Unterhaltsvorschuss

bearbeitet 6. 09. 2005, 09:43 in Plauderecke
Hallo,

weiß zufällig jemand, ob dieser entfällt, wenn man mit einem Mann (nicht dem Vater der Kinder) zusammenzieht?

Kommentare

  • AnonymousAnonymous

    59,500

    bearbeitet 30. 11. -1, 01:00
    Nein, Leistungen nach dem UVG werden erst dann nicht mehr bezahlt, wenn du wieder heiratest. Dabei spielt es keine Rolle, ob der Mann, den du dann heiraten würdest, der leibliche Vater des/der Kindes/Kinder ist, für das du Leistungen nach dem UVG beziehst oder nicht. Zumindest war es noch vor gut 2 Jahren so. :???:

    :byebye01:

    Gisela
  • bearbeitet 30. 11. -1, 01:00
    :knutsch01: Danke Gisela!!

    Ja da steht, wenn man heiratet oder mit dem anderen Elternteil zusammen zieht. Damit ist dann wohl der "echte" Vater und nicht mein Freund gemeint?

    Der läuft sowiso nur noch 1,5 Jahre und dann... :???: Könnte man Sozialhilfe nur für Kinder beantragen?? Oder diesen neuen Kindergeldzuschlag? Das sind dann 340 EUR die von jetzt auf gleich fehlen würden, finde ich ganz schön hart. :neutral:
  • AnonymousAnonymous

    59,500

    bearbeitet 30. 11. -1, 01:00
    sonnenblume74 schrieb:
    :knutsch01: Danke Gisela!!

    Ja da steht, wenn man heiratet oder mit dem anderen Elternteil zusammen zieht. Damit ist dann wohl der "echte" Vater und nicht mein Freund gemeint?
    Ja, der Mann, der als Vater in der Geburtsurkunde steht.
    Der läuft sowiso nur noch 1,5 Jahre und dann... :???: Könnte man Sozialhilfe nur für Kinder beantragen?? Oder diesen neuen Kindergeldzuschlag? Das sind dann 340 EUR die von jetzt auf gleich fehlen würden, finde ich ganz schön hart. :neutral:
    Ob du berechtigt bist, Kindergeldzuschlag zu erhalten, kann ich dir nicht sagen. Denn dabei wird das gesamte Haushaltseinkommen gerechnet, also auch der Verdienst deines Freundes, obwohl er nicht Vater deiner zwei Großen ist. Weil es sich bei euch um eine "Bedarfsgemeinschaft" handelt. :???: Hier nachzuweisen, dass dem nicht so ist, ist schwierig bis unmöglich. Du müsstest dazu strengste Buchführung halten, die belegt, dass dein Freund auch nicht nur einen Euro für deine Kinder zahlt.
    Selbiges gilt für das "Sozialgeld" - Sozialhilfe gibt es ja nicht mehr. :traurig04:

    Ob du nach Wegfall der UVG-Leistungen Anspruch auf andere Leistungen hast, kannst du aber selbst errechnen. Ich hatte hier im Forum mal einen Link zum Rechner für den Kindergeldzuschlag/Sozialgeld vom "Lilienkelch" gepostet. Mussu gucken, falls du ihn noch nicht kennst. ;-)

    :byebye01:

    Gisela
  • bearbeitet 30. 11. -1, 01:00
    Ach ja, aber was ich dann verdiene oder wie hoch unsere Miete wird, weiß ich ja noch nicht genau. Aber dann werde ich mal überall hin Anträge schicken.

    Das ist ganz schön kompliziert zusammen zu ziehen :roll:
  • SiLvASiLvA

    605

    bearbeitet 30. 11. -1, 01:00
    ich bekomme auch noch unterhaltsvorschuss, da der erzeuger meines grossen sohnes keinen unterhalt zahlt.

    es is so, das es diesen unterhaltsvorschuss bis zu 72 monate lang gibt (6 jahre). wovon das abhängig is, kann ich leider nich sagen, nur das ich den jedes jahr neu beantragen musste.
  • bearbeitet 30. 11. -1, 01:00
    Ich musste den nur einmal beantragen :roll:

    Das einzige ich bekomme ab uns zu ein Formular in dem ich ankreuzen muss, das sich nichts verändert hat.
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