto oder einzelne? Wenn es ein Gemeinschaftskonto ist, könnten sie es machen, auch wenn ihr nicht verheiratet seid, denn dann seid ihr miteinander haftbar, gesamtschuldnerisch. Wenn es einzelne Konten sind, ist es eher unwahrscheinlich, denn wenn ihr beide Meiter seid, brignt es dem Vermieter nichts, wenn die Bank nur für Enen oder für beide, aber einzeln haftet. Theoretisch ginge das zwar, ist aber kompliziert und da wird sich der Aufwand für die Spasskasse nicht lohnen, wenn ihr nicht grad MIllinäre seid und sie euch bei Stange halten wollen. ;-)
  • bearbeitet 30. 11. -1, 01:00
    Ja, aber wenn er es nicht macht und ich komme mit gesetzlich geregelt, dann ist das kein guter Start in eine Mietbeziehung :???:

    Aber fragen werden wir natürlich.

    Ein gemeinsames Konto haben wir nicht, dann fällt das wohl aus.
  • LoreleiLorelei

    4,536

    bearbeitet 30. 11. -1, 01:00
    Ich regel sowas immer auf die charmante Tour: du fragst nicht hinterher, sondern baust es gleich ein in etwa so:
    "Gesetzlich ist ja geregelt, dass man die Kaution in 3 Raten zahlen kann. Ich würde vorschlagen, dass wir es zum gleichen Tag wie die monatliche Miete zahlen. Wa shalten Sie davon?" Damit gibst du ihm das Wort und nicht dafür zu entscheiden, ob er 3 Raten gewährt oder nicht, sondern was die Formalitäten angeht UND er weiss jetzt ganz durch die Blume, dass du dich auskennst. ;-)
  • bearbeitet 30. 11. -1, 01:00
    Ja, ich denke, Du hast recht, und wenn es nicht funktioniert, dann war es warscheinlich auch nicht der familienfreudliche Vermieter ;-)
  • spyrogiraspyrogira

    1,743

    bearbeitet 30. 11. -1, 01:00
    ein bissele offtopic:
    auf jeden Fall drück ich Euch die Daumen, daß es klappt
  • bearbeitet 30. 11. -1, 01:00
    Danke :knutsch01: !

    Aber wenn nicht, ist ja die erste Besichtigung und wir haben ja Zeit. Aber von aussen sah es so schön aus...

    Und wir hätten alle genügend Platz.
  • coracora

    6,187

    bearbeitet 30. 11. -1, 01:00
    zur Frage der Rückgabe der alten Kaution: es gibt keine festgelegte Frist... es heißt nur, dass der Miter dem Vermieter eine vertretbare Zeit zur Prüfung etwaiger Gegenansprüche geben muss - was vertretbar ist, wurde noch nicht abschließend geklärt. Der BGH sagt, das hänge von den Umständen des Einzelfalles ab :roll: zwischen 2 MOnaten und mehr als 6 MOnaten ist alles drin.... :???:
  • jane30jane30

    674

    bearbeitet 30. 11. -1, 01:00
    Huhu Iris,

    Die KSK Köln macht die Bankbürgschaft. Wir haben Das auch machen lassen bei unserer alten Wohnung.

    Viel Glück !
  • bearbeitet 30. 11. -1, 01:00
    Hört sich alles Kompliziert an, naja schauen wir uns erst einmal das Häuschen an :cool01:

    Jetzt kommt die nächste Frage :oops:

    Wenn wir bald zu 6. sind, kann es sein, das ich vielleicht nicht mehr Arbeiten gehen kann. Von dem Einkommen meines Freundes alleine wäre es schwer überhaupt was hrößeres zu finanzieren. D.h. eventuell müssten wir dann Wohngeld/Aufstockende Sozialhilfe beantragen.

    Stellen die sich dann quer, wenn die Miete höher als der WBS bereich ist? Dann brauchen wir ja gar nicht mehr privat zu suchen. :???:
  • jane30jane30

    674

    bearbeitet 30. 11. -1, 01:00
    Au man :biggrin:

    Also, wohngeld könnt Ihr beantragen wenn Ihr denn Mietvertrag habt. Da muss der Vermieter auch was Ausfüllen im Antrag. Die Chancen das Ihr das bekommt Stehen gut. Der Sohn unserer Vermieterin Kennt sich in den Sachen sehr gut aus, wir haben unseren ANtrag Grad am laufen. Der sagte uns Nämlich ab einer Gewissen einkommensgrenze Plus den Vielen Kindern bekommt man das.

    Bei der Sozi :traurig04: Die Gesetze sind so Verworren, Da Blickt man nicht durch. Zur not Google dich mal durchs I-net, Denn die Sozigesetze stehen Komplett auf ner seite, weiss nur nicht mehr wie Die heisst. Aber Grundlegend heisst es: Die gehen da nach dem regionalen Mietpreis pro qm und dann Kommts noch drauf an Wie Alt die wohnung/Haus ist.
    Je mehr Personen, Desto mehr qm stehen Euch zu.

    Liess dich mal schlau, denn Ich weiss nich wie Eure Sozibeamten so Ticken. Die handeln hier nach dem Motto: Die sitzen hier, haben Keine Ahnung, Die bekommen nur das Allernotwendigste auch wenn Denen etwas mehr Zusteht. Iss nicht schlecht ein Wenig Plan von dem Zeugs zu haben.

    Hoffe habe Dich jetzt nicht allzusehr verwirrt :fun11:
  • bearbeitet 30. 11. -1, 01:00
    Oh :roll: also gut, wahrscheinlich denke ich schon zu weit in die Zukunft :biggrin: Wohngeld ist glaube ich Unabhängig von dem was dier Zusteht, es ist dann nur ggf. geringer. Aber bei der Sozialhilfe kenn ich mich absolut nicht aus. Also die Wohnungsgröße von 120 qm wird wohl bei 6 Personen angemessen sein. Das Problem ist dann eher die Miethöhe.

    Naja, wahrscheinlich denke ich zuviel nach :neutral: schließlich muss der Vermieter, wenn uns das Haus von innen gefällt, uns auch erst mal nehmen. Ich war noch nie mit fast 4 Kindern auf Wohnungssuche, vielleicht sollten wir gar nicht erwähnen das im Januar das 4. kommt?

    Ich war mal mit 2 Kindern auf Wohnungssuche, da war eine 140 qm Wohnung und wir haben da angerufen und die meinten, das die nur ein ruhiges älteres Ehepaar suchen :shock:
  • MajonieMajonie

    3,882

    bearbeitet 30. 11. -1, 01:00
    ohne dich schocken zu wollen: 120 qm sind für hartz-antrag zuviel.... unsere 8-köpfige familie bekommt nun endlich seit der geburt des 6. kindes die wohnung komplett bezahlt.... :???: allerdings in den neuen bundesländern- vielleicht macht das den unterschied :roll:

    im übrigen: ich würde eine bankbürgschaft nicht akzepztieren- nur bares ist wahres. aber das seh ich vielleicht zu eng. halt gebranntes kind.
    und was das charmante einbauen der dreimonatsfrist anbelangt: lieber sagt mir der zukünftige mieter das er das nur in drei raten zahlen kann, dafür aus seiner eigenen tasche, als das mir gleich zu beginn des mietverhältnisses so aufgewartet wird.
    vielleicht solltet ihr lieber nach weniger qm, dafür aber optimaler einteilung suchen? 100 qm können genauso ergiebig sein, wenn sie gut geschnitten sind...
  • stromerstromer

    727

    bearbeitet 30. 11. -1, 01:00
    Ich habe mir eben nochmal die HartzIV Verordnungen durchgelesen.

    Als 6 köpfige Familie stehen euch 110 qm angemessener Wohnraum zu.
    Die angemessene Miete für euch wäre 700 - 750 Euro warm zuzüglich 110 Euro Heizkosten - also eine Gesamtwarmmiete von max. 860 Euro.

    Bekommt man dafür im Großraum Köln eine 110qm Wohnung ???

    Und ich habe gleich nochmal den HartzIV Rechner bemüht.
    Für 6 Personen habt ihr einen Regelbedarf von 1450 Euro zuzüglich Unterkunftskosten - also mit 860 Euro Miete wären das insgesamt 2310 Euro. Von diesem Betrag mußt du das Kindergeld, evtl. Kindesunterhalt und das Einkommen deines Freundes abziehen. Wenn dann noch was übrigbleibt, dann habt ih Anspruch auf Stütze durch HartzIV.

    Wenn nicht, dann hilft nur Wohngeld beantragen oder es mit dem Kinderzuschlag probieren.

    Falls du es mal genau durchgerechnet haben willst, dann sag Bescheid, ich habe den aktuellen HartzIV Rechner hier auf dem Computer.

    Viel Glück bei der Wohnungssuche.
  • MajonieMajonie

    3,882

    bearbeitet 30. 11. -1, 01:00
    ich hab auch nochmal geschaut. 513 euro haben unsere mieter vom amt bekommen. allerdings, wie gesagt in den neuen ländern. und von den nebenkostenabrechnungen ist auch ein teil übernommen worden.
    bei uns wars dann so, das die miete 425 euro betrug und eigentlich 120 nk...dem rest bin ich halt brav hinterheregelaufen :oops:
  • bearbeitet 30. 11. -1, 01:00
    Also ich denke wir müssen einen anderen Weg gehen.

    Erst mal zum Wohnungsamt, dann bekommt man hier eine dringlichkeits Stufe und ich hoffe, das es dringend ist, wenn man praktisch 27 qm zu wenig hat? Dann können die einem vielleicht etwas anbieten und dann vielleicht auch mit WBS, dann könnte das so hinkommen.

    Außerdem würde es in dem Fall auch möglich sein, das die Stadt für die Kaution bürgt, und bei WBS Wohnungen können sich die Vermieter bestimmt nicht querstellen.

    Naja, ob es eine Wohnung wird oder ein Haus, sehen wir dann.

    Einen Kredit wollen wir lieber nicht aufnehmen, denn ich weiß nicht wie es mit meinem Einkommen weitergeht und dann noch mal zusätzlich zur schon höheren Miete auch noch eine dicke Ratenzahlung, das ist glaube ich nicht sinnvoll.

    Dann muss ich halt etwas warten und hoffen, das bald was passendes frei wird. :???:
  • bearbeitet 30. 11. -1, 01:00
    Wir haben das Geld, naja fast, aber wir bekommen es geliehen und den Rest sparen wir noch an. :bounce02:

    Und dann ziehen wir in eine Haus :shock: Wahnsinn!!! :cool: Naja, der Vermieter muss noch zustimmen, aber der Makler hat so geredet als sei von deren Seite alles klar. :biggrin: Morgen geben wir bescheid, das wir es nehmen und am WE wird dann, wenn alles gut ist, der Mietvertrag gemacht. :grin: Und ab 1.11. ziehen wir um.

    Gott so ein Stress noch vor der Geburt, aber ich darf ja nichts heben ;-)
  • coracora

    6,187

    bearbeitet 30. 11. -1, 01:00
    oh toll, erzähl doch mal, wie das so schnell ging! Und hast du fotos??
  • bearbeitet 30. 11. -1, 01:00
    Ja, heute Abend. Die sind bei meinem Schatz auf dem Rechner. Im laufe des Tages bekommen wir vom Vermieter bescheid, also drückt mir bitte die Daumen :knutsch01:
  • HennikuHenniku

    24

    bearbeitet 30. 11. -1, 01:00
    Ute_66 schrieb:
    habt ihr denn für eure jetzige Wohnung keine Kaution bezahlt ? Die würdet ihr ja dann beim Auszug auch wiederkriegen (incl. Zinsen), und um die Summe verringert sich ja das Neue...

    Nein, das ist leider (idR.) nicht so: Die alte Kaution bekommt man erst wieder, wenn die letzte Betriebskostenabrechnung bezahlt wurde. Die kommt aber erst im Sommer des auf den letzten Verbracuh folgenden Jahres. Wer also im Herbst 2005 auszieht, sieht seine Kaution aus der alten Wohnung erst im Sommer 2006.

    Vermieter können das anders handhaben, tun es aber eher selten, aus Angst, auf den Betriebskosten sitzen zu bleiben.

    MMn. ist dieses Verhalten der Vermieter rechtswidrig, denn § 273 BGB
    räumt ein Zurückbehaltungsrecht nur für fällige Forderungen ein, eine noch ausstehende Betriebskostenabrechnung ist aber (noch) nicht fällig.
    Man kann ja mal dezent auf § 273 BGB hinweisen ... ;-)

    Viele Grüße
  • MajonieMajonie

    3,882

    bearbeitet 30. 11. -1, 01:00
    1) warum, bitteschön, kommt die letzte betriebskostenabrechnung erst im sommer? :roll: die letzten nötigen abrechnungsunterlagen trudeln spätestens im februar ein, zum erstellen braucht man ja wohl kein halbes jahr? wenn der mieter ausgezogen ist, muss die abrechnung dann sofort gemacht werden, im übrigen hat der mieter ein recht auf zwischenablesungen, danach muss auch sofort erstellt werden. allerdings hat er hier die entstandenen mehrkosten zu tragen....

    2)
    MMn. ist dieses Verhalten der Vermieter rechtswidrig, denn § 273 BGB
    räumt ein Zurückbehaltungsrecht nur für fällige Forderungen ein, eine noch ausstehende Betriebskostenabrechnung ist aber (noch) nicht fällig.
    Man kann ja mal dezent auf § 273 BGB hinweisen ...

    du magst zwar rein vom gesetz her durchaus recht haben- aber was meinst du wieviele vermieter auf ihren forderungen sitzen blieben., würden sie es nicht so machen????


    @sonnenblume: mensch toll, wenns klappt, das wäre ja super! :bounce02:
  • bearbeitet 30. 11. -1, 01:00
    Huch, also bei uns wird immer im Frühjahr abgelesen und die Abrechnung kommt immer Weihnachten. D.h. die für von Mai bis Oktober wäre dann erst im Dezember 2006 hier :shock:

    Aber ich dachte das dürfen sie nicht? Ich könnte ja auch jetzt einfach keine Miete mehr zahlen und sagen, das können sie dann mit der Kaution verrechnen. :???:

    Mensch jetzt sitz ich hier und bete das Telefon an. :neutral: :roll:
  • MajonieMajonie

    3,882

    bearbeitet 30. 11. -1, 01:00
    ah ein licht geht auf :idea: bei uns wird alle szum jahresende gerichtet...
  • bearbeitet 30. 11. -1, 01:00
    Wobei wir sind bei einer großen Vermietungsgesellschaft, das ist natürlich die Frage wie die das machen mit Kaution und Nebenkosten nach dem Auszug. :roll:
  • HennikuHenniku

    24

    bearbeitet 1. 09. 2005, 12:22
    sonnenblume74 schrieb:
    Huch, also bei uns wird immer im Frühjahr abgelesen und die Abrechnung kommt immer Weihnachten. D.h. die für von Mai bis Oktober wäre dann erst im Dezember 2006 hier :shock:

    Das kann leider passieren. Die Rechtslage ist nicht ganz klar, weil das Gesetz eben von "fällig" spricht; anderseits aber außer Frage steht, dass Vermieter durchaus ein berechtigtes Interesse haben können, die Kaution so lange zurück zu halten, bis die Betriebskosten gezahlt worden sind.
    sonnenblume74 schrieb:
    Aber ich dachte das dürfen sie nicht? Ich könnte ja auch jetzt einfach keine Miete mehr zahlen und sagen, das können sie dann mit der Kaution verrechnen. :???:

    Doch die dürfen das, § 273 BGB gibt ihnen nach Ansicht der gerichte das recht dazu. Die Frage ist, wie lange sie das dürfen und da entscheiden die Umstände im Einzelfall, sprich ein Gericht. Den Ärger muss man sich aber erst mal aufhalsen wollen, um dann u.U. zu verlieren.

    Auf keinen Fall darfst du die Miete nicht mehr zahlen oder nur unter Vorbehalt oder sonst einschränkenden Bedingungen (eine vorbehaltlich gezahlte Miete hat keine Erfülungswirkung und steht damit einer nicht gezahlten Miete gleich). Das neue Mietrecht versteht da keinen Spaß!
    § 556b BGB lässt so etwas nur in ganz engen Grenzen zu; liegt ein solcher Fall nicht vor, greift § 543 Abs. II Nr. 3 Buchst. a), sprich: fristlose Kündigung.

    Also: Finger weg! :-)
    sonnenblume74 schrieb:
    Mensch jetzt sitz ich hier und bete das Telefon an. :neutral: :roll:

    Viel Glück!
    Majonie schrieb:
    1) warum, bitteschön, kommt die letzte betriebskostenabrechnung erst im sommer? :roll: die letzten nötigen abrechnungsunterlagen trudeln spätestens im februar ein, zum erstellen braucht man ja wohl kein halbes jahr?

    § 556 Abs. III BGB gibt dem Vermieter sogar 12 Monate Zeit, eine Betriebskostenabrechnung vorzulegen. Im Durchschnitt nehmen sich die Vermieter aber eben nur 6 Monate. Schön, wenn es noch weniger sind.

    Ich hör jetzt mal lieber auf, sonst komme ich in Konflikt mit dem Rechtsberatungsgesetz. ;-)

    Viele Grüße!
  • coracora

    6,187

    bearbeitet 30. 11. -1, 01:00
    Also, es ist so, dass, wenn die Abrechnung noch aussteht, der Vermieter einen angemessenen Betrag einbehalten kann - nicht die gesamte Kaution -, wenn zu erwarten ist, dass der Miter etwas nachzahlen muss, grundsätzlich jedoch nicht mehr als in der Höhe von 3 bis 4 monatlichen Vorauszahlungsbeträgen! Den Restbetrag muss der Vermieter sofort auszahlen, wenn keine weiteren Forderungen bestehen.

    Andere gerichte sind da noch strenger, die sagen, dass wegen einer ausstehenden Betriebstkostenabrechnung nicht oder zuminsdest nach einer Prüfungsfrist von 6 MOnaten nicht mehr zurückgehalten werden kann.

    Übrigens, zahlt der Vermieter die Kaution nicht zurück und ihr mahnt ihn an, muss dieser Verzugszinsen zahlen... ;-). Das wären dann ca. 6,... %, je nach Basiszinssatz.

    Der Vermieter kann doch so ungefähr errechnen, wieviel fehlen wird, nach der Zwischenablesung!
  • HennikuHenniku

    24

    bearbeitet 30. 11. -1, 01:00
    cora schrieb:
    Der Vermieter kann doch so ungefähr errechnen, wieviel fehlen wird, nach der Zwischenablesung!

    Nur als (letzter ;-) ) Hinweis: § 556 BGB schreibt ausdrücklich, dass ein Vermieter nicht zu Zwischenablesungen verpflichtet ist.
    Es ist umstritten, ob der Vermieter, wenn er sich trotzdem auf eine einlässt, diese zusätzlichen Kosten dem ausziehenden Mieter in rechnung stellen kann.

    Viele Grüße!
  • bearbeitet 30. 11. -1, 01:00
    Henniku schrieb:
    sonnenblume74 schrieb:
    Aber ich dachte das dürfen sie nicht? Ich könnte ja auch jetzt einfach keine Miete mehr zahlen und sagen, das können sie dann mit der Kaution verrechnen. :???:

    Doch die dürfen das, § 273 BGB gibt ihnen nach Ansicht der gerichte das recht dazu. Die Frage ist, wie lange sie das dürfen und da entscheiden die Umstände im Einzelfall, sprich ein Gericht. Den Ärger muss man sich aber erst mal aufhalsen wollen, um dann u.U. zu verlieren.

    Auf keinen Fall darfst du die Miete nicht mehr zahlen oder nur unter Vorbehalt oder sonst einschränkenden Bedingungen (eine vorbehaltlich gezahlte Miete hat keine Erfülungswirkung und steht damit einer nicht gezahlten Miete gleich). Das neue Mietrecht versteht da keinen Spaß!
    § 556b BGB lässt so etwas nur in ganz engen Grenzen zu; liegt ein solcher Fall nicht vor, greift § 543 Abs. II Nr. 3 Buchst. a), sprich: fristlose Kündigung.

    Also: Finger weg! :-)

    Naja, eine fristlose Kündigung wäre ja in meinem Sinn :biggrin: das Haus steht schon leer theoretisch kann man direkt einziehen und auf die doppelte Miete kann man verzichten. Da hat der Gesetzgeber aber mal nicht logisch gedacht, wer weiß wieviele Leute das machen.

    Alles in allem dauern aber Gerichtsverhandlungen doch so lange, das ich dann also auch auf meine Kaution warten müsste. Im Grunde kann ich doch jetzt nur hoffen das die das schnell auf die Reihe kriegen. Oder?

    Aber gut, erst mal brauch ich den neuen Mietvertrag ;-) und die kleinigkeit, die Zusage :???:
  • MajonieMajonie

    3,882

    bearbeitet 30. 11. -1, 01:00
    ich kenne es so wie cora schreibt. ansonsten: könnte ich evtl. bei dir mandant werden @henniku ?
    ich scheine nämlich seit jahren alles falsch zu machen... :roll:

    @sonnenblume: für so fies hatte ich dich gar nicht gehalten :knutsch01: nee, im ernst, sicher wirst du dann fristlos gekündigt werden, aber sicher wird dir dann auch der gerichtsvollzieher stetig guten tag sagen. was die kündigung ansonsten anbeträfe: gekündigt wirst du- ausziehen musst du gar nicht so schnell... erstens geniesst du einen speziellen schutz, da du schwanger bist, zweitens hast du kleine kinder. der vermieter kann dir nichtmal komplett heizung,wasser und co sperren wenn du die nebenkosten nicht zahlst. gesetze sind prima, gerichte lustig, die wirklichkeit das leben ;-)
  • bearbeitet 30. 11. -1, 01:00
    @Micaela: Geh besser zu Cora. ;-)
  • bearbeitet 30. 11. -1, 01:00
    @ Majonie kommt der Gerichtsvollzieher schon nach 2 Monaten, da müssen die doch erst mal ein urteil haben - Gericht und wenn ich meine Kaution habe kriegen die die Miete ja, wenn sie sie nicht verrechnen wollen. Da kommt es dann wohl drauf an, was schneller geht :cool:
  • MajonieMajonie

    3,882

    bearbeitet 30. 11. -1, 01:00
    2 mal mahnung- mahnbescheid bei gericht- vollstreckungsbescheid vom gericht- gerichtsvollzieher.

    nix gerichtsurteil :biggrin: das ganze dauert wenn ich mich ins zeug lege, so um die 6-8 wochen...

    aber das willst du doch nicht wirklich tun, oder? :shock:
  • bearbeitet 30. 11. -1, 01:00
    Nee, ich denke nicht :biggrin: wobei so schnell sind die hier nicht, ich hatte mal irgendwie 55 Cent zu wenig auf dem Mietkonto, da hab ich über ein halbes Jahr Serienbriefe bekommen, bis die dann gescheckt haben, das das nur falsch gebucht war, von denen :roll:

    Ich glaube die sind hier einiges gewöhnt, das sind ja alles WBS Wohnungen.
  • coracora

    6,187

    bearbeitet 30. 11. -1, 01:00
    Vollstreckungsbescheid ist quasi ein urteil ;-) nur halt im abgekürzten Verfahren, ohne das geprüft wird, ob es stimmt. Aber da muss sich halt der gegner drum kümmern ;-) - 8 Wochen dürfte hinkommen, wobei manche Gerichte langsamer sind...

    es stimmt übrigens, nach Ansicht der meisten Gerichte muss der vermieter die Kosten der Zwischenablesung als Verwaltungsposten bezahlen. Andere Gerichte zählen diese Kosten zu den Kosten der gesamtabrechnung des Hauses und lassen alle Mieter anteilig bezahlen. Das AG Köln hat allerdings schon geurteilt, dass der mIeter das allein bezahlen muss. ;-) Am besten fragt man den MIeterschutzverein vor Ort ....
  • MajonieMajonie

    3,882

    bearbeitet 30. 11. -1, 01:00
    wenn de rmeiter selbst die zwischenablesung bei brunata und co beantragt, ist er aber auch der rechnungsempfänger...


    übrigens: genau um solchen debatten aus dem weg zu gehen, behalte man die kaution ein bis alles erledigt ist :biggrin: ;-)
    wems nicht passt, der muss halt zum anwalt rennen. wobei ich damit noch nie probleme hatte... ich dneke an solchen sachen solls nicht scheitern, reisende soll man nicxht aufhalten und um so eher ich abrechne umso eher ist der käs gegessen :cool:
  • coracora

    6,187

    bearbeitet 30. 11. -1, 01:00
    ich zahle lieber selbst die Zwischenabrechnung, als deren Schätzung abzuwarten! ;-)

    außerdem, die meisten Vermiter machen alles ganz zügig und ordentlich, da schreite ich nicht um ein paar Euro, die mir vielleicht nicht mal zugesprochen werden!
  • HennikuHenniku

    24

    bearbeitet 30. 11. -1, 01:00
    @Micaela: Geh besser zu Cora. ;-)

    Ja, bitte! ;-)

    Wir haben zum Glück auch einen sehr netten, fairen Vermieter. Allerdings sind wir auch sehr nette, faire Mieter. ;-)

    Aber die Sonnenblume sollte schon wissen, was für Möglichkeiten einem Vermieter so zur Verfügung stehen, wenn es eben den gesetzlichen Rahmen ohne Not ausnutzt..

    Viele Grüße
  • MajonieMajonie

    3,882

    bearbeitet 30. 11. -1, 01:00
    na dann ist ja alles in butter... wobei ich aber der meinung war als rechtsanwalt wohnt man im eigentum? hm, alles nicht mehr das was es mal war ;-)

    übrigens: nett und fair ist relativ. drei meiner mieter sind der meinung, das ish nett und fair bin und sie "super in ruhe lasse" (zumindest wurde mir das so gesagt :oops: ) einer findet mich einfach nur abscheulich...- macht nix, kann ich mit leben :twisted:
  • HennikuHenniku

    24

    bearbeitet 30. 11. -1, 01:00
    Majonie schrieb:
    wobei ich aber der meinung war als rechtsanwalt wohnt man im eigentum?

    Ich bin kein Anwalt. :razz:
  • bearbeitet 30. 11. -1, 01:00
    Der hat sich noch nicht entschieden :sad: Der Makler hatte zwar noch mal angerufen und dann mussten wir unsere Lohabrechnungen faxen und er meinte auch, der Vermieter wäre nicht abgeneigt. Aber seit dem hat er nicht mehr angerufen.

    Ich weiß, das die Heute noch einen Besichtigungstermin hatten hoffentlich nehmen die das Haus nicht auch und haben vielleicht nur ein Kind und dann kriegen wir es nicht :???:
  • coracora

    6,187

    bearbeitet 30. 11. -1, 01:00
    Und ich wohn nicht im Eigentum :biggrin:
Hey! 1 Frage - 100 Antworten!
Im BabyForum kannst du dich einfach, sicher und anonym mit (werdenden) Mamas und Papas in deiner Nähe austauschen. Registriere dich jetzt, um alle Bereiche zu sehen und mitzuplaudern:Kostenlos registrieren

Hey & Hallo im Forum!

Neu hier?
Tritt unserer Community bei um alle Bereiche zu sehen und (werdende) Eltern kennenzulernen!

Aktionen

Ratgeber

Ratgeber - Baby und Eltern beim Kuscheln

Social Media & Apps

Registrieren im Forum