Hallo,
ich mache mir echt Sorgen, wie das werden soll, wenn ich gerade den frischen KS hatte und Moritz noch tragen muss. Ich denke er wiegt dann sicher 12 Kg, ist es denn in Ordung, den kurz anzuheben (Wickeltisch/Autositz) oder auch eine Treppe hochzutragen?
Wenn nicht, ist das ein medizinischer Grund für eine Haushaltshilfe nach dem Kaiserschnitt?
Wann darf ich ihn wieder normal tragen, nach 6 Wochen?
Mein Mann wird nur ganz kurz Urlaub bekommen, wenn ich aus dem KH komme bin ich praktisch direkt alleine mit allen 4 Kindern :???:
Kommentare
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ob man einen "gesetzlich verankerten" Anspruch hat oder etwas in der Art weiß ich leider nicht, aber meine Schwägerin hatte nach der Geburt ihres 4. Kindes eine Haushaltshilfe bezahlt bekommen.
Frag' doch mal bei Deiner Kasse nach, ich denke schon, dass da was geht; schließlich sind sie ja auch recht nah beieinander :biggrin:
LG, Supi
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Wie lange hat sie denn die Haushaltshilfe bekommen, ich meine geht es da um ein paar Tage oder ein paar Wochen.
8,312
Sie meinte, das war das Beste, was ihr passieren konnte!
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Die Kasse muß dann zahlen, wenn ein Krankenhausaufenthalt dadurch vermieden wird.
Also angenommen Du verläßt das Krankenhaus eher, weil Du Dich um Deinen Sohn kümmern mußt, wird die Hilfe ohne weiteres übernommen.
Du solltest dich aber vorher mit der Kasse in Verbindung setzen und dieses abklären.
Verkürzt du Deinen Krankenhausaufenthalt nicht, wird es schwieriger diese in Anspruch zu nehmen, also die Hilfe.
Da müßten bei dir Komplikationen auftreten, dann würde es auch gehen.
Versuchen würde ich es aber auch, wenn du nicht verkürzt und länger im Krankenhaus bleibst.
Manchmal genehmigen die Kassen dann auch.
Dein Mann darf keinen Urlaub haben. Auch andere Verwandte ersten Grades dürfen nicht den ganzen Tag im Haus sein.
Falls dich aber Deine Mutter oder so unterstützen will, mußt du es ja nicht erzählen.
An den wochenenden, wenn Dein Mann da ist, wird auch keine Hilfe bezahlt.
Und ach ja, Du kannst Dir privat eine Hilfe holen, die Kasse ist aber auch verpflichtet Dir eine zu stellen.
Die haben einen Versorgungsauftrag.
So, ich hoffe das hilft erstmal weiter.
Bei Fragen stehe ich Dir gerne zur Verfügung.
Liebe Grüße.
anna-mari
7,772
Leider fällt die Verwandschaft aus, meine Mama ist Schwerbehindert und seine Mama hat einen Bandscheibenvorfall und ein künstliches Knie, die könnte ja kochen oder so aber das 12 kg Kind Moritz, die Treppen hochtragen oder wickeln oder ins Auto heben, das kann die auch nicht.
Ich glaube nicht, das ich 7 Tage nach dem Kaiserschnitt 12 KG die Treppe oder so hochtragen kann. :???:
Es geht ja auch nicht darum, das ich mich nicht alleine versogen kann sondern das meine Kids versogrt werden müssen, weil ich das nicht kann.
Klar, wenn er da ist, dann brauch ich niemanden, er ist von 8-17 Uhr unterwegs, in dieser Zeit bin ich alleine.
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ruf deine Krankenkasse an und frag nach. Das ist der einfachste Weg.
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Fülle ihn aus und schicke ihn zurück. Das was Du noch nicht wissen kannst, wie z:B. Anfangsdatum, lässt Du weg oder schreibst Deine wahrscheinlichen Daten hinein wie Entbindungstag und voraussichtlicher Entlassungstermin.
Wenn der Antrag vorliegt rufst Du ihn nach ein paar Tagen an und setzt ihn auf den Pott. Er soll Dir sagen, ob sie eine Hilfe zahlen oder nicht.
Falls er ablehnt, fragst Du ihn nach den Gründen und dann kannst Du Dich ja wieder melden.
anna-mari
59,500
Also denke ich schon, dass die Kasse die Haushaltshilfe für die ersten Wochen übernehmen wird.
Mit einem Attest natürlich. Aber nach deinem Kaiserschnitt wird dir dein Arzt ein solches wohl ausstellen können.
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Naja, bei Krankheit -> einen KS zähle ich jetzt mal dazu, zahlen die ja wohl auch. Dann kann man sich jemanden aus der Familie nehmen (hab ich aber nicht) oder von einer Organisation. Gestern am Telefon hat der gesagt ich soll mich an irgend eine wenden, da steht jetzt aber drin das die Verträge haben. Jetzt ruf ich da noch mal an und dann vielleicht mal eine Organisation, vielleicht sind die ja schlauer. :???:
7,772
Ich hab eine "Vertragsorganisation" die rechnen laut Krankenkasse alles direkt mit denen ab. Solange ich im KH liege brauche ich nicht einmal eine ärztliche Bescheinigung, anschließend schon aber das dürfte ja kein Problem sein.
Und zuzahlen muss man bei Entbindung und SS auch nichts
Also kann ich im Dezember mit denen Kontakt aufnehmen die "vorwahnen" und dann sobald ich ins KH gehe kommt jemand.
Hört sich theoretisch ja nicht schlecht an ;-) :idea:
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Wir machen das auch so, daß man die Mitarbeiterin vorher schon kennenlernt. Aber vielleicht kriegen die das organisatorisch nicht hin.
Die Kasse ist nicht verpflichtet bei Krankheit zu zahlen. Wie gesagt, eigentlich nur bei Vermeidung eines Krankenhausaufenthaltes oder ambulanter Weiterbehandlung.
Sie zahlen aber trotzdem oft. Zum Beispiel auch dann, wenn es sein kann, daß durch Heben oder so Folgeschäden entstehen können.
Check das lieber ab. Sonst hast Du eine Hilfe und stellst dann später fest, dass du sie selber zahlen mußt. In der Regel um die 15 Euro.
Liebe Grüße.
anna-mari
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Einen gesetzlichen Anspruch auf Hilfe hat man 5 Tage à 8 Stunden direkt nach der Geburt. Bleibst Du aber 5 Tage im Krankenhaus bleibt nichts mehr übrig. Für diese 40 Stunden benötigt man nicht mal eine Verordnung.
Dies ist vor allem bei ambulanten Entbindungen interessant. Aber an den Tagen an denen der Partner da ist, wird die Hilfe nicht bezahlt.
Bei Komplikationen bekommt man dann das Attest für die Hilfe für zu Hause.
Die Kasse geht ansonsten davon aus, dass man halt fit aus dem KH entlassen wird.
anna-mari
7,772
Ich hab heute meine FÄ gefragt, es ist kein Problem, das ich ein Attest bekomme. Die KK hat zu mir gesagt, so lange ich im Krankenhaus liege brauche ich gar kein Attest.
Im Prinziep muss ich mich also nur noch mit der Organisation in verbindung setzen und sagen das ich die brauche.
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Aber die Genehmigung der Kasse ist oft eines. Aufgrund des Kostendrucks kürzen sie im Nachhinein evtl. die täglichen stunden und du hast die Hilfe aber schon genommen oder sie genehmigen es gar nicht.
Der Paragraph im SGB sagt, daß die Kassen das Recht haben erst den Antrag zu prüfen um zu genehmigen. Die Verordnung wird häufig an dem Tag ausgestellt, an dem die Hilfe auch beginnen soll. Erst dann wird der Antrag geschickt und geprüft.
Wenn die Kasse dann also ablehnt, hat man keinen rückwirkenden Anspruch auf Kostenerstattung. Mit Pech hat man seine Hilfe dann schon 2-3 Wochen genommen.
Ich weiß nicht, wie das in Eurem Bundesland ist, aber bei uns kommt das
oft vor.
Frag lieber vorher die Kasse, ob die Kosten auch wirklich übernommen werden.
Einfach nur ein Rat.
Wie du handelst, bleibt natürlich völlig Dir überlassen.
anna-mari
7,772
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Erklär Deine(m) Sachbearbeiterin die Situation, denn der Sachverhalt ist doch klar. Und dann sollen die Dir sagen, ob sie die Hilfe genehmigen oder nicht.
Wenn die antworten, daß sie erst den Antrag benötigen, dann füll aus, was Du kannst und schick ihn zurück.
Auf jeden Fall können die entscheiden, ob sie nach Kaiserschnitt eine Hilfe oder nicht übernehmen.
Liebe Grüße
anna-mari