Hallöchen,
oh Gott, soviel Zeit ist vergangen und das Ding ist immer noch nciht weggeschickt. Ich weiß ja, daß nur 6 Monate rückwirkend erstattet werden. Gilt aber diese Frist ab Eingang des Antrags beim Amt oder ab Entscheidung über den Antrag?
Ich hoffe ihr könnt mir helfen...
Kommentare
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ich ärger mich auch grade mit denen rum :???:
Diese Frist gilt ab Geburtstag Deines Kindes und dann 6 Monate! Und ich denke mal die zählen das ab Eingang im Amt!
Ich weiss ja nicht wo Du herkommst und ob sich bei euch auch so viel geändert hat, bei mir kommen die jetzt alle Nase lang mit was Neuem... :roll: anstatt die einem gleich sagen was sie alles brauchen :???:
Liebe Grüße
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Und ich denke das heisst 6 Monate rückwirkend nach der Geburt...
Mhmmm... ich habe eben mal im Netz gestöbert und folgendes gefunden:
Die Antragsfrist beträgt sechs Monate, dementsprechend wird das Erziehungsgeld höchstens für sechs Monate rückwirkend gezahlt. Es ist also sinnvoll, den Antrag möglichst bald nach der Geburt einzureichen.
*amkopfkratz* ... also wenn ich das nicht falsch verstehe bezieht sich das auf die 6 Monate nach Geburt...
Ach ja und bei mir ist es nun auch so, dass ich für Januar, wo mein Zwerg geboren ist, weniger bekomme, weil ich da ja noch Mutterschaftsgeld bekommen habe. so hatten die mir das geschrieben...
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Das Bundeserziehungsgeld ist schriftlich bei der zuständigen Behörde zu beantragen.
Bitte beachten Sie folgende Antragsfristen:
Bundeserziehungsgeld erstes Lebensjahr:
bis zum Ende des sechsten Lebensmonats des Kindes
Bundeserziehungsgeld zweites Lebensjahr (nur bei Regelleistung):
frühestens ab dem neunten Lebensmonat des Kindes, spätestens bis zum Ende des achtzehnten Lebensmonates.
Haben Sie die Fristen versäumt, wirkt der Antrag nur sechs Monate zurück.
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lg mel
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wo hast Du den denn im Internet gefunden? ich hab gestern gesucht und gesucht, aber nix gefunden. Jetzt schicken die mir den zu, aber ich würde mich doll über eine PN mit dem Link freuen - falls ich den Originalantrag versaubeutel!
Der ganze Behördenkram steht mir nämlich auch noch bevor - hab jetzt hier eine dicke Mappe angefangen, wo alles rein soll, damit mein Mann nach der Geburt alles hat und nicht nerven muss. Hier bin nämlich leider ist zuständig - mit Ausnahme der Steuererklärung ;-)
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lg mel
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ich war gestern beim jugendamt und die meinte, den antrag ausm net nehmen die nicht an. weil soviel änderungen sind. sind auch mehr angaben zu machen jetzt. sie wollte mir nicht mal einen mitgeben für den zweitantrag. wegen evtl. änderungen in nächster zeit. ich soll nur anrufen und denn schickt se mir einen zu. muß morgen nur noch meldebescheinigung und ausweiskopie vom papa nachreichen.
wußtet ihr, dass man arbeitslosenhilfe trotz erziehungsgeld beantragen kann? ist wohl auch neu.
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@ mimmi: das mit der a'losenhilfe wusste ich... du kannst sogar sozialhife, falls nötig beantragen!!
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In welchem Bundesland wohnst du denn? Müssen ja nicht alles so Schnarchnasen wie bei uns sein ;-)
Habt ihr alles schon dazu gepackt? Verdienstabrechnungen von genau einem Jahr vor der Geburt des Kindes? Mutterschaftsgeldnachweis, Geburtsurkunde, ...*grübel* jetztige Verdienstabrechnung braucht man glaube ich auch... hast du/habt ihr vorher Entgeldersatzleistungen (Arbeitslosengeld, Krankengeld oder so) bekommen? Dann braucht ihr auch da die Nachweise...
Ich zähl das jetzt nur auf, weils bei mir hiess, wir brauchen 'nur' Geburtsurkunde, aktuelle Verdienstbescheinigungen bzw den Bewilligungsbeschied über das Arbeistlosengeld von meinem Mann und deb Mutterschaftgeldnachweis... und jetzt kommen die alle Naselang mit was anderem :???:
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Mein Mann ist in Uniform hin um den Antrag abzugeben (in der Hoffnung einen Beamtenbonus schnorren zu können ;-) ) und siehe da, sie sah sich unsre Unterlagen an und meinte "sie haben ja für 2 Jahre beantragt" Ja, haben wir. "Na dann mal unter uns, dass sollten sie sich gut überlegen, denn zu 95% wird das im nächsten Jahr gestrichen! Dann kriegt jeder nur noch 1 Jahr und dann haben sie im Endeffekt finanziellen Verlust!"
:shock: wir haben auf sie gehört und nur für 1 jahr beantragt. Weiß jetzt allerdings nicht so genau ob das nur für HH gilt, oder Bundesweit geregelt werden soll. Dachte trotzdem ich könnte es mal zu bedenken geben :razz:
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arrrg!
oder ist das ein aprilscherz von dir?
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also in hamburg kriegt man keinen krippenplatz, weil der senat kein geld hat :flaming01: nur wenn man aus der sozialhilfe kommt und endlich arbeit hat, oder ein geschwisterkind hat. also muss man sich eine tagesmutter suchen und kriegt einen zuschuss. ist aber für die stadt immer noch billiger.
ab drei jahren darf er dann endlich in den kindergarten. toll oder?