Kaution/Courtage woher nehmen wenn nicht stehlen :-(

2»

Kommentare

  • bearbeitet 30. 11. -1, 01:00
    Menno der hat immer noch nicht angerufen :-(

    Ich glaub wir kriegen das Haus nicht mehr.

    Mensch, erst entscheidet man sich und dann kriegt man es nicht :???:

    Lukas und Felix sind auch schon ganz entäuscht, die fragen alle paar Minuten ob die schon angerufen haben und ob wir das Haus schon gewonnen haben :cry:
  • coracora

    6,187

    bearbeitet 30. 11. -1, 01:00
    ach , mist!
    was hat er denn gesagt, wann er anruft? kannst du ihn nicht anrufen?
  • bearbeitet 30. 11. -1, 01:00
    Jetzt haben wir gerade noch mal angerufen, der Vermieter wollte noch mit seinem Sohn sprechen und der Makler versucht ihn zu erreichen, den Vermieter :roll:

    Also mensch, da muss man hoffen, das sich jemand, der uns ja überhaupt nicht kennt, sich für uns entscheidet. Das ist doch doof, oder?

    Also wenn ich als Vermieter wert darauf legen würde, wer einzieht, dann würde ich mir den doch selber aussuchen. Was ist das denn für eine Logik.

    Also der Sohn, der wohnt neben an, und der hat mit uns, eher aus Zufall gesprochen, der war auch sehr nett. Aber ob der uns auch nett fand, das weiß ich natürlich nicht :neutral:
  • MajonieMajonie

    3,882

    bearbeitet 30. 11. -1, 01:00
    @cora: das kommt schon noch- es sei denn du magst nicht ;-) :biggrin:

    und? gibts schon was neues? meine vermietungen hat noch nie ein makler bekommen- ich will die leute selber sehen...aber manche denken vielleicht, der makler hat mehr menschenkentniss. ausserdem ist das ne ziemlich zeitaufwändige sache, immer wieder neue leute rumzuführen, manche doktern da monate drann rum- nur um dann trotzdem daneben zu greifen ;-)
    ein tipp: ruft nicht zu oft nach! das weckt imme rein biscchen mißtrauen...
  • bearbeitet 30. 11. -1, 01:00
    Nichts :sad: Wir haben noch mal angerufen und ihm klar gesagt, das wir bis Montag die Entscheidung/Mietvertrag brauchen, weil ich ja nicht ohne neuen Mietvertag kündigen kann. Und Monatg ist ja der dritte Werktag. :neutral:

    Der Makler versucht den Vermieter zu erreichen aber die ist wohl auf Achse. Naja, kann man nichts machen da müssen wir wohl Geduld haben. :oops:
  • bearbeitet 30. 11. -1, 01:00
    Das zum Thema "Kinderfreundliches Deutschland" :cry: Wir haben gerade den Anruf vom Markler bekommen, der Vermieter hat sich noch nicht entschieden, weil wir mit 6 Personen dort wohnen wollen! Damit hat er ein Problem!!

    Jetzt will er noch mit seiner Frau und seinen anderen Söhnen sprechen ob er das machen soll :roll: Wenn nicht, meint der Makler, dann können wir ja noch mal mit ihm sprechen.

    Aber ehrlich gesagt, was bringt uns das dann, soll ich dem sage, meine Kids hört man nicht? Das wäre gelogen, mal abgesehen davon hab ich nicht 3 Kleine Engelchen sondern 3 Bengelchen auf die ich auch stolz bin. Und wer weiß, was da noch für ein Früchtchen in meinem Bauch rumzappelt?

    Irgendwie bin ich entäuscht, nicht mal nur wegen dem Haus, auch weil es Menschen gibt, die so etwas nicht aktzeptieren.

    Da kann ich nur noch sagen "Willkommen in der Großfamilie"

    Was ich nur nicht verstehe, meine Kids sind ordentlich gekleidet, wir arbeiten beide und zahlen unseren Beitrag zu allgemeinheit. Wir leben nicht irgendwie assozial, wir haben nur viele Kinder. Wo ist das Problem, wenn man viele Kinder hat und dafür sorgt, kann man doch nicht so einen schlag ins Gesicht bekommen. Das ist doch total ungerecht?
  • LoreleiLorelei

    4,536

    bearbeitet 30. 11. -1, 01:00
    Das ist nicht ungerecht, das ist nachvollziehbar. Sei nicht böse, ich verstehe deine Lage und ja, da sist ärgerlich und man wird sauer, da hab ich Verständnis für. Aber ich hab auch Verständnis für einen Hausbesitzer, der darüber nachdenkt, ob sein Haus bei 4 Kindern eher verlebt ist als bei einer Familie mit 2 Kindern oder so. Ist ja nun mal so. :traurig04: Das hat doch aber nichts damit zu tun, dass er euch für asozial hält und es ist auch keine Wertung. Es ist für ihn sein gutes Recht und für euch Pech. Aber vielelicht redet ihr ja doch mal mit ihm und fragt einfach mal nach, was genau er problematisch sieht. Wer weiss, was er für Horrorvorstellungen hat und ein kleines Geplaudere kann ihn davon ja vielleicht befreien?
  • bearbeitet 30. 11. -1, 01:00
    Weiß ich nicht, eine Wohnung kann bei 3 Personen nach 5 Jahren wesentlich schlimmer aussehen als bei 4, 5 oder 6 Personen.

    Das ist, sorry, auch ein Vorurteil. Das kommt drauf an, wie man seine Wohnung pflegt. Unsere Wohnung ist sehr gepflegt, ein Nachmieter hier müsste nicht mal renovieren. Den einzigen "Schaden" den mal meine Katze an einer Tür Seite gemacht hat weil sie an den Tapeten gekratzt hat, haben wir umgehen ausgebessert. Ich will ja selber nicht in einem Schlachtfeld leben.

    Sicher ist das Kinderzimmer nicht immer aufgeräumt, aber das wäre wohl auch bei einem Kind so.

    So ist das eben, gegen eine Großfamilie gibt es Vorurteile. :???:

    Abgesehen davon, stand in der Anzeige als Lock-Überschrift "Ideal für die Familie: Schönes Reihenhaus mit Garten ..."

    Und nicht schönes Reihenhaus für Kinderlose Paare geeignet.
  • LoreleiLorelei

    4,536

    bearbeitet 30. 11. -1, 01:00
    Das ist natürlich echt ne Farce. :roll:
  • bearbeitet 30. 11. -1, 01:00
    Wir sind auch auf der Suche nach einer WG...und dann habe ich einen Makler wegen einer VIER-Zimmer Wohnung angerufen (120 qm)...als ich gesagt hatte, dass wir zu dritt sind, meinte er,dass der Vermieter Probleme damit hätte...er möchte die Wohnung an 2 Personen vermieten.....

    Aber vielleicht lag e eher in meinem Fall an meinem Akzent. :roll: Also Iris, es gibt Schlimmeres...du könntest ein ausländisches Akzent haben...und sogar mit einem Kind und zwei 'super' Gehältern bekommst du keine WG :flaming01:

    Aber zum Glück brauchen wir ja nur EINE WG und die wartet bestimmt irgendwo auf uns...also Iris, Kopf hoch! Positiv denken!
  • MajonieMajonie

    3,882

    bearbeitet 30. 11. -1, 01:00
    ich hab hier gestern auch gelesen( man informiert sich halt immer über das angebot um auf dem laufenden zu sein :oops: ): 4 zimmer 120 qm an älteres oder berufstätiges ehepaar zu vermieten- cool. ich bin bisher noch gar nicht drauf gekommen, unsere zwei großen wohnungen an leute ohne kinder zu vermieten...

    aber mal ne story: vor 4 jahren suchten wir neue mieter für die wohnung unter uns, damals hatten wir noch drei kinder. ein paar mit einem kind kam, sah und war entsetzt: was drei kinder drüber? nee, das ist nichts für uns! bitte, von mir aus, ich fands lustig :biggrin: aber sowa gehts auch :grin:

    undwas das abwohnen anbelangt: klar, eine wohnung wird bei mehr kinder mehr benutzt- was zwangsläufig, meiner erfahrung nach, nicht dafür ausschlaggebend ist, wie sehr ich generalsanieren musss... da sind manchmal alleinstehende schlimmer ;-)
    sag mal iris sieht man dir die schwangerschaft schon so an? vielleicht solltet ihr über nr. vier gar nicht plaudern... und die kids nicht mit zur erstbesichtigung nehmen.
  • bearbeitet 30. 11. -1, 01:00
    Nee, das sieht man nicht, bei Moritz haben manche es überhaupt nicht gesehen und sich dann gewundert wo das Kind her kommt :shock:

    Aber andererseits denke ich auch, das die schon wissen sollen, was auf sie zukommt, sonst gibt es den Ärger hinterher und wenn wir schon eingezogen sind, ist das schlecht :???:

    Es lag/liegt ja auch nicht am ersten Besichtigungstermin, das ist ja auch das was mich ärgert, der Makler, der kennt uns und fand uns wohl auch nett. Das Problem ist, das wir dann diesen Selbstauskunfst Bogen ausfüllen mussten und da auch alle Kids reinschreiben mussten. Naja, und das sind eben so viele und der Vermieter kennt von uns nur einen Zettel wo das Gehalt und die ganzen Kinder draufstehen. :???:
  • MajonieMajonie

    3,882

    bearbeitet 30. 11. -1, 01:00
    aber auf den zettel muss krümel einfach noch nicht drauf... was heißt hier ärger hinterher? du darfst doch wohl im haus auch schwanger werden? da gäbs dann genauso ärger. das ist kein kündigungsgrund. ausserdem würde ich auch alimente und co angeben. :knutsch01:
  • bearbeitet 30. 11. -1, 01:00
    Ja die Finanzen haben wir alle angegeben. Das scheint ja auch nicht das Problem zu sein.

    Einziehen im November und im Januar dann ein Baby auf dem Arm zu haben, das wäre aber eine Ailien Schwangerschaft :cool:

    Jetzt warten wir mal wieder vor dem Telefon :neutral: was mich aufbaut, nach reiflicher Überlegung, der hat ja noch nicht ganz abgesagt sondern nur, das er sich noch nicht entschieden hat. Andererseits ist der Makler glaube ich einer, der vielleicht auch gesagt hat, er soll es sich noch mal überlegen.

    Scheinbar gibt es im Moment auch keine anderen Intressenten, und die sind schon mit der Kaltmiete runter, weil sie es noch nicht vermietet bekommen haben.

    Vielleicht haben wir ja noch einen funken von Chance. :confused01:

    Der Wohnungsmarkt hier ist echt frustrierend, da stehen 80 3 Zimmer Wohnungen, 10 4 Zimmer Wohnungen und 2 5 Zimmer Wohnungen und die sind alle fast nicht bezahlbar.

    Häuser Kosten meist mind. 1200 EUR kalt und dann noch einen Haufen an Neben Kosten. Also das können wir uns auch nicht leisten. So kommen wir noch nicht mal dazu uns was anderes anzusehen :roll:
  • bearbeitet 30. 11. -1, 01:00
    Wir kriegen es nicht, neues Argument, der Vermieter hat Angst, das uns das 5 Zimmer 120qm Haus zu klein wird und wir in kürze wieder umziehen.

    Klar, na dann bleiben wir mal in unserer riesen 83qm Wohnung mit 4 Kindern wohnen :neutral:
  • claudi.1claudi.1

    1,799

    bearbeitet 30. 11. -1, 01:00
    Da hat er sich aber Mühe gegeben, eine kreative Ausrede für: Ihr seid mir zu viel Familie, zu finden!
  • MajonieMajonie

    3,882

    bearbeitet 30. 11. -1, 01:00
    das tut mir leid! aber da spassende kommt schon noch! bestimmt! :knutsch01:
  • bearbeitet 30. 11. -1, 01:00
    Das tut mir leid für euch. Fühl dich mal in den Arm genommen und feste gedrückt. Es kommt bestimmt noch der Vermieter der euch trotz oder gerade wegen der Kinder nimmt und wo die Miete auch bezahlbar ist. Drücke euch fest die Daumen.
  • bearbeitet 30. 11. -1, 01:00
    Danke Euch :knutsch01:

    Ich bin entäuscht, weil er uns nicht nimmt wegen der Kinder. Er hatte ja nicht mal eine Alternative :???: Aber er läßt das Haus lieber leer stehen als an eine Familie mit Kindern zu Vermieten.

    Kennt sich jemand von Euch mit einem WBS aus? Wir sind nicht verheiratet bekommen wir dann einen? Da steht, man muss sogar eine Verlobung nachweisen, z.B. durch ein Aufgeboht :shock: aber wir sind auch nicht verlobt. O.k. da wir ein Kind haben würden sie uns das eventuell auch so glauben?

    Das kann doch nicht sein, das man keine WBS Wohnung bekommt, wenn man sogar fast zwei gemeinsame Kinder hat, nur weil man nicht verheiratet ist?

    Ach ja und dann muss man ja das Einkommen der letzten 12 Monate angeben. Ich habe aber bis Januar noch Mutterschafts Geld bekommen und das war mein normales Gehalt. Jetzt habe ich nur einen Mini Job, das kann doch nicht sein, das das alles mitgerechnet wird. Denn das Verdine ich ja gar nicht mehr.

    @ Stromer hat mir ein WBS Haus in Wesseling gezeigt, das ist zwar weiter weg von meiner Mama (in der Ihrer Nähe muss ich wohnen, weil Sie Schwerbehindert ist) aber viel näher bei der Arbeit. Dann fahre ich halt mehr, wir wollen uns das morgen von außen ansehen. Da nehmen sie nur Familien mit 4 Kindern und Selbstverdiener. Das sind wir und wir haben auch bald soviele Kids.

    (Ich nehme an, beim WBS wird Gummibärchen schon mitberücksichtigt?)
  • MajonieMajonie

    3,882

    bearbeitet 30. 11. -1, 01:00
    was ist den wbs? und wenn du dann mehr zu deiner mam fahren musst- berücksichtige die hohen benzinkosten*schüttel*!
  • LoreleiLorelei

    4,536

    bearbeitet 30. 11. -1, 01:00
    Wohnberechtigungsschein Michaela. Die muss man für gewisse Bauten beantrage, di bezuschusst wurden im Bau und daher dürfen Miete reine gewissen Einkommensgrenze nicht utner- und überschreiten. Es gibt auch noch eine andere Variante, die nennt sich RLfV, wa sdas genau heisst, weiss ich nicht, aber so einen brauchten wir hier auch.

    Iris, dein Krümel wird berücksichtigt, weil die ja die "angemessene" Wohnungsgröße für alle zukünftigen Mieter und Bewohner ermitteln müssen. Je mehr Kinder du angeben kannst, desto besser.
    Beim RLfV-Schein ist es gleich ob man Verheiratet ist oder nicht, beim WBS gibts Unterschiede, aber auch da gibt es irgendwelche Regelungen. Erkundige dich mal beim Wohnungsamt oder wie das bei euch so heisst. Hier in Berlin würde man im Bürgerbüro Hilfe bekommen, aber in Berlin ist das ja etwas anders strukturiert.
  • MajonieMajonie

    3,882

    bearbeitet 30. 11. -1, 01:00
    ahhh, sozialer wohnungsbau! :idea: danke lorelei!
    wusste ich ncoh gar nicht, das da verheiratet sein eine rolle spielt! :shock: ist ja echt veraltet, finde ich!
  • LoreleiLorelei

    4,536

    bearbeitet 30. 11. -1, 01:00
    Sozialer Wohnungsbau genau, die Formulierung ist mir nicht eingefallen. :biggrin:
    Naja, ich glaube da gibt es einfach unterschiedliche WBS-Varianten. Dass es die nur für Verheiratete gäbe, wäre mir auch neu.
  • bearbeitet 30. 11. -1, 01:00
    @ michaela, ja der weg zu meiner Mama wäre dann statt jetzt 7km - 19km, da fahre ich 2-3 mal die Woche hin, aber mein Freund würde dann nur noch 11km statt 25km zur Arbeit haben, den weg fährt er jeden Tag.

    Wir haben uns das ganze gerade von aussen angesehen, ist wirklich hübsch, das sind 5 Neubau Häuser in einer Wohngegend mit ganz vielen Einfamilien Häusern. In diese 5 Häuser dürfen nur Familien ab 4 Kindern. Haben wir ja ab Januar. Da wird uns dann wenigstens nicht gesagt, das wir zu viele Kinder sind.

    Ich hab im Internet einen Rechner gefunden, laut Einkommen müssten wir den WBS kriegen und zur Not sagen wir einfach wir sind Verlobt, das reicht ja scheinbar. Ich meine wir haben dann immerhin zwei gemeinsame Kinder. Ich glaub da haben wir gute Chancen aber von innen will ich das Häuschen natürlich auch mal erst sehen ;-)
  • bearbeitet 30. 11. -1, 01:00
    Noch mal zur Kündigung des alten Mietverhältnisses.

    Meine "noch" Vermietungsgesellschaft hat mir jetzt geschrieben, das sie welche auf der "Warteliste" für meine Wohnung hätten, das diese aber auch ein Mietverhältnis kündigen müssten und das ich daher wohl bis Ende Dezember zahlen muss.

    Und dann die Heizkosten könnte ich ablesen lassen, müsste diese Ablesung aber selber zahlen ansonsten würden die Heizkosten geschätzt. :neutral:

    Wann ich meine Kaution zurück bekomme, davon steht dort nichts drin.
  • MajonieMajonie

    3,882

    bearbeitet 30. 11. -1, 01:00
    wenn die neuen während deiner kündigungsphase einziehen musst du ab dem zeitzpunkt nicht mehr zahlen. mit der ablesung handhabe ich es geanuso- es sei denn der mieter will auf die reguläre abrechnung warten, aber dann zahle ich die kaution nicht eher aus.

    kaution gibts zurück, wennd die wohnung übernommen und alle offenstände (inkl. nk) abgegolten sind.
  • bearbeitet 30. 11. -1, 01:00
    Also ich hab gestern gegoogelt, der Vermieter ist zur Zwischenablesung verpflichtet, ob ich das will oder nicht. D.H. meiner Meinung nach, das ich nicht für die Kosten aufkommen muss. Es gibt dazu sogar Urteile.

    Was heißt, wenn die Kaution wird erst gezahlt, wenn die Abrechnung komplett ist, die Abrechnung für dieses Jahr kommt bei uns erst im Dezember 06 :shock:
    § 9 b HeizkostenV, Kostenaufteilung bei Nutzerwechsel



    (1) Bei Nutzerwechsel innerhalb eines Abrechnungszeitraumes hat der Gebäudeeigentümer eine Ablesung der Ausstattung zur Verbrauchserfassung der vom Wechsel betroffenen Räume (Zwischenablesung) vorzunehmen.

    (AG Augsburg, Urteil vom 11.05.1995 - 3 C 693/95) WM 96, 98


    Die Kosten der bei Mieterwechsel vorgeschriebenen Zwischenablesung sind nach einer ordnungsgemäßen Beendigung des Mietverhältnisses grundsätzlich vom Vermieter zu tragen und können dem ausziehenden Mieter nicht über die Heizkostenabrechnung auferlegt werden.
  • MajonieMajonie

    3,882

    bearbeitet 30. 11. -1, 01:00
    na, wen du dir da sicher bist... und wenns so im gesetz steht...

    ich machs anders. wenn ich nicht auftraggeber bin werde ich auch nix bezahlen. wenn deine zwischenablesung erfolgen soll, kann mein mieter gern bei der brunata anrufen. meinen part werde ich auflisten, die kosten der brunata aber nicht tragen. seltsamerweise hat sich auch noch niemand beschwert....
    ich bin doch nicht der goldesel der nation

    dir ist doch eine schätzung angeboten worden? hast du dich mal informiert, ob die dann für den gesettzgeber nicht vielleicht ausreicht?

    übrigens: da in meinem fall im regelafall eher eine nachzahlung an nebenkosten ansteht und ich nie mehr als eine monatsmiete kt verlange, haben schon so einige lieber brav ein jahr gewartet :biggrin:
  • coracora

    6,187

    bearbeitet 30. 11. -1, 01:00
    ich wäre vorsichtig... deine Auslegung ist etwas gewagt, und wenn du ein Urteil eines Amtsgerichtes findest, heißt das nicht, dass ein anderes Amtsgericht das auch so sieht! HIer ist mal eine Übersicht:

    Diese Frage wurde bereits von vielen Gerichten behandelt und ebenso viele verschiedene Urteile wurden ausgesprochen.

    Gemäß § 9 b Absatz 4 der Heizkostenverordnung können abweichende vertragliche Bestimmungen vereinbart werden, welche dieser Verordnung dann vorgehen. Meist fehlt jedoch ein solcher Passus - sonst würde die Frage nach der Kostenübernahme ja nicht auftreten.

    Es gibt im Gesetzestext auch keine Handhabe, wie die Kosten, auf welche Partei auch immer, zu verteilen wären. Allgemein und mit gesundem Menschenverstand betrachtet, sollten die Kosten dem Verursacher angelastet werden.

    Bei fristloser Kündigung oder bei Beendigung des Mietverhältnisses aufgrund von Vertragsverletzungen muss jedenfalls derjenige die Kosten tragen, der die Vertragsbeendigung schuldhaft verursacht hat.

    Kündigt der Mieter fristgerecht und unter Einhaltung der Vertrags- vorschriften, könnte der Eindruck entstehen, dass er zwar der Verursacher ist, jedoch nur von seinem vertraglichen Recht Gebrauch macht. Wäre eine Kostenübernahme also ungerecht?

    In der Literatur wird überwiegend die Meinung vertreten, dass die Kosten für eine Zwischenablesung gemäß § 7 Absatz 2 Der Heizkostenverordnung zu >>den Kosten der Verwendung einer Ausstattung zur Verbrauchs- erfassung einschließlich der Kosten der Berechnung und Aufteilung<< gehören.

    Dem Inhalt des § 7 Absatz 2 der Heizkostenverordnung nach, betreffen die dort genannten Kosten jedoch die gesamte Liegenschaft und nicht einzeln verursachte Kosten. Es müssten sonst alle Parteien der Anlage die Kosten tragen, die eine einzelne Partei verursacht hat. Dies scheint doch ziemlich ungerecht zu sein.

    Der Vermieter kann jedoch in Anwendung des § 670 Bürgerliches Gesetzbuch die Kosten vom ausziehenden Mieter verlangen: >>Macht der Beauftragte zum Zwecke der Ausführung des Auftrags Aufwendungen, die er den Umständen nach für erforderlich halten darf, so ist der Auftraggeber zum Ersatze verpflichtet<< Die Zwischenablesung und damit die Kosten sind erforderlich, um § 9 b Absatz 1 der Heizkostenverordnung zu entsprechen. Gemäß § 679 Bürgerliches Gesetzbuch (Unbeachtlichkeit des entgegenstehenden Willens) ist es unerheblich, ob der ausziehende Mieter hier anderer Meinung ist.

    Die von einigen Gerichten und auch in mancher Literatur favorisierte Lösung die Kosten auf den Vor- und Nachmieter aufzuteilen trägt
    § 670 BGB jedoch nicht, da der Nachmieter mit dem Gebäudeeigentümer noch nicht in einem auftragsähnlichen Verhältnis steht.

    Trotzdem ist eine solche Verteilung eine gute Lösung, da beide - Vor- und Nachmieter - an der Ursache der Kosten beteiligt sind und von der Zwischenablesung profitieren.



    Hier verschiedene Urteile:

    Kostenaufteilung bei Nutzerwechsel


    Die Heizkostenverordnung bietet keine Grundlage dafür, dem vertragstreuen, ausziehenden Mieter die sog. Nutzerwechselgebühr in Rechnung zu stellen.

    (AG Lörrach, Urteil vom 09.12.1992 - 3 C 432/92) WM 93, 68

    s. auch § 9 b HeizkostenV



    Erfolgt wegen eines Mieterwechsels eine Zwischenablesung der Heizkostenverteiler, so sind Ungenauigkeiten in der Heizkostenabrechnung hinzunehmen, sofern diese auf die Einbeziehung der sogenannten Kaltverdunstungsvorgabe in die spätere Abrechnung beruhen.

    (AG Bremerhaven, Urteil vom 03.11.1987 - 59 C 1547/87) HKA 93, 16

    s. auch § 9 b HeizkostenV



    Die Kosten der Zwischenablesung der Heizkostenverteiler sind umlagefähig auf den weichenden Vormieter.

    (AG Coesfeld, Urteil vom 18.11.1994 - 4 C 508/94) WM 94, 696

    s. auch § 9 b HeizkostenV



    Die bei vertragsgemäßer Beendigung des Mietverhältnisses und Auszug des Mieters entstehenden Kosten der Zwischenablesung der Heizkostenverteiler können mangels vertraglicher Vereinbarung nicht als Heizungskosten dem Mieter (anteilig) in der Heizkostenabrechnung zugerechnet werden.

    (AG Münster, Urteil vom 28.02.1996 - 48 C 801/93) WM 96,231

    s. auch § 4 MHG, § 9 b HeizkostenV, § 7 HeizkostenV, § 535 BGB



    Die Heizkostenabrechnung kann bei einem Nutzerwechsel insgesamt nach Gradtagszahlen vorgenommen werden, wenn die Summe der Promillewerte nach der Gradtagszahlentabelle für den vergangenen Verbrauchszeitraum weniger als 400 beträgt.

    (AG Rheine, Urteil vom 25.10.1994, Az. 4 C 308/94 HKA 95, 12

    s. auch § 9 b HeizkostenV



    Die Kosten der bei Mieterwechsel vorgeschriebenen Zwischenablesung sind nach einer ordnungsgemäßen Beendigung des Mietverhältnisses grundsätzlich vom Vermieter zu tragen und können dem ausziehenden Mieter nicht über die Heizkostenabrechnung auferlegt werden.

    (AG Augsburg, Urteil vom 11.05.1995 - 3 C 693/95) WM 96, 98

    s. auch § 7 HeizkostenV, § 9 b HeizkostenV, § 27 II.BV, § 4 MHG



    Die Kosten der Zwischenablesung bei Mieterwechsel sind nach der Heizkostenverordnung auf sämtliche Mieter zu verteilen und dürfen nicht als sog. Nutzerwechselgebühr dem ausziehenden Mieter allein auferlegt werden.

    (AG Hamburg, Urteil vom 08.02.1995 - 45 C 1787/94) WM 96,562

    s. auch § 7 HeizkostenV, § 9 b HeizkostenV



    1. Die Verwendung von Heizkostenverteilern mit Einheitsskalen, die durch einen Umrechnungsfaktor an den Heizkörper angepasst werden, ist nicht zu beanstanden.

    2. Kosten der Zwischenablesung sind erstattungsfähig, da sie zu den "Kosten der Verwendung einer Ausstattung zur Verbrauchserfassung einschließlich der Kosten der Berechnung und Aufteilung" gemäß § 7 Absatz 2 HeizkostenV gehören.

    3. Die Quotelung der Kaltverdunstungsvorgabe bei der Zwischenablesung zwischen Vor- und Nachmieter ist nicht zu beanstanden.

    (AG Rheine, Urteil vom 03.09.1996 Az. 14 C 90/96) HKA 97, 44

    s. auch § 7 HeizkostenV



    Die Kosten der Zwischenablesung bei Auszug des Mieters sind grundsätzlich vom ausziehenden Mieter zu tragen und nicht über die Gesamtabrechnung allen Mietern aufzuerlegen, da sie nutzerbezogen ermittelt werden können.

    (AG Schöpfheim, Urteil vom 18.08.1999 - C 85/99) HKA 2000, 21



    über die Nebenkostenabrechnung habe ich die herrschende Rechtslage schon mal hier erwähnt.... ;-)
  • bearbeitet 30. 11. -1, 01:00
    @ cora, gut, da scheint es wohl nichts eindeutiges zu geben, aber es ist doch klar, das abgelesen werden muss? Meine Vermietungsgesellschaft meint ja, das wäre meine Entscheidung und wenn nicht, dann wird es geschätzt.

    Mal abgesehen davon, soviel wird wohl hoffentlich das Ablesen nicht kosten oder?

    @ michaela, wenn es um eine MM Kaution geht, aber bei mir geht es um 3 Mieten das sind ja fast 1300 EUR, ich meine die können doch nicht 1300 EUR ein Jahr zurückbehalten um dann ggf. eine Nachzahlung von 50 EUR davon auszugleichen, und bisher hab ich auch immer was zurück bekommen, naja bis auf letztes Jahr als die das Abwasser falsch berechnet war.
  • handjeryhandjery

    1,392

    bearbeitet 30. 11. -1, 01:00
    das würde ich mich erstmal erkundigen, vielleicht ist es die ganze diskussion ja gar nicht wert?

    das steht in dem wartungsvertrag, den wir an unserem mietvertrag angehängt haben:
    "Die Kosten der Nachablesung sind Kosten, die nach § 7 Abs. 1 Heizkostenverordnung umlegbar sind. Es handelt sich hierbei um die Kosten der Erfassung des Verbrauchs. Da eine Nachablesung, bei der Mitarbeiter der Abrechnungsfirma das Mietobjekt gesondert aufsuchen müssen, Kosten verursacht, bedarf keiner näheren Begründung. Das Gericht erachtet auch die angesetzten Kosten von 42,00 DM für nicht übersetzt, da diese Kosten allenfalls Kosten für eine halbe Arbeitsstunde darstellen. Es erscheint auch angemessen, diese Kosten, die grundsätzlich entstehen, nicht der Gemeinschaft der Verbraucher sondern der Partei aufzuerlegen, die sie verursacht hat. Insoweit sind die Kosten der Nachablesung mit den Kosten einer Zwischenablesung bei Mieterwechsel vergleichbar. Für diese Kosten ist anerkannt, daß die Kosten der Zwischenablesung zu Lasten desjenigen Mieters gehen, der sie durch seinen Auszug verursacht."

    Das sit wohl aus dem Standardvertrag zwischen Brunata und der Hausverwaltung.
  • coracora

    6,187

    bearbeitet 30. 11. -1, 01:00
    Ich habe mal die gesetzliche Vorschrift dafür hier abgedruckt. ;-) "Der Vermieter hat sie vorzunehmen." Das bedeutet, er ist verpflichtet dazu, aber nicht, dass er die Kosten zu tragen hat! Absatz 3 behandelt den Fall, dass keine Zwischenablesung vorgenommen wird - "nicht möglich" - das ist zB auch dann der Fall, wenn ihr als Mieter sie verweigert...der Vermieter hat da einen gewissen Spielraum. In dem Fall wird nach Absatz 2 verfahren, also es wird zeitanteilig geschätzt! Ob ihr dabei besser oder schlechter wegkommt, leigt halt auch stark an den Nachmietern... fängt bei euch die abrechnungsperiode im Jan. an? Dann ist es ja nicht mehr so viel... allerdings habt ihr einen sehr niedrigen Verbrauch, wenn ich so eure Zahlen lese. ;-)

    Die Zwischenabrechnung hat bei mir übrigens 65,- € gekostet! :shock:
    Ruf doch mal das Unternehmen an... ;-) dann weiß du es!

    § 9b Kostenaufteilung bei Nutzerwechsel
    (1) Bei Nutzerwechsel innerhalb eines Abrechnungszeitrauemes hat der Gebäudeeigentümer eine Ablesung der Ausstattung zur Verbrauchserfassung der vom Wechsel betroffenen Räume (Zwischenablesung) vorzunehmen.
    (2) Die nach dem erfaßten Verbrauch zu verteilenden Kosten sind auf der Grundlage der Zwischenablesung, die übrigen Kosten des Wärmeverbrauchs auf der Grundlage der sich aus anerkannten Regeln der Technik ergebenden Gradtagszahlen oder zeitanteilig und die übrigen Kosten des Warmwasserverbrauchs zeitanteilig auf Vor- und Nachnutzer aufzuteilen.
    (3) Ist eine Zwischenablesung nicht möglich oder läßt sie wegen des Zeitpunktes des Nutzerwechsels aus technischen Gründen keine hinreichend genaue Ermittlung der Verbrauchsanteile zu, sind die gesamten Kosten nach den nach Absatz 2 für die übrigen Kosten geltenden Maßstäben aufzuteilen.
    (4) Von den Absätzen 1 bis 3 abweichende rechtsgeschäftliche Bestimmungen bleiben unberührt


    jetzt sag bitte nicht, du hast noch nicht in deinen Mitevertrag geguckt.. davon ging ich aus! :shock:
  • MajonieMajonie

    3,882

    bearbeitet 30. 11. -1, 01:00
    genau. hab ich gar nicht drann gedacht- ich muss dieses schreiben auch irgendwo herumliegen haben. ich glaub die kosten betragen jetzt so um die 35 euro- will aber nicht lügen-

    eins ist sicher: ich habe im juni einen mieterwechsel in einer einraum-wohnung gehabt. die alte mieterin war wirklich ne zankwachtel- aber bei der abrechnung war sie brav still. es kam nicht ein härr kuuutznäääää :biggrin: wenn sie die von ihr verlange uwischenablesung nicht hätte zahlen brauchen, hätte ich mit definitiver sicherheit hier ein schreiben vom mieterverein liegen!
  • bearbeitet 30. 11. -1, 01:00
    Ich glaube wir reden aneinander vorbei, es geht mir ja darum, das die gar keine machen wollen, ich aber eine machen kann wenn ich will.

    Scheinbar hält es das Gesetz aber doch für Nötig, das das vom Vermieter aus gemacht wird?

    Wenn ich also im Dezember ausziehe und keine Ablesung machen lasse, dann wird auch keine gemacht, weil das die Vermieterin nicht macht.

    Und ob sich das für mich lohnt, wenn es 65 EUR sind, glaub ich nicht, das sind die Heizkosten von 1,5 Monaten.

    Nur geh ich dann davon aus, das ist das was mich wurmt, das die Kaution erst im Dezember 06 Zurückgezahlt wird und das seh ich nun nicht ein :neutral:

    Zum Mietvertrag, den hab ich nicht mehr, aus dem ganz einfachen Grund weil mein Ex den mitgenommen hat bei der Trennung, aber ich hab eine Kopie angefordert, ich hoffe, das die nicht auch 65 EUR kostet. :roll:
  • MajonieMajonie

    3,882

    bearbeitet 30. 11. -1, 01:00
    nein, die kostet nur die kopiekosten bis zu eine rhöhe von 23 cent und das porto.
    aber wenn du mieterin bist- dann musst du doch nen vertrag haben, warum hat den dein ex? :shock:
  • bearbeitet 30. 11. -1, 01:00
    Wir haben den damals zusammen gemacht und nur einen Vetrag bekommen (wir sind ja nicht davon ausgegangen, das wir uns 2 Jahre später trennen)

    Und dann habe ich eine Vertragsveränderung oder was das ist bekommen, so das ich jetzt allein Mieterin bin also alleine verantwortlich. Das musste er auch unterschreiben. Das Teil hab ich ja auch noch, den Rest nicht mehr, ist mir auch jetzt erst aufgefallen, als ich die alten Ordner durchwühlt habe um den zu finden :roll:
  • MajonieMajonie

    3,882

    bearbeitet 30. 11. -1, 01:00
    ach sooo :idea:
  • bearbeitet 30. 11. -1, 01:00
    So den Mietvertrag hab ich jetzt, da steht nichts dazu drin.

    Jetzt mal ne andere Frage :oops:

    Der hat zu mir gesagt, das die Decken gestrichen sein müssen, die Tapeten ab und im Bad und im Kämmerchen Tapeten und Decken gestrichen.

    Im Mietvertrag steht aber Tapeten ab und alles andere, sollte es nicht fristgerecht gestrichen sein (Decken Heitzkörper usw.) dann soll das nachgeholt werden.

    Wir haben aber letzes Jahr alles renoviert, d.h. wir sind damit ja wohl in jeder Frist, denn mann muss ja nicht jedes Jahr die Decken streichen? Oder seh ich das auch wieder falsch? Und was ist mit dem Bad, die Tapete haben wir letztes Jahr als einzigen Raum nicht gestrichen, und die klebt auch an einigen Stellen nicht mehr perfekt, muss ich da neu tapezieren? Im Mietvertrag steht nur Tapeten ab und Untergrund zum neu Tapezieren vorbereiten. :neutral:
Hey! 1 Frage - 100 Antworten!
Im BabyForum kannst du dich einfach, sicher und anonym mit (werdenden) Mamas und Papas in deiner Nähe austauschen. Registriere dich jetzt, um alle Bereiche zu sehen und mitzuplaudern:Kostenlos registrieren

Hey & Hallo im Forum!

Neu hier?
Tritt unserer Community bei um alle Bereiche zu sehen und (werdende) Eltern kennenzulernen!

Aktionen

Ratgeber

Ratgeber - Baby und Eltern beim Kuscheln

Social Media & Apps

Registrieren im Forum