Hallo!
Hier sind ja einige, die sich mit dem Kram schon beschäftigt haben. Also, nach der Geburt unseres Kindes werde ich mindestens 1 Jahr lang Urlaubssemester haben und Erziehungsgeld beantragen. Mein Mann verdient als freischaffender Musiker ca. 600 € im Monat. Können wir dann ALGII beantragen? Für Studenten geht das nicht, aber womöglich in der Elternzeit? Aber da ist man doch auch nicht vermittelbar?!
Und was gibt es sonst noch für Möglichkeiten? Für den Kinderzuschlag sind wir zu arm ;-) , Wohngeld bekommen wir und das Jugendamt bezahlt den Kindergarten. GEZ-Befreiung gibt es jetzt nur noch für irgendwelche Leistungsempfänger - einfach nur niedriges Einkommen gilt nicht mehr :flaming01: .
Kommentare
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In eurem Fall würde ich das dann auf alle Fälle beantragen und frag gleich, was sie an Verdienstbescheinigungen von deinem Mann sehen möchten. Sonst ist die Bearbeitungszeit wegen der Nachfragerei noch länger ;-) .
Wenn der Antrag genehmigt ist, dann könnt ihr den Antrag auf GEZ-Befreiung stellen. Für jeden einen! Die wollen da dann nämlich eine beglaubigte Kopie des Bewilligungsbescheides vom ALG II.
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Ob du in Elternzeit bist oder nicht, spielt für das ALG 2 keine Rolle, wichtiger ist die Aussage, dass du Urlaubssemester nimmst. Denn solange du beurlaubt bist, hast du auch als Student einen ALG 2 Anspruch soweit ich weiß. Erwerbsfähig bist du auf jeden Fall, auch wenn dir mit einem Kleinkind unter 3 Jahren keine Beschäftigung zugemutet werden kann. Da brauchst du dir keine Sorgen machen!
Solltest du dann weiterstudieren, habt ihr zumindest noch einen Anspruch auf Sozialgeld für euer Kind (207 Euro in Westdeutschland).
Allerdings könnt ihr nicht ALG 2 UND Wohngeld beziehen, da im ALG 2 bereits die Mietkosten enthalten sind. Das Wohngeld würde euch dann also gestrichen werden.
Ich würde einfach versuchen einen ALG 2 Antrag zu stellen, und lass dich bloß nicht so leicht von den Sachbearbeitern der ARGE / des Jobcenters abwimmeln! Die kennen sich teilweise selbst nicht aus. Mich haben die vor ein paar Tagen auch wieder weggeschickt und behauptet, ich hätte als Studentin keinen Anspruch auf Schwangerenmehrbedarf und Erstausstattung und sollte zum Sozialamt. Schwachsinn! Hab dann mit dem Vorgesetzten telefoniert und ich soll es jetzt nochmal versuchen und wenn es wieder Ärger gibt, soll ich mich an ihn wenden. Ich hab das Gefühl viele Ämter und Behörden verfahren nach dem Prinzip: "Erstmal alles ablehnen!" Da muss man echt hartnäckig sein und seine Rechte kennen! :roll:
LG und viel Glück!
Chrissie
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