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Wenn Hexen ihre Steuerklärung machen
Die schwarze Magie der Abschreibung
Die Niederländerin Margarita Rongen ist eine wahrhaft aktive Hexe: Sie nutzt ihre magischen Kräfte nicht nur für sich selbst, sondern unterweist auch andere Menschen in ihren Künsten - und das mit Erfolg: Bis heute hat sie in ihrer Hexenschule in Friesland bereits160 Jüngern kostenpflichtig die schwarze Magie beigebracht. Zwar hat die Hexenmeisterin ihr Handwerk bereits in jungen Jahren von ihrem Vater erlernt, als verantwortungsbewusste Ausbilderin sieht jedoch in der Pflicht, in Fragen von Wahrsagerei, Zaubersprüchen und Elixieren durch Fortbildung immer auf dem neuesten Stand zu bleiben. Deshalb absolvierte sie entsprechende Fortbildungskurse und setzte die dafür nötigen Aufwendungen bei ihrer Steuererklärung ab.
Das Einkommen entscheidet
Doch das Finanzamt stellte sich quer, der Fall landete vor dem Steuergericht in Leeuwarden. Und dies entschied, dass Schulungskosten auch dann abschreibungsfähig sind, wenn der Abschluss nicht offiziell anerkannt wird - so lange er nur die Chancen für eine Anstellung oder ein besseres Einkommen erhöht. Und das sei bei einer professionellen Hexe nun eindeutig der Fall.
Weniger Abschreibungsmöglichkeiten für Teilzeithexen
Allerdings wird Frau Rongen nicht den vollen Betrag absetzen dürfen, da sie ihr Leben nicht vollständig den schwarzen Künsten gewidmet hat, sondern nur als Teilzeit-Hexenmeisterin arbeitet: Ihre Kurse finden nur in den Tagen rund um Vollmondnächten statt, da die Macht des Erdtrabanten für bestimmte Rituale benötigt wird. An weniger magischen Tagen arbeitet sie als Künstlerin und Schauspielerin.
Finanzministerium befürwortet Hexengleichstellung
Der christdemokratische Abgeordnete Pieter Omtzigt wollte sich auch damit nicht abfinden: Er kann nicht nachvollziehen, warum bei rund 500.000 Arbeitslosen in den Niederlanden ausgerechnet die Ausbildung zur Hexe gefördert werden müsse und stellte eine offizielle Anfrage. Sein Parteikollege, der Finanzstaatssekretär Joop Wijn, antwortete darauf, dass sich die Regierung der Meinung des Gerichtes anschließe. Die Ausbildungskosten im Hexenhaus sei eine reguläre Schulgebühr. Nun hat Frau Rongen den hexenkritischen Abgeordneten eingeladen, sich vor Ort über ihre Arbeit zu informieren: Wenn er mal herkommt und sieht, was man für wichtige Dinge mit einer Wünschelrute machen kann, wäre das fantastisch.
Quelle: tagesschau.de
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