Erziehungsgeldantrag

MimiMimi

1,643

bearbeitet 1. 04. 2004, 12:28 in Babyprodukte
Hallöchen,

oh Gott, soviel Zeit ist vergangen und das Ding ist immer noch nciht weggeschickt. Ich weiß ja, daß nur 6 Monate rückwirkend erstattet werden. Gilt aber diese Frist ab Eingang des Antrags beim Amt oder ab Entscheidung über den Antrag?

Ich hoffe ihr könnt mir helfen...

Kommentare

  • ArmanaArmana

    7,364

    bearbeitet 30. 11. -1, 01:00
    Hallo Mimi,

    ich ärger mich auch grade mit denen rum :???:

    Diese Frist gilt ab Geburtstag Deines Kindes und dann 6 Monate! Und ich denke mal die zählen das ab Eingang im Amt!

    Ich weiss ja nicht wo Du herkommst und ob sich bei euch auch so viel geändert hat, bei mir kommen die jetzt alle Nase lang mit was Neuem... :roll: anstatt die einem gleich sagen was sie alles brauchen :???:

    Liebe Grüße
  • MimiMimi

    1,643

    bearbeitet 30. 11. -1, 01:00
    hä? ich dachte es wird 6 Monate rückwirkend erstattet - also bei mir ist es so: Geburt 17.8., Ende Mutterschaftsgeld 12.10. somit sind die 6 Monate am 12.4. um, oder? Oh hilfe...
  • ArmanaArmana

    7,364

    bearbeitet 30. 11. -1, 01:00
    Also mir wurde das bei der Entbindung im KH von der AOK-Tante ;-) so erklärt...
    Und ich denke das heisst 6 Monate rückwirkend nach der Geburt...


    Mhmmm... ich habe eben mal im Netz gestöbert und folgendes gefunden:

    Die Antragsfrist beträgt sechs Monate, dementsprechend wird das Erziehungsgeld höchstens für sechs Monate rückwirkend gezahlt. Es ist also sinnvoll, den Antrag möglichst bald nach der Geburt einzureichen.

    *amkopfkratz* ... also wenn ich das nicht falsch verstehe bezieht sich das auf die 6 Monate nach Geburt...
    Ach ja und bei mir ist es nun auch so, dass ich für Januar, wo mein Zwerg geboren ist, weniger bekomme, weil ich da ja noch Mutterschaftsgeld bekommen habe. so hatten die mir das geschrieben...
  • MimiMimi

    1,643

    bearbeitet 30. 11. -1, 01:00
    haha - jetzt habe ichs!

    Das Bundeserziehungsgeld ist schriftlich bei der zuständigen Behörde zu beantragen.

    Bitte beachten Sie folgende Antragsfristen:

    Bundeserziehungsgeld erstes Lebensjahr:
    bis zum Ende des sechsten Lebensmonats des Kindes

    Bundeserziehungsgeld zweites Lebensjahr (nur bei Regelleistung):
    frühestens ab dem neunten Lebensmonat des Kindes, spätestens bis zum Ende des achtzehnten Lebensmonates.
    Haben Sie die Fristen versäumt, wirkt der Antrag nur sechs Monate zurück.
  • ArmanaArmana

    7,364

    bearbeitet 30. 11. -1, 01:00
    ... dann hatten wir ja beide irgendwie recht :lol::lol::lol:
  • lolalola

    1,094

    bearbeitet 30. 11. -1, 01:00
    also, ich habe den antrag noch nicht ausgefüllt (entbinde ja erst noch), aber schon mal durchgelesen. habe ihn nämlich als pdf aus dem internet. ich finde alleine das ding auszufüllen ist schon die hölle :cry:

    lg mel
  • quandelequandele

    1,868

    bearbeitet 30. 11. -1, 01:00
    Hallo Mel,

    wo hast Du den denn im Internet gefunden? ich hab gestern gesucht und gesucht, aber nix gefunden. Jetzt schicken die mir den zu, aber ich würde mich doll über eine PN mit dem Link freuen - falls ich den Originalantrag versaubeutel!

    Der ganze Behördenkram steht mir nämlich auch noch bevor - hab jetzt hier eine dicke Mappe angefangen, wo alles rein soll, damit mein Mann nach der Geburt alles hat und nicht nerven muss. Hier bin nämlich leider ist zuständig - mit Ausnahme der Steuererklärung ;-)
  • maschamascha

    1,176

    bearbeitet 30. 11. -1, 01:00
    Ich hab den Link auch gerade gesucht und nicht gefunden, wo gibt es den?
  • lolalola

    1,094

    bearbeitet 30. 11. -1, 01:00
    link ist unterwegs. irgendwo auf der seite gibt´s dann auch noch die zusätze für vermietung etc.

    lg mel
  • mimmimimmi

    35

    bearbeitet 30. 11. -1, 01:00
    ääh ich misch mich mal ein.
    ich war gestern beim jugendamt und die meinte, den antrag ausm net nehmen die nicht an. weil soviel änderungen sind. sind auch mehr angaben zu machen jetzt. sie wollte mir nicht mal einen mitgeben für den zweitantrag. wegen evtl. änderungen in nächster zeit. ich soll nur anrufen und denn schickt se mir einen zu. muß morgen nur noch meldebescheinigung und ausweiskopie vom papa nachreichen.
    wußtet ihr, dass man arbeitslosenhilfe trotz erziehungsgeld beantragen kann? ist wohl auch neu.
  • MimiMimi

    1,643

    bearbeitet 30. 11. -1, 01:00
    @ Armana: Hab ich mir auch gedacht und still in mich hineingekichert... Vor allem krieg ich es jetzt noch rechtzeitig gebacken. Wie lange machst Du denn an Deinem schon rum? Ich hoffe auf eine kleine Finanzspritze im Juni, wenn mein Umzug rum ist und das konto bestimmt leer....
  • ArmanaArmana

    7,364

    bearbeitet 30. 11. -1, 01:00
    seit einer woche nach kylians geburt :???: also seit dem 09. 01...

    @ mimmi: das mit der a'losenhilfe wusste ich... du kannst sogar sozialhife, falls nötig beantragen!!
  • MimiMimi

    1,643

    bearbeitet 30. 11. -1, 01:00
    @ Armana: da kann ich ja dann frühestens im August mit rechnen - gerade wo mein Mann so halb selbständig halb angestellt ist. Ob das in ein Beamtenhirn reingeht? :roll:
  • ArmanaArmana

    7,364

    bearbeitet 30. 11. -1, 01:00
    Ich denke wenn Du denen Druck machst, dann wird das schon ;-)
    In welchem Bundesland wohnst du denn? Müssen ja nicht alles so Schnarchnasen wie bei uns sein ;-)

    Habt ihr alles schon dazu gepackt? Verdienstabrechnungen von genau einem Jahr vor der Geburt des Kindes? Mutterschaftsgeldnachweis, Geburtsurkunde, ...*grübel* jetztige Verdienstabrechnung braucht man glaube ich auch... hast du/habt ihr vorher Entgeldersatzleistungen (Arbeitslosengeld, Krankengeld oder so) bekommen? Dann braucht ihr auch da die Nachweise...
    Ich zähl das jetzt nur auf, weils bei mir hiess, wir brauchen 'nur' Geburtsurkunde, aktuelle Verdienstbescheinigungen bzw den Bewilligungsbeschied über das Arbeistlosengeld von meinem Mann und deb Mutterschaftgeldnachweis... und jetzt kommen die alle Naselang mit was anderem :???:
  • YasminYasmin

    3,093

    bearbeitet 30. 11. -1, 01:00
    Ich hab jetzt nicht alles 100% gelesen- wollt aber schnellw as schreiben was uns unsere Sachbearbeiterin fürs Erziehungsgeld mitgeteilt hat.

    Mein Mann ist in Uniform hin um den Antrag abzugeben (in der Hoffnung einen Beamtenbonus schnorren zu können ;-) ) und siehe da, sie sah sich unsre Unterlagen an und meinte "sie haben ja für 2 Jahre beantragt" Ja, haben wir. "Na dann mal unter uns, dass sollten sie sich gut überlegen, denn zu 95% wird das im nächsten Jahr gestrichen! Dann kriegt jeder nur noch 1 Jahr und dann haben sie im Endeffekt finanziellen Verlust!"

    :shock: wir haben auf sie gehört und nur für 1 jahr beantragt. Weiß jetzt allerdings nicht so genau ob das nur für HH gilt, oder Bundesweit geregelt werden soll. Dachte trotzdem ich könnte es mal zu bedenken geben :razz:
  • mimmimimmi

    35

    bearbeitet 30. 11. -1, 01:00
    ooh nee! das können die doch nicht machen! hoffentlich wird das so geregelt, dass das erst für die nach dieser neuregelung geborenen gilt. ist sowieso schon so toll gemacht. mit drei darfst du erst dein kind in die kita bringen aber für 2 jahre bekommst du nur erziehungsgeld. so wird man als frau schön abhängig vom mann gemacht. angeblich bekommt man ja kurzfristig einen kitaplatz, wenn man vorher ne arbeit bekommt. aber das ist wohl auch eher unwahrscheinlich bei unseren überfüllten einrichtungen (rand berlin).
    arrrg!

    oder ist das ein aprilscherz von dir?
  • NickyNicky

    576

    bearbeitet 30. 11. -1, 01:00
    hallo,

    also in hamburg kriegt man keinen krippenplatz, weil der senat kein geld hat :flaming01: nur wenn man aus der sozialhilfe kommt und endlich arbeit hat, oder ein geschwisterkind hat. also muss man sich eine tagesmutter suchen und kriegt einen zuschuss. ist aber für die stadt immer noch billiger.

    ab drei jahren darf er dann endlich in den kindergarten. toll oder?
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