Hallo,
ich habe ein paar Frage zur Krankenversicherung für unser Kind und hoffe in diesem Forum richtig zu sein.
Mein Mann ist gesetzlich versichert und ich bin privat versichert.
Wir haben überlegt, das Kind auch mit Privat zu versichern. Nun gab es ja beim Feinultraschall die Diagnose Klumpfüße. Muß ich das jetzt schon bei der Krankenkasse angeben? Kann es sein, das dann gleich die Beiträge höher sind?
Wann müssen wir die Versicherung regeln, es fallen doch auch gleich nach der Geburt Kosten für den Knirps an?
Kann man das Kind zu einem späteren Zeitpunkt in die gesetzliche Familienversicherung wechseln lassen, wenn es zuerst Privat versichert
war?
Ich hoffe, hier kennt sich jemand damit aus!
Lieben Gruß
Christina
ET: 03.01.2006
Kommentare
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Wir haben das so gemacht, daß Melina mit in die gesetzliche Familienversicherung kam, da diese für uns kostenlos war (in der privaten hätten wir für sie Beiträge zahlen müssen). Wir haben vorher bei der Krankenkasse Bescheid gesagt daß wir ein Baby erwarten, und als sie dann da war, haben wir vom Standesamt eine Geburtsurkunde extra für die Krankenkasse ausgestellt bekommen (das geht ganz automatisch). Daraufhin war Melina offiziell mitversichert und die Kosten der Geburt wurden ganz normal abgerechnet.
Ein Jahr später, als das Erziehungsgeld auslief, sind Melina und ich dann ohne Probleme in die Privatversicherung meines Mannes gewechselt, da meine gesetzliche Versicherung nun nicht mehr beitragsfrei war.
Wie das allerdings mit Klumpfüßen ist und welche Kosten da dann eine Rolle spielen, das weiß ich natürlich auch nicht. Da würde ich die Krankenkassen einfach mal anrufen und fragen. ;-)
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Viele Grüße
Christina
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Heutzutage würde ich mein Kind privat versichern, wenn ich könnte! Wenn Der Vater schon läger privat versichert ist, kann das Kind Privat versichert werden und zwar ab dem Tage der Geburt OHNE GESUNHEITSFRAGEN!!! Es kann haben, was es will, es darf nicht abgelehnt werden! Es kostet auch nicht mehr, denn da gibt es noch keinen Risikozuschlag. Nur wenn Ihr es Später privat versichern wollt, kommen die Fragen nach evtl. Erkrankungen. Die ca. 20 Euro wären es mir sofort wert!
LG
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weißt Du das sicher, das das Kind ohne Gesundheitsprüfung und Risikozuschlag versichert werden muß?
Ich habe schon öfters gemerkt, das es Unterschiede bei Privat- und Kassenpatienten gibt und da ich für unser Kleines nur das beste will, wollte ich es auch Privat versichern. Ich war mir nur unsicher, weil bereits die Diagnose im Raum steht.
Viele Grüße
Christina
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Und ich bin unsicher, was bei der Behandlung unseres Kleinen noch auf uns zu kommt und wenn es leichter ist, als Privatpatient einen Termin zu bekommen, dann soll es mir recht sein.
Zudem habe ich eben von der KK die Aussage bekommen, das das Kind auf jeden Fall bei mir versichert weden müßte, wenn mein Mann noch gesetzlich versichert ist. Ich hatte zwar schon was anderes gehört und hier gelesen, da werde ich morgen bei der Techniker nochmal nachfragen.
Viele Grüße
Christina
38,644
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Ich bin mit beiden Kindern bei den gleichen Ärzten. Den Unterschied sehe ich eigentlich nur in der Rezeptierung bei Jakob - was kriegt der erst mal alles aufgeschrieben :shock: und die private zahlts auch noch.
Die ärztliche Behandlung ist bei beiden gut. Da seh ich bislang keinen Unterschied.
Wohl aber sehe in Unterschiede in der Behandlung bei Ärzten für Erwachsene. Mein Mann muss kaum warten, ich sitz immer Stunden im Wartezimmer. Er kriegt 1a Medikamente, ich immer die Cortisoncremes. :flaming01:
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6,272
§ 10 Abs. 3 SGB V sagt folgendes:
(3) Kinder sind nicht versichert, wenn der mit den Kindern verwandte Ehegatte oder Lebenspartner des Mitglieds nicht Mitglied einer Krankenkasse ist und sein Gesamteinkommen regelmäßig im Monat ein Zwölftel der Jahresarbeitsentgeltgrenze übersteigt und regelmäßig höher als das Gesamteinkommen des Mitglieds ist; bei Renten wird der Zahlbetrag berücksichtigt.
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Danke für den Gesetztext, das sind dann heute gleich ganz andere Argumente.
Vielleicht merkst Du den Unterschied bei den Kindern nicht, da Du mitr beiden zum gleichen Arzt gehst. Vielleicht ist es ja anders, wenn Du nur ein Kind hättest...
Bisher hatte ich mehr verdient als mein Mann, aber wenn das Kind dann da ist, wird das nicht mehr so sein und mein Einkommen wird das zwölftel der Beitragsbemessungsgrenze nicht überschreiten.
Also denke ich, das uns beide Wege offen bleiben, nun müssen wir nur noch die richtige Entscheidung treffen... ;-)
Viele Grüße und schönes Wochenende an alle
Christina
6,272
Ganz unbedarft bin ich nicht, ich habe eine medizinische Ausbildung und habe sowohl in Praxis (also kenn ich mich abrechnungstechnisch aus) und auch in einer Krankenkasse gearbeitet. Ich merke wohl, was unsinnigerweise alles verordnet würde, allerdings betrifft das wirklich beide Seiten, sowohl die private, also auch die gesetzliche Seite.
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Und wenn man wie Du, so erfahren ist, dann kann man mit den Ärzten auch ganz anders umgehen. Das hat immer Vorteile!
Und auch bei den Ärtzen gibt es welche, die liebendgern alles mögliche abrechnen und welche, die auch da einen vernümpftigen Umgang haben.
Schönes Wochenende
Christina
6,272
Gut, es mag sein, daß ich die Ärzte schon so kritisch anschaue, daß sie vorsichtig sind, weil sie sehen, daß ich auf Augenhöre mitdenken kann (was nicht arrogant klingen soll, versteh das nicht falsch, bitte) aber es ist auch wirklich oft genug so, daß bei meinem kassenversicherten Kind mehr Humbug im Rechner steht, als bei meinem privaten. (und ich bin so frei und beuge mich um den Schreibtisch herum, wenn was in die Akte eingegeben wird) Das kann allerdings auch daher rühren, daß vor allem die KiÄ versucht, beiden eine adäquate Behandlung angedeihen zu lassen. Wobei - wenn das bei meinem geht, dann gehts auch bei anderen Kassenpatienten. Wirklich, ich denke, das kommt verstärkt auf den Arzt an. Die einen rechnen ab, was geht, die anderen denken dabei noch sinnvoll.
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... und man eben nicht alles uneingeschränkt hinnehmen darf.
Schönen Abend
Christina
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Muss ich mich privat versichern, wenn ich von der "Arbeitslosigkeit" in den Mutterschutz gehe ?
Das hat mir meine Versicherung am Telefon erzählt, ich kann es aber kaum glauben :???:
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Und Du kannst Dich privat versichern, weil Du kein Beschäftigungsverhältnis hast, uns somit keine Versicherungspflicht. Aber es zwingt Dich keiner in die Private.
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das stimmt nicht, was dir die KK erzählt hat.
Wenn du arbeitslos bist und Leistungen vom Arbeitsamt beziehst, dann bist du normal in der gesetzlichen KK versichert und bleibst das auch im Mutterschutz und im Erziehungsurlaub.
Während des Mutterschutzes zahlt dir die KK denselben Betrag wie vorher das Arbeitsamt und behält sich ja die KK Beiträge gleich ein.
Anders ist es nur, wenn du Arbeitslos bist, aber z.B. kein HartzIV bekommst, weil der Partner zuviel verdient. Dann bist du nicht mehr automatisch pflichtversichert in der gesetzlichen, sondern kannst dich freiwillig dort versichern lassen.
Ich bin seit vielen Jahren bei der DAK und war auch während des Mutterschutzes und im Erziehungsurlaub jetzt automatisch dort pflichtversichert.
2,055
Falsch verstanden hab ich es nicht, die Dame am Telefon hatte gesagt, ab Beginn meines Mutterschutzes (jetzt Ende Sept.) ist ja das Amt nicht mehr für Leistungen zuständig. Und Da auch kein "Arbeitgeber" vorhanden ist, muss ich mich selber versichern. Das kann ich dann auch bei der jetzigen KK machen meinte sie und hat mir Unterlagen zugeschickt.
Die habe ich allerdings jetzt beim Umzug verbummelt. Aber wie gesagt, kann mir das eigentlich auch nicht vorstellen...
Danke für eure Antworten
Inamaus
6,272
sie hat Dir empfohlen, dich freiwillig zu versichern, denn bei einer gesetzlichen Krankenkasse kann man sich nicht privat versichern. ;-)