Kinderberteuungskosten - offene Ganztagsschulen

bearbeitet 3. 11. 2005, 12:35 in Kita- Kiga- Tagesmutter
Hallo,

ich finde das ja ganz toll mit den "offenen Ganztagsschulen" und angeblich ist es ja auch so pädagogisch Wertvoll- aber wer soll das bezahlen?

Da muss man den Betrag an die Stadt zahlen je nach Einkommen und dann auch noch Essen. Das ganze mal zwei und schwupps bin ich 150-200 EUR im Monat los.

Was ich jedenfall total ungerecht finde, jeder der Steuern zahlt kann doch die Betreuungskosten absetzen. Bei mir ist es der AG der die zahlen will, aber das darf er nur bis die Kinder "schulpflichtig" sind. Das verstehe ich nicht, wenn meine Kids in der offenen Ganztagsschule betreut werden, warum darf mir der AG die Kosten nicht steuerfrei erstatten. :flaming01:

Kommentare

  • MajonieMajonie

    3,882

    bearbeitet 30. 11. -1, 01:00
    dafür werden deine kids aber optimal gefördert und lernen vie. ausserdem bekommen sie ja dort ihr mittag- das musst du zuhause auch kochen,oder? wenn du schreibst du bist 150-200 euro los bei mal zwei, heißt das also je kind kommst du auf 75-100 euro,oder? und da ist das essen für den ganzen monat mit abgedeckt? das bin ich an kiga -gebühren ohne tee und spielgeld und co. losgeworden!
    gibnts den jetzt bei euch ne ganztagsschule?*neugierigbin*
  • bearbeitet 30. 11. -1, 01:00
    Ja die neue Schule bietet das an.

    Die Betreuung geht dann glaub ich bis 16 Uhr. D.h. die 150-200 EUR sind für die Betreuung von 13-16 Uhr. Also 3 Stunden.

    Kochen muss ich ja sowieso, aber ich sehe ein, das wahrscheinlich insbesonder im nächsten Jahr, eine Betreuung bis 16 Uhr nicht schlecht wäre.

    Aber das Geld muss man auch erst einmal herzaubern. :???:

    Wobei was ich mich gerade frage, im Antrag, das nach Einkommen geht, steht nur Mutter und Vater oder Vater oder Mutter nichts von Lebensgefährten oder so. Zählt da nur mein Einkommen (und der Unterhalt vom Vater) oder auch das von meinem Freund, wir wohnen ja dann jetzt zusammen. Aber es kann ja eigentlich nicht sein, das er die Betreuung meiner Kinder zahlen muss?

    Also da steht nichts von Haushaltseinkommen.

    Dann wären es nämlich nur noch 111 EUR für beide :grin:
  • CosimaCosima

    2,173

    bearbeitet 30. 11. -1, 01:00
    Aber üblicherweise werden sogenannte "eheähnliche Gemeinschaften"
    meist genauso gewertet wie verheiratete Paare.

    Aber frag mal nach, würde sich ja rentieren... ;-)

    Liebe Grüße,
    Cosima
  • bearbeitet 30. 11. -1, 01:00
    Also da da nicht einmal die Möglichkeit ist das einzutragen gehe ich mal davon aus, das das nicht erwartet wird.

    Ich meine, er darf ja auch nicht bei seiner Steuererkärung die Betreuungskosten meiner Kinder absetzen?

    Es geht hier ja nicht um Wohngeld für uns alle sondern einzig und alleine um die Betreuung der Kids.

    Beim Unterhaltsorschuss zählt sein Einkommen ja auch nicht :???:
  • AnonymousAnonymous

    59,500

    bearbeitet 30. 11. -1, 01:00
    Jetzt mal der Reihe nach:

    Die Betreuungskosten für deine Kinder haben nichts mit den Kosten für den gemeinsamen Lebensunterhalt gemein. D. h. also, dass das Einkommen deines Freundes nicht mit zur Berechnung herangezogen werden darf, solange er nicht Vater des/der Kind/-er ist. Angeben musst du dein Einkommen, auch Alg2 und den Unterhalt oder Unterhaltsvorschuss für die Kinder.

    Du im Gegenzug darfst in die Berechnung der Freibeträge das dritte schon vorhandene Kind (Moritz) und nach der Geburt die Kleine mit einberechnen. Dafür dürfen wir hier im Kreis z. B. Fünftausend irgendwas Euro pro Jahr vom zu berechnenden Einkommen abziehen.

    Mich wundert aber trotzdem, dass du für beide auf 111.- Betreuungskosten kommst. Sooo schlecht kann es um deine Finanzen ja dann doch nicht gestellt sein? ;-) Denn ich müsste für Max bei uns nicht einen Cent bezahlen, wäre er in der Nachmittagsbetreuung in der Schule...

    :byebye01:

    Gisela
  • bearbeitet 30. 11. -1, 01:00
    Nee, das Essen muss man doch so oder so zahlen, das sind pro Kind unabhängig vom Einkommen 43 EUR. Und dazu würde dann noch der Betrag für meine Einkommensstufe 0-ca. 12000 EUR kommen das sind 25 EUR.

    Jetzt weiß ich nur nicht ob ich die 25 EUR pro Kind oder ein Kind voll und ein Kind halb oder nur ein Kind zahlen muss.

    Dann wären das entweder 43+43+25 oder je nachdem was. Da bin ich dann mal auf 111 EUR gekommen.

    Einkommen hab ich nur einen Minijob und den Unterhaltsvorschuss.

    Das Essen muss man doch immer zahlen, oder? Musst Du für Max das Essen nicht zahlen?
  • AnonymousAnonymous

    59,500

    bearbeitet 30. 11. -1, 01:00
    Bei uns gibt es keinen Mittagstisch. Da bringen die Kids von Zuhause selbst etwas zu Vespern mit. Die meisten dort essen ohnehin abends warm, da wäre zweimal täglich warm etwas zuviel.

    Max ist aber nicht in der Betreuung, wegen weil mir der dazugehörige Arbeitsplatz bzw. die Bescheinigung der Notwendigkeit durch das Arbeitsamt fehlen. :???: Dafür kann ich ihn aber auch mitten im Jahr anmelden, sobald ich Arbeit gefunden habe.

    Bei uns ist die niedrigste Einkommensstufe übrigens zuzahlungsfrei, geht aber im Unterschied zu euerer "nur" bis Zehntausend irgendwas Euro/Jahr.

    :byebye01:

    Gisela
  • bearbeitet 30. 11. -1, 01:00
    Ach so, aber ich finde das selber seltsam, hier wird für "normale" Hortplätze das Gesetz über Tageseinrichtungen für Kinder - GTK NRW herangezogen und danach müsste man in der ersten Einkommensstufe gar nichts zahlen und wenn man so wie ich damals, alleinerziehend war, konnte man auch mit höherem Einkommen und hoher Miete einen Erlassantrag stellen. Ich verstehe nicht, warum bei den offenen Ganztagsschulen nun auch bei 0 EUR gezahlt werden muss :???: Das ist eine Wissenschaft für sich.

    Das die bei Euch erst einen Platz bekommen wenn man Arbeitet ist ja auch doof, was ist denn wenn man Arbeitslos wird, muss man dann direkt raus. Ich meine wenn man sich irgendwo bewirbt ist es doch immer besser wenn man sagen kann die Kinder sind versorgt.

    Ich frag mich warum das nicht in ganz Deutschland gleich geregelt ist. :???:
  • AnonymousAnonymous

    59,500

    bearbeitet 30. 11. -1, 01:00
    sonnenblume74 schrieb:
    Das die bei Euch erst einen Platz bekommen wenn man Arbeitet ist ja auch doof, was ist denn wenn man Arbeitslos wird, muss man dann direkt raus. Ich meine wenn man sich irgendwo bewirbt ist es doch immer besser wenn man sagen kann die Kinder sind versorgt.
    Nene, so ist das nicht. Würde ich Arbeitslosengeld 1 (nicht 2!) beziehen, bekäme ich sofort eine Bescheinigung vom Amt über die Notwendigkeit eines Platzes. Aber dadurch, dass ich eben keine Unterstützung durch das Amt bekomme, bin ich auch nicht meldepflichtig und nicht "unterstützungswürdig". Dass ich Jahre mit der Kindererziehung verbracht habe und deswegen dem "ersten Arbeitsmarkt" nicht zur Verfügung stand, interessiert kein Sch****. :traurig04:
  • bearbeitet 30. 11. -1, 01:00
    :???: Manchmal sollten die wirklich mal ein bischen Quer denken auf den Ämtern :???:

    Ich war auch nach der Trennung mal ein Jahr Arbeitslos, mann da musste ich diskutieren, da hatte ich ein Job Angebot aber keine Betreuung und da hat dann der zuständige Mitarbeiter von Jugendamt gesagt, ich soll doch besser zu Hause bei den Kindern bleiben anstatt Arbeiten zu gehen. :shock:
  • AnonymousAnonymous

    59,500

    bearbeitet 30. 11. -1, 01:00
    Bei den momentanen Arbeitslosenzahlen sind die froh, wenn nur einer dabei ist, der nicht ins Raster passt und berücksichtigt werden muss.

    Aber darüber zu diskutieren bin ich mittlerweile müßig und außerdem kommen wir zu weit vom Eingangsthema weg. ;-)

    Und überhaupt bin ich jetzt müde und geh gleich schlafen, Sasha ist der vierte Kranke innerhalb von 3 Wochen und schlafarme Nächte sind vorprogrammiert. :???:
    Schlaf gut, bis morgen... ;-)

    :byebye01:

    Gisela
  • bearbeitet 30. 11. -1, 01:00
    Gute Besserung!
  • MajonieMajonie

    3,882

    bearbeitet 30. 11. -1, 01:00
    wenns finanziell schwierig ist, kannst du sie halt nicht hinschicken :traurig04: .
    davon abgesehen: du bekommst doch dann auch nochmal erziehungsgeld
    für deine kleine? davon könnte man ja, oder?
    die betreungskosten in höhe von 25 euro finde ich okey- du musst dann ja sicher auch keine hausaufgaben mehr machen und so?
    und essen kostet dich zuhause auch geld, ist nach wie vor meine meinung. dann kannst du ja für dich und die kleinen mittags kochen und papa bekommt aufgewärmt....
  • AnonymousAnonymous

    59,500

    bearbeitet 30. 11. -1, 01:00
    Ich habe gerade noch mal drübergelesen. Für 43.- bekomme ich kein Kind einen Monat lang mittags satt. :shock:
  • CarolCarol

    1,315

    bearbeitet 30. 11. -1, 01:00
    @gisela: du wirst ja auch nicht subventioniert ;-)
    Wobei, habe gerad nochmal nachgerechnet, das sind 2 Euro pro Tag (bei 21-22 Werktagen). Also mehr haben wir fürs Mittagessen auch nicht, wenn wir mal hochrechnen und ein Essen kostet über 5 Euro, dann war es aber richtig teuer.
  • bearbeitet 30. 11. -1, 01:00
    Ich denke ihr habt recht, das was das kostet, zahl ich auch zu Hause. Ich werde die beiden da wohl anmelden. ;-)

    Und bessser ist das sicher, bei den unregelmäßigen Schulzeiten krieg ich jetzt ja schon kaum alle Termine verteilt und mit 4 Kindern zum Arzt zu fahren macht auch keinen Spaß mehr.
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