Dürfen KK´s Kostenübernahme verweigern?

claudi.1claudi.1

1,799

bearbeitet 27. 09. 2005, 17:06 in Babyprodukte
Hallo,

ich hatte gerade ein Gespräch mit einem Bekannten. Der erzählte mir, das die Krankenkassen bei unterlassener Impfung, die Kostenübernahme für Behandlungen verweigern können. Also nicht nur Kinderkrankheiten, sondern auch z.B. Tetanus. Wenn man die Wiederholungsimpfung vergißt, sich Tetanus "einfängt", bleibt man u.U. auf den Behandlungskkosten sitzen.
Ist da was dran? Wenn ich mein Kind nicht gegen Windpocken impfen lasse, dann zahle ich im Krankheitsfall die Arztksoten selbst???

Kommentare

  • LoreleiLorelei

    4,536

    bearbeitet 30. 11. -1, 01:00
    Ich weiss es zwar nicht, halte es aber für unlogisch, da es sich ja nicht um Pflichtimpfungen handelt. :roll:
  • AnjaHAnjaH

    25,096

    bearbeitet 30. 11. -1, 01:00
    @ Claudia: Das stimmt nicht, wir haben in Deischland keien Impfpflicht. Deshalb darf die KAsse es dann auch nicht ablehnen wenn man eine der KRankheiten bekommt.
  • jauchzerlejauchzerle

    6,272

    bearbeitet 30. 11. -1, 01:00
    nö, das ist Nonsens. Die Kassen werden die Behandlung bezahlen.
  • claudi.1claudi.1

    1,799

    bearbeitet 30. 11. -1, 01:00
    Ich kann mir das ehrlich gesagt auch nicht vorstellen. Ich erwiderte auch, das es keine Impfpflicht gibt. Aber er meinte gelesen zu haben, das Kassen sich manchmal weigern würden, da man ja hätte impfen lassen können und somit teilweise selbst ein wenig schuld wäre. Wer weiß, wo er das gelesen hat :roll: .
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