Vaterschaftsanerkennung, Unterhalt, etc.

YokoYoko

22

bearbeitet 20. 01. 2006, 11:40 in Plauderecke
Hallo!
Ich weiß nicht, ob das Thema hier überhaupt reinpasst oder jetzt doppelt und dreifach vorhanden ist. In dem Fall bitte ich um Entschuldigung.

Ich habe folgendes Problem: Der Vater meines Kindes (ET: 24.0.2006) will mit dem Kind nichts zu tun haben. Er und ich sind kein Paar - und auch nie eins gewesen. Wir hatten nur eine Affäre über einen Zeitraum von ca. 6 Monaten. Ich wurde ungewollt schwanger (TroPi), und er hat von Anfang an gesagt, dass er kein Kind will. Wir haben jetzt schon seit Juli keinen Kontakt mehr. Und vorher haben wir uns nur gestritten, er hat versucht, mich mit allen möglichen Mitteln zu einer Abtreibung zu "überreden". - Also, er hat Sarkoidose, eine Erbkrankheit, an der sein Vater vor acht Jahren (in Afrika!!!) gestorben ist. Er hat versucht, mir Angst zu machen und mir erzählt, dass mein Kind auf jeden Fall krank wird, was aber nicht stimmt... Und er hat mich jedesmal in einen Streit verwickelt (keine Ahnung, wie ich das sonst ausdrücken soll) und mich beschimpft, etc., so nach dem Motto "Vielleicht erübrigt sich das mit der Abtreibung ja noch, wenn sie das Kind von selbst verliert." - Dann hätte er ja auch die Kosten für eine Abtreibung gespart... Ihr merkt, er ist ein riesengroßes, geiziges A...loch.

Ich will ihn aber dennoch als Vater angeben, denn er soll seinen Teil der Verantwortung übernehemen - oder zumindest die "Chance" dazu haben. Außerdem kann mein Kind ja nichts für das schlechte Verhältnis zwischen seinem Erzeuger und mir. Und ich will nicht, dass mein Kind quasi auch noch ohne "Erzeuger" aufwächst, wenn es schon keinen "Vater" hat - ihr wißt, wie ich das meine? Wenn mein Kind irgendwann nach seinem Vater fragt, möchte ich ihn ihm auch ganz offiziell präsentieren können. Jetzt habe ich aber gelesen, dass ich den Vater des Kindes nur eintragen lassen kann, wenn er die Vaterschaft anerkannt hat?! Aber das wird er bestimmt nicht (freiwillig) tun... Muß ich dann damit warten, bis ein ewiger Rechtsstreit sich dann irgendwann doch dem Ende neigt? Noch dazu kommt, dass ich nicht alle seiner persönlichen Daten habe, nur Namen und Geburtsdatum.
Hinter dieser ablehnenden Haltung des Erzeugers steckt vor allem die "Angst" vor den Unterhaltszahlungen. Da wären wir dann schon bei meiner nächsten Frage: Es gibt ja vom Jugendamt einen Vorschuss aus Unterhalt, wenn der Vater nicht zahlen kann (oder will...). Aber den kann ich doch vergessen, wenn ich den Vater nicht als Vater eintragen darf?!
Und noch eine Frage: Kann der Vater mich zu einem Vaterschaftstest zwingen bzw. meine Verweigerung gegenüber einem solchen als Grund für die Anzweiflung (der ja eigentlich gar nicht anerkannten) Vaterschaft nutzen? OK, wenn mir nichts anderes übrig bleibt, werde ich schon zustimmen, aber hier geht's mir um's Prinzip. Denn ich hatte neben der Affäre mit ihm keinen weiter Sexualpartner. Danach schon, aber da haben wir zusätzlich mit Kondom verhütet. Außerdem war ich da laut FA schon schwanger.

Und noch ein ironisches Schmankerl: Der kleine Wurm wurde am Freitag, den 13. Mai gezeugt... Früher oder später geht nicht. Es sei denn, man kann befruchtet werden, obwohl am gleichen Tag die Tage einsetzen (20. Mai) - oder ich bin schon 5 Wochen weiter, als wir alle dachten (15. April). Wer weiß... Da ich ja trotz Pille schwanger wurde, glaube ich mittlerweile, dass alles möglich ist... :shock:

Kommentare

  • MajonieMajonie

    3,882

    bearbeitet 30. 11. -1, 01:00
    soweit ich weiß, gibst du auf dem ja den möglichen kindsvater an- um alles weitere kümmert sich das amt. unterhaltsvorschuss kannst du für max. 6 jahre bekommen. danach ist schluss. den rechtsstreit und die vaterschaftsfeststellung laufen übers ja. aber vielleicht ist mein wissen schon veraltet- sicher melden sich noch ein paar aktuellere ;-)

    aber ich würde an deiner stelle einfach schonmal einen gesprächstermin beim amt machen und nachfragen- dann sind die auch schonmal vorab im bilde... dienen wunsch, dienem kind einen vater präsentieren ( in deinem fall allerdings wohl höchstens: benennen ) zu können kann ich durchaus nachvollziehen.

    von dieser krankheit habe ich noch gar nichts gehört- was soll denn das sein? :???:

    ich wünsche dir viel glück! du wirst bestimmt vie freude an deinem kleinen spatz haben ;-)
  • SorciereSorciere

    717

    bearbeitet 30. 11. -1, 01:00
    Hallo,

    Deine Geschichte liest sich wie die meiner Freundin (bis auf die Krankheit), gleiches Problem : ungewollt schwanger, er wollte sie zur Abtreibung zwingen, etc.etc.

    Heute ist das Produkt dieser Verbindung fast 4.

    Sämtliche Geld- und sonstigen Forderungen wurden bei ihr übers Jugendamt geregelt. Da würde ich mich an deiner stelle mal ausführlich informieren.

    Wenn's dann zur Sache geht und der Erzeuger immer noch die gleiche Einstellung behält, brauchst Du ein dickes Fell, um deine Sache durchzuboxen, aber das Jugendamt hilft dir da durch.

    PS : Im Falle meiner Freundin hat der Erzeuger übrigens vor ca 1 Jahr seine Einstellung geändert und sieht seine Tochter jetzt alle 2-3 Wochen. Macht die SAche in diesem speziellen Fall auch nicht einfacher...

    Wünsche Dir alles Gute und lass Dich nicht unterkriegen !
  • jane30jane30

    674

    bearbeitet 30. 11. -1, 01:00
    Ich würd auch die Variante nehmen das alles übers Jugendamt laufen zu lassen.Du hast den Anspruch auf Unterhaltsvorschuss für 6JAhre. DEsweiteren Kümmern Die sich drum was die Anerkennung angeht. Sollte Er sich weigern oder angeben Er wäre nicht der VAter wird Er zum Test Gezogen. Ob Du Ihn in der Geburtsurkunde stehen haben willst, kannst Du soweit Ich weiss, ganz allein Entscheiden.

    MAch Dir ruhig schon nen Termin beim Jugendamt um Dich zu erkundigen wie alles abläuft im FAlle X. MAchen werden die erst was ab dem TAg der Geburt, aber Du weisst was auf Dich zukommt oder auch nicht.

    ICh wünsch Dir viel erfolg.
  • YokoYoko

    22

    bearbeitet 30. 11. -1, 01:00
    Sarkoidose - auch bekannt als Morbus Boeck - hat irgendwie mit Entzündung von Organen zu tun, keine Ahnung, wie genau man das nennt. Greift vor allem die Lunge an. Ist erblich und tritt vor allem im (schwarz-)afrikanischen und (komischerweise) skandinavischen Kulturkreis auf. Beim Kindsvater ist es folgendermaßen: Sein Vater (stammt aus dem Kongo) hat die Krankheit. Mutter (Deutsche) ist gesund. Sein Bruder (jünger) und seine Schwester (älter) ebenfalls. Er selbst ist erkrankt, keine Ahnung seit wann. Vor einigen Jahren lag er im Koma. Er hat nur noch 84% seines Lungenvolumens, muß immer wieder (sehr starke) Medikamente nehmen, kommt aber zwischendurch auch längere Zeit ohne sie aus. Hört sich alles sehr schlimm an, ist es wohl auch, aber dazu kommt: Er arbeitet als Barkeeper und Runner in einer Diskothek. Er raucht, trinkt und kifft. Und das mindestens seit seinem 16. Lebensjahr - also jetzt 12 Jahre. Und trotzdem gibt es eben auch die Phasen ohne Medikamente. Man stelle sich nur vor, wie gut es ihm gehen würde, wenn er seinen Lebensstil ändern würde. Mal ganz davon abgesehen, dass dann auch das angeblich fehlende Geld für die Unterhaltszahlungen vorhanden wäre.

    OK, jetzt habe ich mich wieder etwas in Rage geredet. Der Junge regt mich sogar auf, wenn er nichtmal in der Nähe ist... :flaming01: Sorry
  • ivo33ivo33

    233

    bearbeitet 30. 11. -1, 01:00
    Hallo,

    das mit dem Jugendamt stimmt so ,du musst dorthin und den Namen des Erzeugers angeben.
    Solange er nicht zahlt bekommst Du einen sogenannten Unterhaltsvorschuss der beläuft sich auf 122€ im Monat ,(der Betrag erhöht sich mit dem lter des Kindes)so war es bei mir!
    Diesen Unterhaltsvorschuss holen sie sich dann von derm Erzeuger des Kindes ,da hast Du weiter nichts mit zutun.(Und die holen sich das irgendwann und wenn es in 10 Jahren ist)
    Längstens bis zum 6 Lebensjahr ,dann musst Du selber per Gericht auf Unterhalt klagen ,b.z.w einen Titel erwirken.
    Solltest du in der Zwischenzeit Heiraten ,entfällt der Unterhaltsvorschuss übrigens , weil das Amt dann darauf besteht das Dein Mann für den Unterhalt Deines Kindes aufkommt!
    So war es bei uns ,aber das ist auch völlig o.k .


    Gruß Ivonne
  • jane30jane30

    674

    bearbeitet 30. 11. -1, 01:00
    Kleine Korrektur ;-) Das Kind hat den Anspruch auf 6 JAhre Unterhaltsvorschuss und das bis zum 12 Lebensjahr. DAnach muss Sie nicht selbst klagen, sondern das macht auch das Jugendamt, sofern Sie dann noch mit dem Amt zusammenarbeitet. Wenn nicht, dann muss Sie selbst klagen.

    ICh weiss das, denn Ich bin immer noch auf der Suche nach 12 JAhren Unterhalt für Lisa und Arbeite mit dem Amt zusammen. Die machen alle Schritte für mich was Klagen usw. Angeht.
  • ivo33ivo33

    233

    bearbeitet 30. 11. -1, 01:00
    Hallo,

    komisch meine damalige Sachbearbeiterin hat gesagt ich muß dann selber Klagen , ist das Bundeslandabhängig?





    Ivonne
  • jane30jane30

    674

    bearbeitet 30. 11. -1, 01:00
    Du, das weiss Ich nicht. Nur meine sagt, ICh muss nicht selbst klagen, da das JA einen Titel hat. Sie kümmern sich darum.
  • RonjaRonja

    155

    bearbeitet 30. 11. -1, 01:00
    Hi,

    wenn man eine sog. Beistandschaft beim Jugenamt hat, dann kümmern die sich natürlich um den laufenden Unterhalt. Aber böse Zungen behaupten natürlich manchmal, das die Durchsetzung des ganzen besser/schneller läuft, solange auch UVG gezahlt wird. Denn hier gilt es ja Gelder einzusparen.
  • jane30jane30

    674

    bearbeitet 30. 11. -1, 01:00
    Ich glaub das Hängt Immer ein wenig von dem Bearbeiter ab :???: MAnchen ist es egal , Manche Hängen sich da Richtig rein zu Helfen. ICh hab da wohl Viel Glück mit meiner ;-) Denn wir bekommen 0 Geld, zum einen ist mein Unterhaltsvorschuss mit den 6 Jahren durch, zum anderen bin Ich ja auch wieder Verheiratet. Und Trotzdem will Sie dafür sorgen das Lisa Unterhalt erhält und Kämpft mit Mir weiter. Obwohl Ich sagen muss: Lisa´s Erzeuger war schon recht Fleissig was Kindermachen angeht, ob Wir da mal Geld sehen werden, k.a.
  • bearbeitet 30. 11. -1, 01:00
    bei einer Freundin von mir war es auch so das sie Unterhaltsvorschuß vom JA bekommen hat, da der Erzeuger nicht gezahlt hat. Als sie dann geheiratet hat viel die Zahlung vom JA weg und es hieß gegen den Erzeuger müsse sie selber Klagen. Das JA hällt sich da komplett raus. So wie sie sagte macht der Erzeuger einen auf Sozialhilfeempfänger und kann deshalb nicht zahlen. Allerdings nimmt sich auch die Familienrechtsschutz da nichts von an...
  • ivo33ivo33

    233

    bearbeitet 30. 11. -1, 01:00
    Hallo,
    ja dann könnte es wohl an dieser Beistandschaft gelegen haben ,die hatte ich nicht nö.
    Dachte schon die hätten mir das nicht richtig erklärt beim
    JA



    Gruß Ivonne
  • dindin

    490

    bearbeitet 30. 11. -1, 01:00
    Hallo Yoko,
    noch ein kleiner Nachtrag zur Sarkoidose: die Krankheit ist noch nicht hinreichend erforscht und so ist auch die Ursache noch gar nicht klar. Derzeit wird davon ausgegangen, dass neben einer genetischen Disposition vor allem Umweltfaktoren ursächlich sind (würde ja zu dem Lebenswandel, den du beschrieben hast passen), durch Einatmen verschiedener Stoffe, bspw. Bakterien, Pilzen, Viren oder auch Chemikalien, Pollen oder Stäube wird das Immunsystem aktiviert.
    Zudem gibt es so viele unterschiedliche Verlaufsformen in Art und Intensität, laß dich von dem blöden Typen nicht verrückt machen, er nutzte wohl nur seine Krankheit als Druckmittel.
    Ich hatte vor 4 und vor 2 Jahren einen akuten Sarkoidose schub, der jeweils ohne Medikamente, sprich ohne Kortison, vorüber gegegangen ist.
    Um meine kleine Tochter mache ich mir in dieser Hinsicht keine Sorge, denn bis zu dem Alter, wo die Sarkoidose normalerweise auftritt, nämlich im jungen Erwachsenenalter ist noch genug Zeit für die Forschung, und es ist ja nicht mal gesagt, dass sie was bekommt. Ich bin da zuversichtlich.
    Genieß deine weitere Schwangerschaft noch. :grin:
  • pinelkepinelke

    135

    bearbeitet 30. 11. -1, 01:00
    @ivo33 Äh.....
    Bei Heiraten entfällt nur der Unterhalt für die Mutter, nicht für die Kinder - da der neue Stiefvater ja normalerweise mit den Kindern nichts zu tun hat. Der Vater muß also Unterhalt für die Kinder bis zu deren Ende der Schul- oder Berufsausbildung zahlen, ob direkt oder über Jugendamt (Vorschuß). Und danach springt Sozialhilfe ein. Ich denke, das Jugendamt wird selbst alle Möglichkeiten aufzählen.
    Es wäre nett, wenn du hier schreiben kannst, welche Ergebnis das Gespräch beim Jugendamt hergibt.
  • bearbeitet 30. 11. -1, 01:00
    Also meines Wissens entfällt der U-Vorschuss sobald Du heiratest, diese Frage hatte ich auch vor kurzem, da ich jetzt mit dem Vater von Moritz zusammenziehe und U-Vorschuss für Lukas und Felix bekomme. Leider auch schon seit 4,5 Jahren, d.h. in 1,5 Jahren ist Schluss, aber mann kann bei geringem Einkommen dann ja noch ggf. Sozialhilfe für die Jungs oder diesen neuen Kindergeldzuschuss beantragen. Mal sehen...

    Von meinem Ex ist nichts zu erwarten, der hat auch mehrere Kids gezeugt, so das er für meine nicht aufkommen kann.

    Das mit dem U-Vorschuss ist aber wirklich einfach, du gehst dahin, beantragst den und die regeln alles mit dem Vater, damit hast du nichts mehr zu tun. Ich sehe nur das Geld, und einmal im Jahr muss ich unterschreiben, das er mir nichts zahlt.
  • pinelkepinelke

    135

    bearbeitet 30. 11. -1, 01:00
    UI, das ist ja ganz neu!!! Ich beschäftige damit eigentlich viel und meine immer zu wissen, daß der Unterhalt für die Kinder auf jeden Fall bleibt, auch wenn die Mutter mit dem anderen Mann zusammenzieht, ihn heiratet... Egal ob vom Jugendamt, vom leiblichen Vater oder von Sozialamt. Jetzt ???? Ich muß mich also nochmals herum informieren.
  • bearbeitet 30. 11. -1, 01:00
    Also in der Broschüre vom Bundesministerium steht drin:
    Wann ist der Anspruch ausgeschlossen?
    Der Anspruch auf die Unterhaltsvorschussleistung ist ausgeschlossen,
    wenn
    y Sie sich weigern, über den zahlungspflichtigen
    Elternteil Auskünfte zu erteilen,
    y Sie sich weigern, bei der Feststellung der Vaterschaft
    oder des Aufenthalts des anderen Elternteils mitzuwirken,
    oder
    y Sie verheiratet sind und von Ihrem Ehegatten nicht
    dauernd getrennt leben oder
    y Sie – ob verheiratet oder nicht – mit dem anderen
    Elternteil zusammenleben,
    y der andere Elternteil Unterhalt mindestens in Höhe
    des maßgeblichen Regelbetrages geleistet hat. Dabei
    wird jede Unterhaltszahlung bis zur Höhe des Regelbetrages
    auf den Monat angerechnet, in dem sie erfolgt ist.
  • landialandia

    48

    bearbeitet 30. 11. -1, 01:00
    ich steh so ziemlich genau da wie yoko....bei uns ist das so das des jugendamt sich mit dem erzeuger in verbindung setztsollte er die vaterschaft nicht anerkennen wir er vom beistandsschaftamt ( nebenstelle des JGA für gerichtliche unterstützung im namen des kindes ) gezwungen einen zumachen, dann sollen die finazen geklärt werden und was er zahlen soll. sollte er nicht zahlen streckt das JGA 122 € (mindestsatz) für 3 Jahre vor ( soll reduziert worden sein) und holt sich das vom erzeuger wieder, sollter er troz zahlfähigkeit nicht zahlen wandert er nach einiger zeit ins gefängnis ....so hat man mir das erklärt
  • pinelkepinelke

    135

    bearbeitet 30. 11. -1, 01:00
    Ich habe eben bei einer Bekannten nachgefragt:
    bei ihr sieht es so aus: vor fast 2 Jahren hat sie sich vom Vater ihres 1.Tochter getrennt, lernt 3 Monaten später einen anderen Mann kennen und wurde prompt wieder schwanger - einen Sohn, jetzt 9 Monate alt. Sie lebt jetzt seit erst einigen Monaten mit dem Vater ihres Sohnes zusammen und lebt von der Sozialhilfe (ALG II) - für sich selbst und für ihre Tochter (Arbeitsagentur holt aber das Geld vom leiblichen Vater wieder). Der Vater ihres Sohnes muß für sich, seinen Sohn und für die Miete aufbringen. Wenn sie 2 Jahre zusammenleben, dann muß der Vater auch für seine Freundin, also Mutter ihres Sohnes, finanziell sorgen. Die Tochter bekommt auch künftig weiterhin "Sozialhilfe" von ihrem Vater (sofern er das noch kann) - über AA.
  • KersiKersi

    920

    bearbeitet 30. 11. -1, 01:00
    ist bei uns auch so. meine tochter bekommt auch weiterhin unterhalt von ihrem vater, obwohl ich mit meinem freund zusammenlabe und wir ein kind haben. das ändert sich erst wenn man heiratet. dann braucht der leibliche vater, glaube ich, nicht mehr zahlen. zumindest bekommt man dann keinen vorschuss mehr vom jugendamt.
  • pinelkepinelke

    135

    bearbeitet 30. 11. -1, 01:00
    @Kersi
    Wenn Deine Tochter weiterhin Unterhalt direkt (ist auch ohnehin das Beste) vom leiblichen Vater bekommt - dann bekommt sie den auf jeden Fall auch dann nach Deiner Hochzeit. Mach Dir da keine Sorgen. Nur das mit dem Unterhaltsvorschuß bin ich jetzt nicht mehr so sicher.
  • RonjaRonja

    155

    bearbeitet 30. 11. -1, 01:00
    Unterhaltsvorschuß gibt es NICHT mehr ab dem Tag der Heirat.

    Der Kindesunterhaltsanspruch gegen den nichtbetreuenden Elternteil bleibt selbstverständlich auch nach einer Heirat erhalten. Ist der pflichtige allerdings nicht zahlungsfähig hat man "Pech" und muß in diesem Falle neben dem Betreuungsunterhalt ebend auch den Barunterhalt bestreiten (wenn das aus was für Gründen ebend nicht geht, dann das Amt).

    In dieser Zeit laufen für den Pflichtigen allerdings die Unterhaltsschulden auf, es sei denn er bemüht sich um Abänderung des Unterhaltstitels (was aber bei gesteigerter Erwerbsobliegenheit nicht einfach ist und genaustens geprüft wird).
  • YokoYoko

    22

    bearbeitet 30. 11. -1, 01:00
    Hallo, da bin ich wieder... Eigentlich passt deiser Beitrag wohl eher in den Kummerkasten, aber ich poste trotzdem mal hier...

    Mir ist in den letzten Wochen ein Gedanke nicht mehr aus dem Kopf gegangen: Was ist, wenn ich den Erzeuger nicht angebe? Kann man mich dazu zwingen, wie sieht es finanziell aus? Ich habe mich noch nicht entschieden, aber es gibt schon einen Vorteil: Ich werde nie wieder etwas mit ihm zu tun haben müssen, auch falls er jemals auf die Idee kommen sollte, dass er da ja noch irgendwo einen Sohn hat. - Ihr wißt, wie ich meine?
    Der Nachteil ist natürlich, dass ich meinem Sohnemann später den Vater nennen kann, aber nix Schriftliches vorweisen kann. Naja, und dann ist da noch die Sache mit dem Unterhalt, der dann wegfällt... Nur, das Opfer würde ich gern eingehen, um nicht mehr mit diesem A... konfrontiert werden zu müssen.
    Wie ihr merkt, hat sich an der Situation nichts geändert. Habe von gemeinsamen Bekannten erfahren, dass der Erzeuger einmal im Monat seine Meinung über das Kind ändert. Mir wirft er nicht mehr vor, dass ich absichtlich schwanger geworden bin. Und noch streitet er die Vaterschaft auch nicht ab. Kommt dann wahrscheinlich spätestens, wenn er zur Zahlung aufgefordert wird...
    Ich möchte dem Kleinen einfach ersparen, dass er in so ein Hin und Her reingezogen wird. Denn wenn sein Erzeuger weiterhin ständig seine Meinung über ihn ändert, sehe ich da nicht gerade rosigen Zeiten entgegen. Was ist, wenn er sich überlegt, seinen Pflichten eine zeitlang nachzukommen und irgendwann will er eine eigene Familie gründen und schwupps ist der Kleine wieder abgeschrieben? Dann geht das mit der Familienplanung schief und er tritt doch wieder in sein Leben... Oder so. Und was passiert eigentlich, wenn ich ihn eintragen lasse, und mir passiert etwas? Geht das Sorgerecht dann nicht an ihn? Ich meine, so woie's aussieht will er's ja gar nicht, aber mir wird speiübel, wenn ich mir ausmal, dass er dann entscheidet, was mit dem Kleinen passiert... Meine Eltern haben so einen Fall im Bekanntenkreis. Der Erzeuger hat das Kind dann zur Adoption freigegeben..
    Ich mein, ich weiß auch nicht, wer meine leiblichen Eltern sind, und ich habe damit kein Problem. Nur, ich kann ja nicht davon ausgehen, dass der Kleine das später auch so locker sieht. Aber er hat immerhin mich. Und meine Freunde, die als Ersatz-Familie herhalten. Und meine Adoptiveltern.
    Ich weiß einfach nicht, was ich machen soll! Vielleicht könnt ihr ja meinen grauen Zellen ein wenig auf die Sprünge helfen?
  • AnonymousAnonymous

    59,500

    bearbeitet 30. 11. -1, 01:00
    Ich kann deine Gedanken sehr gut nachvollziehen. Aber trotzdem hast du nicht das Recht, deinem Kind seinen Vater/Erzeuger (wie auch immer) vorzuenthalten.
    Die Gründe, die in deinen Augen dafür sprechen, den Vater nicht zu benennen sind - krass ausgedrückt - rein egoistische Gründe deinerseits, die nicht im Interesse des Kindswohl stehen. Du nimmst deinem Kind nicht nur dem ihm zustehenden Unterhalt sondern auch jegliche Erbansprüche gegenüber seines Vaters - das ist die materielle Seite. Von emotionaler Seite gesehen raubst du deinem Kind auch einen Teil seiner Wurzeln. Irgendwann wird dein Kind kommen und Fragen stellen. Willst du ihm dann eine Antwort verweigern und dein Kind damit höchstwahrscheinlich ins Unglück stürzen? Dein Kind hat das Recht, selbst zu entscheiden, ob es Kontakt zu seinem Vater möchte oder nicht.
    Deine Bedenken, dass dein Kind z. B. in deinem Todesfall automatisch zu seinem Vater kommen würde, sind in der Realität relativ unbegründet. Du kannst nämlich schon zu Lebzeiten eine Empfehlung aussprechen, wo dein Kind dann aufwachsen soll. Natürlich muss das mit der entsprechenden Person abgesprochen werden. I. d. R. halten sich die Ämter dann auch an diese Empfehlungen, es wird berücksichtigt, wo das Kind seinen Lebensmittelpunkt hat und wird nicht aus seiner gewohnten Umgebung herausgerissen, wenn nicht gravierende Gründe dagegen sprechen.

    Ich kann dir nur ans Herz legen, stark zwischen deiner Position als ehem. Freundin (oder wie auch immer euere Beziehung geartet war) und als Mutter zu unterscheiden. Du darfst die Probleme, die du mit diesem Mann hast, keinesfalls in deine Entscheidungen, die dich als Mutter betreffen, mit einbeziehen, so schwer das auch für dich scheint. :troest: Bei mir waren zwar die Umstände anders, aber ich musste diese Unterscheidung zwischen Ex-Frau und Mutter im Sinne meiner Kinder auch lernen. Es geht tatsächlich, die Zeit heilt viele Wunden.

    :byebye01:

    Gisela
  • AnonymousAnonymous

    59,500

    bearbeitet 30. 11. -1, 01:00
    Deine Bedenken, dass dein Kind z. B. in deinem Todesfall automatisch zu seinem Vater kommen würde, sind in der Realität relativ unbegründet. Du kannst nämlich schon zu Lebzeiten eine Empfehlung aussprechen, wo dein Kind dann aufwachsen soll. Natürlich muss das mit der entsprechenden Person abgesprochen werden. I. d. R. halten sich die Ämter dann auch an diese Empfehlungen, es wird berücksichtigt, wo das Kind seinen Lebensmittelpunkt hat und wird nicht aus seiner gewohnten Umgebung herausgerissen, wenn nicht gravierende Gründe dagegen sprechen.

    Das ist korrekt - das Jugendamt hat mir auch versichert, daß solche Verfügungen des sorgeberechtigten Elternteils respektiert werden müssen, wenn keine gravierenden Gründe gegen das Wohl des Kindes dagegen sprechen (z.B. Mißbrauch, Gewalt, Straffälligkeit).
    Du kannst so sowohl bekräftigen, daß das Sorgerecht im Falle deines Todes an den Vater des Kindes geht (das habe ich getan), als auch bestimmen, wer ansonsten das Sorgerecht bekommen soll.

    Und ich stimme Gisela auch zu, daß das Kind einen Anspruch darauf hat, einen Vater zu haben und (später) selbst zu entscheiden, ob es mit ihm Kontakt haben möchte oder nicht. Es gibt ein Umgangsrecht in Deutschland, daß dem Kind das Recht zusichert, mit beiden Elternteilen Umgang zu haben und dem sorgeberechtigten die Pflicht auferlegt, diesen Umgang zu ermöglichen und zu fördern - zum Wohl des Kindes.
    Wenn der Vater den Umgang nicht möchte, dann kannst du es nicht erzwingen, aber er hat genauso wie das Kind ein Recht auf diesen Umgang, wenn beide es möchten.
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