Stellplatz bezahlen?

NixeNixe

316

bearbeitet 19. 10. 2005, 15:55 in Babyprodukte
Das ist hier zwar kein Rechtsforum, aber vielleicht kann mir ja trotzdem jemand von Euch helfen.

Mein Mann hatte bis vor kurzem sein Motorrad in der Fahrzeughalle seines Chefs stehen. Nun hat er letztens seine Kündigung erhalten und demzufolge auch das Motorrad anderswo untergebracht.

Nun erhalten wir eine Rechnung über 572,25€ vom Ex-Chef für Stellplatzgebühr (21 Monate a 25€ + MwSt.) :sad:

Es war aber nie die Rede von irgendwelchen Gebühren, es gibt keinen Vertrag, es wurde damals nur abgesprochen, daß mein Mann das Motorrad dort unterstellen kann.

Müssen wir das jetzt zahlen oder wie kann ich dagegen vorgehen? Ich hab zwar schon zurückgeschrieben, dass das so nicht abgesprochen war, aber der Ex-Chef meint, es gab eine solche Absprache, was definitiv aber nicht stimmt!
Mensch, für 25€ hätt ich mir hier auf'm Dorf doch schon fast 'ne Garage mieten können.


Ich bin so sauer auf diesen Mann, zudem er seit August auch keinen Lohn mehr gezahlt hat!

Kommentare

  • bearbeitet 30. 11. -1, 01:00
    Nee also wenn er keinen Vetrag hat, auch keinen mündlichen, hat er sicher keine Rechte. Und dann kann er ja nun auch nicht jetzt nach Jahren kommen. Also damit kommt er sicher nirgens durch.

    Meine Meinung, juristin bin ich auch nicht. Ich glaub Cora kennt sich da aus, die schreibt bestimmt noch was. ;-)
  • coracora

    6,187

    bearbeitet 30. 11. -1, 01:00
    wenn es keinen Vertrag gibt, müsst ihr auch nicht s zahlen. weigert euch einfach!

    Wenn er klagt, müsste er den Vertrag beweisen.... wenn er das nicht kann, gibt es nichts. ;-)
    Wenn er das gehalt, das deinem Mann noch zusteht, einfach aufrechnet mit dieser Summe, müst ihr ihn vielleicht verklagen - aber auch dann muss er beweisen,d ass ihm das Geld zusteht. Pass auf, dass ihr keine Frist überseht, wenn ihr ihn verklagt (da ist in AV meistens eine Frist von 3 Monaten), und der Anwalt kostet im Arbeitsrecht ind er ersten Instanz, selbst wenn man gewinnt! Man kann das auch ohne Anwalt machen... da geht man zum Gericht und die nehmen das auf!! ;-)
  • NixeNixe

    316

    bearbeitet 30. 11. -1, 01:00
    Danke für Eure Antworten! Werde nun natürlich nichts zahlen.
    Wegen dem Abziehen vom Lohn hatte ich auch schon gedacht, aber ich habe sowieso Klage beim Arbeitsgericht wegen noch ausstehendem Lohn eingereicht.
    Bin nur mal gespannt, was dieser Mensch sich als nächstes ausdenkt.
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