Elternzeit beantragen

mattersmatters

276

bearbeitet 30. 03. 2004, 19:08 in Babyprodukte
Die Elternzeit soll man doch spätestens 6 Wochen vor Beginn beantragen. Also 2 Wochen nach der Geburt. Wenn sich der Geburtstermin jetzt nach hinten verschiebt so dass es keine 6 Wochen mehr sind was mache ich dann? Nur für den Fall dass es so eintritt?

Kommentare

  • quandelequandele

    1,868

    bearbeitet 30. 11. -1, 01:00
    Soweit ich weiß, hast Du IMMER 8 Wochen Mutterschutz nach der Geburt und ausschlaggebend ist dafür nicht der ET sondern der Geburtstermin, d.h. wenn Dein Kind zu spät kommt, dann hast Du nicht 6+8 Wochen Mutterschutz, sondern vielleicht 7+8 Wochen gehabt. D.h. die Elternzeit fängt nicht 8 Wochen nach ET, sondern 8 Wochen nach dem wirklichen Geburtstermin an, d.h. Du musst immer 2 Wochen nach der Geburt einreichen, egal wann die geburt war.

    Wenn das Kind zu früh kommt, dann verlängert sich allerdings die Zeit danach, also z.B. 5+9 (also in der Summe mindestens 14 Wochen). Dann müßte eine Elternzeitanmeldung 3 Wochen nach der geburt reichen.
  • mattersmatters

    276

    bearbeitet 30. 11. -1, 01:00
    Dankeschön jetzt bin ich schlauer!

    Gruß
    Sanne
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