Eigenanteil bei Krankenhausaufenthalt zur Geburt?

claudi.1claudi.1

1,799

bearbeitet 8. 09. 2005, 16:19 in Plauderecke
Hallo,

grad habe ich einen Anruf von meiner Mutter erhalten, es kam Post von der Krankenkasse: mein Eigenanteil von den Krankenhauskosten wäre noch offen, in Höhe von 90 €??? (Im Krankenhaus lag ich vom 04.08.2004-12.08.2004, versichert bei gesetzl. KK.)
Damals bei der Entlassung wollte ich an der Pforte bezahlen, da hieß es zu mir, das der Aufenthalt für Wöchnerinnen kostenlos wäre.

Wie ist dann denn nun? Eigenanteil oder Kostenlos? Wer hat denn nun Recht? :traurig04:

Kommentare

  • bearbeitet 30. 11. -1, 01:00
    Kostenlos! Schreib denen das Du wegen der Entbindung da warst.
  • Ute_66Ute_66

    2,833

    bearbeitet 30. 11. -1, 01:00
    kostenlos bei der Entbindung.... zumindest 7 Tage lang soviel ich weiß.

    aber meine KK hat auch die darübergehenden Tage nix berechnet, ich weiß nicht wie das so im Allgemeinen gehandhabt wird.
    Gesetzliche Leistungen
    Mutterschaftsleistungen
    Weiterhin übernehmen wir die vertraglichen Kosten für die Unterbringung in der Vertragsklinik. Bei Aufnahme zur Entbindung zahlen Sie für den Tag der Entbindung und maximal weitere 6 Tage keine Zuzahlung.

    welche KK bist du denn ? Kannst du vielleicht auch bei denen in Internet was dazu finden ?
  • claudi.1claudi.1

    1,799

    bearbeitet 30. 11. -1, 01:00
    Ich bin in der Taunus BKK. Deren Internet-Auftritt ist eher spärlich :sad: .
  • Ute_66Ute_66

    2,833

    bearbeitet 30. 11. -1, 01:00
    aber ich bin doch auch bei der Taunus-BKK, daher stammt auch das obige Zitat (unter Leistungen - Mutterschaftsleistungen)

    Komisch aber mit der Zahlungsaufforderung, ich denke das wird dann aber wohl eher ein Versehen sein. Ich war vom 3.3.04 bis 13.3.04 wegen Entbindung im KH, also länger als du, und hab da nie was bekommen...
  • kerstinjkerstinj

    2,322

    bearbeitet 30. 11. -1, 01:00
    Da wird mal wieder der Büroschimmel gewiehert haben, das ist mit Sicherheit ein Versehen.
    Klär das mal telefonisch mit der KK, kann auch sein, dass du auch im KH anrufen musst :roll:
  • claudi.1claudi.1

    1,799

    bearbeitet 30. 11. -1, 01:00
    Hallo,

    dann werde ich mal mit der KK telefonieren und das KH anschreiben.
    90 Eur sind ja auch nicht grad mal so in der Portokasse. Vorallem das die KK mich jetzt nach 1 Jahr deswegen erst anschreibt, ist schon seltsam.

    Danke für die Antworten!



    edit:
    Grad kam der Rückruf der KK, da ich zur Entbindung dort war, bin ich zuzahlungsbefreit . Das ganze war ein Versehen.
  • bearbeitet 30. 11. -1, 01:00
    Ich war wegen einem KS 8 Tage im KKH und mir wurden jetzt von der DAK 10,-Euro berechnet, also für den zusätzlichen 8. Tag.
    pq
  • claudi.1claudi.1

    1,799

    bearbeitet 30. 11. -1, 01:00
    Ruf doch mal da an.
  • AnonymousAnonymous

    59,500

    bearbeitet 30. 11. -1, 01:00
    Das müsste aber rechtens sein, weil die Krankenkasse hier wohl auf den Passus mit den begrenzten zuzahlungsfreien Tage zurückgreift. :traurig04:

    :byebye01:

    Gisela
  • *otti**otti*

    359

    bearbeitet 30. 11. -1, 01:00
    ich habe seinerzeit auch vom Krankenhaus eine Rechnung gestellt bekommen. Wg. KS und überfällig war ich neun Tage im KH.
    Die Rechnung hab ich einfach abgeheftet und die haben sich nie wieder gemeldet.
  • Tanni76Tanni76

    32

    bearbeitet 30. 11. -1, 01:00
    Egal, was Dir das KH sagt: die Krankenkassen haben das letzte Wort! Grundsätzlich gilt aber: bei Entbindungsaufenthalten sind 7 Tage zuzahlungsfrei. Müssen längere Aufenthalte nicht bezahlt werden, ist das Kulanz der Krankenkasse.

    Meine Erfahrung ist: telefonisch nachfragen bei der Krankenkasse lohnt sich fast immer, weil gerade die "Billig"-BKKs noch zu wenig Fachpersonal haben und weil man dann, wenn man lange genug nachbohrt, auch irgendwann jemanden an der Strippe hat, der sich vielleicht auch mal auskennt!

    LG, Tanja
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