Kaiserschnitt mit Kleinkind

bearbeitet 7. 10. 2005, 17:46 in Nach der Geburt
Hallo,

ich mache mir echt Sorgen, wie das werden soll, wenn ich gerade den frischen KS hatte und Moritz noch tragen muss. Ich denke er wiegt dann sicher 12 Kg, ist es denn in Ordung, den kurz anzuheben (Wickeltisch/Autositz) oder auch eine Treppe hochzutragen?

Wenn nicht, ist das ein medizinischer Grund für eine Haushaltshilfe nach dem Kaiserschnitt?

Wann darf ich ihn wieder normal tragen, nach 6 Wochen?

Mein Mann wird nur ganz kurz Urlaub bekommen, wenn ich aus dem KH komme bin ich praktisch direkt alleine mit allen 4 Kindern :???:

Kommentare

  • supisupi

    8,312

    bearbeitet 30. 11. -1, 01:00
    Hallo Sonnenblume,

    ob man einen "gesetzlich verankerten" Anspruch hat oder etwas in der Art weiß ich leider nicht, aber meine Schwägerin hatte nach der Geburt ihres 4. Kindes eine Haushaltshilfe bezahlt bekommen.
    Frag' doch mal bei Deiner Kasse nach, ich denke schon, dass da was geht; schließlich sind sie ja auch recht nah beieinander :biggrin:

    LG, Supi
  • bearbeitet 30. 11. -1, 01:00
    :oops: Ich glaub näher beianander geht fast nicht. :cool:

    Wie lange hat sie denn die Haushaltshilfe bekommen, ich meine geht es da um ein paar Tage oder ein paar Wochen.
  • supisupi

    8,312

    bearbeitet 30. 11. -1, 01:00
    Puh, da bin ich mir nicht mehr ganz sicher. Aber es waren auf jeden Fall mehrere Wochen.
    Sie meinte, das war das Beste, was ihr passieren konnte!
  • anna-marianna-mari

    146

    bearbeitet 30. 11. -1, 01:00
    Lass Dir im Krankenhaus von de sozialarbeitern eine Verordnung über eine Haushaltshilfe geben. Es muß die Dauer, der Stundenumfang und die diagnose drauf stehen. Dann schicken sie dir einen antrag, den du ausfüllen mußt.

    Die Kasse muß dann zahlen, wenn ein Krankenhausaufenthalt dadurch vermieden wird.

    Also angenommen Du verläßt das Krankenhaus eher, weil Du Dich um Deinen Sohn kümmern mußt, wird die Hilfe ohne weiteres übernommen.

    Du solltest dich aber vorher mit der Kasse in Verbindung setzen und dieses abklären.

    Verkürzt du Deinen Krankenhausaufenthalt nicht, wird es schwieriger diese in Anspruch zu nehmen, also die Hilfe.
    Da müßten bei dir Komplikationen auftreten, dann würde es auch gehen.

    Versuchen würde ich es aber auch, wenn du nicht verkürzt und länger im Krankenhaus bleibst.

    Manchmal genehmigen die Kassen dann auch.

    Dein Mann darf keinen Urlaub haben. Auch andere Verwandte ersten Grades dürfen nicht den ganzen Tag im Haus sein.

    Falls dich aber Deine Mutter oder so unterstützen will, mußt du es ja nicht erzählen.

    An den wochenenden, wenn Dein Mann da ist, wird auch keine Hilfe bezahlt.

    Und ach ja, Du kannst Dir privat eine Hilfe holen, die Kasse ist aber auch verpflichtet Dir eine zu stellen.
    Die haben einen Versorgungsauftrag.

    So, ich hoffe das hilft erstmal weiter.


    Bei Fragen stehe ich Dir gerne zur Verfügung.

    Liebe Grüße.


    anna-mari
  • bearbeitet 30. 11. -1, 01:00
    Hm... dann bringt mir eine Hilfe gar nichts, es geht mir nicht um 5 oder 7 Tage KH aufenthalt, nach dem 4. KS werde ich ja nicht nach 3 Tagen nach Hause gehen dürfen und wenn ich dann am 7. Tag zu Hause bin, frage ich mich, wie ich mich dann um 4 Kinder dadrunter ein quirliger 1 Jähriger und ein Neugeborenes kümmern soll.

    Leider fällt die Verwandschaft aus, meine Mama ist Schwerbehindert und seine Mama hat einen Bandscheibenvorfall und ein künstliches Knie, die könnte ja kochen oder so aber das 12 kg Kind Moritz, die Treppen hochtragen oder wickeln oder ins Auto heben, das kann die auch nicht.

    Ich glaube nicht, das ich 7 Tage nach dem Kaiserschnitt 12 KG die Treppe oder so hochtragen kann. :???:

    Es geht ja auch nicht darum, das ich mich nicht alleine versogen kann sondern das meine Kids versogrt werden müssen, weil ich das nicht kann.

    Klar, wenn er da ist, dann brauch ich niemanden, er ist von 8-17 Uhr unterwegs, in dieser Zeit bin ich alleine.
  • EowynEowyn

    27,156

    bearbeitet 30. 11. -1, 01:00
    @sonnenblume
    ruf deine Krankenkasse an und frag nach. Das ist der einfachste Weg.
  • bearbeitet 30. 11. -1, 01:00
    Das war nicht sehr informativ, der sendet mir Unterlagen inklusive Antragsformular und Informationsblatt zu. Dann warte ich mal ab und frage morgen mal meine FÄ bei der VU.
  • anna-marianna-mari

    146

    bearbeitet 30. 11. -1, 01:00
    Das mit dem Antrag ist immer so. Die Kassen machen selten Zusagen ohne den Antrag gesehen zu haben.

    Fülle ihn aus und schicke ihn zurück. Das was Du noch nicht wissen kannst, wie z:B. Anfangsdatum, lässt Du weg oder schreibst Deine wahrscheinlichen Daten hinein wie Entbindungstag und voraussichtlicher Entlassungstermin.

    Wenn der Antrag vorliegt rufst Du ihn nach ein paar Tagen an und setzt ihn auf den Pott. Er soll Dir sagen, ob sie eine Hilfe zahlen oder nicht.

    Falls er ablehnt, fragst Du ihn nach den Gründen und dann kannst Du Dich ja wieder melden.

    anna-mari
  • AnonymousAnonymous

    59,500

    bearbeitet 30. 11. -1, 01:00
    Ein Krankenhausaufenthalt kann durch die Haushaltshilfe insofern vermieden werden, als dass du ja wieder ins Krankenhaus müsstest, wenn z.B. durchs Moritz-Heben deine Naht platzt oder was sonst so passieren kann.
    Also denke ich schon, dass die Kasse die Haushaltshilfe für die ersten Wochen übernehmen wird.
    Mit einem Attest natürlich. Aber nach deinem Kaiserschnitt wird dir dein Arzt ein solches wohl ausstellen können.
  • bearbeitet 30. 11. -1, 01:00
    Also heute war der Antrag der Krankenkasse schon da, wirklich schlauer bin ich aber nicht, bei SS und Entbindung, wenn man "vorzeitig" aus dem KH entlassen wird, zahlen die wohl- vorzeitig zu gehen, hatte ich aber nicht vor.

    Naja, bei Krankheit -> einen KS zähle ich jetzt mal dazu, zahlen die ja wohl auch. Dann kann man sich jemanden aus der Familie nehmen (hab ich aber nicht) oder von einer Organisation. Gestern am Telefon hat der gesagt ich soll mich an irgend eine wenden, da steht jetzt aber drin das die Verträge haben. Jetzt ruf ich da noch mal an und dann vielleicht mal eine Organisation, vielleicht sind die ja schlauer. :???:
  • bearbeitet 30. 11. -1, 01:00
    So jetzt bin ich schlau :biggrin:

    Ich hab eine "Vertragsorganisation" die rechnen laut Krankenkasse alles direkt mit denen ab. Solange ich im KH liege brauche ich nicht einmal eine ärztliche Bescheinigung, anschließend schon aber das dürfte ja kein Problem sein.

    Und zuzahlen muss man bei Entbindung und SS auch nichts :grin:

    Also kann ich im Dezember mit denen Kontakt aufnehmen die "vorwahnen" und dann sobald ich ins KH gehe kommt jemand.

    Hört sich theoretisch ja nicht schlecht an ;-) :idea:
  • anna-marianna-mari

    146

    bearbeitet 30. 11. -1, 01:00
    Ich würde das trotzdem vorher mit der Kasse klären. Hinzu kommt auch noch, daß man seit 2004 einen Eigenanteil zahlen muß. Das hat die Organisation wohl nicht erzählt. Der geht an die Kasse.

    Wir machen das auch so, daß man die Mitarbeiterin vorher schon kennenlernt. Aber vielleicht kriegen die das organisatorisch nicht hin.

    Die Kasse ist nicht verpflichtet bei Krankheit zu zahlen. Wie gesagt, eigentlich nur bei Vermeidung eines Krankenhausaufenthaltes oder ambulanter Weiterbehandlung.

    Sie zahlen aber trotzdem oft. Zum Beispiel auch dann, wenn es sein kann, daß durch Heben oder so Folgeschäden entstehen können.

    Check das lieber ab. Sonst hast Du eine Hilfe und stellst dann später fest, dass du sie selber zahlen mußt. In der Regel um die 15 Euro.


    Liebe Grüße.

    anna-mari
  • anna-marianna-mari

    146

    bearbeitet 30. 11. -1, 01:00
    Werde mich aber morgen mal in der Firma erkundigen, ob die Zuzahlung bei Schwangerschaft wegfällt. Wäre mir aber neu.

    Einen gesetzlichen Anspruch auf Hilfe hat man 5 Tage à 8 Stunden direkt nach der Geburt. Bleibst Du aber 5 Tage im Krankenhaus bleibt nichts mehr übrig. Für diese 40 Stunden benötigt man nicht mal eine Verordnung.

    Dies ist vor allem bei ambulanten Entbindungen interessant. Aber an den Tagen an denen der Partner da ist, wird die Hilfe nicht bezahlt.

    Bei Komplikationen bekommt man dann das Attest für die Hilfe für zu Hause.

    Die Kasse geht ansonsten davon aus, dass man halt fit aus dem KH entlassen wird.

    anna-mari
  • bearbeitet 30. 11. -1, 01:00
    Also ich hab die Info mit der Zuzahlung von meiner KK das steht da in dem Info Blättchen.

    Ich hab heute meine FÄ gefragt, es ist kein Problem, das ich ein Attest bekomme. Die KK hat zu mir gesagt, so lange ich im Krankenhaus liege brauche ich gar kein Attest.

    Im Prinziep muss ich mich also nur noch mit der Organisation in verbindung setzen und sagen das ich die brauche.
  • anna-marianna-mari

    146

    bearbeitet 30. 11. -1, 01:00
    Das ist alles richtig. Wenn Du im KH bist, zahlt die Kasse auf jeden Fall und dies ohne Attest. Danach benötigst du eines. Die Ausstellung seitens der Ärztin ist kein Problem.
    Aber die Genehmigung der Kasse ist oft eines. Aufgrund des Kostendrucks kürzen sie im Nachhinein evtl. die täglichen stunden und du hast die Hilfe aber schon genommen oder sie genehmigen es gar nicht.

    Der Paragraph im SGB sagt, daß die Kassen das Recht haben erst den Antrag zu prüfen um zu genehmigen. Die Verordnung wird häufig an dem Tag ausgestellt, an dem die Hilfe auch beginnen soll. Erst dann wird der Antrag geschickt und geprüft.
    Wenn die Kasse dann also ablehnt, hat man keinen rückwirkenden Anspruch auf Kostenerstattung. Mit Pech hat man seine Hilfe dann schon 2-3 Wochen genommen.

    Ich weiß nicht, wie das in Eurem Bundesland ist, aber bei uns kommt das
    oft vor.

    Frag lieber vorher die Kasse, ob die Kosten auch wirklich übernommen werden.

    Einfach nur ein Rat.

    Wie du handelst, bleibt natürlich völlig Dir überlassen.


    anna-mari
  • bearbeitet 30. 11. -1, 01:00
    Uff so ein Mist, naja, wenn die sich 3 Wochen Zeit lassen um meinen Antrag zu entscheiden, dann brauch ich keine Haushaltshilfe mehr. :roll: Nun gut, am besten lass ich die erste Woche schon im Krankenhaus bescheinigen und schick das per Fax dahin. Aber gsd hab ich ne soziale KK da hab ich bisher noch keine Probleme gehabt.
  • anna-marianna-mari

    146

    bearbeitet 30. 11. -1, 01:00
    Du kannst das doch jetzt schon abklären.

    Erklär Deine(m) Sachbearbeiterin die Situation, denn der Sachverhalt ist doch klar. Und dann sollen die Dir sagen, ob sie die Hilfe genehmigen oder nicht.

    Wenn die antworten, daß sie erst den Antrag benötigen, dann füll aus, was Du kannst und schick ihn zurück.

    Auf jeden Fall können die entscheiden, ob sie nach Kaiserschnitt eine Hilfe oder nicht übernehmen.


    Liebe Grüße


    anna-mari
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