Hi,
wir sind gerade auf Haus/Wohnungssuche. Aber das ist ja echt schockierend, was die da erst mal haben wollen.
z.B. 800 EUR Kaltmiete, 2 Monatsmieten Kaution und noch mal zwei Courtage :shock:
Das sind mal eben 3200 EUR bevor man überhaupt eingezogen ist.
Kann man da irgendwo Beihilfe beantragen? Vom Sozialamt gibt es sowas scheinbar nicht mehr, oder? Wenn es auf Raten ginge, würde das ja schon reichen.
Ich glaube bei den vorraussetzungen kann ich meine Suche glatt direkt wieder ablasen
Kommentare
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Gisela
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Gisela
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Ute, ja klar, aber an die aktuelle Kaution kommt man idR nicht sofort heran.
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Darauf würde ich mich also nicht verlassen.
Bankbürgschaft für die Kaution wir von vielen Vermietern nicht akzeptiert, meiner hat auch auf Bargeld bestanden - aber einen Versuch ist es wert.
Ich habe die Makler-Courtage übrigens bei meinem Umzug von der Landesstiftung Hilfe für Mutter und Kind bekommen - ob das nur geht, wenn man alleinerziehend ist, weiß ich allerdings nicht.
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Ja, hier haben wir auch eine Kaution, aber so schnell kommt die Rückzahlung nicht und es sind zwar 3 Monatsmieten aber die Miete ist hier auch billiger.
Vielleicht lassen die sich ja darauf ein, das wir die Kaution in 3 Raten zahlen und erst eine und den Rest dann von der alten. Dann brauchen wir nur noch die Courtage und den Umzug. Eigentlich brauchen wir auch neue Möbel, aber das hat ja auch Zeit, hauptsache man hat schon mal was größeres.
Ach jetzt bin ich voll nervös, wir schauen und morgen ein Haus an. 5 Zimmer, Garten, schöne Wohngegend. Von außen sieht es richtig nett aus.
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Ob die Sparkassen das überhaupt machen, weiss ich leider nicht, aber Fragen kostet ja nichts. Habt ihr bei der Sparkasse ein gemeisnames Konto oder einzelne? Wenn es ein Gemeinschaftskonto ist, könnten sie es machen, auch wenn ihr nicht verheiratet seid, denn dann seid ihr miteinander haftbar, gesamtschuldnerisch. Wenn es einzelne Konten sind, ist es eher unwahrscheinlich, denn wenn ihr beide Meiter seid, brignt es dem Vermieter nichts, wenn die Bank nur für Enen oder für beide, aber einzeln haftet. Theoretisch ginge das zwar, ist aber kompliziert und da wird sich der Aufwand für die Spasskasse nicht lohnen, wenn ihr nicht grad MIllinäre seid und sie euch bei Stange halten wollen. ;-)
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Aber fragen werden wir natürlich.
Ein gemeinsames Konto haben wir nicht, dann fällt das wohl aus.
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"Gesetzlich ist ja geregelt, dass man die Kaution in 3 Raten zahlen kann. Ich würde vorschlagen, dass wir es zum gleichen Tag wie die monatliche Miete zahlen. Wa shalten Sie davon?" Damit gibst du ihm das Wort und nicht dafür zu entscheiden, ob er 3 Raten gewährt oder nicht, sondern was die Formalitäten angeht UND er weiss jetzt ganz durch die Blume, dass du dich auskennst. ;-)
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auf jeden Fall drück ich Euch die Daumen, daß es klappt
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Aber wenn nicht, ist ja die erste Besichtigung und wir haben ja Zeit. Aber von aussen sah es so schön aus...
Und wir hätten alle genügend Platz.
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Die KSK Köln macht die Bankbürgschaft. Wir haben Das auch machen lassen bei unserer alten Wohnung.
Viel Glück !
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Jetzt kommt die nächste Frage :oops:
Wenn wir bald zu 6. sind, kann es sein, das ich vielleicht nicht mehr Arbeiten gehen kann. Von dem Einkommen meines Freundes alleine wäre es schwer überhaupt was hrößeres zu finanzieren. D.h. eventuell müssten wir dann Wohngeld/Aufstockende Sozialhilfe beantragen.
Stellen die sich dann quer, wenn die Miete höher als der WBS bereich ist? Dann brauchen wir ja gar nicht mehr privat zu suchen. :???:
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Also, wohngeld könnt Ihr beantragen wenn Ihr denn Mietvertrag habt. Da muss der Vermieter auch was Ausfüllen im Antrag. Die Chancen das Ihr das bekommt Stehen gut. Der Sohn unserer Vermieterin Kennt sich in den Sachen sehr gut aus, wir haben unseren ANtrag Grad am laufen. Der sagte uns Nämlich ab einer Gewissen einkommensgrenze Plus den Vielen Kindern bekommt man das.
Bei der Sozi :traurig04: Die Gesetze sind so Verworren, Da Blickt man nicht durch. Zur not Google dich mal durchs I-net, Denn die Sozigesetze stehen Komplett auf ner seite, weiss nur nicht mehr wie Die heisst. Aber Grundlegend heisst es: Die gehen da nach dem regionalen Mietpreis pro qm und dann Kommts noch drauf an Wie Alt die wohnung/Haus ist.
Je mehr Personen, Desto mehr qm stehen Euch zu.
Liess dich mal schlau, denn Ich weiss nich wie Eure Sozibeamten so Ticken. Die handeln hier nach dem Motto: Die sitzen hier, haben Keine Ahnung, Die bekommen nur das Allernotwendigste auch wenn Denen etwas mehr Zusteht. Iss nicht schlecht ein Wenig Plan von dem Zeugs zu haben.
Hoffe habe Dich jetzt nicht allzusehr verwirrt :fun11:
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Naja, wahrscheinlich denke ich zuviel nach schließlich muss der Vermieter, wenn uns das Haus von innen gefällt, uns auch erst mal nehmen. Ich war noch nie mit fast 4 Kindern auf Wohnungssuche, vielleicht sollten wir gar nicht erwähnen das im Januar das 4. kommt?
Ich war mal mit 2 Kindern auf Wohnungssuche, da war eine 140 qm Wohnung und wir haben da angerufen und die meinten, das die nur ein ruhiges älteres Ehepaar suchen :shock:
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im übrigen: ich würde eine bankbürgschaft nicht akzepztieren- nur bares ist wahres. aber das seh ich vielleicht zu eng. halt gebranntes kind.
und was das charmante einbauen der dreimonatsfrist anbelangt: lieber sagt mir der zukünftige mieter das er das nur in drei raten zahlen kann, dafür aus seiner eigenen tasche, als das mir gleich zu beginn des mietverhältnisses so aufgewartet wird.
vielleicht solltet ihr lieber nach weniger qm, dafür aber optimaler einteilung suchen? 100 qm können genauso ergiebig sein, wenn sie gut geschnitten sind...
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Als 6 köpfige Familie stehen euch 110 qm angemessener Wohnraum zu.
Die angemessene Miete für euch wäre 700 - 750 Euro warm zuzüglich 110 Euro Heizkosten - also eine Gesamtwarmmiete von max. 860 Euro.
Bekommt man dafür im Großraum Köln eine 110qm Wohnung ???
Und ich habe gleich nochmal den HartzIV Rechner bemüht.
Für 6 Personen habt ihr einen Regelbedarf von 1450 Euro zuzüglich Unterkunftskosten - also mit 860 Euro Miete wären das insgesamt 2310 Euro. Von diesem Betrag mußt du das Kindergeld, evtl. Kindesunterhalt und das Einkommen deines Freundes abziehen. Wenn dann noch was übrigbleibt, dann habt ih Anspruch auf Stütze durch HartzIV.
Wenn nicht, dann hilft nur Wohngeld beantragen oder es mit dem Kinderzuschlag probieren.
Falls du es mal genau durchgerechnet haben willst, dann sag Bescheid, ich habe den aktuellen HartzIV Rechner hier auf dem Computer.
Viel Glück bei der Wohnungssuche.
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bei uns wars dann so, das die miete 425 euro betrug und eigentlich 120 nk...dem rest bin ich halt brav hinterheregelaufen :oops:
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Erst mal zum Wohnungsamt, dann bekommt man hier eine dringlichkeits Stufe und ich hoffe, das es dringend ist, wenn man praktisch 27 qm zu wenig hat? Dann können die einem vielleicht etwas anbieten und dann vielleicht auch mit WBS, dann könnte das so hinkommen.
Außerdem würde es in dem Fall auch möglich sein, das die Stadt für die Kaution bürgt, und bei WBS Wohnungen können sich die Vermieter bestimmt nicht querstellen.
Naja, ob es eine Wohnung wird oder ein Haus, sehen wir dann.
Einen Kredit wollen wir lieber nicht aufnehmen, denn ich weiß nicht wie es mit meinem Einkommen weitergeht und dann noch mal zusätzlich zur schon höheren Miete auch noch eine dicke Ratenzahlung, das ist glaube ich nicht sinnvoll.
Dann muss ich halt etwas warten und hoffen, das bald was passendes frei wird. :???:
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Und dann ziehen wir in eine Haus :shock: Wahnsinn!!! :cool: Naja, der Vermieter muss noch zustimmen, aber der Makler hat so geredet als sei von deren Seite alles klar. :biggrin: Morgen geben wir bescheid, das wir es nehmen und am WE wird dann, wenn alles gut ist, der Mietvertrag gemacht. Und ab 1.11. ziehen wir um.
Gott so ein Stress noch vor der Geburt, aber ich darf ja nichts heben ;-)
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Nein, das ist leider (idR.) nicht so: Die alte Kaution bekommt man erst wieder, wenn die letzte Betriebskostenabrechnung bezahlt wurde. Die kommt aber erst im Sommer des auf den letzten Verbracuh folgenden Jahres. Wer also im Herbst 2005 auszieht, sieht seine Kaution aus der alten Wohnung erst im Sommer 2006.
Vermieter können das anders handhaben, tun es aber eher selten, aus Angst, auf den Betriebskosten sitzen zu bleiben.
MMn. ist dieses Verhalten der Vermieter rechtswidrig, denn § 273 BGB
räumt ein Zurückbehaltungsrecht nur für fällige Forderungen ein, eine noch ausstehende Betriebskostenabrechnung ist aber (noch) nicht fällig.
Man kann ja mal dezent auf § 273 BGB hinweisen ... ;-)
Viele Grüße
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du magst zwar rein vom gesetz her durchaus recht haben- aber was meinst du wieviele vermieter auf ihren forderungen sitzen blieben., würden sie es nicht so machen????
@sonnenblume: mensch toll, wenns klappt, das wäre ja super! :bounce02:
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Aber ich dachte das dürfen sie nicht? Ich könnte ja auch jetzt einfach keine Miete mehr zahlen und sagen, das können sie dann mit der Kaution verrechnen. :???:
Mensch jetzt sitz ich hier und bete das Telefon an. :roll:
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Das kann leider passieren. Die Rechtslage ist nicht ganz klar, weil das Gesetz eben von "fällig" spricht; anderseits aber außer Frage steht, dass Vermieter durchaus ein berechtigtes Interesse haben können, die Kaution so lange zurück zu halten, bis die Betriebskosten gezahlt worden sind.
Doch die dürfen das, § 273 BGB gibt ihnen nach Ansicht der gerichte das recht dazu. Die Frage ist, wie lange sie das dürfen und da entscheiden die Umstände im Einzelfall, sprich ein Gericht. Den Ärger muss man sich aber erst mal aufhalsen wollen, um dann u.U. zu verlieren.
Auf keinen Fall darfst du die Miete nicht mehr zahlen oder nur unter Vorbehalt oder sonst einschränkenden Bedingungen (eine vorbehaltlich gezahlte Miete hat keine Erfülungswirkung und steht damit einer nicht gezahlten Miete gleich). Das neue Mietrecht versteht da keinen Spaß!
§ 556b BGB lässt so etwas nur in ganz engen Grenzen zu; liegt ein solcher Fall nicht vor, greift § 543 Abs. II Nr. 3 Buchst. a), sprich: fristlose Kündigung.
Also: Finger weg! :-)
Viel Glück!
§ 556 Abs. III BGB gibt dem Vermieter sogar 12 Monate Zeit, eine Betriebskostenabrechnung vorzulegen. Im Durchschnitt nehmen sich die Vermieter aber eben nur 6 Monate. Schön, wenn es noch weniger sind.
Ich hör jetzt mal lieber auf, sonst komme ich in Konflikt mit dem Rechtsberatungsgesetz. ;-)
Viele Grüße!
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Andere gerichte sind da noch strenger, die sagen, dass wegen einer ausstehenden Betriebstkostenabrechnung nicht oder zuminsdest nach einer Prüfungsfrist von 6 MOnaten nicht mehr zurückgehalten werden kann.
Übrigens, zahlt der Vermieter die Kaution nicht zurück und ihr mahnt ihn an, muss dieser Verzugszinsen zahlen... ;-). Das wären dann ca. 6,... %, je nach Basiszinssatz.
Der Vermieter kann doch so ungefähr errechnen, wieviel fehlen wird, nach der Zwischenablesung!
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Nur als (letzter ;-) ) Hinweis: § 556 BGB schreibt ausdrücklich, dass ein Vermieter nicht zu Zwischenablesungen verpflichtet ist.
Es ist umstritten, ob der Vermieter, wenn er sich trotzdem auf eine einlässt, diese zusätzlichen Kosten dem ausziehenden Mieter in rechnung stellen kann.
Viele Grüße!
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Naja, eine fristlose Kündigung wäre ja in meinem Sinn :biggrin: das Haus steht schon leer theoretisch kann man direkt einziehen und auf die doppelte Miete kann man verzichten. Da hat der Gesetzgeber aber mal nicht logisch gedacht, wer weiß wieviele Leute das machen.
Alles in allem dauern aber Gerichtsverhandlungen doch so lange, das ich dann also auch auf meine Kaution warten müsste. Im Grunde kann ich doch jetzt nur hoffen das die das schnell auf die Reihe kriegen. Oder?
Aber gut, erst mal brauch ich den neuen Mietvertrag ;-) und die kleinigkeit, die Zusage :???:
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ich scheine nämlich seit jahren alles falsch zu machen... :roll:
@sonnenblume: für so fies hatte ich dich gar nicht gehalten :knutsch01: nee, im ernst, sicher wirst du dann fristlos gekündigt werden, aber sicher wird dir dann auch der gerichtsvollzieher stetig guten tag sagen. was die kündigung ansonsten anbeträfe: gekündigt wirst du- ausziehen musst du gar nicht so schnell... erstens geniesst du einen speziellen schutz, da du schwanger bist, zweitens hast du kleine kinder. der vermieter kann dir nichtmal komplett heizung,wasser und co sperren wenn du die nebenkosten nicht zahlst. gesetze sind prima, gerichte lustig, die wirklichkeit das leben ;-)
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nix gerichtsurteil :biggrin: das ganze dauert wenn ich mich ins zeug lege, so um die 6-8 wochen...
aber das willst du doch nicht wirklich tun, oder? :shock:
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Ich glaube die sind hier einiges gewöhnt, das sind ja alles WBS Wohnungen.
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es stimmt übrigens, nach Ansicht der meisten Gerichte muss der vermieter die Kosten der Zwischenablesung als Verwaltungsposten bezahlen. Andere Gerichte zählen diese Kosten zu den Kosten der gesamtabrechnung des Hauses und lassen alle Mieter anteilig bezahlen. Das AG Köln hat allerdings schon geurteilt, dass der mIeter das allein bezahlen muss. ;-) Am besten fragt man den MIeterschutzverein vor Ort ....
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übrigens: genau um solchen debatten aus dem weg zu gehen, behalte man die kaution ein bis alles erledigt ist :biggrin: ;-)
wems nicht passt, der muss halt zum anwalt rennen. wobei ich damit noch nie probleme hatte... ich dneke an solchen sachen solls nicht scheitern, reisende soll man nicxht aufhalten und um so eher ich abrechne umso eher ist der käs gegessen :cool:
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außerdem, die meisten Vermiter machen alles ganz zügig und ordentlich, da schreite ich nicht um ein paar Euro, die mir vielleicht nicht mal zugesprochen werden!
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Ja, bitte! ;-)
Wir haben zum Glück auch einen sehr netten, fairen Vermieter. Allerdings sind wir auch sehr nette, faire Mieter. ;-)
Aber die Sonnenblume sollte schon wissen, was für Möglichkeiten einem Vermieter so zur Verfügung stehen, wenn es eben den gesetzlichen Rahmen ohne Not ausnutzt..
Viele Grüße
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übrigens: nett und fair ist relativ. drei meiner mieter sind der meinung, das ish nett und fair bin und sie "super in ruhe lasse" (zumindest wurde mir das so gesagt :oops: ) einer findet mich einfach nur abscheulich...- macht nix, kann ich mit leben :twisted:
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Ich bin kein Anwalt. :razz:
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Ich weiß, das die Heute noch einen Besichtigungstermin hatten hoffentlich nehmen die das Haus nicht auch und haben vielleicht nur ein Kind und dann kriegen wir es nicht :???:
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