Totale Amnesie...? Geistige Umnachtung...?

AnonymousAnonymous

59,500

bearbeitet 11. 09. 2005, 14:33 in Kummerkasten
Mir ist das grade wirklich unheimlich, denn ich kann es mir nicht erklären.
Letzte Woche war ich bei Ben´s Vater und habe ihm unter anderem beim Arbeiten geholfen, ihn aber auch am Donnerstag zum Zoll gefahren, weil er dort Papiere abstempeln lassen mußte (Er kann wegen seiner Panikattacken im Moment kaum Autofahren).
Hin ist allerdings er gefahren, er ist rein und ich habe im Auto auf dem Parkstreifen gewartet. Hinten im Kombi 4 große Pakete und der Hund. Dann kam ein LKW-Fahrer, der vor uns geparkt hatte, und mußte die Ladeklappe aufmachen, hat sich noch ziemlich aufgemantelt, daß hier nur LKWs stehen dürfen. Ich bin also ausgestiegen, auf der Fahrerseite wieder ein und hab ein paar Meter zurückgesetzt, um dann über den abgesenkten Bordstein nach rechts direkt vors Zollamt zu fahren und dort zu parken. Beim Vorwärtseinparken kam Ben´s Vater dann aber schon wieder raus aus dem Zollamt, ist eingestiegen und wir sind weiter zu UPS.
Dort hat er dann festgestellt, daß die Stoßstange mittig eine starke, neue Beule hat, das Plastik war dort auch gebrochen. Ich hab ihm gesagt, daß ich das nicht gewesen sein kann, ich bin nirgendwo dagegengefahren. Ich war sogar ziemlich sauer, daß er mir jetzt eine Beule anhängen will, hatte mir aber das Auto vorher von Hinten nicht angeschaut.
Wir haben dann nicht weiter drüber geredet.

Gestern, am Montag, hat er eine Anzeige wegen Fahrerflucht im Briefkasten, wegen Umfahrens eines Verkehrsschildes vor dem Zollamt - Fahrerin ca. 40 und kräftig.

Bin ich völlig geistig umnachtet? Ich hatte seit mehr als 8 Jahren keinen Rempler mehr, auch nicht den kleinsten. Und bei dem letzten hab ich ironischerweise beim Einparken rückwärts ein Schild angefahren, das hat einen mächtigen Rums gegeben, mich durchgeschüttelt und war definitiv nicht zu ignorieren. Die Heckklappe war ganz schön eingedellt.
Wie kann es sein, daß ich DAS nicht bemerkt haben soll?
Anscheinend ist es so, denn wenn mich jemand dabei beobachtet und die Autonummer aufgeschrieben hat, wird das ja nicht zum Spaß passiert sein - und die Beule in der Stoßstange ist auch da.
Aber es kann doch nicht sein, daß ich mich weder daran erinnern kann, rückwärts irgendwo gegengefahren zu sein (das müßte mich ja auch abgestoppt haben), noch an den Rums, die Pakete waren auch unverändert, der Hund hat auch nciht protestiert...
Ich komme mir völlig bescheuert vor, habe B. ja noch angepflaumt, daß er mir die Beule in die Schuhe schieben will - aber ich kann mich wirklich nicht daran erinnern!

Wie kann sowas sein?
Bin ich jetzt wirklich irre?
Udn vor allem: Was passiert jetzt weiter? Das nimmt mir doch keiner ab, daß ich wirklich von nichts weiß, was soll ich denen sagen? Ein Verkehrsschild kostet doch sicher auch ziemlich viel Geld - zahlt sowas meine private Haftpflicht, wenn ich der Fahrerflucht beschuldigt werde, die Haftpflicht des Autohalters, oder muß ich das selber zahlen?

Ich bin im Moment wirklich völlig durch den Wind, es kann doch nicht sein, daß ich Amnesie habe, oder doch?

Kommentare

  • Snoopy82Snoopy82

    7,740

    bearbeitet 30. 11. -1, 01:00
    hattest du das radio an? ich hab mal eine straßenlaterne beim rangieren in die hintertür gebohrt und es erst beim blick in den rückspiegel bemerkt ... hatte es wegen der lauten musik nicht gehört ... ich denke schon, dass du es nicht bemerkt haben kannst, wenn du langsam warst ,,, quasi nicht schwungvoll umgefahren, sondern langsam ...
    dein ex würde sich da keinen scherz mit dir erlauben, oder?

    was jetzt passiert ,,, wenn du nicht ganz viel glück hast, bist du wegen fahrerflucht dran ... einer freundin von mir ist mal was ähnliches passiert und die haben ihr nicht geglaubt, dass sie nix gemerkt hat ... ich würd's aber so erzählen, wie es war, vielleicht glauben die dir ja doch ...

    wer das schild bezahlt, weiß ich nicht ... hab zwar mal eins umgenietet (das war allerdings vorwärts, daher nicht zu übersehen ;-) ), aber mein onkel arbeitete damals bei der stadt und hat das für mich geregelt ... ich könnte mir aber vorstellen, dass die versicherung bei fahrerflucht nicht zahlt ...

    ich drücke dir auf jeden fall die daumen, dass du da gut wieder rauskommst!!!
  • stromerstromer

    727

    bearbeitet 30. 11. -1, 01:00
    Katja, ich kann mir ehrlich gesagt auch nicht vorstellen, dass du das Schild umgefahren haben sollst, ohne was davon zu merken.

    Mir ist das schon mehrfach :oops: passiert und jedesmal gab es einen mörderlichen Schlag. Selbst als ich mit dem Jeep beim Rückwärtsfahren eine leere Mülltonne umgefahren habe, war das im Auto zu hören bzw. zu merken.

    Habt ihr nochmal beim Zollamt vorbeigeschaut, ob es da ein umgefahrenes Schild gibt, wo du mit dem Wagen eingeparkt hast?
  • AnonymousAnonymous

    59,500

    bearbeitet 30. 11. -1, 01:00
    dein ex würde sich da keinen scherz mit dir erlauben, oder?

    Das möchte ich mir lieber erst garnicht vorstellen... :???: Aber das traue ich ihm eigentlich auch nicht zu. Ich hab ihn gebeten, mir die Anzeige zuzufaxern, dann werde ich es ja selber sehen.
    Habt ihr nochmal beim Zollamt vorbeigeschaut, ob es da ein umgefahrenes Schild gibt, wo du mit dem Wagen eingeparkt hast?

    Nein, ich bin ja seit Samstag wieder zuhuase in Fürth und ob ich Ben´s Vater da hinschicken kann, weiß ich nicht, der kann wegen seiner Panikattacken ja oft nichtmal vor die Tür. :???:

    Aber wenn es eine Anzeige gibt, wird es ja auch ein Schild geben - außerden ist ja die Beule da. Es scheint also mehr als wahrscheinlich, daß ich tatsächlich dieses Schild umgefahren habe - aber ohne es zu merken...? DAS kann ich mir nicht vorstellen. Ben war übrigens auch mit im Auto, ich hatte kein Radio an und es war auch ansonsten nicht laut, vom Quietschen der Ladeklappe des LKWs vor mir mal abgesehen.

    Ich bin sicherlich nicht schnell rückwärts gefahren, aber wenn man ein Verkehrsschild umfährt und dabei sogar das Plastik der Stoßstange bricht - das hört man doch und das muß doch auch das Auto erschüttern...?????
  • Fantasia78Fantasia78

    1,356

    bearbeitet 30. 11. -1, 01:00
    Hallo!

    Ojeoje! So ein Mist, der da pssiert ist! (Ich habe mal einer Frau den Außenspiegel abgefahren und bin auch der Meinung, dass man einen Schaden am Auto in dieser Art nicht überhören kann!

    Ich hab eben mal schnell meinen Mann angemailt, der bei einer Versicherung arbeitet.

    Er schreibt:

    "Ja, das bezahlt deine Auto-Haftpflicht. Den eigenen Schaden zahlt die Vollkasko.
    Ich hoffe, es war kein blauer Twingo..."

    Ich hab übrigens nen blauen Twingo...
    *gg*
    Also, um das Schild musst Du Dir mal keine Sorgen mehr machen...

    Alles Gute!
    Grüße
  • AnonymousAnonymous

    59,500

    bearbeitet 30. 11. -1, 01:00
    Vielen Dank für´s nachfragen.
    Ja aber zahlen die das auch bei Fahrerflucht...?

    Und dann würde Ben´s Vater ja in der Versicherung zurückgestuft werden, was sicherlich sehr teuer wäre, weil das Auto eh so teuer in der Versicherung ist...
    Und der ist ja eh schon sauer, weil er es unangemessen findet, für uns so viel Geld aufwenden zu müssen... :roll:
  • Fantasia78Fantasia78

    1,356

    bearbeitet 30. 11. -1, 01:00
    Ok, dazu (Fahrerflucht) hab ich nochmal meinen Mann gefragt:

    "Ja, die Versicherung zahlt trotzdem, kann aber von dir bis zu 5.000 EUR zurückholen. (Regreß)"

    Ich hoffe, für Dich, dass es glimpflich abgeht...
    Aber warum bitteschön regt sich B. darüber auf, dass er so viel Geld für Euch aufwenden muss?
    Er meint damit aber nicht Unterhalt oder so, oder???
  • AnonymousAnonymous

    59,500

    bearbeitet 30. 11. -1, 01:00
    Doch, genau das. ich hatte vor der Geburt gedacht, ich könnte spätestens ein Jahr nach der Geburt wieder genug Geld verdienen, um ihn vom Unterhalt zu befreien, aber das schaffe ich nicht. Das ist aber ein anderes Thema.
    Davon mal abgesehen, möchte ich nicht, daß jemand anderer für Schäden aufkommt, die ich verursacht habe.
    Was mir im Moment aber noch mehr Sorgen bereitet als die Frage, wer den Schaden bezahlt, ist die zu erwartende Strafe. Die 7 Punkte sind mir wurscht, ich hab noch keine - aber ein Fahrverbot wäre fatal in unserer Situation. Dann verdiene ich nämlich garnichtsmehr. :???:

    Kennt sich denn jemand rechtlich aus, wie es ist, wenn man den Unfall nicht bemerkt hat? Hab ich wirklich nicht, aber das klingt so unglaubwürdig....
  • Mandy1976Mandy1976

    4,183

    bearbeitet 30. 11. -1, 01:00
    Hallo Katja,

    so ein Mist... Ich kann mir das allerdings schon vorstellen, dass Du das nicht bemerkt hast. Wenn es tatsächlich eine Anzeige und damit ja wohl auch Zeugen gibt, wird Bens Papa für den Schaden aufkommen müssen. Im Zweifelsfall wird es auch Lackspuren an dem Schild geben, mit denen nachgewiesen werden kann, ob es von Eurem Auto stammt.

    Die Auto-Haftpflicht wird dafür aufkommen müssen, ob es B. passt oder nicht. Auch wenn Du es nicht bemerkt hast. Unwissenheit schützt auch in diesem Fall vor Strafe nicht...
    Ob die Haftpflicht sich das von Dir zurückholt und ob dann in diesem Fall evtl. deine Privat-Haftpflicht einspringt, das weiß ich leider nicht.

    Ich drück Dir die Daumen, dass alles glimpflich ausgeht.

    Liebe Grüße
    Mandy
  • AnonymousAnonymous

    59,500

    bearbeitet 30. 11. -1, 01:00
    Da es Zeugen gibt, ist es wohl unzweifelhaft so, daß ich dieses Schild angefahren habe, die Stoßstange ist ja beschädigt.
    Da Fahrerflucht aber in Deutschland auch bei verletzten Verkehrsschilden schlimmer geahndet wird als Mord im Affekt, ist mir schon ziemlich mulmig zu Mute und ich weiß nicht, was jetzt das geschickteste Vorgehen ist... :???:
  • SorciereSorciere

    717

    bearbeitet 30. 11. -1, 01:00
    Kennst Du keinen Anwalt, der Dich hier beraten könnte ?

    Ich würde bei so einer Sache ungern ohne Kenntnis der Rechtlage irgendwas tun ...

    Ich wünsch' Dir auf jeden Fall, dass Du da gut wieder rauskommst :troest:
  • HerzjeHerzje

    1,048

    bearbeitet 30. 11. -1, 01:00
    Zum Schild - es gibt auch kleine Schilder, die man oft aus dem Auto nicht sieht - gerade am Zoll.

    Der ExChef meines Mannes wurde mehrfach mit der Firmenkarosse auf der AB geblitzt - mit weit mehr km drauf als erlaubt.
    Die Polizei kam dann mit dem Beweisfoto ins Unternehmen und fragte die Mitarbeiter, wer das sei. Aber trotz des sehr scharfen Bildes erkannte keiner den Fahrer. Und es passierte nichts! Doch, ich glaube nach dem 2. Mal musste ein Fahrtenbuch geführt werden.
    Also selbst wenn jemand die Situation fotografiert hätte und die Polizei mit dem Bild bei dem Fahrzeughalter vorbeikäme (der es ja nicht sein kann) hätten die keine Chance, sofern dieser natürlich glaubhaft versichert, dass er den Fahrer nicht erkennt.
    ;-)
  • stoewi006stoewi006

    220

    bearbeitet 30. 11. -1, 01:00
    Hallo Katja,

    ich habe gerade mal einen Kollegen gefragt, der Fachanwalt für Verkehrsrecht ist.

    Also, für Fahrerflucht gibt es wohl 1 Monat Fahrverbot, wenn der Sachschaden nicht unerheblich ist.

    Den Schaden am Schild zahlt erst die Haftpflichtversicherung. Diese hat aber u.U. Regreßansprüche. Den Schaden am Wagen zahlt eine Vollkaskoversicherung. Hier droht dann aber die Höherstufung.

    Mein Kollege sagt, Du sollst Dir am besten wirklich einen Anwalt, am besten einen Fachanwalt für Verkehrsrecht, nehmen, da dieser dann ggfl. durch Verhandlungen versuchen kann, das Fahrverbot in eine Geldstrafe umzuwandeln. Wenn Du eine Rechtschutzversicherung hast, mach es auf jeden Fall!

    Ich hoffe, ich konnte Dir wenigstens ein bißchen helfen...
  • AnonymousAnonymous

    59,500

    bearbeitet 30. 11. -1, 01:00
    Danke für den Rat - aber wenn ich Geld hätte, um eine Geldstrafe oder einen Anwalt zu bezahlen, dann wäre das alles ja nicht so ein Problem. :roll:
    Vielleicht kann ich die Strafe auch absitzen? Dann krieg ich wenigstens umsonst Essen und ein warmes Bett...

    Ist es geschickt, sich unaufgefordert dazu zu äußern und die Wahrheit zu sagen? Also daß ich es nicht gemerkt habe?
    Bisher mußte erst Ben´s Vater einen Anhörungsbogen ausfüllen und da steht nur der Vorwurf drin, die Frage nach der Fahrerin und ob er zum Verbleib am Unfallort aufgefordert wurde und von wem. Er hat also meinen Namen und Adresse angegeben und die zweite Frage schlicht mit Nein beantwortet.
    Ich nehme mal an, die schreiben mich jetzt an, ist es da sinnvoll, sich vorher schon zu melden?
  • AnonymousAnonymous

    59,500

    bearbeitet 30. 11. -1, 01:00
    Heute Morgen war ich beiner Verkehrsstrafrechtsanwältin und die hat mir klipp und klar gesagt, daß meine Chancen ziemlich schlecht stehen.
    Da die Anklage 2 Werktage nach dem Unfall zugestellt war, ist es sehr wahrscheinlich, daß sie ein Zollamtsbeamter gemacht hat, der den Unfall beobachtet hat. Und da in solchen Fällen immer ein Gutachter das Auto untersucht und bei einer starken Delle und Riss in der Stoßstange bei den heutigen Modellen davon ausgegangen wird, daß es ein heftiger Aufprall war, wird mir unterstellt werden, daß ich es gemerkt haben muß und das nur nicht zugebe.
    Von der Behauptung, B. wüßte nicht, wer gefahren ist, rät sie dringend ab, weil es zu leicht herauszufinden wäre, daß ich das war, B. saß mit im Auto, so daß er dann eventuell auch noch wegen Falschaussage dran wäre.
    Sie sagte, ich könne
    a) warten, bis ich vorgeladen werde, dann sagen, ich möchte das über den Anwalt abwickeln, sie darf dann Akteneinsicht nehmen (was ich nicht darf) udnd lesen, wie genau die Zeugenaussage lautet, wer der Zeuge ist und was er genau gesehen hat und wie hoch der Schaden und mir erst dann überlegen, was ich sage... oder
    b) einen entsetzten und reumütigen Brief an die Verkehrsbehörde schreiben, in dem ich meine nervliche Situation schildere, heulendes Kind, miependen Hund im Auto, schimpfenden LKW-Fahrer vor mir, fremdes Auto mit Automatik, daß ich es nicht gemerkt habe, den Schaden selbstverständlich übernehme, etc. und hoffen, die Staatsanwältin ist eien alleinerziehende Mutter oder Mutter mehrerer Kinder und kein vernöcherter alter Sack oder Mann, der gerade von seiner Frau auf Unterhalt verklagt wird... weil Richter und Staatsanwälte auch nur Menschen sind. Je nachdem wäre von Einstellung des Verfahrens gegen eine Geldbuße bis zu 1 Jahr Fahrverbot + Geldstrafe alles drin. :???:

    Ich schätze, ich entscheide mich für b) und hoffe auf die Frauenquote...
    Ob das die richtige Entscheidung war, wird sich zeigen. :roll:
  • lilalila

    2,943

    bearbeitet 30. 11. -1, 01:00
    Hää?

    Ehrlich? Ich weiss nicht, ich würde da a) durchziehen.
    stoewi006 schrieb:
    Also, für Fahrerflucht gibt es wohl 1 Monat Fahrverbot, wenn der Sachschaden nicht unerheblich ist.
    Was ist unerheblich? Ich würde so ein Schild umfahren als unerheblich bezeichnen.
    Die Mitleidstour gemäss b) schlägt oft ins Gegenteil um. Da würde ich schon noch zuerst versuchen herauszufinden, wer das ist, der darüber entscheiden könnte.

    Ach Mensch, das ist echt bescheiden sowas.
    Jedoch würde ich an Deiner Stelle nicht ausschliessen, dass da doch Fehler begangen wurden... Warum hält dich der beobachtende Zollbedienstete nicht gleich auf, wenn er dich dabei beobachtet, wie du ein Verkehrschild umnietest? Schliesslich parkst du ja daraufhin direkt vor seiner Eingangstür, wenn ich das richtig verstanden habe? Irgendwie ist die Sache doch recht eigenartig :???:
  • stromerstromer

    727

    bearbeitet 30. 11. -1, 01:00
    @Katja

    mach nicht den Fehler und schreibe einen Brief mit einem Schuldeingeständnis und dem Angebot der Kostenübernahme. das kann völlig nach Hinten los gehen.

    Besser ist wirklich, erst einmal abzuwarten und dem Anwalt Akteneinsicht zu ermöglichen.

    Bei den heutigen Fahrzeugen ist es doch so, dass die Stoßstangen schon durch kleine minirempler kaputt gehen.

    Ich habe mit meinem Honda mal einem Trabant den hinteren Blinker abgefahren. Bei dem Trabbi war nur die Blinkerschale im Eimer, bei meinem Auto gabs eine riesen beule und einen Schaden von 1500 Euro.

    Meiner Meinung nach kannst du das Schild nie und nimmer umgefahren sondern höchstens leicht berührt haben. Deswegen hast du es vielleicht auch nicht bemerkt. Der Schaden an der Stoßstange kann schon durch einen kleinen Rempler verursacht sein.

    Ich kann mir vorstellen, dass dieses Schild noch genauso dasteht wie vorher, dass es nicht 1mm verbogen ist.

    Ich denke eher, da stand ein überbezahlter, gelangweilter und genervter Zollbeamte am Fenster, der gesehen hat, dass du das Schild berührt hast.

    Da du nicht gleich die Polizei verständigt hast und dem lieben Beamten somit ein interessantes Schauspiel verloren gegangen ist, hat dich dieser angezeigt und dabei maaßlos übertrieben.

    Gibt es wenigstens ein Bild von dem Schaden?
    Weißt du eigentlich ganz genau, was dir überhaupt vorgeworfen wird?

    Übrigens, hat der LKW Fahrer irgendetwas bemerkt oder stand der drausen und hat keine Miene verzogen?
    Wenn er es mitbekommen hat, dann hätte er bestimmt hingeschaut und gelacht bzw. ein paar dummer Bemerkungen abgegeben.

    Was ich dir dringend raten würde, ist vor Ort zu fahren und dort Fotos zu machen bzw. deinen gefahrenen Weg noch einmal ganz genau nachzuverfolgen und auf Papier aufzumalen.

    Und wenn das Bens Vater nicht auf die Reihe bekommt, dann soll er sich einen Kumpel oder Kollegen schnappen und sich dort hinfahren lassen.
    Ansonsten würde ich ihn mal ganz gewaltig wohin treten.[/quote]
  • AnonymousAnonymous

    59,500

    bearbeitet 30. 11. -1, 01:00
    Die Anwältin meinte, daß es nie einen guten Eindruck macht, wenn ich sage, ich sag nix ohne einen Anwalt, wenn ich vorgeladen werde - weil dann eben vermutet wird, ich habs gewußt und bin mir klar darüber, was ich getan habe und habe die Fahrerflucht vorsätzlich begangen. Außerdem müßte ich ja nicht das, an was ich mich erinnere, mit dem, was der Zeuge gesehen hat abgleichen - ich hab ja nix zu verschweigen, das sollte also übereinstimmen. Sollte... :roll:
    Und in dem Fall geht alles dann nach den ganz normalen Regelsätzen, und die sehen nicht 1 Monat Fahrverbot vor, sondern 1/2 - 1 Jahr (je nach Schadenshöhe + einer Geldstrafe von ca. 30 Tagessätzen. :???:
    Unerheblicher Schaden ist in dem Fall übrigens weniger als 50 Euro...

    Und es gibt noch einen anderen Punkt, den die Rechtsanwältin angesprochen hat.
    In Frankfurt ist sowohl Polizei als auch Gerichte völlig überlastet - es könnte also sein, daß die eher was schnell zu den Akten legen, damit sie es vom Tisch haben, als in Fürth, wo sie sich langweilen. Wenn ich auf die Vorladung warte, dann wurde der Fall bereits nach Fürth übergeben, wenn ich gleich antworte, bleibt er erstmal in Frankfurt.
    Mensch, ist das alles Kacke.
  • coracora

    6,187

    bearbeitet 30. 11. -1, 01:00
    ich würde auch zu b raten, einfach weil sowas bei den heutigen Gerichten einfach ankommt und weil die Frauenquote sehr hoch ist, es werden extrem viele Frauen in dem bereich beschäftigt :biggrin:

    die arbeitsersparnis für die ist ein nicht zu unterschätzender Punkt bei der heutigen Justiz :roll:

    aber interessant, was die gesagt hat!
  • LoreleiLorelei

    4,536

    bearbeitet 30. 11. -1, 01:00
    Aus dem Bauch heraus würde ich auf B) sagen. Denn Schuldeingeständnis hin oder her, bei der Sachlage wird niemand daran zweifeln, dass du Schuld bist, auch wenn ich dir glaube, dass du es nicht bemerkt hast.
  • stromerstromer

    727

    bearbeitet 30. 11. -1, 01:00
    Jetzt muss ich noch mal ganz dumm fragen - worum geht es hier eigentlich genau bzw. was wird dir eigentlich genau vorgeworfen bzw. was für ein Schaden ist denn entstanden?

    Hat das angefahrene Verkehrsschild irgendeinen Schaden erlitten oder sich irgendwie verbogen oder ist es anderweitig zerstört worden?

    Was genau wirft man dir denn eigentlich vor?
  • coracora

    6,187

    bearbeitet 30. 11. -1, 01:00
    "Unerlaubtes Entfernen vom Unfallort" - so heißt der Paragraph, ist kein Kavaliersdelikt! wenn das schild einen Schaden von mehr als 50 € hat, sind die da sehr streng, das wird nicht so einfach abgetan! im Klartext: Fahrerflucht... ;-)

    Man darf sich nicht einfach so von einem Unfallort - und das ist hier einer - entfernen, man muss Bescheid sagen. Es gibt dafür verschiedene ziemlich rigide Vorschriften und Auslegungen, wie man was zu machen hat, wie lange warten usw... ;-) Natürlich muss das vorsätzlich geschehen, aber tja, wie beweist man hier, dass man nichts mitbekommen hat? Wie Katja schon dagte, das nimmt ihr einfach keiner ab!
  • stromerstromer

    727

    bearbeitet 30. 11. -1, 01:00
    Ich weiß Katja, was ich jetzt schreibe klingt in deinen Ohren nicht lustig - aber wenn das so ist, dann kann ich ja jeden Tag mindestens 2 Autofahrer wegen Fahrerflucht anzeigen.

    Genau vor meinem Laden ist ein sehr enger Parkplatz, auf dem auch noch Beleuchtungsmasten und Verkehrszeichen stehen. Da rempelt täglich mindestens 1 Auto davor.

    Das heißt, ich kann mir jedesmal die Autonummer aufschreiben und die Polizei informieren? Die stecken mich doch in die Klapsmühle, wenn ich das dreimal gemacht habe !!!

    Und jetzt mal zum Rechtlichen - wenn ich leicht vor so ein Schild fahre, dann muss ich dort bleiben und die Polizei an den "Unfallort" holen oder sie darüber informieren, dass ich gerade einen Kratzer an ein Verkehrsschild gemacht habe? Die lachen sich doch kaputt über mich.

    Dann zahlst du hier (in Thüringen) erstmal 25 Euro für den Polizeieinsatz, da alles unter 1000 Euro und ohne Personenschaden als Bagatellschaden abgetan wird und die Polizei daher erstmal denjenigen, der sie gerufen hat zur Kasse bittet.
  • AnonymousAnonymous

    59,500

    bearbeitet 30. 11. -1, 01:00
    Konkret:
    "Ihnen wird zur Last gelegt, den vorgenannten (Ort, Datum, Uhrzeit steht drüber) Verkehrsunfall durch Fahren gegen Mast eines VK-Schildes mit Unfallflucht verursacht, bzw. mitverursacht zu haben."

    Was am Schild beschädigt wurde, wie hoch der Schaden konkret ist (ob 30 oder 3.000 Euro) und was der Zeuge ausgesagt hat, erfahre ich nicht - das dürfte eben nur die Rechtsanwälting erfahren. Nur die darf Akteneinsicht nehmen, ich nicht.
    Da ich ja ziemlich genau nachvollziehen kann, wie ich dort rangiert habe und weil die Beule hinten ist, kommt auch eigentlich nur ein Standplatz für das Schild in Frage. Und trotzdem bin ich mir nicht sicher, weil ich ja nichts mitbekommen habe. :roll:

    Jetzt habe ich einfach sehr wahrheitsgetreu geschrieben, an was ich mich erinnern kann, was ich vermute, in welcher Situation es passiert sein könnte, daß es mir sehr leid tut und daß ich es nicht gemerkt habe - mal sehen, was da jetzt nachkommt...
    Diese Arme-herzkranke-vom Schicksal gebeutelte-alleinerziehende-Mutter-Story hab ich nicht geschrieben, auch wenn mir die Anwältin dazu geraten hat... ich hab mich auf heulenden Ben, miependen Hund, schimpfenden LKW-Fahrer, Streß und ungewohntes Auto beschränkt. Ersteres kam mir dann doch zu aufgesetzt mitleidheischend vor - falls es doch ein Mann in die Hände bekommt... :neutral:
  • LoreleiLorelei

    4,536

    bearbeitet 30. 11. -1, 01:00
    Was ich nicht schreiben würde, ist die Annahme, was passiert sein könnte. Schreib wirklich nur das, was du weisst.

    Stromer, aber genau von diesen Menschen gibt es in D nicht zu wenige. Omas und Opas stehen an ihren Fenster und sobald jemand bei rot die Ampel auch nur zu lange ansieht, wird man von denen angezeigt. Fahr mal in Berlin nen schwarzen BMW. da bekommst du mehrere Anzeigen im Jahr und kannst dich nicht eirnnern, was da wann gewesen sein soll. (Statistisch gesehen sind es tatsächlich dunkle BMW`s, die die meisten Anzeigen wegen "unangemessenem Verhalten" im STrassenverkehr bekommen, Kurven schneiden, hupen und so Zeugs.)
  • coracora

    6,187

    bearbeitet 30. 11. -1, 01:00
    Stromer, der Unterschied für den Staat besteht auch darin, ob da ein anderes Auto berührt wurde, dann ist es ein zivielrechtlicher Vorfall, oder ob da ein Verkehrschild berührt wurde, dann sind sie selber betroffen und wenn man dann davonfährt, ist das einfach unerlaubtes Entfernen vom Unfallort.. :roll: Das ist es natürlich auch beim anderen Auto, da sollst du aber dann nicht die polizei rufen, sondern am Auto warten, bis der Eigentümer des beschädigten Autos kommt.

    Es gibt von der Rechtsprechung entwickelte Sätze, wie lange man wo zu warten hat - tagsüber in einer belebten Gegend so und so lang, nachts in einer einsamen landstraße weniger lang, da kannst du dann auch einfach nur ein kärtchen dranmachen ans Auto und sofort zur nächsten Polizeiwache fahren und dich da melden!

    Im Grunde musst du nur einfach klar und deutlich machen, dass du das warst - und bei Verkehrsschildern ist es einfach so, dass die der Staat wahrscheinlich dauernd austauschen muss, weil dauernd irgendwo ein Autofahrer die touchiert/stark beschädigt, und dass den Steuerzahler verdammt viel Geld kostet, wenn man alle zusammenzählt!
  • HerzjeHerzje

    1,048

    bearbeitet 30. 11. -1, 01:00
    @Katja:
    Ich glaube, so hast Du das richtig geschrieben - einfach das, was Du gemacht hast, so wie es war. Meinst Du, dass die Anzeige von einem Zollbeamten kam? oder vielleicht doch von dem LKW-Fahrer? Wenn das ein Zollbeamter mitgekriegt hat, hat er ja gesehen, dass Du da rangiert hast und nicht gleich weggefahren (also geflüchtet) bist - oder hab ich da was falsch verstanden?
    Du hast dann doch in seelenruhe im Auto gesessen und auf Bens Vater gewartet.
    Warum ist dieser Beamte nicht rausgekommen und hat Dich darauf hingewiesen?
  • AnonymousAnonymous

    59,500

    bearbeitet 30. 11. -1, 01:00
    Die Rechtsanwältin meinte, es muß wegen der Reaktionszeit (2 Werktage nach dem Vorfall war die Anhörung im Kasten) ein Zollbeamter gewesen sein. Und die sind dafür bekannt, daß sie ihren Hintern nicht gern aus dem Sessel heben, aber alles anzeigen, was geht - vor allem, wenn sie an dem Tag eh schon schlechte Laune haben, sich langweilen oder keinen Bock zu arbeiten haben und sowieso aus dem Fenster starren. Und daß das so war, hat mir B. bestätigt, der da drin von einem zum anderen geschickt wurde, weil keiner Bock hatte, einen Stempel auf das Formular zu machen. E
    inem Privatmann oder Geschäftsmann - also z.B. dem LKW-Fahrer - wäre seine Zeit viel zu schade, um da die Polizei zu rufen . Schließlich war er ja nicht betroffen, sondern "nur" ein Schild, von denen er selber wahrscheinlich schon x angefahren hat...

    Das mit der Vermutung hab ich letztlich auch rausgelassen Lorelei - ich habs nochmal gekürzt.

    Jetzt bin ich gespannt, was passiert - laut RA ist ja je nach Beamten, der das in die Hände kriegt - oder eben Beamtin - alles drin... :roll:
  • coracora

    6,187

    bearbeitet 30. 11. -1, 01:00
    ich drück dir die Daumen und wünsch dir endlich mal ein bisschen Glück!!!
  • AnonymousAnonymous

    59,500

    bearbeitet 30. 11. -1, 01:00
    Vielen Dank - das kann ich wirklich brauchen. :roll:
  • AnonymousAnonymous

    59,500

    bearbeitet 30. 11. -1, 01:00
    Gestern kam die Rechnung der Hafenmanagementgesellschaft, der wohl die Verkehrsschilder dort gehören (??? Ich dachte immer, die gehören der Stadt)... 174,39 Euro Sachschaden.

    Liegt also nicht im Bereich unerheblich, aber ist doch etwas erleichternd. Zumindest muß es dann nicht über die Versicherung laufen und B. wird auch noch hochgestuft.
    Ist trotzdem ein Haufen Geld für mich im Moment (soviel hat mein kompletter Urlaub gekostet :???: ), vor allem, weil mir ja auch noch die Geldstrafe droht - aber ich hoffe trotzdem, daß die Schadenshöhe strafmildernd wirkt... :roll:

    Drückt mir die Daumen, daß mein Erziehungsgeldantrag fürs 2. Jahr durchgeht und ich eine Nachzahlung bekomme... Ohne das Geld wirds happig...
  • Mandy1976Mandy1976

    4,183

    bearbeitet 30. 11. -1, 01:00
    Oh Mann Katja, ich hoffe wirklich, dass nicht noch mal viel nachkommt. Das ist aber auch wirklich eine blöde Sache. Ich bin mal sehr gespannt, wie es weiter geht und drück Dir heftig die Daumen.

    Liebe Grüße
    Mandy
  • AnonymousAnonymous

    59,500

    bearbeitet 30. 11. -1, 01:00
    Bis jetzt hab ich noch nichts von der Polizeibehörde gehört - ob das jetzt ein gutes oder schlechtes Zeichen ist, weiß ich nicht... :roll:
    Danke für´s Daumendrücken - kann ich wohl brauchen.

    Irgendwie ist im Moment der Wurm drin...
  • LydiaLydia

    1,098

    bearbeitet 30. 11. -1, 01:00
    Drücke Dir auch die Daumen, daß es nicht viel schlimmer wird, als der nun mitgeteilte Sachschaden.
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